Daten
Kommune
Kerpen
Größe
11 kB
Datum
06.12.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 10.2 / Kultur und Sport,
Städtepartnerschaft und Tourismus
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 72.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur
X
Termin
06.12.2006
06.09.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Vermietung der Fest- und Mehrzweckhallen
Antrag CDU-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Bekanntlich mussten unter dem Aspekt eines Haushaltssicherungskonzeptes alle Einnahmen
und Ausgaben der Verwaltung einer kritischen Bewertung unterzogen werden. Resultierend
hieraus musste u.a. die Einnahmesituation im freiwilligen Aufgabenbereich verbessert werden.
Nach entsprechender Vorlage der Verwaltung haben die politischen Gremien der Stadt Kerpen
beschlossen, die Gebührensatzung für die Nutzung der Fest- und Mehrzweckhallen neu zu
regeln. Nunmehr sind auch die Durchführung von Veranstaltungen durch Privatpersonen sowohl
aus dem Stadtgebiet als auch durch Privatpersonen außerhalb Kerpen möglich. Dies bedeutet,
dass hierbei sowohl der Stundensatz als auch der Tagessatz mit dem Faktor 5 abgerechnet wird.
Demnach wird ein Stundensatz in Höhe von 52,50 € und ein Tagessatz in Höhe von 500,-- € für
den Veranstaltungstag zu Grunde gelegt.
Hierdurch konnte die Einnahmesituation für diesen Bereich erheblich verbessert werden. Dabei
werden die Fest- und Mehrzweckhallen sowohl von Firmen als auch von Privatpersonen in
Anspruch genommen. Bei den Privatpersonen handelt es sich selbstverständlich auch um
ausländische Bürger. Diese beantragen in der Regel die beiden großen Festhallen in Kerpen und
Türnich. In den wenigsten Fällen werden die Mehrzweckhallen für derartige Veranstaltungen in
Anspruch genommen. Grundsätzlich wird bei dem Genehmigungsverfahren darauf hingewiesen,
dass das Verbot der ruhestörenden Betätigungen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr
(Nachtruhe) einzuhalten ist. Beim Verstoß gegen diese Auflagen muss der Antragsteller damit
rechnen, dass ihm zukünftig keine Benutzungserlaubnis mehr erteilt wird.
Bis auf wenige Ausnahmen wurde diese Auflage auch immer entsprechend berücksichtigt, so
dass hier keine grundlegende Änderung herbeigeführt werden muss.
.
Beschlussvorlage 72.06
Seite 2