Daten
Kommune
Kerpen
Größe
35 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen
Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf
Anlage 4 – Stellungnahmen TöB
Nr. Schreiben von/Datum - Kurzinhalt
1) Infracor / 17.12.2002
Es verlaufen in diesem Bereich keine von der Firma
Infracor betreuten Fernleitungen.
2) Thyssengas / 17.12.2002
Es werden keine Anlagen der Gesellschaft betroffen.
3) RWE Net / 18.12.2002
In diesem Bereich verlaufen keine von Versorgungsanlagen des Hoch- und Hochspannungsnetzes des
RWE und aus heutiger Sicht liegen auch keine Planungen dafür vor.
Das RWE möchte am weiteren Verfahren beteiligt
werden.
4) Neuapostolische Kirche / 17.12.2002
Keine Anregungen oder Bedenken.
5) Erftverband / 18.12.2002
Keine Bedenken aus wasserwirtschaftlicher Sicht.
6) LVR / 18.12.2002
Innerhalb der Ausweisung des B-Planes SI 228 C
befindet sich Denkmalbestand, der in der Denkmalliste der Stadt Kerpen eingetragen ist.
Dieser ist einschließlich seiner zugehörigen historischen Freiräume zu erhalten, die Nachbarbebauung
muss sich in der Höhenentwicklung diesem Denkmalbestand im Rahmen des Umgebungsschutzes
nach §9 DSchG NW ein-, bzw. unterordnen.
7) IHK / 27.12.2002
Keine Anregungen.
Die Ausweitung von Gewerbegebieten für mittelständische Gewerbetreibende wird begrüßt.
8) Amt für Agrarordnung / 09.01.2003
Aus Sicht der allgemeinen Landeskultur und Landentwicklung bestehen keine Anregungen. Planungen
in diesem Planungsbereich sind nicht vorgesehen.
9) Erftkreis / 16.01.2003
Im Bereich sind keine Planungen vorgesehen.
Sofern bei der Umsetzung der Planung ehemals
gewerblich genutzte Areale einer Wohnbebauung
zugeführt werden sollen, sind aufgrund der möglichen Verunreinigungen der vorhandenen Bausubstanz und des Untergrunds spätestens in den Baugenehmigungsverfahren (Abbruch, Umbau, Neubau,
Umnutzung) entsprechend kleinräumige altlastentechnische Untersuchungen durchzuführen.
Die in den o.g. Bereichen durchzuführenden Baumaßnahmen sind daher im Vorfeld, d.h. im Rahmen
der Baugenehmigungsverfahren, mit der unteren
Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde abzustimmen,
welcher die Ergebnisse zusammen mit den Bauanträgen etc. zeitnah zur Prüfung vorzulegen sind.
Entsprechende Hinweise im Bebauungsplan werden
erwünscht.
Zu einzelnen Planinhalten wird ggf. während der
öffentlichen Auslegung Stellung genommen.
10) Wehrbereichsverwaltung West / 13.01.2004
Sollten bauliche Anlagen, Gebäude oder Gebäudeteile oder „untergeordnete Gebäudeteile“ geplant
oder realisiert werden, die eine Höhe von 20 m über
Grund übersteigen, ist eine erneute Abstimmung mit
Anlage 4 – Stellungnahmen TöB
Vorschlag der Verwaltung
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Der Anregung wird durch entsprechende Festsetzungen
zur maximalen Gebäudehöhe entsprochen.
entfällt
entfällt
entfällt, da keine ehemals gewerblich genutzte Bereiche
überplant werden
Entfällt, da durch entsprechende Festsetzungen zur
maximalen Gebäudehöhe der Wert von 20m erheblich
unterschritten wird.
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Stadt Kerpen
Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf
Nr. Schreiben von/Datum - Kurzinhalt
der Wehrbereichsverwaltung erforderlich, damit geprüft werden kann, ob eine Kennzeichnung als Luftfahrthindernis erforderlich ist.
Darüber hinaus bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die vorliegende Planung.
11) Bezirksregierung Köln / 16.01.2003
Im unmittelbaren Baubereich ergeben sich keine
Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln,
daher bestehen aus Sicht des Kampfmittelräumdienstes keine Bedenken gegen die Durchführung
der Maßnahme.
Eine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln kann
jedoch nicht gegeben werden.
Bei Kampfmittelfunden sind die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle
oder der Kampfmittelräumdienst zu verständigen.
12) Deutsche Telekom / 16.01.2003
Sollten Arbeiten im Bereich der sich im Plangebiet
befindlichen Telekommunikationsanlagen durchgeführt werden, ist darauf zu achten, dass Beschädigungen vermieden werden und jederzeit der ungehinderte Zugang möglich ist.
Die Bauausführenden müssen sich über die zum
Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen Telekommunikationslinien der Deutschen Telekom AG
beim Bezirksbüro Netze Düren, Walzmühle 3, 52349
Düren über die genaue Lage dieser Anlagen informieren. Die Kabelschutzanweisung der Deutschen
Telekom AG ist zu beachten.
13) RWE Rheinbraun / 16.01.2003
Belange der Gesellschaft werden durch das Planvorhaben nicht berührt.
14) StUaK / 22.01.2003
Keine Anregungen oder Bedenken.
15) RWE Net / 05.02.2003
Grundsätzliche keine Bedenken.
RWE Net bittet um Berücksichtigung der Lage der
Leitungen des RWE.
Bei Nutzungsänderungen sollten auch rechtliche
Sicherungen der Trassen berücksichtigt werden.
Bei der Planung von Bepflanzungszonen ist zu beachten, dass die Versorgungstrassen frei von Baum
und Strauchwerk bleiben.
Bei Näherungen von Bepflanzungen an die Versorgungsleitungen müssen die DVGW Richtlinie GW
125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Vorsorgungsanlagen“ berücksichtigt werden. Notwendig
werdende Schutzmaßnahmen sind mit RWE Net
abzustimmen.
Veränderungen an den Versorgungsnetzen sind im
Planbereich nicht vorgesehen.
16) Staatliches Forstamt Bonn / 25.02.2003
Keine Bedenken.
Anlage 4 – Stellungnahmen TöB
Vorschlag der Verwaltung
In den textlichen Festsetzungen erfolgt ein entsprechender Hinweis.
Bestehende Leitungen sind durch die Planung nicht
betroffen.
entfällt
entfällt
Bestehende Leitungen sind durch die Planung nicht
betroffen.
entfällt
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Stadt Kerpen
Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf
Nr. Schreiben von/Datum - Kurzinhalt
Vorschlag der Verwaltung
17) LVR / 26.02.2003
Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden HinDurch Eingriffe im Zusammenhang mit der vorhanweis.
denen Bebauung und mit der Nutzung (Gartenanlage) ist von großflächigen Störungen der im Plangebiet befindlichen vorgeschichtlichen und römischen
Siedlungsplätze auszugehen, sodass eine Funderhaltung wenig wahrscheinlich ist.
Hier wird auf die Bedingungen der §§ 15 und 16
Denkmalschutzgesetz NW verwiesen. Beim Auftreten
archäologischen Bodenfunde und Befunde ist die
Gemeinde als untere Denkmalbehörde oder das
Rhein. Amt f. Bodendenkmalpflege, Nideggen, unverzüglich zu informieren.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Ein entsprechender Hinweis sollte
in den Satzungstext aufgenommen werden.
Anlage 4 – Stellungnahmen TöB
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