Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,1 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 375/2007
Az.: -51-Bt
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 30.07.2007
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
22.08.2007
Rat
20.09.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2007 - 2009
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen im Budget des Amtes –51- zur Verfügung.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 30.07.2007
Beschlussentwurf:
1. Der als Anlage beigefügte Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2007 – 2009 wird
beschlossen.
2. Die Stadt Erftstadt fördert die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und den
erzieherischen Kinder- und Jugendschutz auf der Grundlage dieses Kinder- und
Jugendförderplans nach Maßgabe des Haushalts und des Haushaltssicherungskonzeptes.
Jährlich stehen hierfür z.Zt. 571.000 € (s. Pkt.3 des Kinder- und Jugendförderplans) zunächst
befristet bis zum 31.12.2009 zur Verfügung.
Begründung:
Mit dem Dritten Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Gesetz zur
Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und
Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz - ) vom 12.10.2004 wird den öffentlichen
Trägern der Jugendhilfe die Aufgabe zuteil, auf der Grundlage der kommunalen
Jugendhilfeplanung einen Förderplan zu erstellen, der für jeweils eine Wahlperiode der
Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird.
I.V.
(Erner)