Daten
Kommune
Kerpen
Größe
65 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Stadt Kerpen
Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf
Anlage 7 : Begründung mit Umweltbericht:
1.
Allgemeine Vorgaben
1.1
Verfahrensstand
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 08.10.2002 die
Aufstellung des Bebauungsplanes SI 228 C" Kerpener Straße/Goethestraße " gem. § 2 (1)
BauGB beschlossen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB wurde in der Zeit
vom 9.12.2002 bis 10.01.2003 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 10.12.2002 benachrichtigt und um Abgabe einer Stellungnahme bis
einschließlich 17.01.2003 gebeten.
1.2
Räumlicher Geltungsbereich
Gegenüber der Beschlussfassung vom 08.10.2002 wurde das Plangebiet des
Bebauungsplanes SI 228 C " Goethestraße " von ursprünglich 5,8ha auf ca. 1,3ha erheblich
verkleinert.
Die ursprüngliche planerische Intention des BP 228 C war es, einem möglichen
Entwicklungsdruck im Bereich der Kerpener Straße, der aufgrund der Entwicklung des
Geschäftsbereiches " Neuen Mitte Sindorf " um den ÖPNV – Haltepunktes zu erwarten war,
mit entsprechenden planerischen Mitteln zu begegnen. Aus diesem Grund wurde der
Geltungsbereich des ursprünglich beschlossen Bebauungsplanes SI 228 C " Kerpener
Straße/Goethestraße sehr weitläufig gefasst.
Aufgrund der verzögerten Entwicklung des Bereiches um den S – Bahn - Haltepunkt Sindorf
ist der Entwicklungsdruck auf die Kerpener Straße bisher ausgeblieben und zurzeit noch
nicht absehbar. Für den nördlichen Teil der Goethestraße zeichnet sich demgegenüber
durch zahlreiche Grundstücksverkäufe ein Umbruch ab. In diesem bisher durch eine
überwiegend eingeschossige Einfamilienhausbebauung geprägten Bereich, ist bereits im
Jahre 2005 ein mehrgeschossiges Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage gebaut worden. Es
häufen sich zurzeit Anfragen für eine bauliche Verdichtung in diesem Bereich. Ein
städtebaulicher Regelungsbedarf ist angezeigt. Aus diesem Grund soll der betreffende
Bereich um die Goethestraße überplant werden und als Bebauungsplan SI 228 C
" Goethestraße " weitergeführt werden.
Für die - bezogen auf den Aufstellungsbeschluss vom 08.10.2002 - ausgeklammerten
Bereiche des ursprünglichen Plangebietes werden nach planerischer Erforderlichkeit
gesonderte Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Der Planbereich des Bebauungsplanes SI 228 C " Goethestraße " befindet sich im Ortskern
des Stadtteiles Sindorf - im Süden durch die Brechtstraße, im Norden durch die Gartenstraße
und im Osten durch die Goethestraße begrenzt. Die westliche Grenze des Plangebietes liegt
in einer parallelen Tiefe von ca. 40 m westlich der Goethestraße, und wird u.a.durch die
westliche Grenze der Parzelle 943 sowie durch das Grundstück der Kindertagesstätte
begrenzt. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, die genaue Abgrenzung dem
Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen.
1.3
Bestehende Situation
Der im Plangebiet befindliche Abschnitt der Goethestraße und der Gartenstraße sind durch
eine
überwiegend
eingeschossige
Einfamilienhausbebauung
mit
ausgebauten
Dachgeschossen geprägt. Im Bereich der Goethestraße wurde im Jahre 2005 ein
mehrgeschossiges Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage errichtet. Die ältesten Gebäude stammen
aus den 60 – ziger Jahren. Die unmittelbar östlich an das Plangebiet angrenzende Bebauung
an der Goethestraße besteht überwiegend aus 2geschossigen Mehrfamilienhäusern mit
ausgebauten Dachgeschossen. Die Gebäude stammen überwiegend aus den 60ziger bis 80
ziger Jahren. Den südlichen Teil des Plangebietes schließt eine Kindertagesstätte ab.
