Daten
Kommune
Kerpen
Größe
27 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen
Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf
Anlage 5 – Stellungnahmen Bürger
Nr. Schreiben von/Datum - Kurzinhalt
B 1 Schreiben vom 06.01.2003
Vorschlag der Verwaltung
Architekturbüro handelnd für die Eigentümer der
Flurstücke… :
Die Eingabe bezieht sich auf den Bereich der Kerpener
Die vorgesehene Festsetzung der Traufhöhen auf 8
m und der Firsthöhen auf 12 m kann die vorhandene Straße und dieser ist nicht mehr Bestandteil des BP 228
C.
heterogene Bebauung nicht wesentlich verbessern,
weil ein großer Teil der vorhandenen Bebauung nach
dem alten BP 12 3-geschossig mit Flach- oder Satteldach errichtet wurde.
Die Traufhöhen oder die Oberkanten dieser Gebäude
betragen mindestens 9,50 bis 10,00m. Es ist davon
auszugehen, dass Eigentümer der Gebäude mit
geringerer Höhe aufstocken werden.
Daher sollte im BP auch weiterhin eine 3geschossige Bebauung mit Satteldach festgelegt
werden, um ein geordnetes Straßenbild zu erreichen.
Die vorgesehenen Tiefen von 16m für mehrgeschossige Gebäude an der Kerpener Straße und 15 m für
die eingeschossige Bebauung hinter den 16 m tiefen
Gebäuden wird für angemessen angesehen.
An der Kerpener Straße und am Berliner Ring sollte
eine geschlossene Bauweise zugelassen und festgelegt werden.
Der BP sollte festlegen, dass im Gartenbereich hinter
den Gebäuden PKW-Stellplätze in ausreichender
Zahl eingerichtet werden können, ohne die Anwohner
der Goethestraße mehr als zumutbar zu belästigen.
Von der Goethestraße aus sollten 30m bis 35 m von
Stellplätzen freigehalten werden.
Das Architekturbüro wünscht, über den jeweiligen
Planungsfortschritt des BPs informiert zu werden.
B 2 Schreiben vom 10.03.2004
Eigentümer des Flurstücks … :
Bittet darum, dass der BP von 2 ½ -geschossiger
Bauweise auf 1 ½-geschossige korrigiert wird, da
insbesondere zu seinem Haus eine Grenzbebauung
unumgänglich ist.
B 3 Schreiben vom 04.05.2004
Legt gegen geplante BP-Änderung Widerspruch ein,
da durch die vorgesehene Zufahrt von der Gartenstraße parallel zur Goethestraße ihr Garten durchquert wird und eine erhebliche Fläche verloren geht.
Bittet um Mitteilung über den derzeitigen Stand der
Angelegenheit.
Anlage 5 – Stellungnahmen Bürger
Im Bereich der Goethestraße sind Stellplätze nur in den
überbaubaren Flächen und darüber hinaus in Tiefgaragen zulässig. Eine Störung der Nachbarruhe durch
Parkverkehre ist durch diese Festsetzungen ausgeschlossen.
Die Eingabe bezieht sich auf den südlichen Teil der
Goethestraße, dieser ist nicht mehr Bestandteil des BP
228 C.
Der Anregung wurde entsprochen, die in der ursprünglichen Planung vorgesehene Zufahrt entfällt.
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