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Antrag (Antrag bzgl. Nutzung des Ladenlokals im Erdgeschoss des Rathauses Liblar als Bürgerbüro)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Nutzung des Ladenlokals im Erdgeschoss des Rathauses Liblar als Bürgerbüro)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 273/2007 Az.: 8221 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 10.05.2007 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 19.06.2007 Bemerkungen Antrag bzgl. Nutzung des Ladenlokals im Erdgeschoss des Rathauses Liblar als Bürgerbüro Finanzielle Auswirkungen: Im Wirtschaftsplan 2007 müssen voraussichtlich Mittel in Höhe von 80.000,00 € bereitgestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 10.05.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Das Ende des Jahres 2006 erworbene Ladenlokal 1a in der Rathauspassage konnte leider bis heute nicht vermietet werden, obwohl es über einen größeren Unternehmensservice u.a. fünf namhaften Filialisten zur Anmietung angeboten worden ist. Auch die parallel laufenden Verhandlungen mit einem weiteren Filialisten führten leider zu keinem Ergebnis. Der Unternehmensservice führt die Nichtvermarktbarkeit des Ladenlokales auf die mit 3 Jahren zu kurze Mietzeit zurück. Die Unternehmensberatung BBE, die derzeit eine Studie bezüglich der weiteren Zukunft des Einkaufszentrums in Erftstadt-Liblar durchführt, hat dies ebenfalls als Hauptgrund angeführt. Unternehmen, die in ein Ladenlokal investieren, um es entsprechend kundenorientiert einzurichten, sind auf eine langfristige Mietdauer angewiesen. Bei einer kurzfristigen Mietdauer von drei Jahren wird höchstens bei 1 €-Filialisten ein Mietinteresse geweckt. Zur Stärkung des Einkaufszentrums empfiehlt die Unternehmensberatung BBE, das Ladenlokal bereits jetzt als Bürgerbüro für die Stadtverwaltung zu nutzen. Ich schlage daher vor, der Empfehlung der BBE zu folgen und kurzfristig mit dem Umbau zu einem leistungsfähigen Bürgerbüro zu beginnen. Für den Umbau des Ladenlokales in ein Bürgerbüro werden Mittel in Höhe von 80.000,00 € benötigt. Diese müssen im Wirtschaftsplan 2008 zur Verfügung gestellt werden. Die monatlichen Finanzierungskosten inkl. AfA betragen für das Ladenlokal ca. 2.320,00 €; die Nebenkosten (Wasser, Strom, Versicherung etc.) schlagen mit ca. 600 € zu Buche. Die sich daraus ergebenden Mieten sind im Haushalt 2008 zu veranschlagen. (Bösche)