Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
48 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Auszug aus der Niederschrift
des Rates der Stadt Erftstadt vom 19.12.2006
11. Nichtöffentlich
1
Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen
1.1
Erwerb eines Ladenlokales in Erftstadt-Liblar
Dringlichkeitsentscheidung zur V 630/2006
676/2006
Die Dringlichkeitsentscheidung zur Vorlage 630/2006 wird genehmigt.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
1.2
Erwerb eines Ladenlokales in Erftstadt-Liblar
630/2006
1. Die Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft,
erwirbt von der Bremer
Anlagenberatungsgesellschaft
mbH & Co. KG ( BAG ) zum 01.11.2006 das Ladenlokal
1 im Rathaus Erftstadt Liblar, Holzdamm 10 in einer Größe von 296 m2 ( 471/10000
Miteigentumsanteil
an dem Grundstück Gemarkung Liblar, Flur 10, Flurstück 1115) zum
Preis von insgesamt xxxxxxxxxx €.
Die Übertragung der Miteigentumsanteile erfolgt ohne ein bestehendes Mietverhältnis.
Die mit dem Vertrag und seiner Durchfuhrung verbundenen Kosten gehen zu Lasten der
Stadt Erftstadt.
Einstimmig,
0 Enthaltung(en)
2. Folgender Darlehensaufnahme durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft,
Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft wird zugestimmt :
Darlehen :
xxxxxxxxxxxx €
Darlehensgeber :
ein inländisches Kreditinstitut
AuszaWungskurs :
100 %
Zinssatz :
bis zu 6 % (Höchstzinssatz )
Tilgung :
1%
Zinsfestschreibung :
möglich langmstig
Einstimmig,
0 Enthaltung(en)
StV Bühner befindet sich während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.
3. Der Vorschlag, das Ladenlokal bis zum Jahr 2009 zu vermieten,
wird abgelehnt.
25 Ja-Stimme(n), 25 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Zusatz:
Auszug aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung, daher wurden die
Kaufsumme sowie der Darlehensbetrag unkenntlich gemacht.