Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 548/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 548/2006)

öffnen download melden Dateigröße: 8,6 kB

Inhalt der Datei

2. Änderung der Anlage A der Gebührensatzung der Volkshochschule der Stadt Erftstadt 1. Die Teilnehmergebühren der Volkshochschule der Stadt Erftstadt werden ab 01.01.2007 wie folgt festgesetzt: 1.1. Für jede Kursbuchung wird eine Grundgebühr in Höhe von € 3,00 erhoben. Ansonsten wird die Kursgebühr wie weiter unten dargelegt pro Unterrichtsstunde berechnet. 1.2. Kurse allgemein 1.3. je Ustd. € 1,80 Kurse für Erwachsene und Kinder für Erwachsene und 1 Kind für jedes weitere Kind € € 1,80 0,90 1.4. Kurse für Wirtschaft und Beruf, EDV € 2,00 1.5. Wochenendkurse € 2,00 1.6. Kurse nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz € 2,00 1.7. Gesundheits- und Sportkurse € 2,00 1.8. Kreativkurse € 2,00 1.9. Film-Eintritte (Kommunales Kino) 1.10. Besondere Bildungsmaßnahmen für Zielgruppen: Festsetzung durch die VHS-Leitung 1.11. Vorträge € 3,50 ermäßigt € 2,50 von Fall zu Fall € 3,00 (keine Ermäßigung) 1.12. Sonderveranstaltungen: Festsetzung durch die VHS-Leitung je nach Kostenaufwand von Fall zu Fall Standmiete Kunstmarkt pro lfd. m/Tag € 1.13. Kurse bei erhöhtem Honoraraufwand 8,00 entsprechender Aufschlag 2. Teilnehmergebühren für Studienreisen und Exkursionen sind kostendeckend festzusetzen 3. Die Material- und sonstigen Zusatzkosten werden auf die Teilnehmer/innen gesondert umgelegt 4. Prüfungsgebühren sind von den Teilnehmer/innen zu zahlen. 5. In der Regel gebührenfrei sind Veranstaltungen und Kurse zu gesellschaftspolitischen Themen.