Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
28.11.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 556/2006
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - Datum: 24.07.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
27.09.2006
28.11.2006
Risikomanagement-Handbuch des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten der externen Beratung im Rahmen der Einführung des Risikomanagementssystems (RMS) liegen
marginal oberhalb des Planansatzes (ca. 10.000 €); für Aufwand des Jahres 2005 wurden in den Jahresabschlüssen entsprechende Rückstellungen gebildet; der interne Aufwand betrug etwa 300 Stunden. Das
Projekt „Einführung RMS“ ist abgeschlossen.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 24.07.2006
Beschlussentwurf:
Das Risikomangement-Handbuch des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt
(mit Fortschreibungsstand 31.05.2006) wird zu Kenntnis genommen.
Begründung:
Mit der Änderung der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO
NRW) vom 16. November 2004 wurde in § 10 die Verpflichtung aufgenommen, für die
dauernde technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebs zu sorgen.
Hierzu ist u. a. ein Überwachungssystem einzurichten, das es ermöglicht, etwaige
bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Zur Risikofrüherkennung
gehören insbesondere:
-
die Risikoidentifikation,
die Risikobewertung,
Maßnahmen der Risikobewältigung einschließlich der Risikokommunikation,
die Risikoüberwachung/Risikofortschreibung
sowie
die Dokumentation.
Der Eigenbetrieb ist dieser Verpflichtung fristgerecht nachgekommen.
Der Aufbau des Risikomangements-Handbuchs erfolgte im Zeitraum September 2005 bis
Ende März 2006; dieser Stand wurde durch Jahresabschluss-Kennzahlen 2005 zum
31.05.2006 fortgeschrieben und im Jahresabschluss 2005 (durch die Wirtschaftsprüfungsgeselschaft BFJM oHG, Köln) ohne Beanstandung geprüft. Einzelheiten hierzu
sind den Bilanzberichten 2005 zu entnehmen, welche mit gesonderter Vorlage der
Beschlussfassung zugeführt werden.
1.
Ziele des Risikomanagements
Das Risikomangement-Handbuch umfaßt zur Zeit etwa 125 Seiten. Aufgrund dieses
Umfangs werden im Folgenden die wesentlichen Aussagen zum Inventar der nicht
vernachlässigbaren (d. h. der bestandsgefährdenden) Risiken zusammengefasst
dargestelt. Grundsätzlich verfolgt das Risikohandbuch dabei das Ziel, Risiken zu
erkennen, zu dokumentieren und danach fortlaufend (u. a. mittels einer Risikostatistik) zu überwachen, vor dem Hintergrund, daß
a) in gewissen Fällen eine Risikovermeidung durch Ausstieg aus einem riskanten
Geschäftsfeld erreicht werden kann,
b) eine Risikoreduzierung ursachenorientiert (z. B. durch verstärkte Wartung
technischer Anlagen bzw. Gebäuden) oder wirkungsorientiert (z. B. mittels
Substitution fixer durch variable Kosten im Rahmen von „Qutsourcing-Maßnahmen“)
als unternehmerisches Ziel angestrebt wird,
c) ein Überwälzen von Risiken auf Versicherungen und Lieferanten (durch
entsprechende Verträge) ermöglicht werden kann
und
d) in anderen Fällen Risiken akzeptiert werden müssen, da diese Risiken
untrennbar mit den betrieblichen Erfolgspotentialen verbunden sind.
2. Risikoidentifikation
Die Risikoerkennung erfolgte in den Bereichen „allgemeine Risiken“ sowie
„besonderer Risiken auf Basis des § 10 der Eigenbetriebsverordnung“
(EigVO NRW 2004).
2.1. Risikoidentifikation „allgemeiner Risiken“
Die vollständige Identifizierung „allgemeiner Risiken“ wurde mittels standardisierter
Checklisten in folgenden Risikofeldern durchgeführt:
a) Geschäftsleitung, Überwachungsorgane, Organisation und wirtschaftliche
Verhältnisse,
b) Corperate Governance (Unternehmenskultur),
c) Unternehmensstruktur und Aufbauorganisation
d) Betriebsorganisation und Geschäftsprozesse,
e) betriebliche Infrastruktur,
f) Forschung, Entwicklung, Innovation,
g) Beschaffung,
h) Vertrieb,
-2-
i) Gesetzte, Vorschriften, Normen,
j) Personal,
k) Finanzen, Vermögen,
sowie
l) Risikofinanzierung und Versicherungen.
