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Beschlussvorlage (Umsiedlung Manheim - Anregung und Beschwerde des Bürgerausschusses Manheim )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
18 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Umsiedlung Manheim - Anregung und Beschwerde des Bürgerausschusses Manheim ) Beschlussvorlage (Umsiedlung Manheim - Anregung und Beschwerde des Bürgerausschusses Manheim ) Beschlussvorlage (Umsiedlung Manheim - Anregung und Beschwerde des Bürgerausschusses Manheim ) Beschlussvorlage (Umsiedlung Manheim - Anregung und Beschwerde des Bürgerausschusses Manheim )

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: Ma/Ma V 163.06 Datum : Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 13.06.2006 Stadtrat X 24.05.2006 Bemerkungen 20.06.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umsiedlung Manheim - Anregung und Beschwerde des Bürgerausschusses Manheim X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussentwurf: Der Haupt – und Finanzausschuss empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt: Den Braunkohlenausschuss bei der Bezirksregierung Köln aufzufordern, die Einleitung des Verfahrens zur Umsiedlung Manheim in der Sitzung am 15.12.2006 zu beschließen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Der Bürgerausschuss zur geplanten Umsiedlungsortschaft Kerpen – Manheim hat mit Schreiben vom 06.04.2006 einen Bürgerantrag zur Realisierung des Forderungskataloges der Bürgervollversammlung in Manheim vom 30.06.2006 gestellt. (siehe Anlage 2) Der Bürgerausschuss beantragt für die Sitzung des Haupt – und Finanzausschusses: 1. Die Stadt Kerpen schließt sich dem Forderungskatalog der Bürgerversammlung in Manheim vom 30.03.2006 an. 2. Die Stadt Kerpen beantragt beim Braunkohlenausschuss die rasche Umsetzung des Forderungskataloges. 3. Zur eingehenden Beratung vor Ort verweist der Haupt – und Finanzausschuss den Antrag an den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Zu dem Forderungskatalog hat die Bezirksregierung Köln Dezernat 64 " Braunkohle " mit Schreiben vom 18.05.06 Stellung bezogen (siehe Anlage 1). In der Stellungnahme ist gem. der Forderung des Bürgerausschusses eine detaillierte Zeitplanung für das gesamte Umsiedlungsverfahren aufgezeigt. Nach der vorliegenden Zeitplanung soll der Beschluss zur Erstellung des Braunkohleteilplanes " Umsiedlung Manheim " in der Sitzung des Braunkohleausschusses am 15.12.2006 gefasst werden. Der Rat der Stadt Kerpen beantragt beim Braunkohleausschluss die Einleitung des Umsiedlungsverfahrens zum 15.12.2006. Beschlussvorlage V 163.06 Seite 2 Anlage 1: Stellungnahme Bezirksregierung zum Forderungskatalog des Bürgerausschusses : 1. Forderung Bürgerausschuss: Eine klare und detaillierte Zeitplanung für das gesamte Umsiedlungsverfahren spätestens bis Sommer 2006 mit folgenden Inhalten: • • • • Wann beauftragt der Braunkohlenausschuss (BKA) die Bezirksregierung Köln mit der Erstellung des Vorentwurfs des Braunkohlenplanes " Umsiedlung Manheim " Wann ist mit der Vorlage des Vorentwurfs für den Braunkohlenplan Umsiedlung Manheim zu rechnen? Wann wird der Braunkohlenausschuss die Planerarbeitung beschließen? Wie wird die Gesamtzeitplanung detailliert für Manheim ablaufen? Stellungnahme Bezirksregierung: Gesamtzeitplan Zeitpunkt Maßnahme 15.12.2006 Vorentwurfsbeschluss Braunkohleteilplan : "Umsiedlung Manheim " Juni 2007 1. Bürgerinformationsveranstaltung (Vorstellung der möglichen Umsiedlungsstandorte, Verfahrensablauf) Oktober 2007 2. Bürgerinformationsveranstaltung (Vorstellung der Befragung) Oktober 2007 1. Befragung (Standortwahl) Januar 2008 2. Befragung (Standortgröße