Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
19.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4 zur Vorlage 16 /2006
Die Stadtwerke Erftstadt haben zwischenzeitlich die Planungen zur Erneuerung der
Kanalisation in der Bonner Straße soweit abgeschlossen, dass eine Ausschreibung der
Maßnahme erfolgen kann.
Dabei ist u.a. vorgesehen, die Hausanschlüsse in der Bonner Straße aus dem neuen
Hauptkanal heraus Richtung Grundstück zu bohren, wobei jedes Gebäude nur einen
Anschluss erhalten soll. Die Oberfläche der Straße und auch des Gehweges bleibt bis zum
Ende der Bohrstrecke geschlossen.
Ursprünglich sollte dann die eigentliche Übernahme der Altanschlüsse unmittelbar vor den
Geschäften/Gebäuden mittels sog. Kopflöcher erfolgen (kleinere punktuelle Aufbrüche).
Hierdurch wäre der Gehweg weitestgehend von „Längsaufbrüchen“ verschont geblieben und
es wäre eine einfache Wiederherstellung in den Ursprungszustand erfolgt.
Im Laufe der Ausführungsplanung hat sich jedoch gezeigt, dass der Gehweg zur
Sicherstellung der Übernahme aller Leitungen (Fallrohre, Zweitanschlüsse etc.) dennoch
weitestgehend komplett aufgenommen werden muss.
Die Stadtwerke sind verpflichtet, den Ursprungszustand des Gehweges wieder
herzustellen.
Für den Umbau der Bonner Straße könnte dies bedeuten, dass Ersparnisse der Stadtwerke
bei einer evtl. nur provisorischen Wiederherstellung des Gehweges während der
Kanalbaumaßnahme, dem späteren Straßenbau –als sog. Ausgleich für ersparte
Aufwendungen- zugute kämen.
(Bösche)