2.2. Risiken des Eigenbetriebes „besonderer Art“
Die Risikoerfassung der “besonderen Risiken“ des Eigenbetriebes auf Basis des § 10
EigVO NRW 2004 erfolgte
a) hinsichtlich der Eigenkapitalausstattung gemaß § 10 (3) EigVO NRW 2004
i. V. m. Liquiditätsanaysen zu den Bilanzstichtagen 31.12.1999 bis 31.12.2005,
b) hinsichtlich der Jahresergebnisse und Rücklagen gemäß § 10 (5) EigVO NRW
2004 i. V. m. Eigenkapitalverzinsungsanalysen zu den Bilanzstichtagen
31.12.1999 bis 31.12.2005
sowie
c) hinsichtlich eines möglichen Verlustausgleichs durch die Stadt Erftstadt gemäß
§ 10 (6) EigVO NRW 2004.
3.
Risikoinventar
3.1. Allgemeine Risiken des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
Das allgemeine Risikoinventar des Eigenbetriebes wurde in Übersichsblättern wie
folgt zusammengefaßt:
a) Umweltrisiken (u. a. Erdbeben-, Sturm-, Feuer-, Wasserrisiken sowie
demografische Entwicklung) gemäß Anlage 1,
b) Betriebsrisiken (Management- , Personal- und Informationsrisiken) gemäß
Anlage 2,
c) interne Geschäftsrisiken (Objekt-/Grundstücksrisiken, Portfolio-, Projekt- und
Controllingrisiken) gemäß Anlage 3,
d) externe Geschäftsrisiken (Marktrisiken hinsichtlich Vermietung und Verkauf,
Liquditätsrisiken hinsichtlich verfügbarer Liquidität und Refinanzierung sowie
allgemeine Risiken aus der Mittelbewirtschaftung) gemäß Anlage 4,
e) sonstige Risiken (allgemeine Haftungsrisiken, Gesetzesverstöße sowie Risiken
aus dem Jahresabschluss) gemäß Anlage 5.
3.2. Besondere Risiken des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
a) Eigenkapitalausstattung und Liquidität gemäß § 10 (3) EigVO NRW 2004
a.1) Die Eigenkapitalquoten im Eigenbetrieb betragen per 31.12.2005
- 63,47 % im Betriebszweig „Bodenbevorratung und –entwicklung“,
- 48,95 % im Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirschaft“,
- 53,97 % als Mittelwert im gesamten Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft.
Der Sollwert für die Eigenkapitalausstattung beläuft sich laut Stellungnahme Kommunalfachausschuss des IDW (KFA 1/1976 i. d. F. von 1992 in
Anlehnung an die Eigenbetriebsrechte einiger Bundesländer) zwischen 25%
und 40%; hierzu wird auch auf die Präsentation der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BFJM am 16.03.2005 in der Sitzung des Rates der Stadt Erftstadt
-3-
(nebst Protokoll) verwiesen.
Bestandsgefährdende Veränderungen der Eigenkapitalquote sind in
absehbarer Zeit (aufgrund der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung
der Jahre 2007 bis 2011) nicht zu erwarten.
a.2) Liquiditätsanalysen zu den Bilanzstichtagen 31.12.1999 bis 31.12.2005
Liquide Mittel standen dem Eigenbetrieb – nicht nur an den Bilanzstichtagen –
jeweils in ausreichendem Maße zur Verfügung, entweder in Form eigener
flüssiger Mittel, alternativ über den (in den Wirtschaftsplänen festgeschriebenen) Kontokorrent-Rahmenkredit i. H. v. TEUR 1.000 in Summe für
beide Betriebszweige. Anzumerken ist, dass Inanspruchnahmen des
Kontokorrent-Rahmenkredits nur zu Überbrückungszwecken erfolgten (und
auch in Zukunft erfolgen werden), diese Verbindlichkeiten jedoch realtiv zeitnah
durch „reguläre“ Darlehensaufnahmen substituiert werden.