Anlage 7: Begründung mit Umweltbericht BP Si 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf
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Stadt Kerpen
Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf
1.4
Geltendes Planungsrecht
1.4.1
Flächennutzungsplan
Der seit 1984 verbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1. Änderung) stellt in dem
Planbereich des Bebauungsplanes SI 228 C für den Abschnitt an der Goethestraße
" Wohnbaufläche " dar. Der zukünftige Bebauungsplan SI 228 C wird nach der geplanten Art
der baulichen Nutzung aus dem FNP entwickelt.
1.4.2
Bebauungsplan
Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße " umfasst einen
Teilbereich des seit dem 07.07.1990 rechtskräftigen Bebauungsplanes SI 219. Die
Überplanung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes ist zur Verwirklichung der
planerischen Zielsetzungen des Bebauungsplanes SI 228 C erforderlich.
2.
Veranlassung für die Planaufstellung
Nach den Festsetzungen des rechtskräftigen BP 219 ist im Plangebiet eine bis zu
2geschossige Bebauung ohne Höhenbeschränkung zulässig. Nachdem zahlreiche
Grundstücke bereits veräußert wurden, wächst der Anspruch die Grundstücke entsprechend
den rechtskräftigen Festsetzungen des BP 219 baulich höher auszunutzen. Um eine
heterogene Bebauung in diesem Teil Sindorfs möglichst auszuschließen ist ein höherer
Regelungsbedarf, z.B. bzgl. der zulässigen Gebäudehöhe planerisch erforderlich.
2.
Ziele und Zwecke der Planung
Planerisches Ziel des Bebauungsplanes SI 228 C " Goethestraße " ist es, durch modifizierte
Festsetzungen zur Gebäudehöhe und der Ausweisung von Flächen für Tiefgaragen dem
geänderten Anspruch an die bauliche Ausnutzung der Grundstücke im nördlichen Teil der
Goethestraße Rechnung zu tragen.
3.
Belange von Kindern und Jugendlichen
Durch den Bebauungsplan SI 228 C wird ein bereits durch einen Bebauungsplan überplanter
und überwiegend bebauter Bereich erfasst. Zusätzliche Wohnbauflächen werden nicht
festgesetzt, es sind lediglich Erweiterungen des Bestandes möglich. Ein zusätzlicher Bedarf
an Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, der sich z.B. aus einem Einwohnerzuwachs
ergeben würde, ist nicht angezeigt. Die Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten
gewährleistet planungsrechtlich eine Ansiedlung von " Anlagen für kirchliche, kulturelle und
soziale Zwecke ". Im unmittelbaren Nahbereich des Plangebietes befinden sich u.a. durch die
Kirchen getragene Jugendeinrichtungen. Die im Bereich Goethestraße/Brechtstraße gelegene
Kindertagesstätte wird durch den Bebauungsplan SI 228 C in ihrem Bestand gesichert.
4.
Begründung der Planinhalte
4.1
Art der baulichen Nutzung
4.1.1
Allgemeines Wohngebiet
Die durch die vorhandene Wohnnutzung geprägten Bereiche werden zur Sicherung der
Wohnfunktion nach § 4 BauNVO als " Allgemeines Wohngebiet " (WA) festgesetzt. Die nach
§ 4 (2) Nr.2 BauNVO im WA allgemein zulässigen Nutzungen " die der Versorgung des
Gebietes dienenden Läden, Schank – und Speisewirtschaften" sowie nicht störende
Handwerksbetriebe, sowie die nach § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen
Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie sonstige nicht
störende Gewerbebetriebe werden ausgeschlossen, weil aus städtebaulichen Gründen in
diesen Lagen der Schutz des Wohnens Vorrang genießt. Die Sicherung der Versorgung der
Bevölkerung ist durch fußläufig erreichbare Einkaufsmöglichkeiten im unmittelbaren
Nahbereich an der Kerpener Straße, gewährleistet.
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Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf
4.2
Maß der baulichen Nutzung
4.2.1
Grundflächenzahl
Definiert wird das Maß der baulichen Nutzung durch die Grundflächenzahl und die Höhe
baulicher Anlagen. Die Festsetzung der GRZ ist an den Obergrenzen des § 17 (1) BauNVO
orientiert.
