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Beschlussvorlage (16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
12.12.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Kerpen) Beschlussvorlage (16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Kerpen) Beschlussvorlage (16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Kerpen) Beschlussvorlage (16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Kerpen)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 20.1 / Kämmerei, Kommunale Beteiligungen, Vergabewesen Az.: 20.1/Sc TOP Drs.-Nr.: 163.06 Datum : Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 05.12.2006 Stadtrat X 15.11.2006 Bemerkungen 12.12.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Kerpen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Kerpen beschließt die 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Kerpen gemäß beiliegendem Entwurf (Anlage I). Hiermit setzt der Rat die Gebührenkalkulation vom 25.10.2006 (Anlage II) neu fest. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 163.06 Seite 2 Begründung: Rechtsgrundlage für die Erhebung von Bestattungsgebühren sind § 76 Abs. 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) sowie § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Gemäß § 76 Abs. 2 GO NW hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen 1. soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen, 2. im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen. Entsprechend der Verwaltungsverordnung zu § 76 GO NW ist bei der Entscheidung, ob ein Abweichen vom Grundsatz der Deckung durch spezielle Entgelte vertretbar und geboten ist, ein strenger Maßstab anzulegen. Nach § 6 Abs. 1 KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage in der Regel decken. Die Friedhofsgebühren wurden letztmalig durch die 15. Satzung zur Änderung der Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Kerpen vom 14.12.2005 ab dem 01.01.2006 geändert. Erläuterung: Die Kostenentwicklung ist in Anlage III dargestellt. Danach sinken die auf die Gebührenpflichtigen unzulegenden Kosten um ca. 99.000 € (9,53%) gegenüber dem Vorjahr. Zu den Minderkosten kommt es im Wesentlichen durch das neue Friedhofskonzept, das zum 01.01.2007 umgesetzt werden soll. Durch die funktionsbezogene Organisation des Bestattungsbereiches soll es ermöglicht werden, durch effektiveren Personal- und Geräteeinsatz Mittel einzusparen. Insbesondere soll das eingesetzte Personal im Friedhofsbereich die Aufgabenstellungen mit deutlich weniger Unterstützung der Grünflächengruppen erledigen können. Es sei hier darauf hingewiesen, dass die Aufteilung der Personalkosten auf die verschiedenen Kostenstellen nach Schätzungen des Fachamtes vorgenommen wurde. Daher kann es in den Kalkulationen der nächsten Jahre aufgrund von Erfahrungen noch zu Verschiebungen zwischen den Kostenstellen kommen. Verteuert haben sich unter dem Punkt „Sachkosten“ (siehe Anlage 2 zum BAB) die Kosten für die Entsorgung, da nunmehr kein Häckselgut mehr auf städtischen Flächen aufgebracht wird. Hier musste der Ansatz aufgrund der Erfahrungswerte gegenüber dem Vorjahr erhöht werden. Durch Preissteigerungen belastet sind ebenfalls wiederum die Kostenarten Friedhofsunterhaltung, Unterhaltung der Geräte und Ausstattungsgegenstände (hierunter auch Treibstoffkosten für Geräte), Heizungskosten und Fahrzeughaltung. Die Höhe der Abschreibungen sowie der kalkulatorischen Zinsen wird im Vergleich zu 2006 zunehmen, da für die Umsetzung des neuen Friedhofkonzeptes neue Geräte und Fahrzeuge beschafft wurden bzw. werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass hier die Gebührenunterdeckung aus 2004 und 2005 in Höhe von zusammen ca. 279.000 € nicht eingerechnet wurden, die tatsächlich benötigten Beschlussvorlage 163.06 Seite 3 Gebührenerhöhungen also auch noch diesen Betrag decken müssten. Die Verluste betrafen vorwiegend den Bereich der Nutzungsrechte. In Anlage IV sind die Gebühren dargestellt, die bei einer Deckung der Kosten aus 2007 erhoben werden müssten. In Anlage V ist beispielhaft eine Begrenzung der Gebührenerhöhungen aufgeführt, in die Gebührenkappungen eingearbeitet sind. Diese Kappungen führen im Ergebnis dazu, dass die Gesamtbeerdigungskosten (Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechts, die Bestattung und die Benutzung der Friedhofshalle) in allen Fällen maximal um 5% steigt (siehe ebenfalls Anlage V). In Anlage I sind die so ermittelten Gebühren in eine Änderungssatzung eingearbeitet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass in diesem Kalkulationsbeispiel schon auf Gebühreneinnahmen in Höhe von mehr als 63.500 € im Vergleich zu den kostendeckenden Gebührensätzen verzichtet wird, und empfiehlt aufgrund der derzeitigen Haushaltslage zumindest die Gebührenerhöhungen laut Anlage V zu beschließen. Anlagen: I. II. III. IV. V. VI. Änderungssatzung (Gebühren laut Kappungsberechnung aus Anlage V) Kostenrechnung und Gebührenkalkulation (BAB mit Anlagen) Kostenentwicklung 2006-2007 Kostendeckende Gebührenberechung (Einzel- und Gesamtgebühren) Beispiel für eine Kappung der Gebührenerhöhungen (Einzel- und Gesamtgebühren) Ermittlung der Kostendeckung Beschlussvorlage 163.06 Seite 4