Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
882 kB
Datum
28.02.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
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Stand 24. Juli 2006
Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend
1. Was ist ein Mehrgenerationenhaus
(MGH)?
Mehrgenerationenhäuser
sind aktive und aktivierende Zentren im Sinne offener Tagestreffpunkte und Dienstleistungsdrehscheiben.
Sie schaffen Strukturen, in denen lokale familien- und generationenunterstützende
Angebote und Dienstleistungen
vernetzt werden, sich neue Angebote
entwickeln und die Gemeinschaft der vier Lebensalter (von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, Älteren und sehr Alten) wieder aktiv ge- und erlebt werden kann. Mehrgenerationenhäuser
sind offen für alle Menschen im Stadtteil oder einer Gemeinde. In ihnen werden hauptamtliche
Kräfte Hand in Hand mit bürgerschaftlich Engagierten arbeiten.
2. Was bedeutet:
"Prototypen?"
Die Prototypen sind unterschiedliche aber nicht abschließende Ausgangspunkte für ein MGH.
Einrichtungen, die unter den Prototypen benannt werden, erfüllen die Kriterien für die Teilnahme, wenn sie ihr Konzept um MGH-spezifische Aspekte erweitern - deshalb "Plus". Bei den
Prototypen nicht explizit aufgezählte Einrichtungen (Familienberatungsstellen, Seniorenbüros,
etc.) erfüllen nach der Umsetzung der Kriterien gleichermaßen die Anforderungen. Sie können
sich anhand der Prototypen orientieren und einordnen.
3. Müssen alle Merkmale und Kriterien erfüllt werden, damit eine Förderung
tionsprogramm
Mehrgenerationenhäuser
aus dem Ak-
erfolgen kann?
Es gibt zentrale Kriterien, die jedes MGH von Anfang an erfüllen muss. Bei den anderen Anforderungen müssen Wege aufgezeigt werden, wie und wann die Ziele erreicht werden sollen. Die
zentralen Kriterien sind Grundvoraussetzung für ein MGH. Die anderen, bei den Prototypen
aufgelisteten Kriterien und Merkmale sind Maximalanforderungen. Bei einer Bewerbung wird
nicht davon ausgegangen, dass ein MGH bereits all diese Merkmale umsetzen kann. Es wird
aber erwartet, dass ein realistischer Zeitplan für die erfolgreiche Umsetzung aufgestellt wird.
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4. Ist das Konzept tür das Aktionsprogramm
schlossen?
Mehrgenerationenhäuser
schon abge-
Das Konzept wird fortlaufend weiterentwickelt und mit den Partnern besprochen. Dabei werden
auch die Erfahrungen mit dem Aufbau der ersten Mehrgenerationenhäuser gesammelt und
dann wiederum konzeptionell umgesetzt. Das Konzept ist also nicht statisch, sondern wird entlang der gewonnenen Einsichten weiterentwickelt.
5. Wie sollen Zielgruppen eingebunden werden?
Mehrgenerationenhäuser richten sich an alle Altersgruppen - Kinder/Jugendliche, Mittlere Generation, über 50 Jahre, Hochbetagte. Dabei sollte jedes MGH Konzepte aufzeigen, wie auch
Väter und Großväter eingebunden werden. Sehr willkommen und nötig sind zudem Konzepte,
die Menschen mit Migrationshintergrund einbeziehen - mit ihren Kompetenzen und Stärken
ebenso wie mit ihrem Bedarf im Integrationsprozess, etwa durch eine gezielte Sprachförderung.
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6. Muss das MGH ein Gebäude als Mittelpunkt haben oder können auch viele verschiedene Angebote in verschiedenen Gebäuden angeboten werden?
Es muss zwingend ein Gebäude mit einem offenen Begegnungsraum (z.B. Cafe) geben. Dieses
Gebäude trägt dann auch den Namen Mehrgenerationenhaus und beherbergt grundsätzlich
viele Angebote. Auch Netzwerke können sich bewerben, wenn sie ein zentrales Gebäude besitzen. Kooperationen mit anderen Einrichtungen sind erwünscht.
