Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
2. Änderung der Anlage A der Gebührensatzung der Volkshochschule
der Stadt Erftstadt
1.
Die Teilnehmergebühren der Volkshochschule der Stadt Erftstadt werden ab 01.01.2007
wie folgt festgesetzt:
1.1.
Für jede Kursbuchung wird eine Grundgebühr in Höhe von € 3,00 erhoben.
Ansonsten wird die Kursgebühr wie weiter unten dargelegt pro Unterrichtsstunde berechnet.
1.2.
Kurse allgemein
1.3.
je Ustd.
€
1,80
Kurse für Erwachsene und Kinder
für Erwachsene und 1 Kind
für jedes weitere Kind
€
€
1,80
0,90
1.4.
Kurse für Wirtschaft und Beruf, EDV
€
2,00
1.5.
Wochenendkurse
€
2,00
1.6.
Kurse nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz
€
2,00
1.7.
Gesundheits- und Sportkurse
€
2,00
1.8.
Kreativkurse
€
2,00
1.9.
Film-Eintritte (Kommunales Kino)
1.10. Besondere Bildungsmaßnahmen für
Zielgruppen: Festsetzung durch die VHS-Leitung
1.11. Vorträge
€ 3,50
ermäßigt € 2,50
von Fall zu Fall
€ 3,00
(keine Ermäßigung)
1.12. Sonderveranstaltungen: Festsetzung durch die
VHS-Leitung je nach Kostenaufwand
von Fall zu Fall
Standmiete Kunstmarkt pro lfd. m/Tag
€
1.13. Kurse bei erhöhtem Honoraraufwand
8,00
entsprechender
Aufschlag
2.
Teilnehmergebühren für Studienreisen und Exkursionen sind kostendeckend
festzusetzen
3.
Die Material- und sonstigen Zusatzkosten werden auf die Teilnehmer/innen gesondert
umgelegt
4.
Prüfungsgebühren sind von den Teilnehmer/innen zu zahlen.
5.
In der Regel gebührenfrei sind Veranstaltungen und Kurse zu gesellschaftspolitischen
Themen.