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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 294/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
196 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 294/2006) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 294/2006) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 294/2006) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 294/2006) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 294/2006) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 294/2006)

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Inhalt der Datei

Blaues Wunder 44/ 01 Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 441 und 449 Stellungnahme des Fachamts - 44 Kurzbeschreibuna: (Teil)-/Schließung der Musikschule Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung bis (Datum) @ nein IX] o o o o o I Finanzielle Auswirkungen Verwaltunashaushalt Planjahr E/HHSt 1.333.... NHHSt 1 333 (Aufteilung 2005 auf HHSt'en gg1. auf gesondertem 2006 2007 Beiblatt 2008 beifügen) 2009 2010 ..... Netto Vermöaenshaushalt Planjahr (Aufteilung 2005 auf HHSt'en ggf. auf gesondertem 2006 2007 Beiblatt 2008 beifügen) 2009 2010 E/HHSt .............., NHHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) / Die Schließung der Musikschule hätte wegen der bestehenden Verträge im Personalbereich kurzfristig keine positiven finanziellen Effekte. / Eine Teilschließung ergäbe sich nur auf Grund der Machbarkeit von Personalentlassungen und wäre nicht die Folge strukturellen Handeins. / Eine so zufällig verkleinerte Musikschule hätte Angebots-, Akzeptanz- und Identitätsverlust. / Teil- oder Schließung der Musikschule führt über die Unterversorgung zum Versorgungsentzug mit der Folge kultureller und sozialer Verarmung. I Die Privatisierung der Musikschule ist grundsätzlich denkbar, hätte jedoch wegen der tariflichen Überleitungsfrist nach Rechtsprechung keine kurzfristig wirkenden Haushaltseffekte. Die Musikschule belastet den städtischen Haushalt per Saldo mit 510.923 Euro. Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003: abgelehnt Rat vom 06.05.2003: keine Änderung Blaues Wunder 44 A44 Stand 2006: - kein Bedarf einer Änderung Ergänzung zu den o.a. nach wie vor gültigen Aspekten: - eine Teilschließung dieser inzwischen bundesweit bekannten Bildungsinstitution (s.Preisträger) zerstört komplett die Effizienz der - inzwischen auf Minimalbesetzung reduzierten - perfekt eingespielten Dozenten. - eine Schließung bedeutet die Zerstörung eines quer durch alle Bevölkerungsschichten verwobenen sozio-kulturellen Netzwerkes in ganz Erftstadt. - eine Schließung führt zum re-volutionären Abbruch einer evolutionären Investition. - die Musikschule belastet den städtischen Haushalt per Saldo mit 425.601€. Blaues Wunder 44 A44 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmen Budget 441 blatt 44/ 02 Stellungnahme des Fachamts - 44 KurzbeschreibunQ: Verbesserung der Einnahmen; Teilnehmerentgelte Musikschule (ist gleichzeitig Deckungsvorschlag für Eckwertkürzung!) Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe @ a) dem Grunde nach 0 b) der Höhe nach 0 0 c) mit vertraglicher Bindung bis (Datum) nein @ o o I Finanzielle Auswirkungen Verwaltunashaushalt (Aufteilung auf HHSt'en gg1. auf gesondertem Beiblatt beifügen) Planjahr E/HHSt1 333 1100 2005 22.233 2006 35.188 2007 35.188 2008 35.188 2009 35.188 2010 35.188 AlHHSt 1 3331102 205 205 205 205 205 205 -22.438 -35.393 -35.393 -35.393 -35.393 -35.393 Netto Vermöaenshaushalt (Aufteilung auf HHSt'en gg1. auf gesondertem Planjahr ElHHSt 2005 2006 2007 Beiblatt beifügen) 2008 2009 2010 ............... Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, 9.278 Euro Mehreinnahme 25.910 Euro Mehreinnahme a) durchschnittlich Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) nach aktualisierter Summe aller Gebührenbescheide für 2003 durch Änderung der Gebührensatzung bei Aufrechterhaltung aller Angebote: 5 % Gebührenerhöhung und Anpassung Gebühr/Zeit b) Wegfall der Rabatte für Ensembleteilnahme (17.910 Euro) ( 8.000 Euro) 35.188 Euro + 205 Euro ME aus Erftstadt-Card Bei Satzungsänderung Euro wirksam. Ausschuss für Schule Rat vom 06.05.2003: zum 01.07.03 werden in diesem Jahr Mehreinnahmen und Kultur vom 18.03.2003: keine Änderung umgesetzt; Änderung von 22.233 Euro und ab 2004 von zusätzlich Gebührensatzung 12.955 ab 01.07.2003 Stand 2006: - Bei Satzungsänderung zum 01.07.06 werden in diesem Jahr Mehreinnahmen von 3.315€ wirksam Gebührenerhöhung insgesamt 37.903€. Ausschuss für Kultur vom 09.05.06: umgesetzt; Änderung Gebührensatzung ab 01.07.2006 Rat vom 20.06.2006: keine Änderung - bis Ende der bis 2011 gültigen Bei den Musikschulen im Umkreis wurden / werden in 2002 /2003 folgende Gebührenänderungen durchgeführt: JMS Bergheim Bergisch-Gladbach Brühl Euskirchen Blaues Wunder 7,5-10 % 5,0% z.T. 12,0 - 22 % 15,0% 105 A44 Frechen Hürth Jülich St. Augustin Köln Königswinter Blaues Wunder 10 - 15% 5,0% 7,5% 5,0% 25,0% (Absicht noch nicht umgesetzt) alle Formen von Ermäßigungen gestrichen 105 A44 Blaues Wunder Beiblatt zum Budget 441 Maßnahmen blatt 44 I03 Stellungnahme des Fachamts - 44 - Kurzbeschreibuna Wegfall Es eine der handelt Sachstipendien sich um Pflichtaufgabe nein .iE. a)dem Grunde nach b)derHöhe nach 0 0 GJ c) mit vertraglicher Bindung 0 D D bis (Datum) I Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr ElHHSt (Aufteilung 2005 auf HHSt'en ggf. auf gesondertem 2006 2007 Beiblatt 2008 beifügen) 2009 2010 ............... NHHSt 1 333 7180 0 Netto Vermögenshaushalt (Aufteilung 2005 Planjahr 0 0 auf HHSfen ggf. auf gesondertem 2006 2007 0 Beiblatt 2008 0 0 beifügen) 2009 2010 ElHHSt ............... NHHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Sachliche Zuwendungen erhielten einzelne Schüler für besondere Maßnahmen durch das Vergabegremium Beirat aufgrund von Aufträgen aus dem Kollegium. Als Folge der Rückläufigkeit wurde der Ansatz in den letzten Jahren kaum noch sinngemäß genutzt. Einsparpotential: 195 Euro ab 2003 Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003. ohne Empfehlung einer Änderung; Ansatz wird kaum noch genutzt. Rat vom 06.05.2003. keine Änderung Stand 2006: - Sachstipendien Blaues Wunder können weiterhin als zu vernachlässigende Größe ausgesetzt werden. 107 A44 Blaues Wunder 44 I 92 Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 441 Stellungnahme des Fachamts - 44 - Kurzbeschreibuna: Kündigung der Mitgliedschaft (Verband deutscher Musikschulen) Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung bis (Datum) @ nein D D D [iJ o D I Finanzielle VerwaltunQshaushalt (Aufteilung 2005 Planjahr Auswirkungen auf HHSt'en ggf. auf gesondertem 2007 2006 Beiblatt beifOgen) 2008 2009 2010 0 0 0 0 0 0 AlHHSt 1 333 6610 704 704 704 704 704 704 Netto 704 704 704 704 704 704 E/HHSt ............... VermöQenshaushalt Planjahr ElHHSt ............... (Aufteilung 2005 auf HHSt'en 2006 ggf. auf gesondertem 2007 Beiblatt 2008 beifOgen) 2009 2010 AlHHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Der Beitrag beträgt effektiv 704 Euro (bei gekürztem Ansatz); Einsparpotential = 671 Euro Nach dem ersten "Blauen Wunder" sollte die Mitgliedschaft beibehalten werden. Abgesehen von der Stärkung eines Verbandes bleibt bei radikaler Betrachtung eine weitere Mitgliedschaft sehr fraglich, da alle Entscheidungen nach den Praktiken, Einsichten und Erfordernissen vor Ort getroffen werden. Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003: keine Änderung Stand 2006: -Aufgrund des z.z. intensiven Erfahrungs- und Materialaustausches über den Verband zum Thema " Musikschulen und Ganztagsgrundschulen" ergibt eine weitere Mitgliedschaft durchaus Sinn. Blaues Wunder 92 A44