Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
21.11.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 388/2007
Az.: 40
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 06.08.2007
Beratungsfolge
Sportausschuss
Termin
23.08.2007
Sportausschuss
21.11.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag der St. Sebastianus-Schützen-Bruderschaft Erp e. V. auf Zuschussgewährung
als Einzelfallentscheidung (Ausnahme von den Zuschussrichtlinien für
sporttreibende Vereine)
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 06.08.2007
Beschlussentwurf:
Eine Bezuschussung der Sanierungsmaßnahme des Schützenheims der St. SebastianusSchützen-Bruderschaft Erp e. V. gem. der Zuschussrichtlinien für sporttreibende Vereine in
Erftstadt ist nicht möglich.
Begründung:
Mit den als Anlage beigefügten Schreiben hat die St. Sebastianus-Schützen-Bruderschaft Erp e. V.
beantragt, die notwendige Sanierung des Schützenheims finanziell zu unterstützen. Die
vorgelegten Kostenvoranschläge belaufen sich auf insgesamt rund 16.000,00 €.
Die Zuschussrichtlinien für sporttreibende Vereine, die der Ausschuss für Sport und Soziales am
10.03.2004 beschlossen hat, schließen unter Punkt 8 Folgekosten, wie Reparaturen, Sanierungen
und Ersatzbeschaffungen ausdrücklich aus. Ein ähnlich gelagerter Fall wurde deshalb bereits
abschlägig beschieden.
Zuletzt wurde im Dezember 2004 der Antrag des SC Dirmerzheim auf Bezuschussung nach
Richtlinien im Rahmen der Beratungen des A8/0114 im Sportausschuss abgelehnt. Dem Verein
konnte damals mit einer durch die Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises genehmigten
Ausfallbürgschaft geholfen werden.
(Bösche)
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