Daten
Kommune
Kerpen
Größe
18 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.: Ma/Ma
V 163.06
Datum :
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
13.06.2006
Stadtrat
X
24.05.2006
Bemerkungen
20.06.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Umsiedlung Manheim - Anregung und Beschwerde des Bürgerausschusses Manheim
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
Der Haupt – und Finanzausschuss empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt:
Den Braunkohlenausschuss bei der Bezirksregierung Köln aufzufordern, die Einleitung des
Verfahrens zur Umsiedlung Manheim in der Sitzung am 15.12.2006 zu beschließen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Der Bürgerausschuss zur geplanten Umsiedlungsortschaft Kerpen – Manheim hat mit Schreiben
vom
06.04.2006 einen Bürgerantrag zur Realisierung des Forderungskataloges der
Bürgervollversammlung in Manheim vom 30.06.2006 gestellt. (siehe Anlage 2)
Der
Bürgerausschuss beantragt für die Sitzung des Haupt – und Finanzausschusses:
1.
Die Stadt Kerpen schließt sich dem Forderungskatalog der Bürgerversammlung in
Manheim vom 30.03.2006 an.
2.
Die Stadt Kerpen beantragt beim Braunkohlenausschuss die rasche Umsetzung des
Forderungskataloges.
3.
Zur eingehenden Beratung vor Ort verweist der Haupt – und Finanzausschuss den Antrag
an den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Zu dem Forderungskatalog hat die Bezirksregierung Köln Dezernat 64 " Braunkohle " mit
Schreiben vom 18.05.06 Stellung bezogen (siehe Anlage 1). In der Stellungnahme ist gem. der
Forderung des Bürgerausschusses eine detaillierte Zeitplanung für das gesamte
Umsiedlungsverfahren aufgezeigt. Nach der vorliegenden Zeitplanung soll der Beschluss zur
Erstellung des Braunkohleteilplanes " Umsiedlung Manheim " in der Sitzung des
Braunkohleausschusses am 15.12.2006 gefasst werden.
Der Rat der Stadt Kerpen beantragt beim Braunkohleausschluss die Einleitung des
Umsiedlungsverfahrens zum 15.12.2006.
Beschlussvorlage V 163.06
Seite 2
Anlage 1:
Stellungnahme Bezirksregierung zum Forderungskatalog des Bürgerausschusses :
1.
Forderung Bürgerausschuss: Eine klare und detaillierte Zeitplanung für das gesamte
Umsiedlungsverfahren spätestens bis Sommer 2006 mit folgenden Inhalten:
•
•
•
•
Wann beauftragt der Braunkohlenausschuss (BKA) die Bezirksregierung Köln mit der
Erstellung des Vorentwurfs des Braunkohlenplanes " Umsiedlung Manheim "
Wann ist mit der Vorlage des Vorentwurfs für den Braunkohlenplan Umsiedlung Manheim
zu rechnen?
Wann wird der Braunkohlenausschuss die Planerarbeitung beschließen?
Wie wird die Gesamtzeitplanung detailliert für Manheim ablaufen?
Stellungnahme Bezirksregierung:
Gesamtzeitplan
Zeitpunkt
Maßnahme
15.12.2006
Vorentwurfsbeschluss Braunkohleteilplan : "Umsiedlung
Manheim "
Juni 2007
1. Bürgerinformationsveranstaltung (Vorstellung der möglichen
Umsiedlungsstandorte, Verfahrensablauf)
Oktober 2007
2. Bürgerinformationsveranstaltung (Vorstellung der
Befragung)
Oktober 2007
1. Befragung (Standortwahl)
Januar 2008
2. Befragung (Standortgröße ermitteln)
2. Hälfte 2008
Erarbeitungsbeschluss durch den Braunkohlenausschuss
Anfang 2009
Beteiligung/Offenlage
1. Hälfte 2010
Aufstellungsbeschluss
Ende 2010 / Anfang 2011
Genehmigung
2011 / 2012
Bauleitplanung und Erschließung
1. Hälfte 2012
erste baureife Grundstücke
Frage Bürgerausschuss: Wann legt der Bergbautreibende (RWE Power AG) die erforderlichen
Angaben zur Sozialverträglichkeitsstudie (SVP) vor?
