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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung eines Bürgerzentrums/Kulturzentrums in der Weißen Burg in Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung eines Bürgerzentrums/Kulturzentrums  in der Weißen Burg in Friesheim) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung eines Bürgerzentrums/Kulturzentrums  in der Weißen Burg in Friesheim)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 313/2007 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - Datum: 13.06.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 21.08.2007 Anregung bzgl. Einrichtung eines Bürgerzentrums/Kulturzentrums in der Weißen Burg in Friesheim Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen nicht zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 13.06.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Die Erforderlichkeit eines Kulturzentrums bzw. Kulturhauses in Erftstadt ist unbestritten und wird auch seitens der Verwaltung begrüßt. Aufgrund des bestehenden Haushaltssicherungskonzeptes kann ein solches Projekt seitens der Stadt leider zum jetzigen Zeitpunkt nicht realisiert werden. Damit möglichst vielen Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann, befinden sich schon jetzt die verschiedensten Organisationen im Dialog. Anlässlich des im Oktober des vergangenen Jahres veranstalteten Kulturworkshops wurde das Thema ebenfalls diskutiert und dem Lenkungskreis zur weiteren Erörterung übertragen. Bei der vom Antragsteller hingewiesenen Förderung handelt es sich um das Landesprogramm „Initiative ergreifen“. Dieses Programm fördert bürgerschaftlich getragene Projekte in den unterschiedlichsten Bereichen: Kultur, Umweltschutz, Stadtteilentwicklung, lokale Ökonomie, Verständigung verschiedener Nationalitäten. Die Projekte müssen nach einer ersten Phase der Anschubförderung rentierlich arbeiten und einen „öffentlichen Nutzen“ im Bereich Infrastruktur, Stadterneuerung, Freiraumentwicklung und Stadtkultur produzieren. Nach einer Aufbauphase sollen die Projekte wirtschaftlich unabhängig werden. Im Mittelpunkt des Projektes stehen Projektinitiativen, die möglichst viele Gruppen, Vereine und aktive Menschen mobilisieren und binden können. Größere Institutionen und Einrichtungen, Kommunen, Wohlfahrtsverbände oder Unternehmen stehen nicht im Zentrum. Die Projektträger stellen über die Kommunen die Förderanträge bei den jeweiligen Bezirksregierungen. Eine Antragstellung bei der Kommune in Form eines Bürgerantrags ist nicht möglich. Unabhängig von den o.g. Voraussetzungen bzgl. des Landesprogramms bedarf der Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt der Beschlussfassung durch das zuständige Gremium. Der Antragsteller hat bisher nicht vorgetragen, ob der Eigentümer der Weißen Burg dem Projekt seine Zustimmung erteilt hat. Da der Gebäudekomplex unter Denkmalschutz steht, sind zudem die Aspekte des Denkmalschutzes zu berücksichtigen. In Vertretung (Erner) -2-