Daten
Kommune
Kerpen
Größe
15 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung:
Kämmerei,
Beteiligungen, Vergabewesen
Az.:
TOP
Kommunale
V 047.06
Datum :
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
21.02.2006
Stadtrat
X
02.03.2006
Bemerkungen
07.03.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Jahresabschluss der Stadtbetriebe Kerpen auf den 31.12.2004
hier: Verwendung der Ausgabenreste im Vermögensplan 2004
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss/Rat der Stadt Kerpen nimmt die eingesparten Mittel zur
Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Ausweislich der beigefügten Aufstellung vom 17.10.2005 sind Ausgabenreste in Höhe von
1.500,00 € (Vorjahr: 9.742.154,25 €) nach 2005 zu übertragen. Im Gegensatz zum Vorjahr stehen
Ausgabenreste für die Sparte Entwässerung nicht zur Übertragung an, da diese bekanntlich in
2005 nicht mehr bei den Stadtbetrieben Kerpen geführt wird. Hierin liegt auch der Grund der
deutlichen Reduzierung.
Veranschlagte Mittel in Höhe von 1.648.759,65 € (Vorjahr: 1.670.836,77 €) konnten in 2004
eingespart werden. Da keine Neuveranschlagungen für gleiche Maßnahmen vorgenommen
wurden, beträgt die tatsächliche Nettoeinsparung 1.648.759,65 € (Vorjahr 1.322.597,49 €). Für die
Sparte Entwässerung wurden nur die Baumaßnahmen bei der Berechnung der Einsparung
berücksichtigt, die 2004 abgeschlossen wurden. Mögliche Einsparungen bei bereits beauftragten
Maßnahmen bleiben somit außer Betracht.
Beschlussvorlage V 047.06
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