Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
64 kB
Datum
18.10.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 346/2006 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - Datum: 13.04.2006
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
06.09.2006
Jugendhilfeausschuss
18.10.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Integrierte Kindertagesstättenbedarfsplanung für 0- bis 6-Jährige
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 01.08.2006
Beschlussentwurf:
Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfaufträgen des JHA vom 17.05.2006 wird zur
Kenntnis genommen.
Begründung:
Die V 346 / 2006 „Integrierte Kindertagesstättenbedarfsplanung für 0- bis 6-Jährige“ wurde am
17.05.06 im JHA mit folgendem Ergebnis beraten:
1. Die integrierte Kindertagesstättenbedarfsplanung für 0- bis 6-jährige wird zur Kenntnis
genommen. Der Verwaltung werden die im Unterausschuss Jugendhilfeplanung beantragten
Prüfauftrage erteilt.
Folgende Aufträge wurden im UA Jugendhilfeplanung erteilt:
StV Obladen:
1.1 eine haushaltsstellenscharfe Berechnung der Kosten des von der Verwaltung vorgestellten
Modells zur Betreuung der 0- bis 6-Jährigen in Kindertagesstätten
1.2
eine Darstellung der Kosten, die der Stadt Erftstadt durch die Übernahme der Betriebskosten
aller von der Schließung bedrohten kirchlichen Gruppen entstehen würden
1.3
eine Darstellung der Einspareffekte, die sich durch die Schließung städtischer Gruppen
ergeben bei gleichzeitiger Übernahme der in Punkt 2 aufgeführten Betriebskosten und dem
daraus resultierenden Erhalt dieser kirchlichen Gruppen
1.4
eine detaillierte Darstellung der Kosten eines Kindergartenplatzes für die Betreuung eines
unter 3-jährigen Kindes
1.5
eine detaillierte Darstellung der Kosten der Tagespflege eines unter 3-Jährigen Kindes
1.6
die Vorlage einer neuen Regelung der Kindertagespflege parallel zur Planung der Betreuung
der unter 3-Jährigen in Kindertagesstätten
SB Kirchharz:
1.7 die Verwaltung möge schnellstmöglich Verhandlungen mit den katholischen
Kirchengemeinden in Bliesheim und Erp aufnehmen mit dem Ziel, die vorhandenen Plätze zu
erhalten.
1.8
Vorher solle geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, der Kirche alternative Vorschläge
zur Schließung von Gruppen anzubieten, die aufgrund der demographischen Entwicklung in
Zukunft zur Disposition stehen und einer ganzheitlichen Betrachtung besser entsprechen.
Das Ergebnis solle in die Verhandlungen mit einfließen.
StV Wegner:
1.9 schnellstmögliche Aufnahme von Verhandlungen mit der katholischen Kirchengemeinde in
Bliesheim und Erp mit dem Ziel, die vorhandenen Plätze zu erhalten.
1.10 detaillierte Darstellung der Kostenfolgen der von der Verwaltung vorgelegten
Kindertagesstättenbedarfsplanung.
1.11 ortsnahe Versorgung unter Beibehaltung eines kostenlosen Bustransportes
StV Herwartz:
1.12 Wie können im Sinne einer verlässlichen Zeitvereinbarung flexiblere Nutzungszeiten
angeboten und mit den Eltern vertraglich vereinbart werden unter entsprechender
Anpassung der Elternbeiträge?
1.13 Feststellung des Bedarfs der Eltern/Kinder auch bezüglich der Zeit
1.14 Das vorstellbare Verhandlungsergebnis, dass die Kirchen die Schließungen zurücknehmen,
soll eingearbeitet werden.
1.15 Eine ortsnahe Versorgung soll gewährleistet werden.
1.16 Eine Personalplanung ist mit vorzunehmen. Werden Fachkräfte mit anderer Qualifikation
gebraucht?
1.17 Die Einführung des sog. „Elterngeldes“ soll in die Planung mit einbezogen werden.
1.18 Gibt es Alternativen zur vorgelegten Planung mit welchen Folgen?
1.19 Die Verwaltung möge über die Beratungsergebnisse der Arbeitsgruppe des „Bündnisses für
Familie“, die sich mit der Thematik „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ beschäftigt,
berichten.
2.
Der Auftrag an die Verwaltung, auf der Basis der vorgelegten Planung einen
Ausbaustufenplan zu erstellen, der bis zum Jahr 2010 eine bedarfsgerechte Versorgung der
unter 3-jährigen sicherstellt, wird bis zur Erledigung der Prüfaufträge verschoben.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, jeweils bis zum 15.03. der Jahre 2007, 2008, 2009 und 2010
den aktuellen Bedarf für die Betreuung der unter 3-Jährigen unter Bezug auf den Zeitrahmen
-2-
und den Ort zu ermitteln und diesen dem jeweiligen Ausbaustand gegenüber zu stellen.
4.1
Die in den Kindertagesstätten frei werdenden Kapazitäten werden für unter 3-jährige zur
Verfügung gestellt, wobei grundsätzlich nur 2- bis 3-jährige Kinder unter den gesetzlichen
Voraussetzungen des § 24a SGB VIII aufgenommen werden.
4.2
Die Beratung zu Ziffer 4. Satz 2 des Beschlussentwurfs („Bei darüber hinausgehenden
Überkapazitäten wird durch mögliche Gruppenzusammenlegungen die Erzielung von
Einspareffekten angestrebt.“) wird vertagt.