ermitteln) 2. Hälfte 2008 Erarbeitungsbeschluss durch den Braunkohlenausschuss Anfang 2009 Beteiligung/Offenlage 1. Hälfte 2010 Aufstellungsbeschluss Ende 2010 / Anfang 2011 Genehmigung 2011 / 2012 Bauleitplanung und Erschließung 1. Hälfte 2012 erste baureife Grundstücke Frage Bürgerausschuss: Wann legt der Bergbautreibende (RWE Power AG) die erforderlichen Angaben zur Sozialverträglichkeitsstudie (SVP) vor? Stellungnahme Bezirksregierung: Die Angaben zur Prüfung der Sozialverträglichkeit sollen möglichst bald nach dem Vorentwurfsbeschluss, spätestens zum Erarbeitungsbeschluss vorgelegt werden. Beschlussvorlage V 163.06 Seite 3 2. Forderung Bürgerausschuss: Zeitnahe, umfassende Information • • Bürgerversammlung zum Umsiedlungsverfahren und zur Umsiedlerfibel bis spätestens Herbst 2006 Erläuterung aller für Manheim bedeutsamer Planungsverfahren Stellungnahme Bezirksregierung: Zum Umsiedlungsverfahren werden 2 Bürgerversammlungen durchgeführt (Juni 2007 und Oktober 2007). Eine Informationsveranstaltung zur Entschädigung wird ca. im Jahre 2011 durchgeführt, zeitnah zur Grundstücksvormerkung und zur Festlegung der ortsspezifischen Regelungen. Die ortsspezifischen Regelungen beinhalten insbesondere die Festlegung der wertmäßigen Grundstückstauschverhältnisse. 3. Forderung Bürgerausschuss: Neufestsetzung der Bodenrichtwerte für Manheim unter Beachtung der negativen Vorwirkungen des Tagebaus Stellungnahme Bezirksregierung: Der Kreisgutachterausschuss des Rhein-Erft Kreises wird rückwirkend zum 01.01.2006 den Bodenrichtwert so festsetzen, wie er sich ohne Tagebau ergeben hätte und diesen zukünftig weiter fortschreiben. 4. Forderung Bürgerausschuss: Perspektive zur frühzeitigen Umsiedlung für Bau – und Umzugswillige ab 2009 auf deren Wunsch Stellungnahme Bezirksregierung: Unter dem Gesichtspunkt der Sozialverträglichkeit sieht der Braunkohlenplan die gemeinsame Umsiedlung vor. Die gemeinsame Umsiedlung hat zwei Aspekte, einen räumlichen und einen zeitlichen. Der räumliche Aspekt beinhaltet den Umzug an einen bestimmten, abgegrenzten Standort, der zeitliche den Umzug in einem bestimmten Zeitraum. Umsiedlungsstandort und Umsiedlungszeitraum werden im Braunkohlenplan festgelegt. Die Vorteile der gemeinsamen Umsiedlung lassen sich wie folgt zusammenfassen: - Der eigentliche Umsiedlungsvorgang wird auf einen relativ kurzen Zeitraum begrenzt. - Die Dorfgemeinschaft mit ihren Gemeinschaftseinrichtungen, ihren Pfarrgemeinden und Vereinen kann erhalten bleiben. - Die räumliche Trennung zwischen Verwandten, befreundeten Familien, Vereinsmitgliedern, Spielkameraden usw. wird vermieden oder zeitlich überbrückbar. - Die Aufteilung der Dorfgemeinschaft in "Frühumsiedler" und "Nachzügler" wird so weit wie möglich vermieden. - Die Lebensfähigkeit des alten Ortes kann bis kurz vor Abschluss der Umsiedlung erhalten werden. - Die Vertrautheit und eingeübte Hilfsleistungen zwischen den Dorfbewohnern kann während der Umsiedlung und beim Aufbau des neuen gemeinsamen Ortes viele Probleme mildern. - Die Planung für den neuen Standort kann spezifische Bedürfnisse und Wünsche der Bewohner berücksichtigen, weil sie von vornherein befragt und in die Entwicklung der Konzeption eingebunden werden können. - Die gegenseitige Bekanntheit und die gemeinsame Geschichte der Umsiedler bietet die Chance, auch am neuen Standort rasch eine gemeinsame Basis und Identität zu finden. - Betriebe mit örtlichem Einzugsbereich können ihre Kundschaft "mitnehmen". Aufgrund des Ziels der gemeinsamen Umsiedlung im Braunkohlenplan und des o.a. Zeitplanes ist eine frühzeitige Umsiedlung ab 2009 nicht möglich! Beschlussvorlage V 163.06 Seite 4