Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
465 kB
Datum
15.11.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Familie Robert Zilleken
Wilhelmstraße 2
50374 Erftstadt
Erftstadt, 28.05.2007
An den Bürgermeister
der Stadt Erftstadt
Herrn Ernst-Dieter Bösche
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bösche,
wir sehen uns leider gezwungen, Sie in einer Angelegenheit um Klärung zu bitten, von der
wir bisher der Ansicht waren, dass "esin diesem Fall überhaupt keine unterschiedlichen
Auffassungen geben könnte.
Wir sind in Friesheim Anwohner der Wilhelmstraße mit nur sehr geringem Fahrzeugverkehr.
Hier fahren eigentlich ausschließlich Verkehrsteilnehmer, die in der Nähe auch wohnen und
die Situation kennen. Der Zufall will es, dass neben unseren drei Kindern (5 - 11 Jahre) in der
unmittelbaren Nachbarschaft eine ganze Reihe weiterer Kinder in diesem Alter wohnen.
Natürlich nutzen die Kinder auch regelmäßig den in der Nähe gelegenen Spielplatz der
Birkenstraße. Hin und wieder jedoch spielen sie auch unmittelbar vor den Häusern, auf dem
Gehweg und auch auf der Straße. Die Kinder fahren mit ihren Dreirädchen, Traktoren und
spielen auch mit Bällen.
Das war bis vor einiger Zeit eigentlich auch kein Problem, die Autofahrer kennen die
Umstände, bei Annäherung eines Autos warnen die Kinder sich gegenseitig und räumen dann
die Fahrbahn. Klar ist, dass hin und wieder auch ein Kind mit seinem Fahrzeug gegen unseren
oder einen anderen Zaun fährt oder dass ein (Plastik- )Ball in einen angrenzenden Garten fliegt
oder gegen eine Mauer rollt. Wir wohnen seit 1994 hier in der Straße und uns ist nicht
bekannt, dass durch spielende Kinder jemals ein erwähnenswerter Schaden angerichtet
worden ist.
Nun kann aber jeder nur so lange in Ruhe leben, wie es der Nachbar zulässt! Und dieser
Nachbar sieht sich als Mieter eines Mehrfamilienhauses in letzter Zeit immer häufiger
genötigt, die spielenden Kinder lautstark von der Straße zu vertreiben (Zitat schreiend: "Wie
oft habe ich euch eigentlich schon gesagt, dass das Spielen auf der Straße verboten ist, macht
ja, dass ihr wegkommt!"). Für eine sachliche Auseinandersetzung ist der Herr nicht
zugänglich, verschiedenste Versuche, insbesondere von Eltern, die im gleichen Haus wohnen,
endeten in der Regel in lautem Geschrei!
Bis hier war die Angelegenheit zwar unerfreulich aber noch nicht so dramatisch. Am
vergangenen Donnerstag jedoch zog besagter Herr die "Staatsmacht" hinzu, um die Kinder
von der Straße vertreiben zu lassen. Beim Spielen war ein Ball unbeabsichtigt gegen "seine"
Mauer gerollt und der Punkt war erreicht, die Polizei zur Hilfe zu rufen. Obwohl die Beamten
sich alle Mühe gaben, die Angelegenheit gütlich zu regeln, gaben sie letztendlich und für uns
völlig unverständlich, der Gegenseite Recht!
Sicher, der § 31 der Straßenverkehrsordnung besagt, dass Sport und Spiele nur auf den daftir
zugelassenen Straßen erlaubt ist. Der Blick in die Verwaltungsvorschrift konkretisiert dies
jedoch und das eigentlich eindeutig: "Wohnstraßen und auch andere Straßen ohne
Verkehrsbedeutung, auf denen der Kraftfahrer mit spielenden Kindern rechnen muss,
brauchen nach der Erfahrung nicht zu "Spielstraßen" erklärt werden. Auch das Zeichen
136 ist dort in der Regel entbehrlich. Gegen Kinderspiele sollte dort nicht eingeschritten
werden. "
Da besagter Nachbar schon häufiger mit der Polizei gedroht hatte, hatte meine Frau den
betreffenden Gesetzestext zur Hand, die Beamten wollten letztlich jedoch nicht von ihrem
Standpunkt abrücken, dass die Kinder auf unserer Straße nicht spielen dürften.
