Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,7 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 331/2007
Az.:
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 -
Beratungsfolge
Sportausschuss
Betrifft:
Termin
23.08.2007
Datum: 25.06.2007
Bemerkungen
Anregung bzgl. Zuschussgewährung als Einzelfallentscheidung (Ausnahme von den
Zuschussrichtlinien für sporttreibende Vereine)
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen im Budget 401 nicht zur Verfügung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 25.06.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Tennis-Club Liblar hatte sich bereits im Jahr 2006 mit der Bitte an die Stadt gewandt, die
Kosten für die Sanierung des Hausanschlusses für das Vereinsheim zu übernehmen. Dabei wurde
ausgeführt, dass die Wurzeln der auf dem städtischen Grundstück stehenden Bäume den Kanal
beschädigt hätten. Diesen Antrag habe ich abgelehnt. Dafür waren folgende Gründe maßgebend:
- Die Stadt Erftstadt hat dem Verein das Grundstück kostenlos überlassen. Im Überlassungsvetrag ist ausdrücklich geregelt, dass der Verein alle Unterhaltungskosten zu tragen hat.
- Wenn die Stadt für die Beschädigungen durch die Wurzeln aufzukommen hätte, so wäre nur der
Zeitwert des Kanals zu ersetzen gewesen, der bei 40 Jahre alten Leitungen äußerst gering ist.
- Insgesamt mussten bei dem alten Kanal 78 m Leitung erneuert werden. Die Beschädigung durch
die Wurzeln waren auf einen kleinen Teilbereich beschränkt.
Bereits 2006 hatte ich den Verein darüber informiert, dass eine Erneuerung des Kanals notwendig
sei und empfohlen, die Arbeiten ausführen zu lassen. Dieser Anregung ist der Verein nicht gefolgt.
Dementsprechend wurde die Durchführung der Maßnahme im Jahr 2007 dringlich.
Gemäß Ziffer 8 Absatz 2 der Zuschussrichtlinien für Sporttreibende Vereine werden weder
Reparaturen noch Sanierungen bezuschusst. Zudem ist der Beginn einer Maßnahme vor einer
entsprechenden Bewilligung förderschädlich. Daher habe ich mit Schreiben vom 30.5.2007 einen
Zuschussantrag abgelehnt. Jeder Eigentümer eines Gebäudes - insbesondere wenn dieses
nahezu 40 Jahre alt ist - muss mit Reparaturen rechnen und Rücklagen bilden.
Allenfalls wäre in Erwägung zu ziehen, den Teil der Aufwendungen anteilig zu erstatten, der durch
die Erneuerung des Kanalteils entstanden ist und der durch die entlang der Straße stehenden
Pappeln verstopft war Die Kosten wären durch den Eigenbetrieb Straßen zu erstatten.
(Bösche)