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Beschlussvorlage (Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2007 - 2009)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
33 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00

Inhalt der Datei

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2007-2009 1. Allgemeiner Teil Gesetzliche Grundlagen Ziel des Förderplans Zielgruppe 2. Förderbereiche Kinder- und Jugendarbeit Offene Kinder und Jugendarbeit Jugendverbandsarbeit Jugendsozialarbeit Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 3. Finanzierung -1- 1. Allgemeiner Teil Gesetzliche Grundlagen Mit dem Dritten Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz - ) vom 12.10.2004 wird den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe die Aufgabe zuteil, auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan zu erstellen, der für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden durch das o.a. Gesetz dazu verpflichtet, die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz angemessen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten zu fördern. Das Gesetz macht keine Angaben zur Höhe der zu tätigen Ausgaben, sie müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu den für die Jugendhilfe insgesamt bereitgestellten Mitteln stehen. 1.2 Ziel des Förderplans Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe basiert der Förderplan auf den Ergebnissen der örtlichen Jugendhilfeplanung. Inhaltlich werden hier folglich die zentralen Ergebnisse der Jugendhilfeplanung abgebildet. Der Förderplan soll verbindlich die entsprechenden Maßnahmen und Konzepte darstellen und deren finanzielle Absicherung für den Zeitraum einer kommunalen Legislaturperiode gewährleisten. Damit bietet er sowohl für die kommunalen Angebote wie auch für die Angebote der freien Träger Finanzierungs- und Planungssicherheit. -2- 1.3 Zielgruppe Bundes- und Landesgesetzgeber legen fest, dass die Angebote und Maßnahmen sich vor allem an alle jungen Menschen im Alter vom 6. bis zum 21. Lebensjahr richten. Darüber hinaus sollen bei besonderen Angeboten und Maßnahmen auch junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr einbezogen werden. Die folgende Aufstellung stellt die Zahl der Jugendeinwohner nach Altersgruppen und Stadtteilen dar. In der Erftstädter Praxis ist die Teilhabe von über 21-Jährigen an den Angeboten der Jugendarbeit dergestalt gering, dass deren Auflistung nicht erfolgt. 0 – 6 J. Ahrem Blessem Frauenthal Bliesheim Borr/Scheuren Dirmerzheim Erp Friesheim Gymnich/M. Herrig Kierdorf Köttingen Lechenich Konradsheim Liblar Niederberg Ges. 56 73 5 168 19 91 119 203 215 20 129 215 604 13 609 16 2.555 6 – 12 J. 65 86 8 180 27 120 198 216 257 28 200 308 690 19 779 47 3.228 12 – 18 67 79 6 216 28 165 176 188 274 38 163 311 708 18 901 54 3.392 18 – 21 34 41 3 99 9 64 82 89 129 13 84 137 293 4 443 19 1.543 6 – 21 166 206 17 495 64 349 456 493 660 79 447 756 1.691 41 2.123 120 8.163 2. Förderbereiche Kinder- und Jugendarbeit Die Kinder- und Jugendarbeit soll wesentlich durch geeignete Angebote die individuelle, soziale und kulturelle Entwicklung junger Menschen unter Berücksichtigung ihrer Interessen und Bedürfnisse fördern. Selbstbestimmtheit, Eigenverantwortung, Toleranz, -3- Demokratieverständnis und solidarisches Miteinander sind weitere wesentliche Zielperspektiven von Jugendarbeit. Offene Kinder- und Jugendarbeit a) Kommunale Offene Kinder- und Jugendarbeit Das Ziel der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Erftstadt ist, den Kindern und Jugendlichen Anlaufstellen zu bieten, ihnen Kontaktmöglichkeiten untereinander zu ermöglichen und sie bei der Umsetzung ihrer Freizeitinteressen zu unterstützen. Insbesondere ist die Offene Kinder- und Jugendarbeit den Jugendlichen Partner und Fürsprecher in aktuellen Krisensituationen. Gleichzeitig wird eine stärkerer Partnerschaft mit den Schulen in den Bereichen Gewalt- und Suchtprävention sowie bei der Berufswahlorientierung angestrebt. Offene kommunale Kinder- und Jugendarbeit wird in Erftstadt sowohl nach den Prinzipien der mobilen, aufsuchenden Arbeit (Geh-Struktur, Mobilé-Konzept) als auch stationär (Komm-Struktur) in Jugendeinrichtungen (Köttingen, Kierdorf, Lechenich, Liblar und Bliesheim) praktiziert. Die entsprechenden Konzeptionen wurden zuletzt als Anlage zum Antrag A8/0631 vorgelegt und vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 07.09.05 zur Kenntnis genommen. b) Offene Kinder- und Jugendarbeit freier Träger Neben den kommunalen Angeboten im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bieten auch Kirchengemeinden und Vereine den Erftstädter Jugendlichen die Möglichkeit, sich in offenen Treffs begegnen zu können. Dieses Engagement wird ausdrücklich begrüßt und von Seiten der Kommune auch finanziell gefördert: maximal können Anbieter solcher Treffs 1000 € im Jahr an Zuschuss erhalten, wenn der Treff mindestens sechs Stunden in der Woche geöffnet ist. Bei geringerer Öffnungszeit verringert sich der Zuschuss entsprechend. Jugendverbandsarbeit -4- Eine zentrale Bedeutung im Bereich der Jugendarbeit kommt neben der Offenen Kinderund Jugendarbeit der Jugendverbandsarbeit zu. Hier findet Jugendarbeit "in auf Dauer angelegten von Jugendlichen selbstorganisierten Verbänden statt. Sie trägt zur Identitätsbildung von Kindern und Jugendlichen bei.“ (§11, KJFöG). Dadurch leistet die Jugendverbandsarbeit einen wichtigen Beitrag zur Sozialisation und Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen und bietet vielfältige Chancen und Möglichkeiten der Selbstorganisation, Interessenvertretung, Freizeitgestaltung, Erholung etc. Schwerpunkte und Ziele der Jugendverbandsarbeit sind: - politische und soziale Bildung - Kinder- und Jugendfreizeitangebote - Förderung des ehrenamtlichen Engagements - kulturelle Bildung - Wertevermittlung Die Förderung der Jugendverbandsarbeit in Erftstadt erfolgt im wesentlichen über die "Richtlinien über die Förderung der freien Jugendhilfe in Erftstadt". Zu folgenden inhaltlichen Themenschwerpunkten können anerkannter Träger der freien Jugendhilfe finanzielle Unterstützung für ihre Maßnahmen beantragen: - Freizeitaktivitäten - internationale Jugendarbeit - Ferienspiele - Schulung und Bildung - Förderung von Gruppen - Förderung von Einrichtungen - Jugendkulturarbeit - sonstige Jugendarbeit - Betriebskostenzuschüsse Die Bezuschussung erfolgt nach den in den oben angeführten Richtlinien ausgewiesenen Förderbeträgen. Die dort angegebenen Fördersätze werden für die Geltungsdauer des Kinder- und Jugendförderplans als Mindestbeträge festgeschrieben. -5- Zusätzlich bietet das Jugendamt einmal jährlich eine mehrtägige Schulung für JugendgruppenleiterInnen und FerienhelferInnen für die Jugendverbände an. Ziel dieser Maßnahme ist es, die ehrenamtlichen JugendleiterInnen so zu qualifizieren, dass sie in die Lage versetzt werden, eine den Erfordernissen der heutigen Gesellschaft gemäße Jugendarbeit zu betreiben. Alle zwei Jahre veranstaltet das Jugendamt eine Dankeschönparty für die ehrenamtlich in der Jugendarbeit Tätigen, um ihr unverzichtbares Engagement in diesem Bereich entsprechend zu würdigen. Jugendsozialarbeit Die Jugendsozialarbeit zielt darauf ab, jungen Menschen, die aufgrund sozialer Benachteiligungen oder individueller Beeinträchtigungen Hilfe benötigen, bei der schulischen und beruflichen Ausbildung sowie bei der Integration in die Arbeitswelt die notwendige Förderung und Unterstützung zuteil werden zu lassen (§13 KJHG). Bisher wurde dieser Bereich von der Jugendberatung Mobilé insofern abgedeckt, als einzelne Beratungen auf Anfrage stattfanden und Projekte zur „Berufs- und Lebensplanung für Mädchen“ mit verschiedenen weiterführenden Schulen durchgeführt wurden. Vor dem Hintergrund der hohen Jugendarbeitslosigkeit und den Schwierigkeiten insbesondere gering qualifizierter Jugendlicher, nach dem Verlassen der Schule einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu finden, verstärkt die Jugendberatung Mobilé ihr Wirken in diesem Bereich, um den betroffenen Jugendlichen adäquate Hilfen anbieten zu können. Zunächst werden 15 Stunden pro Woche diesem Arbeitsfeld zur Verfügung gestellt. Zielgruppe sind Jugendliche der Sekundarstufe I sowie jugendliche SchulabgängerInnen. