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Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 228 C "Goethestraße ", Stadtteil Sindorf - Offenlegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
649 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 228 C "Goethestraße ", Stadtteil Sindorf - Offenlegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 228 C "Goethestraße ", Stadtteil Sindorf - Offenlegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 228 C "Goethestraße ", Stadtteil Sindorf - Offenlegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 228 C "Goethestraße ", Stadtteil Sindorf - Offenlegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 228 C "Goethestraße ", Stadtteil Sindorf - Offenlegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 228 C "Goethestraße ", Stadtteil Sindorf - Offenlegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: Ma/BP 228C TOP Drs.-Nr.: 98.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 17.10.2006 Stadtrat X 25.09.2006 Bemerkungen 31.10.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan SI 228 C "Goethestraße ", Stadtteil Sindorf - Offenlegungsbeschluss X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: siehe Seite 3 Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Stadt Kerpen Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) - Einrichtungskosten Personalkosten (Bauleitplanung Amt 16) 8.000 € Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 8.000 € Einnahmen Zuschüsse - Beiträge gesamt: - Aufwand netto: - Bemerkung: Da die öffentlichen Erschließungsanlagen bereits vorhanden sind, werden nach derzeitigem Kenntnisstand durch die Umsetzung des Bebauungsplanes SI 228 C keine Haushaltsmittel der Stadt Kerpen in Anspruch genommen. Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) - Schuldendienste/Zinsen - Abschreibung - Personalkosten gesamt Einnahmen - entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt - Zuschüsse - Gebühren gesamt Beschlussvorlage 98.06 - Seite 2 Stadt Kerpen Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf Beschlussvorschläge: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses/Umbenennung des Bebauungsplanes Den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan SI 228 C " Kerpener Straße/Goethestraße " vom 08.10.2002 aufzuheben und den Bebauungsplan in SI 228 C " Goethestraße " umzubenennen 2. Verkleinerung des Geltungsbereiches Den Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 228 C (Aufstellungsbeschluss vom 08.10.2002) der im Westen durch die Kerpener Straße, im Norden durch die Gartenstraße, im Osten durch die Goethestraße und im Süden durch die Hermann – Löns – Straße begrenzt war (siehe Anlage 1) der Darstellung in der Anlage 2 zu verkleinern. gem. 3. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Den Bebauungsplan SI 228 C “ Goethestraße “ gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. Der Planbereich des Bebauungsplanes SI 228 C befindet sich im Ortskern des Stadtteiles Sindorf im Süden durch die Brechtstraße, im Norden durch die Gartenstraße und im Osten durch die Goethestraße begrenzt. Die westliche Grenze des Plangebietes liegt in einer parallelen Tiefe von ca. 40 m westlich der Goethestraße, und wird weiterhin durch die westliche Grenze der Parzelle 943 sowie durch das Grundstück der Kindertagesstätte begrenzt. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan (Anlage 2) der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen. Planerisches Ziel des Bebauungsplanes SI 228 C " Goethestraße " ist es, durch modifizierte Festsetzungen zur Gebäudehöhe und der Ausweisung von Flächen für Tiefgaragen dem geänderten Anspruch an die bauliche Ausnutzung der Grundstücke im nördlichen Teil der Goethestraße Rechnung zu tragen. 4. Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 219 " Sindorf – Mitte " Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan SI 228 C Goethestraße " umfasst einen Teilbereich des Bebauungsplanes SI 219. Der Bebauungsplan SI 219 wird in dem überlagernden Bereich aufgehoben und durch den zukünftigen Bebauungsplan SI 228 C ersetzt. Die Teilaufhebung des BP 219 ist zur Verwirklichung der planerischen Zielsetzungen des Bebauungsplanes SI 228 C erforderlich. Die Lage der aufzuhebenden Teilfläche ist dem Übersichtsplan zu entnehmen. 