Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
15.11.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 309/2007
Az.: 6619-3765/06
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 05.06.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
30.08.2007
Betriebsausschuss Straßen
19.09.2007
Betriebsausschuss Straßen
15.11.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung von Bürgern aus Friesheim bzgl. Schaffung eines verkehrsberuhigten
Bereiches auf der Wilhelmstraße und der Theo-Wolfgarten-Straße
Finanzielle Auswirkungen:
Der Antrag berührt den Wirtschaftsplan 2007 des Eigenbetriebes Straßen in noch unbekannter Höhe.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 05.06.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Wilhelmstraße und Theo-Wolfgartenstraße liegen innerhalb einer Tempo 30-Zone.
Kinderspiele auf der Fahrbahn sind somit in diesen Verkehrszonen grundsätzlich nicht zulässig.
Gegen diese Spiele soll jedoch lt. § 31 VwV der StVO aber nicht eingeschritten werden (Duldung).
Das bedeutet aber, dass bei Beschwerden die Polizei dennoch einschreiten muss, wobei natürlich
die Tragweite im Ermessen der örtlichen Beamten liegt. Die Aufsichtspflicht für die spielenden
Kinder bleibt grundsätzlich bei den Eltern bzw. den hierzu beauftragten Personen (Großeltern,
Nachbarn, etc.).
Beide Straßen wurden im „Trennprinzip“ ausgebaut. Der Querschnitt beinhaltet bei diesem
Ausbaukonzept mindestens einen separaten Gehweg (bzw. Schrammbord) und eine hiervon
abgesetzte Fahrbahn. Für die Ausweisung eines Verkehrsberuhigten Bereiches, in dem auch
Kinderspiele auf der ganzen Straßenfläche erlaubt sind, wäre die Umgestaltung in eine
Mischverkehrsfläche unbedingt notwendig. Das Fahrbahnniveau müsste hierbei auf die gleiche
Höhe der Gehwege umgebaut werden. Alle Anlieger sind bei einem solchen Ausbau erneut zu
Erschließungskosten heranzuziehen. Gleichfalls hätte der Eigenbetrieb Straßen (somit der
Steuerzahler) auch einen Anteil der Umbaukosten zu tragen und entsprechende Investitionsmittel
im Wirtschaftsplan einzustellen. In analogen Fallbeispielen haben die nicht direkt betroffenen
Anlieger einer Kostenbeteiligung nur sehr selten zugestimmt. Somit sehe ich auch hier keine reelle
Chance für die Finanzierung einer entsprechenden Umgestaltung der o.g. Straßen.
(Bösche)
-2-