5.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Spielgruppenkonzept für unter 3-jährige zu entwickeln
und die Kostenfolgen darzustellen.
6.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss in seiner nächsten Sitzung eine
umfassende Regelung für den Bereich der Kindertagespflege zur Beschlussfassung
vorzulegen.
7.
Die Verwaltung wird beauftragt, zur langfristigen Sicherstellung der ortsnahen Versorgung
mit Kindergartenplätzen schnellstmöglich Verhandlungen mit den katholischen
Kirchengemeinden in Bliesheim und Erp aufzunehmen.
8.
Die Beratung der Ziffer 8. des Beschlussentwurfs („Da durch die Schließung von
Kindergartengruppen in kath. Trägerschaft der Transport von Kindergartenkindern eine noch
größere Inanspruchnahme erfahren wird, ist im Zuge der Haushaltsplanberatungen zu
entscheiden, ob die Stadt Ertstadt die Kostenübernahme für den Bustransport zum
01.08.2007 einstellt.“) wird bis zu den Haushaltsplanberatungen vertagt.
9.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob bei der Versorgung der unter 3-jährigen auch
private Anbieter miteinbezogen werden können.
Ergebnisse der Prüfaufträge:
Zu 1.1:
Eine haushaltsstellenscharfe Berechnung der Kosten ist der Verwaltung nicht möglich, da die
Verwaltung kein Modell zur Betreuung der 0- bis 3-Jährigen in Kitas vorgelegt hat, sondern
lediglich die zu versorgenden Kinder ins Verhältnis zu den frei werdenden Plätzen gestellt hat.
Dies wurde durch die Schließungsabsichten der Kirchen sowie möglicher Alternativen noch
erschwert. Auf der Basis der vorgelegten Zahlen, sollte, so der Beschlussvorschlag der
Verwaltung, ja erst ein Ausbaustufenplan erstellt werden (wie der Gesetzgeber das vorschreibt).
Selbstverständlich beinhaltet ein solcher Plan konkrete Kostenaussagen.
Die vorgelegte Planung zielt grundsätzlich darauf ab, die zu schaffenden 90 Plätze für Kinder
unter 3 Jahren in Kindertagesstätten durch die zurückgehenden Kinderzahlen der 3- bis 6Jährigen aufzufangen und dadurch kostenneutral zu finanzieren. Unter der Voraussetzung, dass
sich keine der derzeitigen Betriebskostenvariablen verändert, sollten bis auf kleinere
Baumaßnahmen im Sanitärbereich gegenüber heute keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Eine Variable hat sich nach der letzten JHA-Sitzung aber schon geändert. Die Erhebung der
Elternbeiträge ist aus dem Kindergartengesetz herausgenommen und auf die Kommunen
übertragen worden. Gleichzeitig beteiligt sich das Land nicht mehr an den Mindereinnahmen im
Elternbeitragsverfahren. So entsteht der Stadt Erftstadt ein Einnahmeverlust von ca. 45.000 €.
Darüber hinaus bleibt zu hoffen, dass die derzeitigen Betriebskostenkürzungen, die die Stadt
Erftstadt weitere 125.000 € kosten, ab 2007 wegfallen.
Ein weiterer wichtiger Einnahmefaktor ist für die Zukunft ungeklärt. Dies sind die
Landeszuschüsse für Kindergartenplätze im allgemeinen und Plätze für unter 3-Jährige im
besonderen. Dies gilt sowohl für Plätze in den Kitas als auch für die Kindertagespflege. Die
Landesregierung beabsichtigt, die Finanzierung der Kitas völlig neu zu strukturieren unter
Einbezug der Kindertagespflege sowie der Familienzentren. Das „Wie“ steht aber noch nicht
-3-
fest. Der vorgesehene Zeitpunkt einer Neuregelung ist inzwischen um ein Jahr auf den
01.08.2008 verschoben worden.
Spezifische Kostenaussagen zu einzelnen Fragen werden aber dennoch in der nachfolgenden
Beantwortung der Aufträge getroffen.
