Daten
Kommune
Kerpen
Größe
14 kB
Datum
17.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung:
Straßenrecht
Az.: 15.2-ke
15.2
/
Beitragswesen
u.
TOP
Drs.-Nr.: 103.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
Termin
17.10.2006
26.09.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Widmung von Straßen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschließt die umseitig aufgeführten Straßen im
Stadtgebiet Kerpen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen förmlich zu
widmen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 103.06
Seite 2
Begründung:
Die nachfolgend aufgeführten Straßen im Stadtgebiet Kerpen sind ausgebaut und können dem
öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG
NW) als Gemeindestraßen gewidmet werden. Bedenken gegen eine Widmung bestehen seitens
der Verwaltung nicht. Es handelt sich um folgende zu widmenden Straßen:
Heinrich-Hertz-Straße
Marie-Curie-Straße
Johannes-Kepler-Straße
Die vorstehend aufgeführten Straßen werden als Anliegerstraßen gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 des
Straßen- und Wegegesetzes gewidmet.
Für die vorgenannten Straßen ergeben sich die zu widmenden Flächen aus den in der Anlage
beigefügten Lageplänen.
Beschlussvorlage 103.06
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