Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 283/2007
Az.:
Amt: - 70 BeschlAusf.: - 70 Datum: 16.05.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
05.06.2007
Ausschuss für Stadtentwicklung
05.09.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Bürgerantrag bzgl. Einrichtung einer kostenlosen Sammelstelle für Grünabfälle
Finanzielle Auswirkungen:
Gebührenhaushalt
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 16.05.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Die jetzige Gebühr in der Stadt Erftstadt für die Abholung von Grünschnitt ab Grundstücksgrenze
beträgt seit 2003 unverändert 20 EUR je Abfuhr (3 cbm). Lediglich die Gebühren des Rhein-ErftKreises haben sich geändert. Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises hat am 14.12.2006 die
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Rhein-ErftKreis beschlossen. Nach § 3 Punkt 8 dieser Satzung gelten ab 01.01.2007 folgende Gebührensätze: Grünabfälle, PKW-Kofferraumanlieferungen, VZEK Erftstadt 5 EUR I Anlieferung.
Nunmehr wird eine kostenlose Sammelstelle für Grünabfälle in Erftstadt durch einige Bürger
beantragt. Geht man von der Bereitstellung eines Containers (1 Ot) einmal wöchentlich durch
die Stadt Erftstadt aus, würden bei vollständiger Nutzung des angebotenen Volumens allein an
Verwertungskosten (Deponie) ca. 48.700 EUR I Jahr (101,40 EUR I t) anfallen.
Aufgrund von Erfahrungswerten sollten solche platzierten Sammelcontainer für Grünabfälle
unbedingt personell begleitet und überwacht werden, da sonst zu viel Unrat, Ablagerungen
anderer Abfälle und Entsorgungen auch durch Nicht-Erftstädter in diesen Containern "entsorgt"
werden. Zuzüglich der damit verbundenen Personal- und Verwaltungskosten würden
Investitionskosten für die Herrichtung I Einrichtung eines Standplatzes mit Nebenanlage
(Aufenthaltsraum Aufsicht) anfallen.
Die Gesamtkosten für die Einrichtung einer Sammelstelle für Grünabfälle müssen auf alle
Anschluss- und Benutzungspflichtigen umgelegt werden. Dadurch müssten auch diejenigen
Bürger den Service bezahlen, die ihn gar nicht in Anspruch nehmen können, weil für sie kein
Grünschnitt anfällt (z.B. Etagenwohnung, Stadthaus). Weiterhin würden die Nutzer von Biotonnen
(gebührenpflichtig) und I oder Strauchwerkabfuhr (gebührenpflichtig) "doppelt" veranlagt werden,
da sie ja bereits mit Gebühren belastet sind.
Eine Sammelstelle wäre nur für diejenigen Bürger von Vorteil, die über einen Garten verfügen,
mobil sind und körperlich in der Lage sind selbst anzuliefern.
(Bösche)