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Beschlussvorlage (Widmung von Straßen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
14 kB
Datum
17.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Widmung von Straßen) Beschlussvorlage (Widmung von Straßen) Beschlussvorlage (Widmung von Straßen)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: Straßenrecht Az.: 15.2-ke 15.2 / Beitragswesen u. TOP Drs.-Nr.: 103.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X Termin 17.10.2006 26.09.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Widmung von Straßen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschließt die umseitig aufgeführten Straßen im Stadtgebiet Kerpen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen förmlich zu widmen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 103.06 Seite 2 Begründung: Die nachfolgend aufgeführten Straßen im Stadtgebiet Kerpen sind ausgebaut und können dem öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) als Gemeindestraßen gewidmet werden. Bedenken gegen eine Widmung bestehen seitens der Verwaltung nicht. Es handelt sich um folgende zu widmenden Straßen: Heinrich-Hertz-Straße Marie-Curie-Straße Johannes-Kepler-Straße Die vorstehend aufgeführten Straßen werden als Anliegerstraßen gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 des Straßen- und Wegegesetzes gewidmet. Für die vorgenannten Straßen ergeben sich die zu widmenden Flächen aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen. Beschlussvorlage 103.06 Seite 3