Zu 1.2:
Für den Fall, dass die kirchlichen Einrichtungen Gruppen schließen, werden den durch diese
Schließung entstehenden Ersparnissen der Stadt die Kosten einer Vollfinanzierung des
Trägeranteils mit städtischen Mitteln gegenübergestellt: (jährliche Kosten)
katholisch:
Ersparnis
+
Mehrausgaben (gegenüber heute) bei Übernahme
der Trägerkosten
(ev. anteilige Sanierungskosten kommen hinzu)
Bliesheim
61.089 €
22.000 € (wenn Bliesheim schließt,dann 2 Gruppen)
Bliesheim
15.177 €
22.000 € (auf eine Gruppe bezogen)
Erp
21.598 €
20.000 €
Kierdorf
32.128 €
20.000 €
Liblar
28.990 €
22.200 € (Liblar schließt nicht, wenn Bliesheim schließt)
Hort/Lechenich
32.322 €
60.675 € (Land finanziert ab 8/2007 nicht mehr)
19.533 €
18.000 €
rechnerisch alternativ:
evangelisch:
Liblar
Zu 1.3:
Schließt die Stadt Kindergartengruppen und finanziert stattdessen die kirchlichen Gruppen,
würden folgende Ersparnisse den Mehrkosten gegenüberstehen:
Schließung in
Ersparnis
Bliesheim
66.951 €
22.000 €
ohne Miete
Borr
10.772 €
20.000 € für Erp
Mietvertragsende 2013
Köttingen
33.760 €
20.000 € für Kierdorf
ohne Miete
Liblar
33.986 €
22.200 €
ohne Miete
0€
60.675 €
Hort ist geschlossen
18.000 € für ev. Kirche
ohne Miete
Lechenich
Liblar
33.986 €
+
Mehrausgaben gegenüber heute
(wie oben)
Kommentar:
Zu 1.4:
Die Aufnahme eines unter 3-jährigen Kindes in einer Kindertagesstätte verursacht aus
unterschiedlicher Sicht unterschiedliche Kosten. Unter der Voraussetzung, dass in einer 25-er
Gruppe Plätze vakant sind, verursacht die Aufnahme weiterer Kinder keine zusätzlichen
Kosten. Unter der Voraussetzung, dass die Kosten einer Gruppe durch alle Kinder geteilt
werden, entstehen selbstverständlich Kosten. Da ein unter 3-jähriges Kind in der Regel
-4-
rechnerisch zwei Kindergartenplätze besetzt, entsprechen die Kosten dem doppelten
Kindergartensatz. Nach der Berechnungsgrundlage der Betriebskostenverordnung NRW
ausgerichtet am Beispiel der Kita Dirmerzheim betragen die Kosten somit brutto 9.068 € jährlich.
Nach Abzug der Elternbeiträge und der Landeszuschüsse verbleiben der Stadt netto Kosten in
Höhe von 4.580 €.
Gesamtbetriebskosten Dirmerzheim
Trägeranteil
21 %
Elternbeiträge
19 %
Landesmittel
30,5 %
317.428.39 € : 70 Plätze = 4.534 x 2 = 9.068 €
66.659,96 €
60.311,39 €
96.815,66 €
Städtische Kosten
160.301,34 € : 70 Plätze = 2.290 x 2 = 4.580 €
Die Kosten für die Stadt sind bei einem freien Träger, der unter 3-Jährige in der Regelgruppe
aufnimmt, durch seinen eigenen Trägeranteil entsprechend geringer.
Teuer ist allerdings ein Platz in der kleinen altersgemischten Gruppe, von der wir zwei in
Erftstadt haben. Dieser kostet 11.985,17 € brutto und die Stadt netto 6.150,29 €. Diese Kosten
beziehen sich aber nicht nur auf die unter 3-Jährigen (7 Kinder pro Gruppe) sondern auch auf
die 3 bis 6-Jährigen (8 Kinder pro Gruppe).
Zu 1.5:
Nach den Vorstellungen der Verwaltung (siehe Vorlage 527/2006 „Änderung der Richtlinien über
die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen“) kostet ein Platz eines unter 3-jährigen Kindes in
der Tagespflege brutto ca. 6.930 €. Nach Abzug des Elternbeitrags verbleiben netto städtische
Kosten in Höhe von 5.580 €. In diesen Kosten sind aber die Personalkosten einer ½
Sozialarbeiterin und ein 5 %-iger Anteil der Kosten einer Erzieherin im neuen Familienzentrum
noch nicht enthalten.
Der Bundesgesetzgeber kalkulierte die Tagespflege incl. Personalkosten (eine Fachkraft für 60
Fälle) mit brutto 7.584 € und nach Abzug des Elternbeitrags netto 6.067 € jährlich.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Personalkapazitäten nicht erhöht werden und die
Arbeit mit einem hälftigen Anteil von der Mitarbeiterin im Pflegekinderwesen aufgebaut wird,
wenngleich auch Erftstadt von einem Bedarf an 60 Tagespflegeplätzen ausgeht.
Aufwendungsersatz für ein Kind x 30 Stunden x 4,- € x 52 Wochen = 6.240,- €
Altersvorsorge: 6.240 € x 19,5 % x 50 % =
608,40 €
Unfallversicherung
79,- €
Bruttokosten
Elternbeiträge 111,92 € x 12 Monate
6.927,40 €
1.343,- €
Nettokosten Stadt
5.584,40 €
Falls mit dem neuen Kindergartengesetz frühestens ab dem 01.08.2008 Landeszuschüsse
gezahlt werden, schmälert dies den städtischen Anteil. Siehe auch 1.1.
Zu 1.6:
Die Neukonzeption der Kindertagespflege liegt in der Sitzung als Vorlage vor. Parallel dazu
müssen die Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfe geändert werden. Auch
diese Vorlage liegt in der Sitzung vor.
Zu 1.7:
Die Verhandlungen sind aufgenommen. Sobald ein Vertragsentwurf vorliegt, werden JHA und Rat
beteiligt.
Zu 1.8:
Diesbezüglich ist mit Pfarrer Jansen Kontakt aufgenommen worden. Eine veränderte
Beschlusslage innerhalb der Kirchengemeinden wird ausgeschlossen. Das Antwortschreiben
-5-
von Pfarrer Jansen ist als Anlage 1 beigefügt.
Zu 1.9:
Die Verhandlungen sind aufgenommen. Sobald ein Vertragsentwurf vorliegt, werden JHA und Rat
beteiligt.
Zu 1.10:
Siehe 1.1
Zu 1.11:
Die Frage der Kostenübernahme des Bustransportes ist in die Haushaltsplanberatungen
verwiesen worden.
Zu 1.12:
Die gegenüber heute flexiblere Nutzung des Kindergartens als Vormittags-, Über-Mittags- bzw.