Stellungnahme Bezirksregierung: Die Angaben zur Prüfung der Sozialverträglichkeit sollen
möglichst bald nach dem Vorentwurfsbeschluss, spätestens zum Erarbeitungsbeschluss vorgelegt
werden.
Beschlussvorlage V 163.06
Seite 3
2.
Forderung Bürgerausschuss: Zeitnahe, umfassende Information
•
•
Bürgerversammlung zum Umsiedlungsverfahren und zur Umsiedlerfibel bis spätestens
Herbst 2006
Erläuterung aller für Manheim bedeutsamer Planungsverfahren
Stellungnahme Bezirksregierung:
Zum Umsiedlungsverfahren werden 2 Bürgerversammlungen durchgeführt (Juni 2007 und Oktober
2007). Eine Informationsveranstaltung zur Entschädigung wird ca. im Jahre 2011 durchgeführt,
zeitnah zur Grundstücksvormerkung und zur Festlegung der ortsspezifischen Regelungen. Die
ortsspezifischen Regelungen beinhalten insbesondere die Festlegung der wertmäßigen
Grundstückstauschverhältnisse.
3.
Forderung Bürgerausschuss: Neufestsetzung der Bodenrichtwerte für Manheim unter
Beachtung der negativen Vorwirkungen des Tagebaus
Stellungnahme Bezirksregierung:
Der Kreisgutachterausschuss des Rhein-Erft Kreises wird rückwirkend zum 01.01.2006 den
Bodenrichtwert so festsetzen, wie er sich ohne Tagebau ergeben hätte und diesen zukünftig weiter
fortschreiben.
4.
Forderung Bürgerausschuss: Perspektive zur frühzeitigen Umsiedlung für Bau – und
Umzugswillige ab 2009 auf deren Wunsch
Stellungnahme Bezirksregierung:
Unter dem Gesichtspunkt der Sozialverträglichkeit sieht der Braunkohlenplan die gemeinsame
Umsiedlung vor. Die gemeinsame Umsiedlung hat zwei Aspekte, einen räumlichen und einen
zeitlichen. Der räumliche Aspekt beinhaltet den Umzug an einen bestimmten, abgegrenzten
Standort, der zeitliche den Umzug in einem bestimmten Zeitraum. Umsiedlungsstandort und
Umsiedlungszeitraum werden im Braunkohlenplan festgelegt.
Die Vorteile der gemeinsamen Umsiedlung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Der eigentliche Umsiedlungsvorgang wird auf einen relativ kurzen Zeitraum begrenzt.
- Die Dorfgemeinschaft mit ihren Gemeinschaftseinrichtungen, ihren Pfarrgemeinden und
Vereinen kann erhalten bleiben.
- Die räumliche Trennung zwischen Verwandten, befreundeten Familien, Vereinsmitgliedern,
Spielkameraden usw. wird vermieden oder zeitlich überbrückbar.
- Die Aufteilung der Dorfgemeinschaft in "Frühumsiedler" und "Nachzügler" wird so weit wie
möglich vermieden.
- Die Lebensfähigkeit des alten Ortes kann bis kurz vor Abschluss der Umsiedlung erhalten
werden.
- Die Vertrautheit und eingeübte Hilfsleistungen zwischen den Dorfbewohnern kann während der
Umsiedlung und beim Aufbau des neuen gemeinsamen Ortes viele Probleme mildern.
- Die Planung für den neuen Standort kann spezifische Bedürfnisse und Wünsche der Bewohner
berücksichtigen, weil sie von vornherein befragt und in die Entwicklung der Konzeption
eingebunden werden können.
- Die gegenseitige Bekanntheit und die gemeinsame Geschichte der Umsiedler bietet die
Chance, auch am neuen Standort rasch eine gemeinsame Basis und Identität zu finden.
- Betriebe mit örtlichem Einzugsbereich können ihre Kundschaft "mitnehmen".
Aufgrund des Ziels der gemeinsamen Umsiedlung im Braunkohlenplan und des o.a. Zeitplanes ist
eine frühzeitige Umsiedlung ab 2009 nicht möglich!
Beschlussvorlage V 163.06
Seite 4