Daten
Kommune
Kerpen
Größe
8,9 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4 Beteiligung der Bürger
Schreiben von/ Kurzinhalt
Seite 1 von 1
Vorschlag der Verwaltung
B 1 und B 2/ 29.06.2006
Beide Grundstückeigentümer gaben zu Protokoll, dass Den Einwendungen nicht zu entsprechen, da
sie nicht mit der Aufhebung des Teilbereiches des
Durchführungsplanes einverstanden sind. Dies betrifft
- der Bestandsschutz bestehender Betriebe
vor allem die im Durchführungsplan festgesetzte Eweiterhin gewährleistet ist und
Fläche „Gewerbliche Baufläche“ und die festgesetzte CFläche „Gemischtes Gebiet“, da sie in ihren
- durch die Aufhebung des Teilbereiches des
Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt werden.
Durchführungsplanes die planungsrechtliche
Grundlage geschaffen werden soll, zukünftige
Vorhaben gem. § 34 BauGB entsprechend
der zur Zeit geltenden Rechtsvorschriften und
des Gebietscharakters als WA- bis MI- Gebiet
einstufen und beurteilen zu können,
- „störende“ Nutzungen mit dem
Planungsinstrumentarium des § 34 BauGB
und somit Immissionskonflikten zu den
umgebenden „Nicht störenden Nutzungen“
entgegen wirken zu können,
- die allgemeinen Anforderungen an gesunde
Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu
berücksichtigen,
- von der festgesetzten Mischgebietsfläche ( CFläche) nur noch ein Teilbereich verfügbar ist
und
- Nutzungen in dem zurzeit geltenden
rechtlichen zulässigen Rahmen ermöglicht
werden können.
Der „gewerbliche“ Standort soll jedoch auf Dauer
nicht verfestigt werden.