Nachmittagseinrichtung sowie erheblich erweiterte Öffnungszeiten will die Landesregierung mit
dem neuen Kindergartengesetz regeln. Die Abstimmung des Gesetzes mit der
Betriebskostenverordnung und dem Personaleinsatztableau ist dazu erforderlich. Durch die
Herausnahme der Elternbeiträge aus dem Gesetz ist ein erster Schritt getan. Der Rat hat
diesbezüglich bereits eine flexible Handhabung der Über-Mittag-Betreuung beschlossen.
Zu 1.13:
Regelmäßig - üblicherweise nach den Sommerferien - wird mit den Elternräten der städt.
Kindertagesstätten über die Öffnungs- und Schließzeiten der Einrichtung im Vorfeld der
Ferienregelung diskutiert, inwieweit das Angebot der Einrichtung dem Bedarf entspricht. Eine
Regeleinrichtung ist von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. Die
Öffnungszeiten einer Tagesstättengruppe sind als Standard von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
bemessen. Nur auf diesen hier beschriebenen Öffnungszeitraum bezieht sich das Personalbudget
der Mindestbesetzung nach dem Kindergartengesetz. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten bringt
zwangsläufig
eine
Erhöhung
der
Personalstunden
mit
sich.
Der
Gemeindeunfallversicherungsverband schreibt vor, dass auch für die Betreuung von Früh- und
Spätdiensten immer eine Erzieherin und eine Ergänzungskraft anwesend sein müssen, ansonsten
darf die Einrichtung aus aufsichtsrechtlichen Gründen nicht geöffnet sein. Sobald ein Bedarf zur
Flexibilisierung bzw. Ausweitung der Öffnungszeit nicht mehr mit einer geringen Stundenerhöhung
im Schichtdienst abgedeckt werden kann, werden entsprechende Mehrstunden als Ausnahme vom
Einstellungsstopp im Finanzausschuss beantragt.
In den Jahren 2002 und 2003 wurden zielgerichtet immer zu Beginn des Kindergartenjahres alle
Eltern zu den Betreuungswünschen in ihrer Kindertageseinrichtung befragt. Das Ergebnis dieser
Befragung zeigte allerdings, dass bis auf wenige Ausnahmen keine Ausweitungen der
Öffnungszeiten gewünscht wurden. Oft wurden auch nur im Vorfeld Möglichkeiten für die
Zukunft abgeklärt. Ein tatsächlicher Bedarf zu diesem Zeitpunkt war nicht gegeben. Die Praxis
zeigt, dass der realistische Bedarf in der Regel im persönlichen Gespräch vor Ort mit der KitaLeitung geklärt wird. Die städtischen Mitarbeiterinnen haben es sich zur Aufgabe gemacht, bei
den Aufnahmegesprächen entsprechend auf die Bedarfe der Eltern einzugehen und ggf. in
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Durch den Prüfaufrag
angeregt, ist beabsichtigt, ab dem Kindergartenjahr 2006/2007 im Herbst eine erneute Umfrage
zu den Betreuungswünschen in den städtischen Tageseinrichtungen zu starten. Der
Fragebogen ist als Anlage 2 beigefügt.
Zu 1.14:
Die nachfolgende Tabelle stellt die Ergebnisse dar:
-6-
Versorgung mit Plätzen in Regelgruppen bis 2015
(Alternativ ohne Schließungen der Kirchen)
Stadtteil
a
Blessem/Fr.
Köttingen
Ges.
Bliesheim
Bliesheim
Borr/Scheuren
Niederberg
Erp
Erp
Ges.
Ges.
Dirmerzheim
Gymnich/M.
Ges.
Friesheim
Ahrem
Herrig
Lechenich/K.
Ges.
Kierdorf
Kierdorf
Liblar
Liblar
Sonstige Plätze
Gesamt:
Gesamt:
Anzahl Kinder
2008
2010
2015
Plätze
+ 4. Jg
1.8.
Plätze
+ 4. Jg.
1.8.
Plätze
+ 4. Jg
1.8.
b
c
d
e
f
g
h
i
j
66
1
71
17
67
- 46
-1
36
-7
-9
16
20
45
29
11
40
8
3
62
19
84
- 19
6
118
138
35
307
422
1.134
88
- 34
- 11
37
-6
1
26
33
58
36
29
64
22
7
63
64
135
-8
17
161
181
35
496
611
945
100
56
65
100
95
- 26
- 11
95
195
30
54
195
25
- 22
- 53
25
70
- 22
-8
70
45
33
36
45
0
-9
-6
0
50
-1
-5
50
75
-1
20
75
95
24
26
95
120
24
50
120
70
17
27
70
115
- 19
6
115
185
-1
32
185
95
- 17
10
95
25
-3
3
25
70
60
62
70
293
- 61
22
293
388
-4
86
388
45
- 13
- 17
45
70
- 13
8
70
398
63
134
378
398
63
134
398
35
35
35
35
1.461
94
307 1.441
1.556
94
402 1.556
1.462 1.154
61
66
- 13
3
48
69
- 57 - 45
- 12
-0
35
36
-8
-7
- 17
-8
8
17
9
21
35
46
23
30
-4
13
19
43
-5
9
0
4
61
62
- 22
23
39
89
- 29 - 18
-4
7
80
122
100
142
35
35
140
325
255
440
1.301 1.116
100
95
195
25
70
45
0
50
75
95
120
70
115
185
95
25
70
293
388
45
70
378
398
35
1.441
1.556
Im Ergebnis stellt sich die Bedarfssituation in Bliesheim besser dar.
