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Bürgerantrag (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,7 kB
Datum
15.11.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zum B 309/2007 Anregung zur Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereiches auf der Wilhelmstraße und der Theo-Wolfgartenstraße Im Betriebsausschuss Straßen vom 19.09.2007 wurde die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob die „privaten Schilder“, die auf spielende Kinder aufmerksam machen, rechtlich zulässig sind und die Einrichtung eines VB-Bereiches auch ohne die Einrichtung einer Mischverkehrsfläche zulässig ist. Die Aufstellung von Schildern mit der Aufschrift oder dem Symbol „spielende Kinder“ hat rechtlich keine Bedeutung. Die Duldung zur Aufstellung solcher Schilder bleibt jeder Stadt selbst überlassen. Bei der Aufstellung sind allerdings die Vorgaben zur Einhaltung der Verkehrssicherheit einzuhalten (u.a. Lichtraumprofil). Wenn die Schilder von Anwohnern aufgehängt werden und dabei vorhandene Pfosten oder Laternenmasten mitgenutzt werden sollen, empfiehlt sich eine Abstimmung mit der Stadt. Für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (Ausschilderung mit dem Verkehrszeichen 325/326) ist laut Straßenverkehrsordnung „in der Regel ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite“ erforderlich. Aus dieser Definition ist zu erkennen, dass Ausnahmen möglich sind. Hierfür muss allerdings eine hinreichende Begründung vorhanden sein. Zum Beispiel könnte das eine wesentlich breitere Gehweganlage oder erheblich schmälere Fahrbahnen als in den benachbarten Straßenabschnitten sein. Da der bauliche Gesamteindruck sich in der Wilhelmstraße und in der Theo-Wolfgartenstraße in den einzelnen Straßenabschnitten nicht ändert, sehe ich hier keine Möglichkeit ohne einen Umbau der Straße einen verkehrsberuhigten Bereich einzurichten. (Bösche)