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Antrag (1. Anlage 273/2007 Ratsbeschluss 19.12.2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
48 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (1. Anlage 273/2007 Ratsbeschluss 19.12.2006)

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Inhalt der Datei

Auszug aus der Niederschrift des Rates der Stadt Erftstadt vom 19.12.2006 11. Nichtöffentlich 1 Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen 1.1 Erwerb eines Ladenlokales in Erftstadt-Liblar Dringlichkeitsentscheidung zur V 630/2006 676/2006 Die Dringlichkeitsentscheidung zur Vorlage 630/2006 wird genehmigt. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 1.2 Erwerb eines Ladenlokales in Erftstadt-Liblar 630/2006 1. Die Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, erwirbt von der Bremer Anlagenberatungsgesellschaft mbH & Co. KG ( BAG ) zum 01.11.2006 das Ladenlokal 1 im Rathaus Erftstadt Liblar, Holzdamm 10 in einer Größe von 296 m2 ( 471/10000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Liblar, Flur 10, Flurstück 1115) zum Preis von insgesamt xxxxxxxxxx €. Die Übertragung der Miteigentumsanteile erfolgt ohne ein bestehendes Mietverhältnis. Die mit dem Vertrag und seiner Durchfuhrung verbundenen Kosten gehen zu Lasten der Stadt Erftstadt. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 2. Folgender Darlehensaufnahme durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft wird zugestimmt : Darlehen : xxxxxxxxxxxx € Darlehensgeber : ein inländisches Kreditinstitut AuszaWungskurs : 100 % Zinssatz : bis zu 6 % (Höchstzinssatz ) Tilgung : 1% Zinsfestschreibung : möglich langmstig Einstimmig, 0 Enthaltung(en) StV Bühner befindet sich während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal. 3. Der Vorschlag, das Ladenlokal bis zum Jahr 2009 zu vermieten, wird abgelehnt. 25 Ja-Stimme(n), 25 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Zusatz: Auszug aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung, daher wurden die Kaufsumme sowie der Darlehensbetrag unkenntlich gemacht.