Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
23.08.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
28-JUN-2006
20:20
VCt~:J+H ACKER
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FlN:409300
+49 2235 689383
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DR. HERBERT OLGEMÖU.E
50374 Erftstadt
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DR. RaLF SCHWEDHELM
DR. HF.IN~-WILLI KAMPS
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DR. JÖRG ALVh:tLW\NN
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DR. MARTrN WULF
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DR. RAINlm
COPIE
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27.06.2006
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02211492929-26
VfB ErftstadtlFC Erftstadt
Sehr geehrter Herr SCHONEBERG.
sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
der VfB Erftstadt eV. hat uns mit der Wahrnehmung &eIner Intere5sen beauftragt. Unsere Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Die weitere Kerresponden;jt kann unmittelbar mit uns geführt werden.
Zu Ihrem Schreiben vom 13,6.2006 dürfen wir tUr unseren Mandanten Folgendes klarstellen:
1,
Vertreter des FC Erftstadt haben gezielt und planmäßig Kinder und deren
EI~rn angesprochen. um sie zu einem Vereinswechsel zu bewegen. Die
Abwerbemaßnahmen gingen soweit. dass den Eltern vorformulierteAb~
meIdeschreiben übergeben wurden. Die AbwerbemBßnahmen sind durch
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Zeugen belegt.
2.
In ihrer Vereinbarung vom 1.6.2001 haben sich der VfB Erftstadt und der
FC Erftstadt "zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zum Wohle des
Fußballsports" bereit erklärt. Die Abwerbemaßnahmen des FC Erftstadt
konterkarieren diese Absicht und begründen einen schwerwiegenden Ver-
stoß gegen die getroffene Vereinbarung. Der Verstoß ist derart gravierend,
dass er zur fristlesen Kündigung berechtigt.
Bemerkenswert ist, dass sich der FC Erftstadt In seinem Schreiben vom
13.6. selbst auf die vertragliche Vereinbarung beruft. Soll der VfB Erftstadt
die Abwerbemaßnahmen ihres Vereins emsthaft als .vertrauensvolle Zu-
sammenarbeit zum Wohle des Fußballsports" verstehen?
3.
Die fristlose Kündigung der Vereinbarung wurde bereits ausgesprochen.
Sie bleibt aufrechterhalten.
4.
Ergänzend hat unser Mandant vorsorglich auch die fristgemäße Kündigung
ausgesprochen. Diese tritt neben die fristlose Kündigung.
5.
Dementsprechend bleiben auch die im Schreiben unseres Mandanten vom
8.6.2006 ausgesprochenen Nutzungsverbote aufrechterhalten. Lediglich
aus rein sportlichen Gründen Ist der VfB Erftstadt bereit, den beiden Senio~
renmannschaften des FC Erftstadt die Nutzung der Umkleidekabinen bis
Ende 2006 z;u gestatten. Die Nutzung durch Jugendmannschaften - ein-
-
schließlich Trainingszeiten wird ausdrücklich untersagt
6.
Unerfindlich ist. aus welchem Grund der FC Erftstadt nunmehr den Erhalt
der vereinbarten Zahlung von DM 20.000.-- bestreiten will. Selbstverständlich wurde die Zahlung vereinbarungsgemäß geleistet. Sollte der FC Erftstadt dies emstnaft weiter bestreiten, wird mein Mandant insoweit die ge-
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AN: 409300
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richtliche Feststellung betreiben.
7.
Der VfB Erftstadt bestreitet in keiner Wei$e das Recht des FC Erftstadt,
eine eigene Jungendabteilung aufzubauen. Er begrüßt diesen Schritt und
hält ihn für unabdingbar. Ebenso wenig bestritten wird das freie Vereins.
wahlrecht der Kinder und Eltern. Inakzeptabel Ist es aber, wenn der FC
Erftstadt den Aufbau seiner Jugendilbteilung im Bereich ABC-Jugend mit
Maßnahmen betreibt. die gegen alle Regeln des sportlichen Miteinanders
und alle getroffenen Absprachen verstoßen.
Ich verbleibe mit freundlichem
Gruß
Ihr
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