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Beschlussvorlage (2. Änderung der Gebührensatzung der VHS Erftstadt (Anlage A))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 548/2006 Az.: Amt: - 43 BeschlAusf.: - Datum: 20.07.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 05.09.2006 26.09.2006 2. Änderung der Gebührensatzung der VHS Erftstadt (Anlage A) Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 20.07.2006 Beschlussentwurf: Die 2. Änderung der Gebührensatzung der Volkshochschule der Stadt Erftstadt (Anlage A), d.i. die Einführung einer zu der nach Unterrichtsstunden berechneten Kursgebühr hinzukommenden Grundgebühr von 3 € pro Kursbuchung, wird beschlossen. Begründung: Im Haushaltsentwurf für 2006 ist der Ansatz für Einnahmen aus Teilnehmerentgelten gegenüber dem Vorjahr um ca. 10.000 € erhöht (Anpassung an das Rechnungsergebnis 2005), für die Jahre danach ist im HSK eine sukzessive Steigerung dieser Einnahmen um jährlich 2,4 % vorgesehen, das sind jährlich ca. 4500 €. Gleichzeitig wurden im erst im Frühsommer beschlossenen Haushalt des Landes für 2006 die Zuschüsse für die Weiterbildung um 7 % gekürzt. Im Haushaltsentwurf des Landes für 2007 ist eine weitere Kürzung um 17 % vorgesehen. Dadurch würde die VHS ca. 34.000 € weniger an Landesmitteln zur Verfügung haben. Diese finanziellen Belastungen machen bei gleichbleibendem städtischen Zuschussbedarf eine Erhöhung der Teilnehmergebühren unausweichlich. Der Beirat der VHS hat die Einführung einer Grundgebühr oder Verwaltungskostenpauschale pro Kursbuchung beschlossen, weil durch diese Maßnahme langlaufende Kurse weinger stark belastet werden als Kurzkurse. Wie sich eine Grundgebühr in Höhe von 3 € auswirken würde, zeigen folgende Beispiele: Gebühr bisher, neue Gebühr, prozentuale Steigerung Kursus, 14 Wochen 2-tägiger Wochenendkursus 1-tägiger Wochenendkursus halbtägige Exkursion pro Unterrichtsstunde 1,80 € – 2,00 € 50,40 € 38,00 € 16,00 € 7,20 e zzgl. 3 € Grundgebühr 53,40 € 41,00 € 19,00 € 10,20 € 6% 8% 19 % 41 % Eine Grundgebühr in Höhe von 3 € würde bei gleichbleibender Programmnachfrage ca. 15.000 € an Mehreinnahmen bewirken und somit einen Teil der Mindereinnahmen ausgleichen. Den übrigen Anteil versucht die VHS durch interne Sparmaßnahmen und Auftragsmaßnahmen zu erwirtschaften. (Bösche) -2-