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Beschlussvorlage (Vermietung der Fest- und Mehrzweckhallen Antrag CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
11 kB
Datum
06.12.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Vermietung der Fest- und Mehrzweckhallen
Antrag CDU-Fraktion) Beschlussvorlage (Vermietung der Fest- und Mehrzweckhallen
Antrag CDU-Fraktion)

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STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 10.2 / Kultur und Sport, Städtepartnerschaft und Tourismus Az.: TOP Drs.-Nr.: 72.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur X Termin 06.12.2006 06.09.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Vermietung der Fest- und Mehrzweckhallen Antrag CDU-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Bekanntlich mussten unter dem Aspekt eines Haushaltssicherungskonzeptes alle Einnahmen und Ausgaben der Verwaltung einer kritischen Bewertung unterzogen werden. Resultierend hieraus musste u.a. die Einnahmesituation im freiwilligen Aufgabenbereich verbessert werden. Nach entsprechender Vorlage der Verwaltung haben die politischen Gremien der Stadt Kerpen beschlossen, die Gebührensatzung für die Nutzung der Fest- und Mehrzweckhallen neu zu regeln. Nunmehr sind auch die Durchführung von Veranstaltungen durch Privatpersonen sowohl aus dem Stadtgebiet als auch durch Privatpersonen außerhalb Kerpen möglich. Dies bedeutet, dass hierbei sowohl der Stundensatz als auch der Tagessatz mit dem Faktor 5 abgerechnet wird. Demnach wird ein Stundensatz in Höhe von 52,50 € und ein Tagessatz in Höhe von 500,-- € für den Veranstaltungstag zu Grunde gelegt. Hierdurch konnte die Einnahmesituation für diesen Bereich erheblich verbessert werden. Dabei werden die Fest- und Mehrzweckhallen sowohl von Firmen als auch von Privatpersonen in Anspruch genommen. Bei den Privatpersonen handelt es sich selbstverständlich auch um ausländische Bürger. Diese beantragen in der Regel die beiden großen Festhallen in Kerpen und Türnich. In den wenigsten Fällen werden die Mehrzweckhallen für derartige Veranstaltungen in Anspruch genommen. Grundsätzlich wird bei dem Genehmigungsverfahren darauf hingewiesen, dass das Verbot der ruhestörenden Betätigungen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr (Nachtruhe) einzuhalten ist. Beim Verstoß gegen diese Auflagen muss der Antragsteller damit rechnen, dass ihm zukünftig keine Benutzungserlaubnis mehr erteilt wird. Bis auf wenige Ausnahmen wurde diese Auflage auch immer entsprechend berücksichtigt, so dass hier keine grundlegende Änderung herbeigeführt werden muss. . Beschlussvorlage 72.06 Seite 2