In Erp entsteht eine deutliche Überdeckung.
In Kierdorf bleibt bis 2010 eine Unterdeckung.
In Liblar ist die Überdeckung am größten.
Nach einem Antwortschreiben des Generalvikariats Köln an Pfarrer Jansen werden die
Schließungen der Gruppen nicht von den Planungen der Landesregierung berührt, den
Trägeranteil auf 12 % abzusenken, da nach Rechnung des Generalvikariats durch weiter
vorgesehene Änderungen in der Finanzierung (Kopfpauschale) die Einsparungen nur gering
ausfallen würden. Es bleibt also bei den Schließungsabsichten.
Zu 1.15
Die Kita-Bedarfsplanung stellt die Kinderzahlen den vorhandenen Plätzen gegenüber. Um Unterund Überdeckungen auszugleichen, werden Kindergartenbezirke gebildet und in der Planung
dargestellt. Die konsequente Umsetzung einer ortsnahen Versorgung im Bereich der 3- bis 6Jährigen käme zu folgendem Ergebnis:
Notwendige Veränderungen zur Herstellung einer wohnortnahen
Versorgung am 31.07.2010
-7-
Stadtteil
Plätze
a
Blessem/Fr.
Köttingen
Ges.
Bliesheim
Borr/Scheuren
Niederberg
Erp
Ges.
Dirmerzheim
Gymnich/M.
Ges.
Friesheim
Ahrem
Herrig
Lechenich/K.
Ges.
Kierdorf
Liblar
Sonstige Plätze
Gesamt:
b
100
95
195
70
45
0
75
120
70
115
185
95
25
70
293
388
70
398
35
1.556
2010
Kinder-PlatzBilanz
c
d
61
- 13
48
- 12
35
-8
8
35
23
-4
19
-5
0
61
- 22
39
-4
100
35
255
1.301
Anzahl Kinder
in Gruppen (ca.)
2 ½ Abbau
½ Neubau
2 Abbau
½ Neubau
1 ½ Abbau
½ Neubau
½ Abbau
1 ½ Abbau
1 Abbau
ausgeglichen
1 Abbau
ausgeglichen
ausgeglichen
2 ½ Abbau
1 Neubau
1 ½ Abbau
ausgeglichen
4 Abbau
10 Abbau
Zu 1.16:
Nach einer Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien kann eine langfristige
Personalplanung erfolgen.
Grundsätzlich ist wünschenswert, dass die Ausbildung von Erziehern/innen und
Kinderpflegern/innen qualifizierter gestaltet wird.
Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Vorsitzender der Sachverständigenkommission des Zwölften
Kinder- und Jugendberichts der Bundesregierung (Bildung, Betreuung und Erziehung vor und
neben der Schule) dazu: “Im Vergleich zu fast allen anderen europäischen Ländern ist die
Ausbildung von Fachkräften für die Bildung, Betreuung und Erziehung im frühen Kindesalter
formal auf einem geringeren Niveau. Die meisten anderen Länder bilden in diesem Bereich
inzwischen auf Hochschulebene aus. Eine Akademisierung der Erzieherinnenausbildung in
Deutschland würde somit zu einer Angleichung der Ausbildungsniveaus führen.
Allerdings ist auch anzumerken, dass das Ausbildungsniveau nicht automatisch mit der realen
Personalstruktur in den Kindertageseinrichtungen gleichzusetzen ist.
Wir brauchen vor allem eine inhaltliche Neubestimmung der Erzieherinnenausbildung im Sinne
einer Intensivierung der bildungsbezogenen Aspekte einerseits und einer familienbezogenen
Dienstleistungsorientierung andererseits. Die Anhebung der Ausbildung auf Hochschulniveau
wäre ein Erfolg versprechender Weg dazu, und als Folge würde auch eine deutliche
Professionalisierung des Qualifikationsprofils der Erzieherinnen erreicht. Daneben würden die
Fachkräfte in diesem Bereich endlich auf gleiche Augenhöhe mit anderen pädagogischen
Berufen gestellt. Dadurch würde das bestehende Statusgefälle mit seinen nicht zu
unterschätzenden Nebenwirkungen ausgeglichen.
Dieses Plädoyer für eine Neuformatierung darf aber nicht pauschal mit einer Kritik und
Abwertung des bestehenden Personals und der tagtäglichen Arbeit in den Fachschulen und den
Kindertageseinrichtungen gleichgesetzt werden. Auch dort ist die Bereitschaft Reformimpulse
aufzugreifen und die Lage aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln zu verbessern, vorhanden.
-8-
Im Interesse der sich abzeichnenden inhaltlichen Herausforderungen, die Förderung und
Bildung von Kindern in den ersten Lebensjahren sowie das Dienstleistungsangebot für Familien
zu verbessern, braucht es aber eine Neuausrichtung der Erzieherinnenausbildung.“
Im Bildungsbereich ist inzwischen anerkannt, dass gerade die ersten Lebensjahre den
prägendsten Einfluss auf die Entwicklung des Kindes haben. Bis auf absehbare Zeit werden
Erzieherinnen in der BRD aber an Fachschulen ausgebildet.
