Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 548/2006
Az.:
Amt: - 43 BeschlAusf.: - Datum: 20.07.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und
Partnerschaft
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
05.09.2006
26.09.2006
2. Änderung der Gebührensatzung der VHS Erftstadt (Anlage A)
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 20.07.2006
Beschlussentwurf:
Die 2. Änderung der Gebührensatzung der Volkshochschule der Stadt Erftstadt (Anlage A), d.i. die
Einführung einer zu der nach Unterrichtsstunden berechneten Kursgebühr hinzukommenden
Grundgebühr von 3 € pro Kursbuchung, wird beschlossen.
Begründung:
Im Haushaltsentwurf für 2006 ist der Ansatz für Einnahmen aus Teilnehmerentgelten gegenüber
dem Vorjahr um ca. 10.000 € erhöht (Anpassung an das Rechnungsergebnis 2005), für die Jahre
danach ist im HSK eine sukzessive Steigerung dieser Einnahmen um jährlich 2,4 % vorgesehen,
das sind jährlich ca. 4500 €. Gleichzeitig wurden im erst im Frühsommer beschlossenen Haushalt
des Landes für 2006 die Zuschüsse für die Weiterbildung um 7 % gekürzt. Im Haushaltsentwurf
des Landes für 2007 ist eine weitere Kürzung um 17 % vorgesehen. Dadurch würde die VHS ca.
34.000 € weniger an Landesmitteln zur Verfügung haben.
Diese finanziellen Belastungen machen bei gleichbleibendem städtischen Zuschussbedarf eine
Erhöhung der Teilnehmergebühren unausweichlich. Der Beirat der VHS hat die Einführung einer
Grundgebühr oder Verwaltungskostenpauschale pro Kursbuchung beschlossen, weil durch diese
Maßnahme langlaufende Kurse weinger stark belastet werden als Kurzkurse. Wie sich eine
Grundgebühr in Höhe von 3 € auswirken würde, zeigen folgende Beispiele:
Gebühr bisher,
neue Gebühr,
prozentuale Steigerung
Kursus, 14 Wochen
2-tägiger Wochenendkursus
1-tägiger Wochenendkursus
halbtägige Exkursion
pro Unterrichtsstunde
1,80 € – 2,00 €
50,40 €
38,00 €
16,00 €
7,20 e
zzgl. 3 €
Grundgebühr
53,40 €
41,00 €
19,00 €
10,20 €
6%
8%
19 %
41 %
Eine Grundgebühr in Höhe von 3 € würde bei gleichbleibender Programmnachfrage ca. 15.000 €
an Mehreinnahmen bewirken und somit einen Teil der Mindereinnahmen ausgleichen. Den übrigen
Anteil versucht die VHS durch interne Sparmaßnahmen und Auftragsmaßnahmen zu
erwirtschaften.
(Bösche)
-2-