4.2.2
Höhe baulicher Anlagen
Die Gebäudehöhen werden als Obergrenze der Traufhöhe und Firsthöhe festgesetzt, um eine
möglichst homogene Gestaltqualität zu gewährleisten. Die zulässigen maximalen Trauf – und
Firsthöhen orientieren sich an den Höhen der bereits im östlichen Teil der Goethestraße
errichteten Mehrfamilienhäuser. Die Höhe der baulichen Anlagen bezieht sich auf den
Bezugspunkt
- mittlere Höhenlage der Endausbauhöhe Straße - (Grenze zwischen
öffentlicher Verkehrsfläche und jeweiligem Baugrundstück). Durch die Festsetzung der Höhe
der nicht überbaubaren Fläche soll eine vom Straßenraum aus betrachtete möglichst
homogene Höhenlage der Vorgärten erreicht werden und künstlich geschaffene
Höhendifferenzen an den Nachbargrenzen verhindert werden.
4.2.3
Überbaubare Grundstücksfläche
Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch die Festsetzung von Baugrenzen in
baukörperähnlicher Darstellung bestimmt. Innerhalb der festgesetzten überbaubaren Flächen
sind Erweiterungsmöglichkeiten für die bestehende Bebauung gewährleistet.
4.2.4
Bauweise/Stellung baulicher Anlagen
Um eine zu starke bauliche Verdichtung zu verhindern und in Anpassung an die im
Planbereich vorhandene, offene Bauweise, wird diese weiterhin festgesetzt.
4.3
Fläche für den Gemeinbedarf
Kindertagesstätte
Die Kindertagesstätte an der Goethe – bzw. Brechtstraße wird entsprechend der ausgeübten
Nutzung als Fläche für den Gemeinbedarf " Zweckbestimmung " KITA " festgesetzt. Um
mögliche bauliche Erweiterungen planungsrechtlich zu ermöglichen, wurde die überbaubare
Grundstücksfläche über den Bestand hinaus erweitert.
4.4
Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze
Um die Gartenbereiche vor Störungen zu schützen, sind Garagen und private Stellplätze nur
innerhalb der überbaubaren Fläche und in den für diesen Nutzungszweck festgesetzten
Flächen zulässig. Im rückwärtigen Bereich der Goethestraße ist eine " Fläche für
Nebenanlagen – Zweckbestimmung Tiefgarage " festgesetzt worden, um den durch die
zulässigen baulichen Erweiterungen zu erwartenden, erhöhten Stellplatzbedarf Rechnung zu
tragen und Stellplätze durch die Unterbringung in Tiefgaragen nachbarschaftsverträglich
unterzubringen zu können.
4.5
Verkehr
4.5.1
Erschließung/ Verkehrsflächen
Das Plangebiet ist über die bestehenden Straßen an das örtliche und überörtliche
Verkehrsnetz angebunden. Die bestehenden Verkehrsflächen sind in den Bebauungsplan
aufgenommen und entsprechend ihrer Verkehrsfunktion bzw. – bedeutung als
Straßenverkehrsfläche festgesetzt worden.
4.5.2
ÖPNV
Das Plangebiet verfügt durch die unmittelbare Nähe zum S – Bahn – Haltepunkt Sindorf,
sowie über Bushaltestellen an der Kerpener Straße über eine hervorragende Anbindung an
das örtliche und überörtliche öffentliche Personennahverkehrsnetz.
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4.6
Ver – und Entsorgung
Die Ver – und Entsorgung des Plangebietes erfolgt über bestehende Leitungstrassen.