Deshalb ist für die Verwaltung des Jugendamtes oberste Voraussetzung bei der Betreuung von
Kindern unter 3 Jahren, sicherzustellen, dass sich die Mitarbeiterinnen intensiv mit den
besonderen Bedürfnissen dieser jungen Kinder auseinandersetzen und diese im Tagesablauf
und in der pädagogischen Arbeit entsprechend berücksichtigen. Hier sind umfassende
Fortbildungen erforderlich. Selbstverständlich ist auch die Gruppengröße maßgeblich für die
Qualität der Betreuung und Förderung.
Zu 1.17:
Das „Elterngeld“ wurde aus Schweden übernommen. Dort wird es für 16 Monate (incl.
Vätermonate) gezahlt. Als Ergebnis ist dort festzuhalten, dass die Eltern (verstärkt auch Männer)
sich intensiv in dieser Zeit um das Kind kümmern, nach dieser Zeit dann aber zu zurück in den
Beruf gehen.
Das Elterngeld stellt sich in der BRD wie folgt dar:
•
„Elterngeld ersetzt das bisherige Erziehungsgeld und wird an denjenigen Elternteil gezahlt,
der nach der Geburt beruflich zumindest kürzer tritt und zu Hause beim Kind bleibt oder
beruflich ganz aussetzt.
•
Es wird für volle zwölf Monate gezahlt. Und zusätzlich gibt es als Bonus zwei Partnermonate, wenn der jeweils andere Elternteil Zeit für die Kindererziehung erbringt und seine
Erwerbstätigkeit einschränkt.
•
Die Höhe des Elterngelds wird aus dem letzten Nettogehalt des betreuenden Elternteils
errechnet. Es soll 67 Prozent des Nettogehalts oder maximal 1.800 Euro monatlich betragen.
•
Es gibt einen einkommensunabhängigen Mindestbetrag von 300 Euro Elterngeld. Er ist
allen Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt nicht erwerbstätig waren (z. B.
Hausfrauen, Arbeitslosen, Studenten).
•
Die Bezieher von geringen Einkommen werden mit einer Geringverdienerkomponente
besonders gefördert. Bis zu einem Verdienst von 1.000 Euro pro Monat gibt es eine
Aufstockung des Elterngelds auf bis zu 100 Prozent des letzten Einkommens.
•
Das Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages (300 Euro) wird nicht mit anderen
Sozialleistungen, wie zum Beispiel dem Arbeitslosengeld II, verrechnet.
•
Das Elterngeld ist steuer- und abgabenfrei. Allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt, dies bedeutet, das Elterngeld bleibt als Lohnersatzleistung steuerfrei, wirkt sich
jedoch auf den Steuersatz für die übrigen Einkünfte aus. Ein Progressionsvorbehalt gilt zum
Beispiel auch beim Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosenhilfe, Übergangsgeld,
Eingliederungshilfen und Überbrückungsgeldern.
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Zwischen Vater und Mutter kann die Bezugszeit des Elterngeldes aufgeteilt werden. Ein
Partner kann höchstens zwölf Monate beanspruchen. So bleibt den Eltern überlassen, ob
sieben Monate (inkl. 2 Partnermonate) gemeinsam oder hintereinander genommen werden
oder diese Zeit anders aufgeteilt wird. Auf Wunsch können sich Familien das Elterngeld - bei
gleichem Gesamtbudget - über zwei Jahre verteilt auszahlen lassen.
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Nimmt der Vater oder die Mutter die zwei Partnermonate nicht in Anspruch, so wird für
diese zwei Monate kein Elterngeld, auch kein Mindestelterngeld, gezahlt.
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Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.
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Teilzeitarbeit soll Elterngeld nicht ausschließen. Unklar ist noch, in welcher Höhe das
Elterngeld gezahlt wird, wenn der Elternteil, der zu Hause bleibt, in Teilzeit (bis maximal 30
Stunden pro Woche) weiterarbeitet.
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Alleinerziehende haben Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, da sie Vater- und
Muttermonate erfüllen.
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Bei Geschiedenen oder getrennt Lebenden mit gemeinsamem Sorgerecht können die
Partnermonate vom miterziehenden Vater beansprucht werden.
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Ist die Zeit zwischen zwei Geburten zu kurz, um die Arbeit wieder aufzunehmen, ist ein
Geschwisterbonus geplant. Er soll an das vorher gezahlte Elterngeld anknüpfen. Der halbe
Differenzbetrag zum aktuellen Elterngeld wird zu diesem hinzuaddiert.
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Die geschützte Elternzeit bleibt im bisherigen zeitlichen Umfang von drei Jahren erhalten.
Kindergeld wird weiterhin zusätzlich bezahlt. Das heißt derzeit: für das erste bis dritte Kind
jeweils 154 Euro monatlich und für jedes weitere Kind 179 Euro Kindergeld: Es wird vom 1.
Januar 2007 nur noch bis zum 25. Lebensjahr (bislang zum 27. Lebensjahr) gezahlt. Das
entsprechende Kindergeldgesetz soll entsprechend geändert werden. Für 24- bis 27-jährige
Kinder sind Übergangsfristen vorgesehen.
Bei früheren Änderungen des Bundeserziehungsgeldes gab es jeweils eine Stichtagslösung, die
das Geburtsdatum des Kindes betraf. Vermutlich gibt es beim neuen Elterngeld ebenfalls eine
Stichtagslösung für Familien, deren Kind ab 1. Januar 2007 zur Welt kommt.