Bestandsgefährdende Veränderungen der Liquditäsausstattung sind in
absehbarer Zeit (aufgrund der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung)
nicht zu erwarten. Liquiditätsmäßige Auswirkungen auf den gesamten
Eigenbetrieb können sich jedoch bei Nichterreichen von Umsatzzielen im
Betriebszweig „Bodenbevorratung und –entwicklung“ (insbesondere
geplante Umsätze im Wirtschaftspark Erftstadt, BP 140/141) ergeben.
Mit der Freigabe von Zukäufen in zukünftigen Wohnbaugebieten durch den
Ausschuss für Wirtschaftsförderung/Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft
bzw. den Rat der Stadt Erftstadt im Jahre 2006 wird das mittel- bis langfristige Ertrags- und Liquiditätsrisiko für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft deutlich geringer als ohne Ausweis neuer Wohnbaugebiete. In diesem
Zusammenhang wird insbesondere auf den Vortrag seitens der Betriebsleitung in beiden vorgenannten Gremien Ende 2005 / Anfang 2006 zum
Thema „Risikomanagement / Modellrechnungen zur zukünftigen Bodenbevorratungspolitik“ verwiesen.
Anzumerken ist, daß Darlehensneuaufnahmen
- im Betriebszweig „Bodenbevorratung und –entwicklung“ für 93,4% aller
Investitionen aufgenommen worden sind. Durch die Ausweitung des
Geschäftsvolumens konnte jedoch das Darlehensvolumen bis heute noch nicht
in dem Maße zurückgeführt werden, wie dies zukünftig der Fall sein sollte;
- im Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“ hingegen haben
signifikante Kredittilgungen zu einem Netto-Abbau der Darlehensverbindlichkeiten i. H. v. minus TEUR 710 geführt, trotz einer Steigerung
der Netto-Kreditaufnahme in den Jahren 2003 bis 2005.
Festzuhalten ist somit auch, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen
hinsichtlich Finanzierungsfähigkeit von Investitionen im Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft im Betrachtungszeitraum 31.12.1999 bis 31.12.2005
zu jedem Zeitpunkt eingehalten worden sind.
Der Eigenbetrieb war gleichfalls zu jedem Zeitpunkt in der Lage, seine
finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen; weiteren Darlehensaufnahmen für
- Investitonen im Betriebszweig „Bodenbevorratung und –entwicklung
-4-
sowie
- im Prizip reine Umschuldungen im Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft (mit erheblichem Einsparpotential hinsichtlich der Zinskonditionen) für
investive Projekte stehen keine gesetzlichen Auflagen bzw. keine zur Zeit
bekannten Restriktionen fremder Banken gegenüber.
b) Ergebnisse und Eigenkapitalverzinsung gemäß § 10 (5) EigVO NRW 2004
b.1) Die kumulierten Jahresergebnisse im Eigenbetrieb betragen per 31.12.2005
- TEUR + 2.877 im Betriebszweig „Bodenbevorratung und –entwicklung“,
- TEUR – 1.075 im Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“, resultierend aus den (auch für Folgejahre wirksamen) Kürzungen
der Geschäftsjahre 2002ff;
- TEUR + 1.803 als Mittelwert im gesamten Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft.
Die Ertragslage des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt
Erftstadt im Zeitablauf ist somit insgesamt als befriedigend zu
bezeichnen; im Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“
muss auf absehbare Zeit (geschätzt mindestens ca. 5 bis 8 Jahre) - und
in Abhängigkeit von der Höhe und den Refinanzierungsmodalitäten neu
aufzunehmender Darlehen – mit Verlusten gerechnet werden.
b.2) Die arithemischen Mittelwerte der Eigenkapitalverzinsungen im Eigenbetrieb
betragen in den Betrachtungszeiträumen 31.12.1999 bis 31.12.2005
- + 1,93 % im Betriebszweig „Bodenbevorratung und –entwicklung“,
- - 0,46 % im Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“,
- + 0,84 % als Mittelwert im gesamten Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft.
