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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 98.06)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
27 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 98.06)

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Inhalt der Datei

Stadt Kerpen Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf Anlage 5 – Stellungnahmen Bürger Nr. Schreiben von/Datum - Kurzinhalt B 1 Schreiben vom 06.01.2003 Vorschlag der Verwaltung Architekturbüro handelnd für die Eigentümer der Flurstücke… : Die Eingabe bezieht sich auf den Bereich der Kerpener Die vorgesehene Festsetzung der Traufhöhen auf 8 m und der Firsthöhen auf 12 m kann die vorhandene Straße und dieser ist nicht mehr Bestandteil des BP 228 C. heterogene Bebauung nicht wesentlich verbessern, weil ein großer Teil der vorhandenen Bebauung nach dem alten BP 12 3-geschossig mit Flach- oder Satteldach errichtet wurde. Die Traufhöhen oder die Oberkanten dieser Gebäude betragen mindestens 9,50 bis 10,00m. Es ist davon auszugehen, dass Eigentümer der Gebäude mit geringerer Höhe aufstocken werden. Daher sollte im BP auch weiterhin eine 3geschossige Bebauung mit Satteldach festgelegt werden, um ein geordnetes Straßenbild zu erreichen. Die vorgesehenen Tiefen von 16m für mehrgeschossige Gebäude an der Kerpener Straße und 15 m für die eingeschossige Bebauung hinter den 16 m tiefen Gebäuden wird für angemessen angesehen. An der Kerpener Straße und am Berliner Ring sollte eine geschlossene Bauweise zugelassen und festgelegt werden. Der BP sollte festlegen, dass im Gartenbereich hinter den Gebäuden PKW-Stellplätze in ausreichender Zahl eingerichtet werden können, ohne die Anwohner der Goethestraße mehr als zumutbar zu belästigen. Von der Goethestraße aus sollten 30m bis 35 m von Stellplätzen freigehalten werden. Das Architekturbüro wünscht, über den jeweiligen Planungsfortschritt des BPs informiert zu werden. B 2 Schreiben vom 10.03.2004 Eigentümer des Flurstücks … : Bittet darum, dass der BP von 2 ½ -geschossiger Bauweise auf 1 ½-geschossige korrigiert wird, da insbesondere zu seinem Haus eine Grenzbebauung unumgänglich ist. B 3 Schreiben vom 04.05.2004 Legt gegen geplante BP-Änderung Widerspruch ein, da durch die vorgesehene Zufahrt von der Gartenstraße parallel zur Goethestraße ihr Garten durchquert wird und eine erhebliche Fläche verloren geht. Bittet um Mitteilung über den derzeitigen Stand der Angelegenheit. Anlage 5 – Stellungnahmen Bürger Im Bereich der Goethestraße sind Stellplätze nur in den überbaubaren Flächen und darüber hinaus in Tiefgaragen zulässig. Eine Störung der Nachbarruhe durch Parkverkehre ist durch diese Festsetzungen ausgeschlossen. Die Eingabe bezieht sich auf den südlichen Teil der Goethestraße, dieser ist nicht mehr Bestandteil des BP 228 C. Der Anregung wurde entsprochen, die in der ursprünglichen Planung vorgesehene Zufahrt entfällt. Seite 1