Zu den Hintergründen der "Elterngeldregelung"
Hierzu zählen auch die Erfahrungen mit der bisherigen "Elternzeitregelung". Die erste Bilanz
dieser seit 2001 geltenden Elternzeit zeigt, dass sich die Neuerungen in der Praxis bewährt haben.
Sie werden von den Eltern stark genutzt und von den Betrieben breit akzeptiert. So nehmen 85
Prozent der elternzeitberechtigten Eltern heute Elternzeit.
Bei der damaligen Novellierung des Gesetzes hat man sich vorrangig an Wünschen von Eltern
orientiert: Immer mehr junge Mütter und Väter wollen sich nicht zwischen Beruf und Familie
entscheiden müssen, sondern beides miteinander vereinbaren können. Dementsprechend wurde
vor allem die Neuregelung des Rechtsanspruchs auf Teilzeit von befragten Eltern sehr positiv
aufgenommen. Bereits 35 Prozent der Eltern, meist Mütter, arbeiten während der ersten zwei
Lebensjahre des Kindes Teilzeit während der Elternzeit. Je älter das Kind ist, desto umfangreicher
möchte die Mutter arbeiten.
Auch für die Väter haben sich neue Chancen zur Verwirklichung ihrer Vaterrolle eröffnet. Während
vor der Gesetzesnovelle nur 1,5 Prozent der Väter Elternzeit in Anspruch genommen haben,
waren es in einer aktuellen Umfrage bereits knapp fünf Prozent. Die flexiblere Elternzeit mit der
Teilzeitregelung entspricht dem Wunsch vieler Väter, die sowohl eine reduzierte Erwerbstätigkeit
als auch eine aktive Rolle in der Kindererziehung anstreben.
Eine höhere Beteiligung der Väter an der Erziehungsarbeit wird auch durch den Umbau des
Erziehungsgeldes zu einem Elterngeld mit Lohnersatzfunktion angestrebt.“
(entnommen: Kita aktuell 7/8 2006)
Mit der Einführung des Elterngeldes ab dem 01.01.2007 wird sich, wie in Schweden auch, für
einen Großteil der Eltern die Notwendigkeit ergeben, einen Betreuungsplatz für ihr Kind nach
Ablauf des Elterngeldes zu bekommen. In Schweden werden Kinder mit 1,5 Jahren in Krippen
aufgenommen.
Die zur Zeit kalkulierte Quote in Deutschland von 20 % Betreuungsplätze für unter 3-Jährige wird
unter diesen Voraussetzungen nicht mehr haltbar sein.
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Zu 1.18:
Aufgabe der Planung ist es, bedarfsgerechte Betreuungsplätze für unter 3-Jährige auf der Basis
der durchgeführten Bedarfsabfrage aufzuzeigen.
Mit Blick auf die Finanzlage wurde dabei die Aufnahme von unter 3-Jährigen in Regelgruppen als
Basis genommen. Diese Regelung basiert auf § 9 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für
Kinder (GTK) und wird in den städtischen Einrichtungen wie folgt angewandt:
Die Gruppengröße ist weiterhin auf 25 Kinder bemessen. Je nach Anteil der nach 14.00 Uhr
zurückkehrenden Kinder ist das Personal entsprechend des Budgets bemessen. In der Regel
bedeutet dies eine ganztags beschäftigte Erzieherin und eine stundenweise zugeordnete
Kinderpflegerin. Ein 2-jähriges Kind, das in diese Gruppe aufgenommen wird, zählt rechnerisch
zwei Kindergartenplätze. Eine Kindertagesstätte kann insgesamt bis zu 20 % von Kindern unter 3
Jahren für eine Aufnahme berücksichtigen. Allerdings sind zu berücksichtigen: die
Gruppenzusammensetzung und die Voraussetzungen des jeweiligen Kindes. Die Aufnahme unter
3-jähriger Kinder ist insofern gründlich abzuwägen.
Diese planerische Möglichkeit ist allein auf dem Hintergrund der Kostenminimierung zu sehen.
Die pädagogisch bewährteste Betreuungsform für die Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren ist die
kleine altersgemischte Gruppe, wie in Erftstadt von den Erftstadt-Minis und den Liblarer Spatzen
angeboten. Es handelt sich um eine Tagesstättengruppe mit Übermittagbetreuung für 15 Kinder im
Alter von 0,6 Jahren bis zur Einschulung. Dieser altersgemischten Gruppe stehen zwei ganztags
beschäftigte Fachkräfte und eine Kinderpflegerin, ebenfalls ganztags beschäftigt, zur Betreuung
der Kinder zur Verfügung.
Kleine altersgemischte Gruppen sind kostenintensiv. Sie werden von daher vom Landesjugendamt
nur noch sehr begrenzt bewilligt.
Es bestehen aber noch andere Möglichkeiten, beim Landesjugendamt Gruppenformen zu
beantragen, die den besonderen Bedürfnissen der jungen Kinder besser gerecht werden und die
im Tagesablauf und in der pädagogischen Arbeit entsprechend zugeschnitten sind. Die neuen
Gruppenformen sichern - ergänzend zu den bestehenden Gruppen für Kinder unter 3 Jahren durch eine breite Altersmischung und die personelle Besetzung die für diese jungen Kinder
notwendige pädagogische Qualität.
