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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 98.06)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
35 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Inhalt der Datei

Stadt Kerpen Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf Anlage 4 – Stellungnahmen TöB Nr. Schreiben von/Datum - Kurzinhalt 1) Infracor / 17.12.2002 Es verlaufen in diesem Bereich keine von der Firma Infracor betreuten Fernleitungen. 2) Thyssengas / 17.12.2002 Es werden keine Anlagen der Gesellschaft betroffen. 3) RWE Net / 18.12.2002 In diesem Bereich verlaufen keine von Versorgungsanlagen des Hoch- und Hochspannungsnetzes des RWE und aus heutiger Sicht liegen auch keine Planungen dafür vor. Das RWE möchte am weiteren Verfahren beteiligt werden. 4) Neuapostolische Kirche / 17.12.2002 Keine Anregungen oder Bedenken. 5) Erftverband / 18.12.2002 Keine Bedenken aus wasserwirtschaftlicher Sicht. 6) LVR / 18.12.2002 Innerhalb der Ausweisung des B-Planes SI 228 C befindet sich Denkmalbestand, der in der Denkmalliste der Stadt Kerpen eingetragen ist. Dieser ist einschließlich seiner zugehörigen historischen Freiräume zu erhalten, die Nachbarbebauung muss sich in der Höhenentwicklung diesem Denkmalbestand im Rahmen des Umgebungsschutzes nach §9 DSchG NW ein-, bzw. unterordnen. 7) IHK / 27.12.2002 Keine Anregungen. Die Ausweitung von Gewerbegebieten für mittelständische Gewerbetreibende wird begrüßt. 8) Amt für Agrarordnung / 09.01.2003 Aus Sicht der allgemeinen Landeskultur und Landentwicklung bestehen keine Anregungen. Planungen in diesem Planungsbereich sind nicht vorgesehen. 9) Erftkreis / 16.01.2003 Im Bereich sind keine Planungen vorgesehen. Sofern bei der Umsetzung der Planung ehemals gewerblich genutzte Areale einer Wohnbebauung zugeführt werden sollen, sind aufgrund der möglichen Verunreinigungen der vorhandenen Bausubstanz und des Untergrunds spätestens in den Baugenehmigungsverfahren (Abbruch, Umbau, Neubau, Umnutzung) entsprechend kleinräumige altlastentechnische Untersuchungen durchzuführen. Die in den o.g. Bereichen durchzuführenden Baumaßnahmen sind daher im Vorfeld, d.h. im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren, mit der unteren Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde abzustimmen, welcher die Ergebnisse zusammen mit den Bauanträgen etc. zeitnah zur Prüfung vorzulegen sind. Entsprechende Hinweise im Bebauungsplan werden erwünscht. Zu einzelnen Planinhalten wird ggf. während der öffentlichen Auslegung Stellung genommen. 10) Wehrbereichsverwaltung West / 13.01.2004 Sollten bauliche Anlagen, Gebäude oder Gebäudeteile oder „untergeordnete Gebäudeteile“ geplant oder realisiert werden, die eine Höhe von 20 m über Grund übersteigen, ist eine erneute Abstimmung mit Anlage 4 – Stellungnahmen TöB Vorschlag der Verwaltung entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt Der Anregung wird durch entsprechende Festsetzungen zur maximalen Gebäudehöhe entsprochen. entfällt entfällt entfällt, da keine ehemals gewerblich genutzte Bereiche überplant werden Entfällt, da durch entsprechende Festsetzungen zur maximalen Gebäudehöhe der Wert von 20m erheblich unterschritten wird. Seite 1 Stadt Kerpen Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf Nr. Schreiben von/Datum - Kurzinhalt der Wehrbereichsverwaltung erforderlich, damit geprüft werden kann, ob eine Kennzeichnung als Luftfahrthindernis erforderlich ist. Darüber hinaus bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die vorliegende Planung. 11) Bezirksregierung Köln / 16.01.2003 Im unmittelbaren Baubereich ergeben sich keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln, daher bestehen aus Sicht des Kampfmittelräumdienstes keine Bedenken gegen die Durchführung der Maßnahme. Eine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln kann jedoch nicht gegeben werden. Bei Kampfmittelfunden sind die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst zu verständigen. 12) Deutsche Telekom / 16.01.2003 Sollten Arbeiten im Bereich der sich im Plangebiet befindlichen Telekommunikationsanlagen durchgeführt werden, ist darauf zu achten, dass Beschädigungen vermieden werden und jederzeit der ungehinderte Zugang möglich ist. Die Bauausführenden müssen sich über die zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen Telekommunikationslinien der Deutschen Telekom AG beim Bezirksbüro Netze Düren, Walzmühle 3, 52349 Düren über die genaue Lage dieser Anlagen informieren. Die Kabelschutzanweisung der Deutschen Telekom AG ist zu beachten. 13) RWE Rheinbraun / 16.01.2003 Belange der Gesellschaft werden durch das Planvorhaben nicht berührt. 14) StUaK / 22.01.2003 Keine Anregungen oder Bedenken. 15) RWE Net / 05.02.2003 Grundsätzliche keine Bedenken. RWE Net bittet um Berücksichtigung der Lage der Leitungen des RWE. Bei Nutzungsänderungen sollten auch rechtliche Sicherungen der Trassen berücksichtigt werden. Bei der Planung von Bepflanzungszonen ist zu beachten, dass die Versorgungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei Näherungen von Bepflanzungen an die Versorgungsleitungen müssen die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Vorsorgungsanlagen“ berücksichtigt werden. Notwendig werdende Schutzmaßnahmen sind mit RWE Net abzustimmen. Veränderungen an den Versorgungsnetzen sind im Planbereich nicht vorgesehen. 16) Staatliches Forstamt Bonn / 25.02.2003 Keine Bedenken. Anlage 4 – Stellungnahmen TöB Vorschlag der Verwaltung In den textlichen Festsetzungen erfolgt ein entsprechender Hinweis. Bestehende Leitungen sind durch die Planung nicht betroffen. entfällt entfällt Bestehende Leitungen sind durch die Planung nicht betroffen. entfällt Seite 2 Stadt Kerpen Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf Nr. Schreiben von/Datum - Kurzinhalt Vorschlag der Verwaltung 17) LVR / 26.02.2003 Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden HinDurch Eingriffe im Zusammenhang mit der vorhanweis. denen Bebauung und mit der Nutzung (Gartenanlage) ist von großflächigen Störungen der im Plangebiet befindlichen vorgeschichtlichen und römischen Siedlungsplätze auszugehen, sodass eine Funderhaltung wenig wahrscheinlich ist. Hier wird auf die Bedingungen der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW verwiesen. Beim Auftreten archäologischen Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als untere Denkmalbehörde oder das Rhein. Amt f. Bodendenkmalpflege, Nideggen, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Ein entsprechender Hinweis sollte in den Satzungstext aufgenommen werden. Anlage 4 – Stellungnahmen TöB Seite 3