7. Wer kann Träger eines Mehrgenerationenhauses
sein?
Von der Trägerschaft ist niemand ausgeschlossen. Es können sowohl öffentliche als auch private Träger sein, es können Einrichtungen oder Privatpersonen sein.
8. Werden Kooperationen von Trägern zugelassen oder kann es nur einen zentralen
ger geben?
Trä-
Wichtig ist, dass es einen Rechtsträger gibt. Kooperationen sind im Konzept angelegt.
9. Erstreckt sich die Förderung auch auf das Gebäude?
Fördermittel für Baumaßnahmen stehen nicht zur Verfügung.
10. Dürfen die Personen, die in einem Mehrgenerationenhaus
verbringen, auch dort wohnen?
arbeiten und Freizeit
Wenn die Merkmale, die ein Mehrgenerationenhaus ausmachen, erfüllt sind, ist es kein Hinderungsgrund. Allerdings werden keine Mittel für den Bau des Wohnhauses zur Verfügung gesteilt. Mehrgenerationenwohnen zu fördern, gehört nicht zur Zielstellung des Aktionsprogramms
Mehrgenerationen häuser.
11. Inwiefern
werden?
sollen die MGHs auch eine Informations-
und Dienstleistungsdrehscheibe
Mehrgenerationenhäuser sollen auch zu Dienstleistungsunternehmen
in ihrer Region werden.
Dazu werden sie unterschiedliche Dienstleistungen wie Betreuungsangebote, Haushaltshilfen
etc. vermitteln, die von Familien, jungen und alten Menschen nachgefragt oder angeboten werden.
Mehrgenerationenhäuser werden auch selbst Leistungen zur Verfügung stellen. Das können
sein: ein Pflegedienst, eine Wäscherei, ein Familienservice, ein Laden, ein warmer Mittagstisch
oder eine Werkstatt. Frauen und Männer können sich damit im MGH selbständig machen. Ziel
ist es, familiennahe Dienstleistungsangebote zu entwickeln, die durch die Struktur des Hauses
sinnvoll miteinander und mit der Nachfrage vernetzt sind.
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Es soll auch überlegt werden, wie bestehende Angebotsformen, z.B. Kinderbetreuung oder AItenpflege, sinnvoll ergänzt und ausgeweitet werden können. Es geht darum, Angebote zu
schaffen und die Nachfrage dadurch zu stärken.
Mehrgenerationenhäuser sollen eine Angebotsstruktur entwickeln, die Beratung, Information
und Dienstleistung verbindet. Im Idealfall sind MGHs die Spinne im Netz. Sie kennen die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger, bieten die entsprechenden Leistungen an und vermitteln
sie weiter.
12. Wie wichtig ist die Einbeziehung
ligung der Wirtschaft abgelehnt?
der lokalen Wirtschaft?
Werden Anträge ohne Betei-
Mehrgenerationenhäuser sollen mit der Wirtschaft in der Region kooperieren und Unternehmen
in ihre Arbeit einbinden.Vorhandene Angebote sollen nicht verdrängt oder unterlaufen, sondern
einbezogen werden Ziel ist es, die Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie zu fördern und die
Beschäftigungsfähigkeit insbesondere von Frauen zu erhöhen. So könnten beispielsweise lokale Unternehmen Betreuungsplätze, Haushaltshilfen bei Krankheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Pflegeunterstützung in den MGHs einkaufen. Denkbar ist auch eine Patenschaft
zwischen MGH und lokaler Wirtschaft. Anträge, die keine Perspektiven für eine Zusammenarbeit mit der lokalen Wirtschaft aufzeigen, werden nicht allein aus diesem Grund abgelehnt. Solche Mehrgenerationenhäuser werden es aber schwerer haben als andere, dieses Ziel und eine
nachhaltige Vernetzung in der Kommune zu erreichen.