Es können folgende weitere Gruppenformen beantragt werden:
1. Gruppe für Kinder im Alter von 1 Jahr bis zur Einschulung
16 Plätze in einer Tagesstättengruppe - fünf Einschulungsjahrgänge -, davon max. sechs Plätze
für Kinder unter 3 Jahren und 10 Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung.
Personal:
2 Fachkräfte, 1 Ergänzungskraft
2. Gruppe für Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung
17 Plätze in einer Tagesstättengruppe - vier Einschulungsjahrgänge -, davon max. vier bis fünf
Plätze für Kinder unter 3 Jahren und 12 bis 13 Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur
Einschulung.
Personal:
2 Fachkräfte
3. Kindergartengruppe für Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung
20 Plätze - vier Einschulungsjahrgänge -, davon max. vier bis fünf Plätze für Kinder unter 3 Jahren
und 15 bis 16 Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung.
Personal:
2 Fachkräfte (nach BKVO-Tabelle, wobei Kinder unter 3 Jahren in der Nachmittagsbelegung doppelt gezählt werden)
Eine entsprechende Genehmigung wird auch gerne vom Landesjugendamt Rheinland erteilt.
Allerdings ist die Finanzierung der pädagogischen Fachkräfte nicht gegeben. Die zusätzlich
erforderlichen Personalkosten wären sodann vom örtlichen Jugendamt zu tragen.
Weitergehende Alternativen ergeben sich aus der Beantwortung der einzelnen Prüfaufträge.
Zu 1.19:
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Im Rahmen der Auftaktveranstaltung des Erftstädter Bündnisses für Familie wurden von den
Bündnisakteuren Arbeitsgruppen zu den Themenbereichen „Generationenbewusstsein“,
„Kinderbetreuung“ und „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ gebildet.
In der AG „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ verständigten sich die Mitglieder darüber, dass
dieses Thema unter der Berücksichtigung der Unternehmenssicht und der Betroffenensicht
bearbeitet werden soll.
Bei den Unternehmen in Erftstadt soll das Interesse für Familienfreundlichkeit verstärkt geweckt
werden. Hierfür muss der konkrete wirtschaftliche Nutzen heraus gearbeitet werden und müssen
betriebsindividuelle, bedarfsgerechte und passgenaue Lösungen erarbeitet werden.
Die Vernetzung familienorientierter Angebote ( z.B. Räume/ Personal bei Kinderbetreuung,
Belegplätze in Einrichtungen etc. ) ist dabei von großer Bedeutung.
Für den Arbeitskreis gehört dazu als wichtiger Punkt die Unterstützung berufstätiger Eltern mit
Betreuungsproblemen.
Um auch untypische Öffnungszeiten abdecken zu können, werden Abfragen bei OGATA und in
der Jugendhilfeplanung aktualisiert..
Als konkretes Handlungsfeld sind Zusammenschlüsse, wie z.B. für Notfallversorgung angedacht,
wenn außergewöhnliche Betreuungsbedarfe bei Betreuungslücken z.B. wegen Erkrankung der
Tagesmutter, Erkrankung eines Kindes, außergewöhnliche Arbeitszeiten – Projektarbeiten etc.
entstehen.
An dem Arbeitskreis beteiligen sich kontinuierlich oder an einzelnen Sitzungen mehrere Erftstädter
Unternehmen, weitere haben ihr Interesse an dem Thema bekundet.
Zusammen mit der Wirtschaftsförderung veranstaltet die AG ein Unternehmertreffen zum Thema:
„Familienfreundlichkeit in Unternehmen – ein Erfolgsfaktor“ in Schloß Gracht am 29.08.2006.
Die Erftstädter UnternehmerInnen wurden zwischenzeitlich von der Wirtschaftsförderung zu der
Info-Veranstaltung auf Schloß Gracht eingeladen – eine Teilnehmerzahl lässt sich noch nicht
nennen, da die UnternehmerInnen bis zum 15.08.2006 Zeit haben, sich hierfür zu melden.
Zu 2:
Die Prüfaufträge sind abgearbeitet.
Zu 3:
Der Fragebogen hinsichtlich der Bedarfsermittlung wird im JHA abgestimmt.
Zu 4.1:
Die ersten Kinder sind aufgenommen.
Zu 4.2:
Vertagt
Zu 5:
Das Spielgruppenkonzept ist liegt als Vorlage in der Sitzung des JHA vor.
Zu 6:
Das Konzept für die Kindertagespflege und die daraus sich ergebende Änderung der Richtlinien
über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfe liegen als Vorlage in der Sitzung des JHA vor.
Zu 7:
Die Verhandlungen wurden aufgenommen. Sobald ein Vertragsentwurf vorliegt, werden Rat und
Ausschuss beteiligt.
Zu 8:
Entscheidung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen.
Zu 9:
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Grundsätzlich können Privatpersonen als Gewerbetreibende Kindertagesstätten führen. Sie
unterliegen den gleichen Grundsätzen der Heimaufsicht des Landesjugendamtes wie auch
öffentliche und freie gemeinnützige Träger der Jugendhilfe. Nach der Gesetzeslage werden
Landeszuschüsse aber nicht gewährt. Die Verwaltung des Jugendamtes beobachtet den Markt der
gewerblichen Entwicklung aber kritisch. Ob Kindererziehung ein Feld ist , mit dem sich „Geld
verdienen lässt“, ist zumindest fraglich. Kurzfristiges betriebswirtschaftlich orientiertes Denken und
ein hoher pädagogischer Standard sind Zielkonflikte.
(Bösche)
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