Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
05.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 271/2007
Az.: 63-3130/003
Amt: - 63 BeschlAusf.: - 63 Datum: 10.05.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
05.06.2007
Bemerkungen
Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt
Ehem. Volksschule, heute Jugendzentrum und ehem. Lehrerwohnung mit
dazugehörigem Toliettengebäude auf dem Schulhofgelände
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 10.05.2007
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Eintragung des heutigen Jugendzentrums mit
der ehem. Lehrerwohnung Kirchplatz 3 in Erftstadt-Köttingen in der Gemarkung Liblar, Flur 16,
Flurstück 573.
Denkmalbeschreibung:
Die vierklassige Schule war Teil der Siedlungsplanung und wurde nach Unterbrechungen 1924
fertig gestellt. Die Schule ist ein zweigeschossiger, zweiflügeliger, walmdachgedeckter Komplex,
der sich heute in einem kaum veränderten Zustand darbietet und mit seinen Flügeln die Nordseite
des Platzes rahmt.
Fenster und Türblätter sind zum Teil original. Auch das Innere des Baues zeigt noch die originale
Raumaufteilung, originale Treppenhäuser (bis auf ein Nebentreppenhaus), originale Fliesenfußböden. Als Gegenüber der Kirche bestimmte er mit ihr zusammen Platzraum und Zentrum der
Siedlung.
Zugehörig sind der an der Rückseite gelegene Schulhof und das diesen an der Westseite begrenzende, weitgehend original erhaltene, eingeschossige, aus Backstein errichtete betont horizontal dekorierte Toilettengebäude mit pfannengedecktem Walmdach.
Links an das Schulgebäude anschließendes, beidseitig angebautes, giebelständiges, zweigeschossiges, zweiachsiges, aus Backstein errichtetes und unverputztes Wohnhaus mit pfannengedecktem Krüppelwalmdach und beidseitig gekehltem Ziergiebel mit geschwungen ausladender,
gerader Verdachung und Rundfenster im Dachbereich; der Eingang in der linken Achse; zweiflügelige Sprossenfenster.
Begründung des Denkmalwertes:
Der Bau der Siedlung hat die Struktur, den Ortsgrundriss und die Größe des heutigen Stadtteils
Köttingen maßgeblich bestimmt, wobei der Kirchplatz mit Kirche, Pfarrhaus, Schule und Konsum
als Einrichtungen des geistigen und öffentlichen Lebens das auch heute noch anschaulich erhaltene, weitgehend authentische Zentrum der Anlage bildet.
Die architektonische Gestaltung der Einzelobjekte ist zwar auf die Gesamtanlage bezogen, jedoch
fanden sich zusätzlich aus der Bauaufgabe heraus entwickelte, eigene Formen, die den Eigenwert
der Bauten bestimmen. Hinzu kommt der gute, weitgehend originale Zustand, der in der städtebaulichen Zuordnung der Gebäude die ehemals vorhandene, heute kaum mehr ablesbare bauliche
Qualität der Gesamtanlage anschaulich macht.
Wenn im DSchG NW die "Bedeutung für Städte und Siedlungen" gefordert wird, ist dies im Falle
des Zentrums der ehemaligen Arbeitersiedlung Köttingen eindeutig gegeben:
Als prägende Bauten und Einrichtungen in der Mitte einer weit über die Größe des alten Ortes
hinausgehenden Kleinhaussiedlung, von der die Struktur und Entwicklung des Gesamtortes
Köttingen maßgeblich bestimmt wurde, sind sie ein Unikum im Kreisgebiet.
Aufgrund ihrer qualitätvollen Gestaltung, die zwar auf die Gesamtheit bezogen ist, jedoch zusätzlich eigene, im Zeitstil begründete und aus der speziellen Bauaufgabe heraus entwickelte Formen
zeigt, besteht an der Erhaltung der Einzelkomponenten des Zentrums der ehemaligen Arbeitersiedlung Köttingen als Denkmäler gemäß § 2 DSchG NW aus architektur- und sozialgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse.
(Bösche)
Anlage
Formblatt
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