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Bürgerantrag (Bürgerantrag bzgl. Einrichtung einer kostenlosen Sammelstelle für Grünabfälle)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 283/2007 Az.: Amt: - 70 BeschlAusf.: - 70 Datum: 16.05.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 05.06.2007 Ausschuss für Stadtentwicklung 05.09.2007 Betrifft: Bemerkungen Bürgerantrag bzgl. Einrichtung einer kostenlosen Sammelstelle für Grünabfälle Finanzielle Auswirkungen: Gebührenhaushalt Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 16.05.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Die jetzige Gebühr in der Stadt Erftstadt für die Abholung von Grünschnitt ab Grundstücksgrenze beträgt seit 2003 unverändert 20 EUR je Abfuhr (3 cbm). Lediglich die Gebühren des Rhein-ErftKreises haben sich geändert. Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises hat am 14.12.2006 die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Rhein-ErftKreis beschlossen. Nach § 3 Punkt 8 dieser Satzung gelten ab 01.01.2007 folgende Gebührensätze: Grünabfälle, PKW-Kofferraumanlieferungen, VZEK Erftstadt 5 EUR I Anlieferung. Nunmehr wird eine kostenlose Sammelstelle für Grünabfälle in Erftstadt durch einige Bürger beantragt. Geht man von der Bereitstellung eines Containers (1 Ot) einmal wöchentlich durch die Stadt Erftstadt aus, würden bei vollständiger Nutzung des angebotenen Volumens allein an Verwertungskosten (Deponie) ca. 48.700 EUR I Jahr (101,40 EUR I t) anfallen. Aufgrund von Erfahrungswerten sollten solche platzierten Sammelcontainer für Grünabfälle unbedingt personell begleitet und überwacht werden, da sonst zu viel Unrat, Ablagerungen anderer Abfälle und Entsorgungen auch durch Nicht-Erftstädter in diesen Containern "entsorgt" werden. Zuzüglich der damit verbundenen Personal- und Verwaltungskosten würden Investitionskosten für die Herrichtung I Einrichtung eines Standplatzes mit Nebenanlage (Aufenthaltsraum Aufsicht) anfallen. Die Gesamtkosten für die Einrichtung einer Sammelstelle für Grünabfälle müssen auf alle Anschluss- und Benutzungspflichtigen umgelegt werden. Dadurch müssten auch diejenigen Bürger den Service bezahlen, die ihn gar nicht in Anspruch nehmen können, weil für sie kein Grünschnitt anfällt (z.B. Etagenwohnung, Stadthaus). Weiterhin würden die Nutzer von Biotonnen (gebührenpflichtig) und I oder Strauchwerkabfuhr (gebührenpflichtig) "doppelt" veranlagt werden, da sie ja bereits mit Gebühren belastet sind. Eine Sammelstelle wäre nur für diejenigen Bürger von Vorteil, die über einen Garten verfügen, mobil sind und körperlich in der Lage sind selbst anzuliefern. (Bösche)