Daten
Kommune
Kerpen
Größe
649 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.: Ma/BP 228C
TOP
Drs.-Nr.: 98.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
17.10.2006
Stadtrat
X
25.09.2006
Bemerkungen
31.10.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan SI 228 C "Goethestraße ", Stadtteil Sindorf - Offenlegungsbeschluss
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf: siehe Seite 3
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Stadt Kerpen
Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
-
Einrichtungskosten
Personalkosten
(Bauleitplanung Amt 16)
8.000 €
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
8.000 €
Einnahmen
Zuschüsse
-
Beiträge
gesamt:
-
Aufwand netto:
-
Bemerkung:
Da die öffentlichen Erschließungsanlagen bereits vorhanden
sind, werden nach derzeitigem Kenntnisstand durch die
Umsetzung
des
Bebauungsplanes
SI
228
C
keine
Haushaltsmittel der Stadt Kerpen in Anspruch genommen.
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
-
Schuldendienste/Zinsen
-
Abschreibung
-
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
-
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
-
Zuschüsse
-
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 98.06
-
Seite 2
Stadt Kerpen
Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf
Beschlussvorschläge:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt:
1.
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses/Umbenennung des Bebauungsplanes
Den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan SI 228 C " Kerpener Straße/Goethestraße " vom
08.10.2002 aufzuheben und den Bebauungsplan in SI 228 C " Goethestraße " umzubenennen
2.
Verkleinerung des Geltungsbereiches
Den Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 228 C (Aufstellungsbeschluss vom 08.10.2002) der
im Westen durch die Kerpener Straße, im Norden durch die Gartenstraße, im Osten durch die
Goethestraße und im Süden durch die Hermann – Löns – Straße begrenzt war (siehe Anlage 1)
der Darstellung in der Anlage 2 zu verkleinern.
gem.
3.
Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
Den Bebauungsplan SI 228 C “ Goethestraße “ gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen.
Der Planbereich des Bebauungsplanes SI 228 C befindet sich im Ortskern des Stadtteiles Sindorf im Süden durch die Brechtstraße, im Norden durch die Gartenstraße und im Osten durch die
Goethestraße begrenzt. Die westliche Grenze des Plangebietes liegt in einer parallelen Tiefe von ca.
40 m westlich der Goethestraße, und wird weiterhin durch die westliche Grenze der Parzelle 943
sowie durch das Grundstück der Kindertagesstätte begrenzt. Die Lage des Plangebietes ist dem
Übersichtsplan (Anlage 2) der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die genaue Abgrenzung dem
Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen.
Planerisches Ziel des Bebauungsplanes SI 228 C " Goethestraße " ist es, durch modifizierte
Festsetzungen zur Gebäudehöhe und der Ausweisung von Flächen für Tiefgaragen dem geänderten
Anspruch an die bauliche Ausnutzung der Grundstücke im nördlichen Teil der Goethestraße
Rechnung zu tragen.
4.
Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 219 " Sindorf – Mitte "
Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan SI 228 C Goethestraße " umfasst einen Teilbereich
des Bebauungsplanes SI 219. Der Bebauungsplan SI 219 wird in dem überlagernden Bereich
aufgehoben und durch den zukünftigen Bebauungsplan SI 228 C ersetzt. Die Teilaufhebung des BP
219 ist zur Verwirklichung der planerischen Zielsetzungen des Bebauungsplanes SI 228 C
erforderlich. Die Lage der aufzuhebenden Teilfläche ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
5.
Offenlegungsbeschluss – Überleitung BauGB 2005
•
Die während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Betiligung der Träger öffentlicher
Belange gem. § 3 (1) BauGB a.F. eingegangenen Anregungen bzw. Stellungnahmen gem.
den Verwaltungsvorschlägen Anlagen 4 und 5 auszuräumen.
•
Den Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf gem. § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen.
Der Planbereich des Bebauungsplanes SI 228 C befindet sich im Ortskern des Stadtteiles Sindorf im Süden durch die Brechtstraße, im Norden durch die Gartenstraße und im Osten durch die
Goethestraße begrenzt. Die westliche Grenze des Plangebietes liegt in einer parallelen Tiefe von ca.
