Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
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Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Frau StV
Bettina Zilleken
Friesheimer Straße 28
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
Eigenbetrieb Straßen
Holzdamm 10
Herr Coenders
0 22 35 / 409-402
6619-3546/06
13.10.2008
Ihre Anfrage vom 21.03.2006
Rat
Betrifft:
F 279/2006
20.06.2006
Anfrage bzgl. Fußgängerüberweg in Erp, Luxemburger Straße
Sehr geehrte Frau Zilleken,
der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr hat sich vor seiner Sitzung am 02.06.2005
ausführlich über die Örtlichen Gegebenheiten bezüglich des o.g. Fußgängerüberweges
(Luxemburger Straße in Höhe der Einmündung „Steinfelder Straße“) informiert. In der
anschließenden Sitzung wurde eine optische Hervorhebung des vorhandenen
Fußgängerüberweges beschlossen. Auf die Installierung einer Fußgängerampel an dieser Stelle
ist der Ausschuss nicht weiter eingegangen. Die Verwaltung legte in der darauffolgenden Sitzung
am 30.08.2005 eine Skizze vor, in der sie die geforderten optischen Verbesserungen darstellte.
Die Ausschussmitglieder stimmten einstimmig für die Umsetzung dieses Vorschlages.
Die Ausführung umfasste Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen, bei denen ich mich an
die Empfehlungen aus dem Pilotprojekt des Ministeriums des Landes NRW für die Einrichtung von
Fußgängerüberwegen orientiert habe. Zum Einsatz kam hier eine markierte Mittelinsel ohne Poller.
Die Beschilderung des Fußgängerüberweges (Zeichen 350 StVO) wurde in Retroreflexfolie Typ III
ausgeführt, die insbesondere bei Dunkelheit und Dämmerung die Erkennbarkeit erheblich
verbessert. Die Pfosten dieser Verkehrszeichen wurden zusätzlich mit blau-weißen Leitzylindern
ummantelt. Zur optischen Verschmälerung der Fahrstreifen kam vor dem Überweg eine
Dreiecksmarkierung zum Einsatz.
Auf den Einsatz von Pollern oder Leitpfosten, die eine Einengung der Fahrbahn noch deutlicher
hervorgehoben hätten, musste ich leider verzichten. Ein benachbarter Landwirt, der seine
Hofzufahrt in der Maulengasse hat, biegt regelmäßig mit seinen Fahrzeugen von der Maulengasse
in Höhe des v.g. Fußgängerüberweges auf die Luxemburger Straße ein. Auch die Fahrer der
Linienbusse konnten sich mit dieser Maßnahme nicht anfreunden, da Sie Probleme bei der
Einfahrt in die beiden benachbarten Busbuchten befürchteten.
Sowohl die landwirtschaftlichen Fahrzeuge als auch die Busse, würden die Poller bzw. Leitpfosten
regelmäßig beschädigen.
Auf diese Problematik hatte ich schon in der Ausschusssitzung hingewiesen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Anfrage zufriedenstellend beantwortet habe.
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Mit freundlichen Grüßen
(Bösche)
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