5. Offenlegungsbeschluss – Überleitung BauGB 2005 • Die während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Betiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) BauGB a.F. eingegangenen Anregungen bzw. Stellungnahmen gem. den Verwaltungsvorschlägen Anlagen 4 und 5 auszuräumen. • Den Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Der Planbereich des Bebauungsplanes SI 228 C befindet sich im Ortskern des Stadtteiles Sindorf im Süden durch die Brechtstraße, im Norden durch die Gartenstraße und im Osten durch die Goethestraße begrenzt. Die westliche Grenze des Plangebietes liegt in einer parallelen Tiefe von ca. 40 m westlich der Goethestraße, und wird weiterhin durch die westliche Grenze der Parzelle 943 sowie durch das Grundstück der Kindertagesstätte begrenzt. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan (Anlage 2) der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen, die genaue Abgrenzung ist dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen. Planerisches Ziel des Bebauungsplanes SI 228 C " Goethestraße " ist es, durch modifizierte Festsetzungen zur Gebäudehöhe und der Ausweisung von Flächen für Tiefgaragen dem geänderten Anspruch an die bauliche Ausnutzung der Grundstücke im nördlichen Teil der Goethestraße Rechnung zu tragen. Gemäß § 244 Abs. 2 BauGB wird die Offenlegung nach den Vorschriften des BauGB 2004 durchgeführt, da das Planverfahren nicht vor dem 20.07.2006 abgeschlossen Beschlussvorlage 98.06 Seite 3 Stadt Kerpen Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf wurde (Stichtag der Überleitungsvorschrift). Für den Bebauungsplan wurde ein Umweltbericht angefertigt. Begründung: 1. Änderung des Plangebietes Gegenüber der Beschlussfassung vom 08.10.2002 wurde das Plangebiet des Bebauungsplanes SI 228 C " Goethestraße " von 5,8 ha auf ca. 1,3 ha verkleinert. Die ursprüngliche planerische Intention des BP 228 C war es, einem Entwicklungsdruck im Bereich der Kerpener Straße, der aufgrund der Entwicklung des Geschäftsbereiches " Neue Mitte Sindorf " um den ÖPNV – Haltepunktes zu erwarten war, mit entsprechenden planerischen Mitteln zu begegnen. Aus diesem Grund wurde der Geltungsbereich des ursprünglich beschlossen Bebauungsplanes SI 228 C " Kerpener Straße/Goethestraße sehr weitläufig gefasst. Aufgrund der verzögerten Entwicklung des Bereiches um den Haltepunkt ist der Entwicklungsdruck auf die Kerpener Straße bisher ausgeblieben und zurzeit nicht absehbar. Für den nördlichen Teil der Goethestraße zeichnet sich demgegenüber ein Umbruch ab. Dieser Bereich liegt im Geltungsbereich des seit dem 07.07.1990 rechtskräftigen Bebauungsplanes SI 219 " Sindorf – Mitte ". Bisher wurde dieser Teil durch eine überwiegende eingeschossige Einfamilienhausbebauung geprägt. Nach den Festsetzungen des BP 219 ist in diesem Teil eine bis zu 2geschossige Bebauung ohne Höhenbeschränkung zulässig. Nachdem zahlreiche Grundstücke bereits veräußert wurden, wächst der Anspruch die Grundstücke entsprechend den rechtskräftigen Festsetzungen des BP 219 baulich höher auszunutzen. Um eine heterogene Bebauung in diesem Teil Sindorfs möglichst auszuschließen, ist ein höherer Regelungsbedarf, z.B. bzgl. der zulässigen Gebäudehöhe planerisch erforderlich. Aus diesem Grund soll der betreffende Bereich um die Goethestraße überplant werden und als Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße " weitergeführt werden. Für die - bezogen auf den Aufstellungsbeschluss vom 08.10.2002 - ausgeklammerten Bereiche des ursprünglichen Plangebietes werden nach planerischer Erforderlichkeit seperate Bauleitplanverfahren eingeleitet. 2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes Planerisches Ziel des Bebauungsplanes SI 228 C " Goethestraße " ist es, durch modifizierte Festsetzungen zur Gebäudehöhe und der Ausweisung von Flächen für Tiefgaragen dem geänderten Anspruch an die bauliche Ausnutzung der Grundstücke im nördlichen Teil der Goethestraße Rechnung zu tragen. 3. • • • Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss: 08.10.2002 Vorgezogene Bürgerbeteiligung: 9.12.2002 – 10.01.2003 Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange: 10.12.2002 – 17.01.2003 Anlagen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Lageplan (Aufstellungsbeschluss vom 08.10.2002) Lageplan (Neufassung) Planverkleinerung Stellungnahmen TöB Stellungnahmen Bürgerinnen/Bürger Textliche Festsetzungen Begründung mit Umweltbericht Beschlussvorlage 98.06 Seite 4 Stadt Kerpen Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf Anlage 1 : Lageplan (Aufstellungsbeschluss vom 08.10.2002) Beschlussvorlage 98.06 Seite 5 Stadt Kerpen Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf Anlage 2 : Lageplan (Neufassung Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage 98.06 Seite 6