Das sehen wir nach wie vor anders! Unseres Wissens ist es sogar höchstrichterlich geklärt,
dass ein Interesse der Allgemeinheit an einer kinder- und jugendfreundlichen Umgebung
besteht und davon kann so hier ja keine Rede mehr sein!
Und damit sind wir auch schon bei der ersten Bitte an Sie. Eine verbindliche Auskunft von
Ihnen wäre hilfreich, mit der Sie uns bestätigen, dass Erftstadt die (wie bekannt) kinderfreundliche Stadt ist und dass Kinderspiele auf Wohnstraßen, wie der Wilhelmstraße, der
Theo- Wolfgarten-Straße und Birkenstraße, zulässig sind. Weiterhin wäre es sinnvoll, wenn
Sie diese Information auch der Polizeiwache in Lechenich zukommen lassen würden.
Natürlich wollen wir keinen Freibrief dafür, dass die Kinder mit ihren Bällen die Vorgärten
verwüsten oder parkende Autos beschädigen. Aber wäre es nicht richtig, demjenigen den
Polizeieinsatz in Rechnung zu stellen, der diese ruft, wenn ein Ball leicht gegen eine Mauer
rollt, die noch nicht einmal in seinem Eigentum steht (angeblich sei er Hausmeister, andere
Mieter haben darüber jedoch keine formelle Bestätigung erhalten)? Es ist für uns selbstverständlich, dass die Kinder nicht gegen fremde Mauem schießen oder sonst wie fremdes
Eigentum gefahrden. Und sollte dennoch einmal ein Schaden entstehen, ist es auch
selbstverständlich, dass die Eltern des verursachenden Kindes dafür einstehen!
Für diese und weitere Argumente ist dieser Nachbar jedoch nicht zugänglich. Wir hoffen sehr,
dass wir ihm mit Ihrer Unterstützung klar machen können, dass er die Kinder in Ruhe lassen
muss. Sein Auftreten hat bereits dazu geführt, dass insbesondere die kleineren Kinder Angst
haben, ihn auf der Straße anzutreffen. Unser Jüngster sucht aus diesem Grund seinen Freund
in diesem Mehrfamilienhaus (Entfernung von uns ca. 10 Meter) zur Zeit nur in Begleitung
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Grundsätzlich unabhängig von dieser ersten Bitte ist unsere zweite. Natürlich angeregt durch
diesen aktuellen Problemfall, erscheint uns die (oder ein Teil der) Wilhelmstraße und ein Teil
der Theo- Wolfgarten-Straße (bis zur Einmündung der Birkenstraße oder einschließlich
Birkenstraße bis zum Spielplatz), wie geschaffen für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten
Bereiches (Verkehrszeichen 325 der StVO). Obwohl diese Straßen eigentlich nur von
Anliegern genutzt werden, dürfte diese Maßnahme in erster Linie helfen, die Sicherheit der
Kinder noch zu erhöhen.
Wie Sie den beigefügten Unterschriftenlisten entnehmen können, unterstützen fast alle
betroffenen Nachbarn diesen Antrag und freuen sich mit uns auf einen positiven Bescheid!
Mit freundlichen Grüßen
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P.S.: Unserem OrtsvorsteherHerrn Wiebuschhaben wir ei e Zweitschrift zukommen lassen.
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Antrag zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in Erftstadt Friesheim
Die Unterzeichner/innen unterstützen den Antrag zur Einrichtung eine verkehrsberuhigten Bereiches (Verkehrszeichen 325) unter Einbeziehung der
Wilhelmstraße und des Teilstückes der Theo-Wolfgarten-Straße bis zur Einmündung der Birkenstraße.
Initiator:
Familie Robert Zilleken, Wilhelmstraße 2,50374 Erftstadt
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Antrag zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten
Bereiches in Erftstadt Friesheim
Die Unterzeichnerlinnen
unterstützen den Antrag zur Einrichtung eine verkehrsberuhigten
Bereiches (Verkehrszeichen
Wilhelmstraße und des Teilstückes der Theo-Wolfgarten-Straße
bis zur Einmündung der Birkenstraße.
325) unter Einbeziehung
Initiator:
Familie Robert Zilleken, Wilhelmstraße 2,50374 Erftstadt
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Die Unterzeichner/innen
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Wilhelmstraße und des Teilstückes der Theo-Wolfgarten-Straße
bis zur Einmündung der Birkenstraße.
325) unter Einbeziehung
Initiator:
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