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Beschlussvorlage (Antrag der St. Sebastianus-Schützen-Bruderschaft Erp e. V. auf Zuschussgewährung als Einzelfallentscheidung (Ausnahme von den Zuschussrichtlinien für sporttreibende Vereine))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
21.11.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Antrag der St. Sebastianus-Schützen-Bruderschaft Erp e. V. auf Zuschussgewährung als Einzelfallentscheidung (Ausnahme von den Zuschussrichtlinien für sporttreibende Vereine)) Beschlussvorlage (Antrag der St. Sebastianus-Schützen-Bruderschaft Erp e. V. auf Zuschussgewährung als Einzelfallentscheidung (Ausnahme von den Zuschussrichtlinien für sporttreibende Vereine))

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 388/2007 Az.: 40 Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 06.08.2007 Beratungsfolge Sportausschuss Termin 23.08.2007 Sportausschuss 21.11.2007 Betrifft: Bemerkungen Antrag der St. Sebastianus-Schützen-Bruderschaft Erp e. V. auf Zuschussgewährung als Einzelfallentscheidung (Ausnahme von den Zuschussrichtlinien für sporttreibende Vereine) Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen nicht zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 06.08.2007 Beschlussentwurf: Eine Bezuschussung der Sanierungsmaßnahme des Schützenheims der St. SebastianusSchützen-Bruderschaft Erp e. V. gem. der Zuschussrichtlinien für sporttreibende Vereine in Erftstadt ist nicht möglich. Begründung: Mit den als Anlage beigefügten Schreiben hat die St. Sebastianus-Schützen-Bruderschaft Erp e. V. beantragt, die notwendige Sanierung des Schützenheims finanziell zu unterstützen. Die vorgelegten Kostenvoranschläge belaufen sich auf insgesamt rund 16.000,00 €. Die Zuschussrichtlinien für sporttreibende Vereine, die der Ausschuss für Sport und Soziales am 10.03.2004 beschlossen hat, schließen unter Punkt 8 Folgekosten, wie Reparaturen, Sanierungen und Ersatzbeschaffungen ausdrücklich aus. Ein ähnlich gelagerter Fall wurde deshalb bereits abschlägig beschieden. Zuletzt wurde im Dezember 2004 der Antrag des SC Dirmerzheim auf Bezuschussung nach Richtlinien im Rahmen der Beratungen des A8/0114 im Sportausschuss abgelehnt. Dem Verein konnte damals mit einer durch die Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises genehmigten Ausfallbürgschaft geholfen werden. (Bösche) -2-