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Beschlussvorlage (Kameraler Teil)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Kameraler Teil) Beschlussvorlage (Kameraler Teil)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Allgemeiner Finanzdienst/ Zentrales Controlling Controllingbericht der Stadt Erftstadt 1. Tertial 2007 – Kamerale Form Einführung Nach Beschluss des Rates vom 16.12.1997 wird per 30. April ein Budgetbericht auf der Basis der kameralen Buchhaltung erstellt, der nur Abweichungen vom „Normalen“ zahlenmäßig darstellt. Änderungen hierzu haben sich auch nach dem Beratungsstand der V 7/1340 nicht ergeben. Der nicht budgetierte Bereich des Vermögenshaushalts ist nicht Gegenstand dieses Berichts. Gleiches gilt für die Betriebe „Straßen“ und „Immobilienwirtschaft“, deren Werkleitungen gesondert berichten. Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (A 8 / 0679) bezüglich Ersatzbeschaffungen wurde am 27.09.05 im Finanz- und Personalausschuss beschlossen, dass hierüber zentral berichtet werden soll. Es wurde vereinbart, dass jeweils mit dem ersten Tertialbericht, getrennt nach Budget, eine Zusammenstellung der Veräußerungen im Zusammenhang mit Ersatzbeschaffungen von Anlagevermögen ab 2.000 € beigefügt wird. Nach Rücklauf der Tertialberichte ist keine entsprechende Ersatzbeschaffung erfolgt. Ergebnis Controlling per 30.04.2007 Der Haushalt der Stadt Erftstadt wurde vom Rat am 26.09.2006 als Doppelhaushalt 2006/2007 beschlossen und am 03.11.2006 vom Landrat des Rhein-Erft-Kreises genehmigt. Die Haushaltsführung 2007 ist gleichwohl weiterhin restriktiv in Anlehnung an die Regelungen für eine „vorläufige Haushaltsführung“ auszuüben. Demnach dürfen grundsätzlich nur Ausgaben geleistet werden, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung der notwendigen Aufgaben unaufschiebbar sind. Auf die Gegenüberstellung der Anlage 2 wird verwiesen. Nach der Auswertung der kameralen Daten auf der Basis des Entwurfs der Haushaltssatzung per Stichtag 30.04.2007 durch die Fachbereichsleitungen sowie im Rahmen des Controllings sind zwar per Saldo keine wesentlichen Abweichungen vom „Normalen“ zu erkennen. Es sind aber bereits jetzt folgende Änderungen zu erwarten, die bei Verabschiedung des Doppelhaushaltes nicht absehbar waren: Im Bereich der Krankenhausumlage sowie der KDVZ-Umlage ist aufgrund bereits vorliegender Feststellungsbescheide ein Mehrbedarf von 52 TEUR bzw. 157.TEUR festzustellen. Daneben muss nach Abrechnung der Umlage für 2006 sowie der Vorauszahlungen für 2007 der Rheinischen Versorgungskasse ein Mehrbedarf i. H. v. 221 TEUR gedeckt werden. Des weiteren ist lt. Haushaltsplanentwurf des RheinErft-Kreises bei der ÖPNV-Umlage eine Mehrausgabe von 200 – 220 TEUR zu erwarten. In der Anlage 1 befindet sich eine Zusammenstellung des Budgets 209 - Allgemeine Finanzwirtschaft – mit einer Jahresprognose. Regionalisierte Zahlen zur MaiSteuerschätzung bzw. deren Auswirkung auf den Haushalt liegen noch nicht vor. 15.05.2007 Zentrales Controlling