Gemäß der vorstehenden Aufstellungen sind nicht zu allen Bilanzstichtagen ausreichend positive Ergebnisse (Gewinne) erzielt worden
– und daraus resultierend – keine marktübliche Verzinsung des
eingesetzten Kapitals gegeben; diese Verzinsung wird jedoch in
Kommunen bzw. kommunalen (unselbständigen) Eigenbetrieben
gemäß Präsentation BFJM am 16.03.2005 im Rat der Stadt Erftstadt
i. d. R. nicht erreicht (siehe Protokoll).
c) Verlustausgleich durch die Stadt Erftstadt gemäß § 10 (6) EigVO NRW 2004
c.1) Betriebszweig „Bodenbevorratung und –entwicklung“
Im Betriebszweig „Bodenbevorratung und –entwicklung“ betragen
die kumulierten thesaurierten Gewinne (mit Verlusten des Jahres
2001 verrechnet) im Betrachtungszeitraum 01.07.1999 bis
31.12.2005 plus TEUR 2.877; ein Ausgleich durch Haushaltsmittel
der Stadt Erftstadt scheidet somit auf absehbare Zeit aus.
c.2) Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“
Aus den Darstellungen im Risikohandbuch (Langversion) zeigt sich,
-5-
dass Verluste des Betriebszweigs „Hochbau und Gebäudewirtschaft“
der Wirtschaftsjahre 2002 bis 2005 mit Gewinnen aus den Wirtschaftsjahren 1999 bis 2002 zum überwiegenden Teil intern verrechnet
werden können. Durch die Verluste der Jahre 2004 und 2005 entsteht
jedoch erstmals ein signifikanter Verlustvortrag i. H. v. TEUR 1.075.
Ein Ausgleich aus Haushaltsmitteln der Stadt Erftstadt scheidet aus
heutiger Sicht jedoch - insbesondere vor dem Hintergrund der relativ
hohen Eigenkapitalausstattung - aus. Ergänzend wird auf den
folgenden Abschnitt verwiesen.
c.3) Eigenbetrieb Immobilien (Gesamtbetrachtung)
Vor einem Verlustausgleich durch die Stadt Erftstadt ist der gesamte
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft als wirtschaftliche Einheit zu
betrachten. Im Rahmen dieser Analyse hat der Eigenbetrieb im
Betrachtungszeitraum 01.07.1999 bis 31.12.2005 einen
Gesamtüberschuss i. H. v. TEUR 1.803 erwirtschaftet; somit
scheidet ein Verlustausgleich durch die Stadt bereits durch die
erwirtschafteten Überschüsse aus. Eine weitergehende Analyse
im Rahmen der Eigenkapitalausstattung andererseits ist somit
obsolet.
4.
Fazit
Im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft bestehen zur Zeit keine akuten – den
Fortbestand gefährdende – Risiken. Größere latente Risiken (u. a. aus der
Vermarktung von Neubaugebieten für Privatpersonen und Gewerbetreibende,
sinkenden städtischen Zuweisungen (u. a. aus dem Mieter-/Vermieter-Modell) sowie
allgemeinen demografischen Einflüssen sind bereits seit längerem bekannt sowie
in den Bilanzberichten ausführlich erläutert (ohne das hierzu eine gesetzliche
Verpflichtung bestanden hat) oder werden im Rahmen des anstehenden
Projekts „Portfoliomanagement für städtische Gebäude“ (Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen aller Gebäude unter besonderer Berücksichtigung der demografischen
Entwicklung und daraus resultierender Erarbeitung möglicher alternativer Nutzungskonzepte) in Kürze lanciert.
Das für dieses Projekt geplante Zeitfenster von ca. einem Jahr für den Aufbau des
Systems ist ausreichend, um zu späteren Zeitpunkten jeweils eine zeitnahe
Aktualisierung/ Fortschreibung der Datenbestände vorzunehmen und entsprechend
Maßnahmen rechtzeitig zu initiieren.
Unter Risikoaspekten sind somit alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Anlagen: 5 Seiten Risikoübersichten (vgl. Abschnitt 3.1.) zzgl. Risikostatistik
-6-
(Bösche)
-7-