4.6.1
Beseitigung von Niederschlagswasser
Bzgl. der Verpflichtungen des § 51 a LWG das Regenwasser zu versickern, bzw. ortsnah
einem Gewässer zuzuleiten ist für den Bebauungsplan SI 228 C die Ausnahmeregelung des §
51 a Abs. 4 Satz 2 LWG aus folgenden Gründen anzuwenden: Eine nach bisherigem Recht
genehmigte Kanalisationsnetzplanung besteht bereits. Diese sieht vor, dass das
Niederschlagswasser
gemischt
mit
Schmutzwasser
einer
öffentlichen
Abwasserbehandlungsanlage zugeführt wird. Der technische und wirtschaftliche Aufwand, um
den Verpflichtungen des § 51 a LWG nachzukommen, (Aufbau eines Trennsystems), wäre
unverhältnismäßig, da ein Mischsystem mit Hauptsammler bereits besteht.
4.7
Ökologie und Begrünung
Nach § 1 (5) und (7) BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Belange des
Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des
Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodes sowie des Klimas zu berücksichtigen.
Diese Belange sind im Rahmen des Umweltberichtes (Punkt 5) detailliert untersucht worden.
Für den Bebauungsplan SI 228 C ist eine ökologische Bilanzierung der durch den zukünftigen
Bebauungsplan präjudizierten Eingriffe in den Naturhaushalt durchgeführt worden. Durch die
zukünftige Planung entsteht gegenüber der rechtsverbindlichen Planung des
Bebauungsplanes SI 219 kein Bedarf an Ausgleichsflächen.
5.
Umweltbericht
5.1
Einleitung
Der Umweltbericht als zentraler Bestandteil der Umweltprüfung stellt einen gesonderten Teil
der Begründung dar. Die umweltrelevanten Gutachten sind im Umweltbericht einzuarbeiten.
Der Umweltbericht stellt in Kurzform die Belange des Umweltschutzes gemäß §1Abs.6 Nr. 7
BauGB dar. Im Rahmen der Umweltprüfung werden die jeweiligen relevanten Schutzgüter
erfasst und die Auswirkung, die der Bauleitplan auf die Umwelt hat, auf ihre Erheblichkeit
bewertet. Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein beplantes Gebiet im Sinne des § 30
BauGB. Im vorliegenden Fall soll die Überplanung einer Teilfläche des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 219 „Sindorf Mitte“ im Stadtteil Kerpen – Sindorf erfolgen. Besondere
ökologische Anforderungen sind bisher nicht erkennbar.
Da sich das Maß der baulichen Nutzung am Bestand orientieren wird, wird dies nach ersten
Einschätzungen keine nennenswerten zusätzlichen Beeinträchtigungen mit sich bringen. Von
daher wird für die nachfolgende Betrachtung die vereinfachte Darstellung des
Umweltberichtes in Form einer Checkliste der zu prüfenden Umweltbelange gemäß § 1Abs.6
Nr. 7 unter Darstellung aller erforderlichen Angaben gewählt.
5.2
Räumliche und inhaltliche Abgrenzung:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst eine Größe von ca. 1,3 ha. Der
Bebauungsplan Nr. 228 C " Goethestraße " liegt im Zentrum des Stadtteils Kerpen-Sindorf
und wird begrenzt:
•
•
•
•
nordwestlich durch die Gartenstraße
südwestlich durch eine gedachte Linie zwischen Kerpener Straße und Goethestraße.
Diese Linie umschließt den südwestlichen Teil der Gemeinbedarfsfläche, verläuft
weiter bis zur Parzelle Nr.943, die wiederum durch die Grenzlinie südwestlich
begrenzt wird. Die Verlängerung stößt auf die Parzelle 1066, die durch die
Plangebietsgrenze noch eingeschlossen wird.
südöstlich durch die Brechtstraße
nordöstlich durch die Goethestraße
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Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf
5.3
Inhalt und Ziel:
Es handelt sich beim Plangebiet um einen Siedlungsraum, der überwiegend durch
Wohnbebauung geprägt ist.
Mit Ausnahme des südlichen Plangebietes, ist der Bereich als WA- Gebiet gewidmet. Es
zeichnet sich aus durch eine ausschließlich eingeschossige Einfamilienhausbebauung mit
ausgebauten Dachgeschossen. Die Gebäude stehen im Wechsel überwiegend traufständig
zum Straßenraum. Die ältesten Gebäude stammen aus den 60 - ziger Jahren, die jüngeren
überwiegend aus den 80 - ziger Jahren. Einzige Ausnahme stellt ein mehrgeschossiges
Mehrfamilienhaus dar, welches im Jahr 2005 errichtet wurde.