13. Welche Rolle spielt bürgerschaftliches
Engagement?
Bürgerschaftliches Engagement ist die tragende Säule der Mehrgenerationenhäuser. Jeder aus
der Nachbarschaft hat hier die Möglichkeit, sich einzubringen. Hilfe zur Selbsthilfe wird in den
MGHs groß geschrieben. Dabei werden sich bürgerschaftlich Engagierte und Fachkräfte gemeinsam Aufgaben widmen und auf Augenhöhe zusammenarbeiten.
14. Bleibt es bei der bisher genannten Förderhöhe von 40.000 € pro Jahr?
40.000€
pro Jahr werden verlässlich zugesagt.
15. Wie können die Mittel verwendet werden?
Zur Mittelverwendung gibt es zwei Vorgaben: Baumaßnahmen dürfen daraus nicht finanziert
werden. Neben Sach- und Honorarkosten sollen nicht mehr als die Hälfte der Mittel für Personalausgaben verwendet werden.
16. Werden die Fördermittel
tür die Dauer von 5 Jahren bewilligt?
Die Bewilligungen werden nicht für die Förderhöchstdauer von 5 Jahren erteilt, sondern zunächst für 2 Jahre. Eine Verlängerung erfolgt nach positiver Zielerreichungs- und Wirkungskontrolle.
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17. Muss eine Eigenbeteiligung
vorhanden sein?
Entscheidend ist eine verlässliche Finanzierung. Der Bund beabsichtigt, seine Förderung als
Festbetragsfinanzierung auszureichen.
18. Können sich Einrichtungen bewerben, die bereits eine ESF-Förderung, z.B. über ihr
Bundesland, erhalten?
Es kann sich grundsätzlich jede Einrichtung bewerben.
19. Können sich Einrichtungen bewerben, die bereits eine Förderung über ein Landesprogramm erhalten? Kann die Einrichtung die Landes- und Bundesförderung kumulieren?
Alle Einrichtungen können sich bewerben. Ob Fördermittel kumulierbar sind, hängt davon ab,
wie die Zuwendungszwecke zugeschnitten sind. Zudem müssen die bereits geförderten Einrichtungen einen neuen Aspekt oder Schwerpunkt bei der generationsübergreifenden
Arbeit aufzeigen können, der eine Bundesförderung rechtfertigt.
20. Können sich Einrichtungen bewerben, die schon einmal eine Bundesförderung aus
einem anderen Programm erhalten haben?
Es handelt sich um ein neues Programm und einen neuen Zuwendungszweck. Bewerbungen
sind hier selbstverständlich möglich.
21. Welche Chance haben Einrichtungen, deren Anträge bei Landesprogrammen abgelehnt wurden?
Da es sich um ein neues Programm und einen neuen Zuwendungszweck handelt, haben alle
Antragstellerinnen und Antragsteller gleiche Chancen.
22. Was macht die ServicesteIle?
Die ServicesteIle berät die Projekte und Kommunen bei der Planung und Einrichtung der Mehrgenerationenhäuser. Sie unterstützt den Aufbau verlässlicher Strukturen und familienunterstützender Dienstleistungen und hilft bei der Weiterentwicklung zu Informations- und Dienstleistungsdrehscheiben. Sie berät bei der Einbindung der lokalen Wirtschaft und entwickelt und unterstützt den Aufbau einer Web-basierten Infrastruktur. Die ServicesteIle kümmert sich um alle
Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie um die finanziellen Zuweisungen an die Mehrgenerationenhäuser. Sie entwickelt die Grundlagen für eine Dokumentation und unterstützt die Mehrgenerationen häuser bei der Entwicklung und Durchführung eines Selbst-Monitorings. Sie berät
sie vor Ort, bei regionalen Zusammenschlüssen und führt Informationsveranstaltungen
durch.
