Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 313/2007
Az.:
Amt: - 40 BeschlAusf.: - Datum: 13.06.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und
Partnerschaft
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
21.08.2007
Anregung bzgl. Einrichtung eines Bürgerzentrums/Kulturzentrums in der Weißen
Burg in Friesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen nicht zur Verfügung.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 13.06.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Erforderlichkeit eines Kulturzentrums bzw. Kulturhauses in Erftstadt ist unbestritten und wird
auch seitens der Verwaltung begrüßt. Aufgrund des bestehenden Haushaltssicherungskonzeptes
kann ein solches Projekt seitens der Stadt leider zum jetzigen Zeitpunkt nicht realisiert werden.
Damit möglichst vielen Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann, befinden sich schon jetzt
die verschiedensten Organisationen im Dialog. Anlässlich des im Oktober des vergangenen
Jahres veranstalteten Kulturworkshops wurde das Thema ebenfalls diskutiert und dem
Lenkungskreis zur weiteren Erörterung übertragen.
Bei der vom Antragsteller hingewiesenen Förderung handelt es sich um das Landesprogramm
„Initiative ergreifen“. Dieses Programm fördert bürgerschaftlich getragene Projekte in den
unterschiedlichsten Bereichen: Kultur, Umweltschutz, Stadtteilentwicklung, lokale Ökonomie,
Verständigung verschiedener Nationalitäten. Die Projekte müssen nach einer ersten Phase der
Anschubförderung rentierlich arbeiten und einen „öffentlichen Nutzen“ im Bereich Infrastruktur,
Stadterneuerung, Freiraumentwicklung und Stadtkultur produzieren. Nach einer Aufbauphase
sollen die Projekte wirtschaftlich unabhängig werden.
Im Mittelpunkt des Projektes stehen Projektinitiativen, die möglichst viele Gruppen, Vereine und
aktive Menschen mobilisieren und binden können. Größere Institutionen und Einrichtungen,
Kommunen, Wohlfahrtsverbände oder Unternehmen stehen nicht im Zentrum. Die Projektträger
stellen über die Kommunen die Förderanträge bei den jeweiligen Bezirksregierungen. Eine
Antragstellung bei der Kommune in Form eines Bürgerantrags ist nicht möglich.
Unabhängig von den o.g. Voraussetzungen bzgl. des Landesprogramms bedarf der Antrag gemäß
§ 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt der Beschlussfassung durch das
zuständige Gremium.
Der Antragsteller hat bisher nicht vorgetragen, ob der Eigentümer der Weißen Burg dem Projekt
seine Zustimmung erteilt hat. Da der Gebäudekomplex unter Denkmalschutz steht, sind zudem die
Aspekte des Denkmalschutzes zu berücksichtigen.
In Vertretung
(Erner)
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