Zwischen der Brechtstraße und dem WA-Gebiet liegt eine Gemeinbedarfsfläche, auf der sich
ein Kindergarten befindet. Neue Wohnbauflächen werden nicht festgesetzt, es sind lediglich
Erweiterungen des Bestandes geplant, wobei zukünftig eine Höhenbegrenzung für die
Gebäude festgeschrieben wird.
5.4
Beschreibung/Bewertung der Schutzgüter sowie deren Umweltauswirkungen:
Nr.
Schutzgut
Beschreibung des Bestands
1
2
Mensch/Lärm
Mensch/Erholung
3
Mensch/Emissionen
4
Flora
Fauna
-------------Entsprechend der Analyse der
Freiraumversorgung ist das
Gelände von der LÖPF als
Siedlungsraum eingestuft, der
von Wohnbebauung geprägt ist
geringes
Fahrzeugverkehrsaufkommen
im Bereich von Garten- und
Goethestraße, keine weiteren
Emissionen
Lt.
Bestanderfassung
der
LÖBF existiert eine Freifläche
(Grünraum von ca. 1050 m²),
die jedoch im BBauP 219
bereits als überbaubare Fläche
ausgewiesen ist.
Die vorhandene Vegetation
auf
der
ausgewiesenen
Gemeinbedarfsfläche
ist
erhaltenswert.
Hinweise auf geschützte Arten
sind nicht bekannt.
5
Boden/-schutz,
Altlasten
und
Bodenbelastung
Es liegen weder Altlasten noch
Bodenbelastungen vor
Die überbaubare Fläche
einschließlich der
Straßenflächen beträgt ca.
49%
6
Wasser
Das Grundwasser ist infolge
der bergbaubedingten
Sümpfungsmaßnahmen stark
abgesenkt.
Das Niederschlagswasser wird
der Kanalisation zugeführt.
Auswirkungen
durch die Planung
--------------keine
Grad der
Erheblichkeit
------Nicht
erheblich
keine
Nicht
erheblich
Da die GRZ von 0,4
bestehen bleibt, sich
jedoch die Baufenster
vergrößern, ist ein
Vegetationsverlust
gegeben.
gering
Mit Ausnahme eines
Baumes werden alle
übrigen Bäume auf
der Gemeinbedarfs fläche als erhaltens wert festgesetzt.
Durch die
Vergrößerung der
Baufenster und der
Option,
Tiefgaragenstell plätze anzulegen,
findet ein zusätzlicher
Eingriff in den
Bodenhaushalt statt.
Die insg.
überbaubaren
Flächen liegen bei ca.
57%.
keine
gering
Nicht
erheblich
keine
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Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf
Nr.
Schutzgut
Beschreibung des Bestands
Auswirkungen
durch die Planung
Grad der
Erheblichkeit
7
Klima/Luft
Durch
den
vorhandenen
Vegetationsbestand ist das
Mikro-Klima
weitestgehend
ausgeglichen
Nicht
erheblich
8
Landschaft/Landschaftsbild
2geschossige Wohnbebauung
möglich,
jedoch
ohne
Höhenbegrenzung
9
Natur/
Vielfalt
Bedingt durch die isolierte
zentrale Lage ist von keiner
ökologischen Vielfalt auszugehen
10
Schutzgut
Kultursonstige Sachgüter
---------------------
Kleinklimatische
Beeinträchtigungen
werden trotz der
geringfügigen
Veränderung der
Baufenstergröße
nicht erwartet.
2 geschossige
Wohnbebauung
möglich, jedoch mit
Höhenbegrenzung
Zum Rechtsplanentwurf wird eine
ökologische
Bilanzierung erstellt,
durch die die durch
die Planung
präjudizierten
Eingriffe in den
Naturhaushalt erfasst
und bewertet werden.
Aus der Bilanzierung
ergibt sich kein
Ausgleichsbedarf.