23.
Wird die Förderung öffentlich bekannt gemacht
und wo wird sie veröffentlicht?
Der Start des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser wird voraussichtlich im Juli auf der
Seite www.mehraenerationenhaeuser.de
bekannt gemacht. Interessenten, die sich dort in das
E-Mail-Abonnement eingetragen oder ihre Anschrift dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mitgeteilt haben, werden automatisch informiert.
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24. Wer kann Anträge stellen?
Anträge können die Rechtsträger von Mehrgenerationenhäusern stellen. Träger der MGH können zum Beispiel Kommunen, freie Träger oder Initiativen sein - kurzum: alle natürlichen und
juristischen Personen. In jedem Fall müssen Vereinbarungen über die Einbeziehung der Leistungsangebote mit dem öffentlichen Jugendhilfeträger getroffen werden, um eine verlässliche
koordinierte Grundversorgung sicherzustellen.
25. Wann können Anträge gestellt werden?
Die Anträge können voraussichtlich in der Zeit vom 1. bis 31. August 2006 in einem vorgegebenen Verfahren gestellt werden.
26. Wie muss der Antrag aussehen? Reicht ein formloses, individuelles Konzept oder
gibt es dafür Vorgaben?
Es wird ein Antragsformular geben, das konkrete Fragen stellt und vorgegebene Angaben vorsieht.
27. Welche Anforderungen werden an die Bedarfsanalyse, die im Konzept genannt wird,
gestellt?
Es wird hier darum gehen, dass kurz die Angebote und Bedarfe der Umgebung dargelegt werden. Sodann sollte aufgezeigt werden, wie die Angebote in die örtliche Trägerlandschaft und
Angebotsstruktur einbettet und sinnvoll verknüpft werden. Zur Bedarfsanalyse gehört außerdem
eine Prognose der nachhaltigen Angebotssicherung (Konzeption, finanzielle Tragkraft des Hauses). Es wird keine sozialwissenschaftliche Studie verlangt.
28. Werden Stellungnahmen gefordert?
Es müssen keine Stellungnahmen eingeholt werden.
29. Wer wählt die Mehrgenerationenhäuser
aus?
Die Entscheidung über eine Bewilligung trifft das Bundesministerium
Frauen und Jugend.
für Familie, Senioren,
30. Ist eine Vorauswahl durch die Kommunen oder die Länder vorgesehen?
Die Kommune und der Kreis, in der das MGH seinen Sitz hat, werden durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend um eine Stellungnahme zum Förderantrag
gebeten. Bei einem negativen Votum der Kommune oder des Kreises erfolgt grundsätzlich keine Förderung. Zur Programmsteuerung wird die sog. Kooperationsgruppe eingerichtet, die sich
aus Vertretern der Länder, der kommunalen Spitzen, Wohlfahrtsverbänden, Wirtschaft und
Nichtregieru ngsorganisationen zusam mensetzt.
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31. Es wird voraussichtlich mehr Anträge als Bewilligungen geben. Ist auch mehr als ein
Mehrgenerationenhaus
pro Landkreis oder kreisfreier Stadt möglich?
Grunsätzlich ist dieses nicht möglich.Ausweitungen
gestellten Mittel erfolgen.
können nur im Rahmen der zur Verfügung
32. Welche Hilfen gibt es für einzelne MGHs, um das eigene Konzept weiter zu entwickeln?
Die ServicesteIle wird eine umfangreiche Hilfestellung anbieten. Es wird neben der Vor-OrtBeratung Regionalkonferenzen der Mehrgenerationenhäuser, Fortbildungsveranstaltungen und
Fachtagungen geben. Es sollen sich auch Patenschaften entwickeln, z.B. zwischen erfahrenen
Einzelpersonen oder bestehenden Mehrgenerationenhäusern in denen (neue) Mehrgenerationenhäuser Unterstützung erfahren können.