Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 281/2007
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 15.05.2007
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
19.06.2007
Bemerkungen
Feststellung des amtlichen Ergebnisses des Bürgerentscheides zum Erhalt des
städtischen Schülerlotsendienst in Erftstadt vom 03.06. bis 16.06.2007
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 15.05.2007
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Erftstadt stellt das amtliche Ergebniss des Bürgerentscheides „Erhalt des
städtischen Schülerlotsendienstes in Erftstadt“ vom 03.06. bis 16.06.2007 fest:
Die Feststellung des Abstimmungsergebnisses durch den Abstimmungsleiter vom 16.06.2007 wird
der Niederschrift als Anlage beigefügt und ist Bestandteil des Beschlusses.
Begründung:
Gemäß § 14 der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Erftstadt stellt
der Rat das Ergebnis des Bürgerentscheides fest.
Die Feststellung umfasst:
- die Zahl der Abstimmungsberechtigten
- die Zahl der Abstimmungsberechtigten, die abgestimmt haben
- die Zahl der gültigen und ungültigen Stimmen
- in welchem Sinne die Abstimmungsfrage gem. § 26 Abs. 7 Gemeindeordnung NRW
entschieden ist
(die Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen
beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 von Hundert der Abstimmungsberechtigten beträgt. Bei Stimmengleicheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet)
Das Ergebnis des Bürgerentscheides wird am 16.06.2007 nach Schließung der
Abstimmungslokale durch Asuzähllung ermittelt. Das Ergebnis der Auszählung wird am
16.06.2007 vom Abstimmungsleiter bekanntgegeben.
Das Ergebnis wird den Fraktionen per E-Mail oder Fax am 18.06.2007 vorab übermittelt und dem
Rat als Tischvorlage nachgereicht.
(Bösche)