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Anfrage (Anfrage bzgl. Fußgängerüberweg in Erp, Luxemburger Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Frau StV Bettina Zilleken Friesheimer Straße 28 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Eigenbetrieb Straßen Holzdamm 10 Herr Coenders 0 22 35 / 409-402 6619-3546/06 13.10.2008 Ihre Anfrage vom 21.03.2006 Rat Betrifft: F 279/2006 20.06.2006 Anfrage bzgl. Fußgängerüberweg in Erp, Luxemburger Straße Sehr geehrte Frau Zilleken, der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr hat sich vor seiner Sitzung am 02.06.2005 ausführlich über die Örtlichen Gegebenheiten bezüglich des o.g. Fußgängerüberweges (Luxemburger Straße in Höhe der Einmündung „Steinfelder Straße“) informiert. In der anschließenden Sitzung wurde eine optische Hervorhebung des vorhandenen Fußgängerüberweges beschlossen. Auf die Installierung einer Fußgängerampel an dieser Stelle ist der Ausschuss nicht weiter eingegangen. Die Verwaltung legte in der darauffolgenden Sitzung am 30.08.2005 eine Skizze vor, in der sie die geforderten optischen Verbesserungen darstellte. Die Ausschussmitglieder stimmten einstimmig für die Umsetzung dieses Vorschlages. Die Ausführung umfasste Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen, bei denen ich mich an die Empfehlungen aus dem Pilotprojekt des Ministeriums des Landes NRW für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen orientiert habe. Zum Einsatz kam hier eine markierte Mittelinsel ohne Poller. Die Beschilderung des Fußgängerüberweges (Zeichen 350 StVO) wurde in Retroreflexfolie Typ III ausgeführt, die insbesondere bei Dunkelheit und Dämmerung die Erkennbarkeit erheblich verbessert. Die Pfosten dieser Verkehrszeichen wurden zusätzlich mit blau-weißen Leitzylindern ummantelt. Zur optischen Verschmälerung der Fahrstreifen kam vor dem Überweg eine Dreiecksmarkierung zum Einsatz. Auf den Einsatz von Pollern oder Leitpfosten, die eine Einengung der Fahrbahn noch deutlicher hervorgehoben hätten, musste ich leider verzichten. Ein benachbarter Landwirt, der seine Hofzufahrt in der Maulengasse hat, biegt regelmäßig mit seinen Fahrzeugen von der Maulengasse in Höhe des v.g. Fußgängerüberweges auf die Luxemburger Straße ein. Auch die Fahrer der Linienbusse konnten sich mit dieser Maßnahme nicht anfreunden, da Sie Probleme bei der Einfahrt in die beiden benachbarten Busbuchten befürchteten. Sowohl die landwirtschaftlichen Fahrzeuge als auch die Busse, würden die Poller bzw. Leitpfosten regelmäßig beschädigen. Auf diese Problematik hatte ich schon in der Ausschusssitzung hingewiesen. Ich hoffe, dass ich Ihre Anfrage zufriedenstellend beantwortet habe. , Mit freundlichen Grüßen (Bösche) -2-