40 m westlich der Goethestraße, und wird weiterhin durch die westliche Grenze der Parzelle 943
sowie durch das Grundstück der Kindertagesstätte begrenzt. Die Lage des Plangebietes ist dem
Übersichtsplan (Anlage 2) der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen, die genaue
Abgrenzung ist dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen. Planerisches Ziel des
Bebauungsplanes SI 228 C " Goethestraße " ist es, durch modifizierte Festsetzungen zur
Gebäudehöhe und der Ausweisung von Flächen für Tiefgaragen dem geänderten Anspruch an die
bauliche Ausnutzung der Grundstücke im nördlichen Teil der Goethestraße Rechnung zu tragen.
Gemäß § 244 Abs. 2 BauGB wird die Offenlegung nach den Vorschriften des BauGB 2004
durchgeführt,
da
das
Planverfahren
nicht
vor
dem
20.07.2006
abgeschlossen
Beschlussvorlage 98.06
Seite 3
Stadt Kerpen
Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf
wurde (Stichtag der Überleitungsvorschrift). Für den Bebauungsplan wurde ein Umweltbericht
angefertigt.
Begründung:
1.
Änderung des Plangebietes
Gegenüber der Beschlussfassung vom 08.10.2002 wurde das Plangebiet des Bebauungsplanes SI
228 C " Goethestraße " von 5,8 ha auf ca. 1,3 ha verkleinert.
Die ursprüngliche planerische Intention des BP 228 C war es, einem Entwicklungsdruck im Bereich
der Kerpener Straße, der aufgrund der Entwicklung des
Geschäftsbereiches " Neue Mitte
Sindorf " um den ÖPNV – Haltepunktes zu erwarten war, mit entsprechenden planerischen Mitteln
zu begegnen. Aus
diesem Grund wurde der Geltungsbereich des ursprünglich beschlossen
Bebauungsplanes SI 228 C " Kerpener Straße/Goethestraße sehr weitläufig gefasst. Aufgrund der
verzögerten Entwicklung des Bereiches um den Haltepunkt ist der Entwicklungsdruck auf die
Kerpener Straße bisher ausgeblieben und zurzeit nicht absehbar.
Für den nördlichen Teil der Goethestraße zeichnet sich demgegenüber ein Umbruch ab. Dieser
Bereich liegt im Geltungsbereich des seit dem 07.07.1990 rechtskräftigen Bebauungsplanes SI 219
" Sindorf – Mitte ". Bisher wurde dieser Teil durch eine überwiegende eingeschossige
Einfamilienhausbebauung geprägt. Nach den Festsetzungen des BP 219 ist in diesem Teil eine bis
zu 2geschossige Bebauung ohne Höhenbeschränkung zulässig. Nachdem zahlreiche Grundstücke
bereits veräußert wurden, wächst der Anspruch die Grundstücke entsprechend den
rechtskräftigen Festsetzungen des BP 219 baulich höher auszunutzen. Um eine heterogene
Bebauung in diesem Teil Sindorfs möglichst auszuschließen, ist ein höherer Regelungsbedarf, z.B.
bzgl. der zulässigen Gebäudehöhe planerisch erforderlich.
Aus diesem Grund soll der betreffende Bereich um die Goethestraße überplant werden und als
Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße " weitergeführt werden.
Für die - bezogen auf den Aufstellungsbeschluss vom 08.10.2002 - ausgeklammerten Bereiche des
ursprünglichen
Plangebietes
werden
nach
planerischer
Erforderlichkeit
seperate
Bauleitplanverfahren eingeleitet.
2.
Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes
Planerisches Ziel des Bebauungsplanes SI 228 C " Goethestraße " ist es, durch modifizierte
Festsetzungen zur Gebäudehöhe und der Ausweisung von Flächen für Tiefgaragen dem geänderten
Anspruch an die bauliche Ausnutzung der Grundstücke im nördlichen Teil der Goethestraße
Rechnung zu tragen.
3.
•
•
•
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss: 08.10.2002
Vorgezogene Bürgerbeteiligung: 9.12.2002 – 10.01.2003
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange: 10.12.2002 – 17.01.2003
Anlagen
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Lageplan (Aufstellungsbeschluss vom 08.10.2002)
Lageplan (Neufassung)
Planverkleinerung
Stellungnahmen TöB
Stellungnahmen Bürgerinnen/Bürger
Textliche Festsetzungen
Begründung mit Umweltbericht
Beschlussvorlage 98.06
Seite 4
Stadt Kerpen
Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf
Anlage 1 : Lageplan (Aufstellungsbeschluss vom 08.10.2002)
Beschlussvorlage 98.06
Seite 5
Stadt Kerpen
Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf
Anlage 2 : Lageplan (Neufassung Aufstellungsbeschluss)
Beschlussvorlage 98.06
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