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Beschlussvorlage (Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt Ehem. Volksschule, heute Jugendzentrum und ehem. Lehrerwohnung mit dazugehörigem Toliettengebäude auf dem Schulhofgelände)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
05.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt
Ehem. Volksschule, heute Jugendzentrum und ehem. Lehrerwohnung mit dazugehörigem Toliettengebäude auf dem Schulhofgelände) Beschlussvorlage (Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt
Ehem. Volksschule, heute Jugendzentrum und ehem. Lehrerwohnung mit dazugehörigem Toliettengebäude auf dem Schulhofgelände)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 271/2007 Az.: 63-3130/003 Amt: - 63 BeschlAusf.: - 63 Datum: 10.05.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 05.06.2007 Bemerkungen Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt Ehem. Volksschule, heute Jugendzentrum und ehem. Lehrerwohnung mit dazugehörigem Toliettengebäude auf dem Schulhofgelände Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 10.05.2007 Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Eintragung des heutigen Jugendzentrums mit der ehem. Lehrerwohnung Kirchplatz 3 in Erftstadt-Köttingen in der Gemarkung Liblar, Flur 16, Flurstück 573. Denkmalbeschreibung: Die vierklassige Schule war Teil der Siedlungsplanung und wurde nach Unterbrechungen 1924 fertig gestellt. Die Schule ist ein zweigeschossiger, zweiflügeliger, walmdachgedeckter Komplex, der sich heute in einem kaum veränderten Zustand darbietet und mit seinen Flügeln die Nordseite des Platzes rahmt. Fenster und Türblätter sind zum Teil original. Auch das Innere des Baues zeigt noch die originale Raumaufteilung, originale Treppenhäuser (bis auf ein Nebentreppenhaus), originale Fliesenfußböden. Als Gegenüber der Kirche bestimmte er mit ihr zusammen Platzraum und Zentrum der Siedlung. Zugehörig sind der an der Rückseite gelegene Schulhof und das diesen an der Westseite begrenzende, weitgehend original erhaltene, eingeschossige, aus Backstein errichtete betont horizontal dekorierte Toilettengebäude mit pfannengedecktem Walmdach. Links an das Schulgebäude anschließendes, beidseitig angebautes, giebelständiges, zweigeschossiges, zweiachsiges, aus Backstein errichtetes und unverputztes Wohnhaus mit pfannengedecktem Krüppelwalmdach und beidseitig gekehltem Ziergiebel mit geschwungen ausladender, gerader Verdachung und Rundfenster im Dachbereich; der Eingang in der linken Achse; zweiflügelige Sprossenfenster. Begründung des Denkmalwertes: Der Bau der Siedlung hat die Struktur, den Ortsgrundriss und die Größe des heutigen Stadtteils Köttingen maßgeblich bestimmt, wobei der Kirchplatz mit Kirche, Pfarrhaus, Schule und Konsum als Einrichtungen des geistigen und öffentlichen Lebens das auch heute noch anschaulich erhaltene, weitgehend authentische Zentrum der Anlage bildet. Die architektonische Gestaltung der Einzelobjekte ist zwar auf die Gesamtanlage bezogen, jedoch fanden sich zusätzlich aus der Bauaufgabe heraus entwickelte, eigene Formen, die den Eigenwert der Bauten bestimmen. Hinzu kommt der gute, weitgehend originale Zustand, der in der städtebaulichen Zuordnung der Gebäude die ehemals vorhandene, heute kaum mehr ablesbare bauliche Qualität der Gesamtanlage anschaulich macht. Wenn im DSchG NW die "Bedeutung für Städte und Siedlungen" gefordert wird, ist dies im Falle des Zentrums der ehemaligen Arbeitersiedlung Köttingen eindeutig gegeben: Als prägende Bauten und Einrichtungen in der Mitte einer weit über die Größe des alten Ortes hinausgehenden Kleinhaussiedlung, von der die Struktur und Entwicklung des Gesamtortes Köttingen maßgeblich bestimmt wurde, sind sie ein Unikum im Kreisgebiet. Aufgrund ihrer qualitätvollen Gestaltung, die zwar auf die Gesamtheit bezogen ist, jedoch zusätzlich eigene, im Zeitstil begründete und aus der speziellen Bauaufgabe heraus entwickelte Formen zeigt, besteht an der Erhaltung der Einzelkomponenten des Zentrums der ehemaligen Arbeitersiedlung Köttingen als Denkmäler gemäß § 2 DSchG NW aus architektur- und sozialgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. (Bösche) Anlage Formblatt -2-