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Beschlussvorlage (Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2007 - 2009)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,1 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2007 - 2009)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 375/2007 Az.: -51-Bt Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 30.07.2007 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 22.08.2007 Rat 20.09.2007 Betrifft: Bemerkungen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2007 - 2009 Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen im Budget des Amtes –51- zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 30.07.2007 Beschlussentwurf: 1. Der als Anlage beigefügte Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2007 – 2009 wird beschlossen. 2. Die Stadt Erftstadt fördert die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz auf der Grundlage dieses Kinder- und Jugendförderplans nach Maßgabe des Haushalts und des Haushaltssicherungskonzeptes. Jährlich stehen hierfür z.Zt. 571.000 € (s. Pkt.3 des Kinder- und Jugendförderplans) zunächst befristet bis zum 31.12.2009 zur Verfügung. Begründung: Mit dem Dritten Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz - ) vom 12.10.2004 wird den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe die Aufgabe zuteil, auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan zu erstellen, der für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird. I.V. (Erner)