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Bürgerantrag (Anregung von Bürgern aus Friesheim bzgl. Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereiches auf der Wilhelmstraße und der Theo-Wolfgarten-Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
15.11.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung von Bürgern aus Friesheim bzgl. Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereiches auf der Wilhelmstraße und der Theo-Wolfgarten-Straße) Bürgerantrag (Anregung von Bürgern aus Friesheim bzgl. Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereiches auf der Wilhelmstraße und der Theo-Wolfgarten-Straße)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 309/2007 Az.: 6619-3765/06 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 05.06.2007 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Termin 30.08.2007 Betriebsausschuss Straßen 19.09.2007 Betriebsausschuss Straßen 15.11.2007 Betrifft: Bemerkungen Anregung von Bürgern aus Friesheim bzgl. Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereiches auf der Wilhelmstraße und der Theo-Wolfgarten-Straße Finanzielle Auswirkungen: Der Antrag berührt den Wirtschaftsplan 2007 des Eigenbetriebes Straßen in noch unbekannter Höhe. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 05.06.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Die Wilhelmstraße und Theo-Wolfgartenstraße liegen innerhalb einer Tempo 30-Zone. Kinderspiele auf der Fahrbahn sind somit in diesen Verkehrszonen grundsätzlich nicht zulässig. Gegen diese Spiele soll jedoch lt. § 31 VwV der StVO aber nicht eingeschritten werden (Duldung). Das bedeutet aber, dass bei Beschwerden die Polizei dennoch einschreiten muss, wobei natürlich die Tragweite im Ermessen der örtlichen Beamten liegt. Die Aufsichtspflicht für die spielenden Kinder bleibt grundsätzlich bei den Eltern bzw. den hierzu beauftragten Personen (Großeltern, Nachbarn, etc.). Beide Straßen wurden im „Trennprinzip“ ausgebaut. Der Querschnitt beinhaltet bei diesem Ausbaukonzept mindestens einen separaten Gehweg (bzw. Schrammbord) und eine hiervon abgesetzte Fahrbahn. Für die Ausweisung eines Verkehrsberuhigten Bereiches, in dem auch Kinderspiele auf der ganzen Straßenfläche erlaubt sind, wäre die Umgestaltung in eine Mischverkehrsfläche unbedingt notwendig. Das Fahrbahnniveau müsste hierbei auf die gleiche Höhe der Gehwege umgebaut werden. Alle Anlieger sind bei einem solchen Ausbau erneut zu Erschließungskosten heranzuziehen. Gleichfalls hätte der Eigenbetrieb Straßen (somit der Steuerzahler) auch einen Anteil der Umbaukosten zu tragen und entsprechende Investitionsmittel im Wirtschaftsplan einzustellen. In analogen Fallbeispielen haben die nicht direkt betroffenen Anlieger einer Kostenbeteiligung nur sehr selten zugestimmt. Somit sehe ich auch hier keine reelle Chance für die Finanzierung einer entsprechenden Umgestaltung der o.g. Straßen. (Bösche) -2-