---------------------
11
Wechselwirkungen
zwischen
den
Schutzgütern
Durch
das
bestehende
Planungsrecht
liegt
ein
Versiegelungsgrad(überbaubare Fläche) von ca. 49%
vor,
wodurch
Wechselbeziehungen mit negativen
Folgeerscheinungen zwischen
den Schutzgütern 4,5,6 und 9
auftreten können.
biologische
Eine geringfügige
Verschlechterung der
negativen Wechselwirkungen liegt
bedingt durch die
Vergrößerung der
Baufenster um ca.
8% (1000m²) und der
Ausweisung der
Tiefgaragenplätze
vor.
Nicht
erheblich
Nicht
erheblich
---------gering
5.5
Angewandte Untersuchungsmethoden:
Zur Bewertung der Umweltauswirkungen wurde folgende Methoden angewendet:
•
der stadtökologische Fachbeitrag (aufgestellt von der Landesanstalt für Ökologie,
Bodenordnung und Forsten -LÖPF- des Landes NW 2005) herangezogen.
•
Eingriffs – Ausgleichsbilanzierung zum BP 228 C " Goethestraße " nach der Methode
" Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft - Arbeitshilfe für die
Bauleitplanung " sowie
•
die für diesen Bereich relevanten Grundwassergleichen-Pläne, die beim Erftverband
eingesehen werden können.
5.6
Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes:
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien,
Erlasse, Verwaltungsvorschriften, technische Anleitungen zugrunde gelegt, die für dieses
Bauleitplanverfahren maßgeblich sind. Im Einzelnen wurden berücksichtigt in der jeweils
zurzeit geltenden Fassung:
•
•
•
Gesetz zum Baugesetzbuch (BauGB)
Bundesnaturschutzgesetz (BnatschG)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
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Stadt Kerpen
Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf
•
•
•
•
•
Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten
(BBodSchG)
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts Wasserhaushaltsgesetz- (WHG)
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – (TA Luft)
Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG
NW)
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz-LWG)
5.7
Prognose bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung:
Im Stadtökologischen Fachbeitrag (Stand 2005) ist die Planfläche als überwiegend durch
Wohnbebauung geprägter Siedlungsraum gekennzeichnet. Wohnungsbezogener Grünraum,
der erlebbar wäre, liegt nicht vor. Durch den bereits rechtskräftigen Bebauungsplane Nr. 219
„Sindorf Mitte“ im Stadtteil Kerpen - Sindorf wurden überbaubare Flächen bereits vorgegeben.
Auch durch die geringfügige Erweiterung der Baufenster zuzüglich der Tiefgaragenstellplätze
ergibt sich in der Umweltbilanz insgesamt keine weitergehende negative Beeinträchtigung.
Dies spiegelt sich auch anhand der tabellarischen Bewertung wieder.
5.8
Anderweitige Planungsmöglichkeiten:
Eine Verpflichtung zur Prüfung von Alternativen besteht nicht, da der Bauleitplan die Ziele und
den Schutzzweck von FFH-Gebieten /Vogelschutzgebieten nicht berührt.
Anderweitige Planungsalternativen kamen nicht in Betracht, da die zur Bebauung
vorgesehenen Grundstücke im räumlichen Geltungsbereich der 1.Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Kerpen liegen, die für dieses Plan-Gebiet Wohnbaufläche
vorsehen. Der zukünftige Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße " wird nach der geplanten
Art der baulichen Nutzung aus dem FNP entwickelt.
5.9
Geplantes Monitoring:
Da keine erheblichen Umweltauswirkungen vorliegen, begrenzt sich die Überwachung auf die
Einhaltung und Umsetzung der Vorgaben, die sich aus der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung
ergeben.
