Daten
Kommune
Kerpen
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12 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.: 16.1/Hö
TOP
Drs.-Nr.: 143.06
Datum :
Beratungsfolge
Umweltausschuss
X
Termin
15.11.2006
17.10.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Altlastenuntersuchungen im Bebauungsplangebiet TÜ 246, 2.Änderung "Gewerbe/Industriegebiet Ville", Stadttteil Türnich
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Im Bebauungsplangebiet 246 „Gewerbe/- Industriegebiet Ville“ befindet sich im Kreuzungsbereich
zur B264 eine Altlastenverdachtsfläche. Diese Altlastenverdachtsfläche ist im Altlastenkataster
registriert (ISAL Nr. 5106/44). Von daher wurde bereits im Rahmen des Aufstellungsverfahrens
zum Bebauungsplan 246 „Gewerbe/- Industriegebiet Ville“ im Jahr 1997 eine Altlastenuntersuchung durchgeführt.
Gemäß der durchgeführten Aktenrecherche handelt es sich bei der besagten Fläche um eine
Altablagerung, die etwa 1957 verkippt wurde. Als Verfüllmaterialien werden Hausmüll,
Industriemüll und Aushub angegeben. Der Industriemüll soll sich u.a. aus so genannten
Isoliersanden eines Elektroschmelzwerkes zusammensetzten. Gemäß eines Lageplans aus dem
Jahre 1956 wurde offensichtlich eine Hangverkippung vorgenommen. Das Untersuchungsgebiet
nimmt eine Fläche von 6000m² ein. Bei einer Ablagerungstiefe von durchschnittlich 5m ergibt sich
ein Ablagerungsvolumen von ca. 30000m³.
Wann das Gelände von der damaligen Fa. Rheinbraun rekultiviert wurde, kann nicht genau
benannt werden. Es wird davon ausgegangen, dass der südliche Kreuzungsbereich bereits 1961
und der nördliche Kreuzungsbereich 1972 rekultiviert wurden.
Die heutige B 264 verläuft exakt über den verkippten Bereich. Im südlichen Bereich wurde die
Kreuzung angelegt.
Aufgrund der durchgeführten oben erwähnten Recherche wurde bei der Altlastenuntersuchung
neben der Betrachtung des Schadstoffpotentials der abgelagerten Materialien auch die evt.
Bildung von Deponiegasen, wie sie beim Abbau organischer Substanzen zu beobachten sind,
untersucht. Des Weiteren wurde zur Klärung der Entsorgungsfrage des anfallenden Erdaushubs
eine Einschätzung der oberflächennah vorgefundenen Materialien vorgenommen.
Das Ergebnis der Rammkernsondierung zeigte deutliche Mülleinlagerungen in tieferen Schichten
im direkten nördlichen Kreuzungsbereich. Südlich neben der B 264 wurde zudem in 6-7m Tiefe
etwas Ziegelbruch nachgewiesen.
Analysiert wurden insgesamt acht Bodenproben und drei Bodenluftproben. Die ermittelten
Schadstoffgehalte im Boden ließen keine Gefährdung von Schutzgütern erkennen.
Die Bodenluft erbrachte jedoch erhöhte Kohlendioxidgehalte, so dass bei tieferen Baugruben für
eine ausreichende Durchlüftung zu sorgen ist. Spezielle Entsorgungsanforderungen für
oberflächennahen Bodenaushub sind nicht zu erwarten.
In der Begründung zum Bebauungsplan 246 sowie in den nachfolgenden Änderungen wurden auf
die Ergebnisse der Altlastenuntersuchung hingewiesen. Die Altlastenverdachtsfläche ist im
Bebauungsplan nach BauGB gekennzeichnet.
Beschlussvorlage 143.06
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