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Beschlussvorlage (Anbringen von Werbung in den Turn- und Sporthallen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,0 kB
Datum
23.08.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anbringen von Werbung in den Turn- und Sporthallen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 580/2006 Az.: - 40 - Amt: - 40 BeschlAusf.:- 40 Datum: 04.08.2006 Beratungsfolge Sportausschuss Betrifft: Termin 23.08.2006 Bemerkungen Anbringen von Werbung in den Turn- und Sporthallen Finanzielle Auswirkungen: Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 04.08.2006 Beschlussentwurf: Der Antrag des Handballvereines Erftstadt (HVE) bezüglich der Anbringung von Werbung in den Turn– und Sporthallen wird der Stadtschulleiterkonferenz mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Begründung: Der HVE ist schon seit längerer Zeit in Kontakt mit regionalen Firmen, die bereit sind, den Verein durch das Anbringen von Werbetafeln finanziell zu unterstützen. Da die Turn–und Sporthallen grundsätzlich von den Schulen genutzt werden, ist eine entsprechende Abstimmung mit den Schulen erforderlich. Inwiefern das Anbringen von Werbung in den Hallen überhaupt zulässig ist, wird z. Zt. anhand der ursprünglichen Bewilligungsbescheide nachvollzogen. In Vertretung (Erner)