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Beschlussvorlage (4. Anlage zur Beschlussvorlage 16/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
19.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (4. Anlage zur Beschlussvorlage 16/2006)

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Inhalt der Datei

Anlage 4 zur Vorlage 16 /2006 Die Stadtwerke Erftstadt haben zwischenzeitlich die Planungen zur Erneuerung der Kanalisation in der Bonner Straße soweit abgeschlossen, dass eine Ausschreibung der Maßnahme erfolgen kann. Dabei ist u.a. vorgesehen, die Hausanschlüsse in der Bonner Straße aus dem neuen Hauptkanal heraus Richtung Grundstück zu bohren, wobei jedes Gebäude nur einen Anschluss erhalten soll. Die Oberfläche der Straße und auch des Gehweges bleibt bis zum Ende der Bohrstrecke geschlossen. Ursprünglich sollte dann die eigentliche Übernahme der Altanschlüsse unmittelbar vor den Geschäften/Gebäuden mittels sog. Kopflöcher erfolgen (kleinere punktuelle Aufbrüche). Hierdurch wäre der Gehweg weitestgehend von „Längsaufbrüchen“ verschont geblieben und es wäre eine einfache Wiederherstellung in den Ursprungszustand erfolgt. Im Laufe der Ausführungsplanung hat sich jedoch gezeigt, dass der Gehweg zur Sicherstellung der Übernahme aller Leitungen (Fallrohre, Zweitanschlüsse etc.) dennoch weitestgehend komplett aufgenommen werden muss. Die Stadtwerke sind verpflichtet, den Ursprungszustand des Gehweges wieder herzustellen. Für den Umbau der Bonner Straße könnte dies bedeuten, dass Ersparnisse der Stadtwerke bei einer evtl. nur provisorischen Wiederherstellung des Gehweges während der Kanalbaumaßnahme, dem späteren Straßenbau –als sog. Ausgleich für ersparte Aufwendungen- zugute kämen. (Bösche)