5.10
Zusammenfassung:
Der Bebauungsplan Nr. 228 C "Goethestraße " im Stadtteil Kerpen – Sindorf wird aus dem
rechtskräftigen Bebauungsplan 219 Sindorf Mitte entwickelt. Es handelt sich um eine im
Zentrum von Sindorf liegende Innenbereichsfläche. Die zu überplanenden betroffenen
Flächen sind nicht als ökologisch wertvoll einzustufen. Sowohl die biotischen wie auch die
abiotischen Prüffaktoren lassen anhand der vorgenommenen Umweltprüfung keine über das
Maß hinausgehende negative Beeinträchtigung erkennen. Lediglich bei den Schutzgütern
Boden und dem Schutzgut Flora/Fauna sowie bei den Wechselbeziehungen ist eine geringe
Beeinträchtigung zu erkennen. Diese Beeinträchtigung wird jedoch durch das städtebauliche
Ziel im Plangebiet eine Höhenbegrenzung der Gebäude festzuschreiben, komprimiert.
6.
Bauordnungsrechtliche Vorschriften
6.1
Allgemeine Ziele
Aufgabe der Bauleitplanung ist nach § 1 (5) BauGB neben der nachhaltigen städtebaulichen
Entwicklung insbesondere auch die Erhaltung, Erneuerung und
die Fortentwicklung
vorhandener Ortsteile sowie die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes.
Ziel des Bebauungsplans ist u.a. die Entwicklung einer qualitätsvollen Ergänzung des
bestehenden Wohnquartiers, und eine Einfügung in den Charakter der umgebenden
Baustruktur. Aus diesen Zielvorstellungen begründen sich die getroffenen Gestaltungsvorschriften auf bauordnungsrechtlicher Grundlage:
Die gem. § 9 (4) BauGB in die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan übernommenen
bauordnungsrechtlichen Vorschriften sollen zu einem ausgewogenen Straßen- und Ortsbild
führen. Dieses hängt in hohem Maße von der Gestaltung der Gebäude, sowie der Neben und Werbeanlagen sowie der Freiflächen ab.
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Stadt Kerpen
Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf
Die getroffenen Vorschriften zu Gebäudehöhe, Dachformen und -gestaltung zielen darauf ab,
in Verbindung mit den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, die Grundstruktur der
Bebauung festzulegen.
6.2
Dachgestaltung
Die Vorschriften zur Gestaltung von Dachaufbauten bzw. - einschnitten definieren einen
Gestaltungsrahmen, der eine homogene Grundstruktur der Bebauung sicherstellt, im Einzelfall
aber Gestaltungsspielraum belässt.
Gebäude mit Licht – refektierenden Dacheindeckungen stellen bei intensiver
Sonneneinstrahlung durch die starke Blendwirkung eine unzumutbare Belastung für die
umgebende Bebauung dar. Durch den Ausschluss dieser Materialien soll dieses verhindert
werden.
6.3
Freiflächen
Die Vorschriften zur Gestaltung der Freiflächen zielen ab auf die Nutzung des grünen
Gestaltpotentials innerhalb des Baugebietes sowie der Vermeidung eines übermäßigen
Grades der Bodenversiegelung.
6.4
Werbeanlagen
Die Vorschriften zur Gestaltung von Werbeanlagen sollen sicherstellen, dass der Charakter
der Wohngebiete nicht beeinträchtigt wird.
7.
Hinweise
Die Hinweise in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan SI 228 C sind aufgrund
von Stellungnahmen , die im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1)
und BauGB eingegangen sind, aufgenommen worden.
8.
Bodenordnung
Für die Umsetzung des Bebauungsplanes ist kein öffentliches Bodenordnungsverfahren
notwendig.
9.
Kosten und Finanzierung
Da die öffentlichen Erschließungsanlagen bereits vorhanden sind, werden nach derzeitigem
Kenntnisstand durch die Umsetzung des Bebauungsplanes SI 228 C keine Haushaltsmittel
der Stadt Kerpen in Anspruch genommen.
10.
Strukturdaten
Plangebietsgröße:
1.29 ha
Anteil Wohnbauflächen (Bestand + Planung)
0.71 ha
Fläche für den Gemeinbedarf „ KITA “
0.22 ha
BAULAND insgesamt
1.07 ha
Grünflächen Planung (externe Ausgleichsfläche)
Kerpen, Oktober 2006
gez.
K.H. Mayer
Amtsleiter
Anlage 7: Begründung mit Umweltbericht BP Si 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf
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