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Jugendberufshilfe. „Jugend“ bedeutet eine Phase im Leben von Menschen, von Heranwachsenden, die auf dem Weg sind, die sich ausprobieren, die erwachsen werden wollen und Vorbilder suchen, die sie nachahmen können. Jugend ist also eine Etappe im Leben eines jeden Menschen, so wie es zahlreiche Etappen gibt. „Beruf“ meint Berufung. Wozu fühle ich mich berufen? Was sind meine Aufgaben? Welche Talente, Fähigkeiten und Potenziale bringe ich mit, welche Interessen und Ideen machen mich aus? Welche Wünsche und Erwartungen erfüllen mich, die ich hier und jetzt -6- umsetzen möchte? Es ist wichtig, für sich selbst zu erkennen: wer bin ich, was macht mich aus und was kann und will ich einbringen? „Hilfe“ ist zu verstehen als Begleitung von Menschen, die auf dem Weg sind, sich selbst zu erkennen. Das erfordert, ihnen Möglichkeiten aufzuzeigen, ihnen Anregungen zu bieten, ihnen Fertigkeiten zu vermitteln, ihnen aufzuzeigen, welche Türen es gibt. Die Entscheidung, die Türen zu öffnen, hineinzuschauen oder gar hindurch zu gehen, liegt jedoch immer bei ihnen selber. Ziel dieses Angebotes ist die Vermittlung von Kompetenzen zur Teilhabe am Berufs- und sozialen Leben entsprechend der jeweiligen persönlichen Möglichkeiten und strukturellen Rahmenbedingungen. Jugendsozialarbeit erfolgt zunächst präventiv in Zusammenarbeit mit Schulen und hat zum Ziel, Jugendliche unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte zu informieren und zu begleiten bei der Entwicklung einer passenden Berufs- und Lebensperspektive. Des weiteren wird sie tätig im Übergang von der Schule in den Beruf, bei der Suche eines geeigneten Arbeits- oder Ausbildungsplatzes mit dem Ziel der Verselbstständigung und Entwicklungen einer beruflichen Identität. Sie ist jedoch ebenso für die jungen Menschen zuständig, die bedingt durch schlechte schulische Leistungen und/oder soziale Benachteiligungen auf dem ersten Arbeitsmarkt zunächst nicht Fuß fassen können. Hier wird neben der Auswahl geeigneter Maßnahmen sowie der Kooperation mit den entsprechenden Trägern, Ämtern sowie den Kostenträgern auch die Begleitung und Beratung in weiteren Lebens- und Problembereichen sinnvoll sein. Die Jugendberufshilfe in Erftstadt ist auf vier Säulen gestellt: I. Säule II. Säule Berufs- und Lebensplanung Übergang Schule - Beruf 8. Klasse (13-15 J.) 9. und 10. Klasse (15-17 J.) Haupt- und Sonderschulen Haupt- und Sonderschulen sowie Realschulen sowie Realschulen - Info-Veranstaltungen - Berufs- und Ausbildungsmesse - Projekte (gegendert) - Einzelberatung - Maßnahmenkatalog (kreisweit) -7- III. Säule IV. Säule Arbeitslose junge Erwachsene Netzwerk 17 – 27 Jahre auf kommunaler Ebene - Einzelberatung und –betreuung Träger von Maßnahmen - Gruppenangebote Betriebe - Bewerbungstraining Schulen ARGE Ämter auf Kreis- bzw. Landesebene Kolleginnen u. Kollegen der JSA LJA Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz „ Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz umfasst den vorbeugenden Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen.“ (§14 KJFöG). Diese Form des Kinder- und Jugendschutzes findet nicht auf der Ebene von Verbotsregelungen statt. Viel mehr stellt sich hier die Aufgabe, junge Menschen zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen. Diese Art des Kinder- und Jugendschutzes ist also in erster Linie auf pädagogisches Wirken hin ausgerichtet. Im Rahmen der kommunalen Jugendhilfe werden die Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in Erftstadt von der Jugendberatung Mobilé wahrgenommen. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen im Bereich der Gewalt- und Suchtprävention. Um möglichst viele Jugendliche zu erreichen, werden folgende Projekte in Kooperation mit den weiterführenden Schulen in Erftstadt angeboten: 1) „Starke Schüler schlagen nicht“ Dieses Gewaltpräventionsprojekt richtet sich an die Jahrgänge sechs bis sieben der weiterführenden Schulen und wird an drei aufeinander folgenden Tagen jeweils vormittags im Jugendzentrum in Köttingen durchgeführt. Zentrale Themen der Veranstaltung sind Vertrauen, Kooperation und Kommunikation als auch Sensibilisierung für unterschiedliche Formen und Wahrnehmungen von Gewalt. Mit Hilfe gezielter -8- Methoden werden Strukturen und Prozesse innerhalb der Klasse transparent gemacht. Es werden soziale Fähigkeiten vermittelt, welche dazu beitragen, Konflikte konstruktiv und ohne Gewalt austragen zu können. Das Projekt soll helfen, die Persönlichkeit der einzelnen Schüler und Schülerinnen zu stärken und das Klassenklima positiv zu beeinflussen. 2) „Jungenarbeit trifft Baseball“ – ein Sozialkompetenztraining Hierbei handelt es sich um ein Projekt in Kooperation mit Schulen, bei dem Jungen zwischen 14 und 16 Jahren die Möglichkeit haben, verschiedene jungenspezifische Themen aufzuarbeiten. Als Medium für dieses Projekt dient der Baseballsport. Innerhalb von sechs Einheiten à 120 Minuten werden neben den Grundtechniken des Baseballspiels verschiedene Jungen relevante Themen (Kraft und Gewalt; Team; Umgang mit Beleidigungen; Umgang mit Aggressionen; Respekt etc.) gemeinsam mit den teilnehmenden Jungen bearbeitet. 3) Infoveranstaltungen zum Thema „Sucht und Drogen“ In zwei aufeinander folgenden Schulstunden werden Schüler und Schülerinnen der Klassen 8 und 9 mittels unterschiedlicher Methoden über die rechtlichen und gesundheitlichen Konsequenzen sowie über die Gefahren drohender Abhängigkeit durch legale wie illegale Drogen aufgeklärt und ihnen Hilfsmöglichkeiten bei möglicher Abhängigkeit aufgezeigt. 4) Selbstbehauptung für Mädchen Das Kinder-, Jugend- und Bürgerzentrum in Köttingen bietet Kurse zur Selbstbehauptung und Selbstverteidigung speziell für Mädchen im Alter von 10-13 Jahren an. Hier lernen sie in jeweils 8 Stunden mit viel Spaß und Bewegung, sich Respekt zu verschaffen, ihre Meinung zu vertreten oder einfach mal energisch aufzutreten, sich zur Wehr zu setzen und „nein“ zu sagen bei Dingen, die ihnen unangenehm sind oder für sie bedrohlich erscheinen. Darüber hinaus ist die Sucht- , Gewalt- und Gesundheitsprävention beständiges Thema der täglichen Arbeit mit Jugendlichen vor Ort in den Jugendeinrichtungen und auf der Straße. -9- Zusätzlich tagt mindestens zweimal jährlich der Arbeitskreis Jugendschutz. Es nehmen Vertreter/innen des Jugendamtes, des Ordnungsamtes, der Polizei, der Erziehungsberatungsstelle, der Schulen, des Gesundheitsamtes, der Fachstelle für Suchtprävention und der Kirchen teil. Beratungsgegenstände sind: - Austausch von aktuellen Erkenntnissen im Jugendschutz, - Informationen zu aktuellen jugendschutzrelevanten Themen, - Koordination und Durchführung gemeinsamer Projekte - Mitarbeit bei der Jugendhilfeplanung im Bereich Jugendschutz. Die Federführung des Arbeitskreises obliegt der Jugendberatung Mobilé. 3. Finanzierung Basierend auf der Haushaltssatzung 2006/2007 beläuft sich das für die vier Förderbereiche zur Verfügung stehende Gesamtvolumen auf 570.993 Euro (Personal- u. Sachkosten). Entsprechend der im Kinder- u. Jugendförderplan beschriebenen Aufgaben ergibt sich folgende Aufteilung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel auf die einzelnen Förderbereiche: a) Kommunale Offene Kinder- u. Jugendarbeit 361.296 Euro (63,3 %) b) Jugendverbandsarbeit 167.047 Euro (29,3 %) c) Jugendsozialarbeit 19.656 Euro (3,4 %) d) Erzieherischer Kinder- u. Jugendschutz 22.994 Euro (4 %) Auf Grund momentan noch nicht vorhersehbarer tariflicher Veränderungen im Personalkostenbereich oder Veränderung bei der Bezuschussung durch das Land können während der Laufzeit des Förderplans Veränderungen der o.a. Zahlen erfolgen. - 10 - Anlagen 1) Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz – (3. AG-KJHG – KJFöG) 2) Richtlinien über die Förderung der freien Jugendhilfe in Erftstadt Bezug (der Einfachheit halber nicht als Anlage beigefügt) 1) JHPL Teilplan II.1 Jugendverbandsarbeit 2) JHPL Teilplan II.2 Kommunale Jugendarbeit 3) JHPL Teilplan II.5 Erzieherischer Kinder- u. Jugendschutz 4) Konzeption Jugendberatung Mobilé 5) Nutzungskonzept Jugendraum Bliesheim 6) Nutzungskonzept Internetcafé Kierdorf 7) Konzeption Kinder-Jugend-Bürgerzentrum Köttingen - 11 -