Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
196 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Blaues Wunder
44/ 01
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 441 und 449
Stellungnahme des Fachamts - 44 Kurzbeschreibuna:
(Teil)-/Schließung
der Musikschule
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
bis (Datum)
@
nein
IX]
o
o
o
o
o
I
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltunashaushalt
Planjahr
E/HHSt 1.333....
NHHSt 1 333
(Aufteilung
2005
auf HHSt'en gg1. auf gesondertem
2006
2007
Beiblatt
2008
beifügen)
2009
2010
.....
Netto
Vermöaenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung
2005
auf HHSt'en ggf. auf gesondertem
2006
2007
Beiblatt
2008
beifügen)
2009
2010
E/HHSt ..............,
NHHSt .................
Netto
Stellungnahme:
(Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
/ Die Schließung der Musikschule hätte wegen der bestehenden Verträge im Personalbereich
kurzfristig keine positiven finanziellen Effekte.
/ Eine Teilschließung ergäbe sich nur auf Grund der Machbarkeit von Personalentlassungen und wäre
nicht die Folge strukturellen Handeins.
/ Eine so zufällig verkleinerte Musikschule hätte Angebots-, Akzeptanz- und Identitätsverlust.
/ Teil- oder Schließung der Musikschule führt über die Unterversorgung zum Versorgungsentzug mit
der Folge kultureller und sozialer Verarmung.
I Die Privatisierung der Musikschule ist grundsätzlich denkbar, hätte jedoch wegen der tariflichen
Überleitungsfrist nach Rechtsprechung keine kurzfristig wirkenden Haushaltseffekte.
Die Musikschule belastet den städtischen Haushalt per Saldo mit 510.923 Euro.
Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003:
abgelehnt
Rat vom 06.05.2003:
keine Änderung
Blaues Wunder
44 A44
Stand 2006:
- kein
Bedarf einer Änderung
Ergänzung zu den o.a. nach wie vor gültigen Aspekten:
- eine Teilschließung dieser inzwischen bundesweit bekannten Bildungsinstitution (s.Preisträger)
zerstört komplett die Effizienz der - inzwischen auf Minimalbesetzung reduzierten - perfekt eingespielten
Dozenten.
- eine Schließung bedeutet die Zerstörung eines quer durch alle Bevölkerungsschichten verwobenen sozio-kulturellen Netzwerkes in ganz Erftstadt.
- eine Schließung führt zum re-volutionären Abbruch einer evolutionären Investition.
- die Musikschule belastet den städtischen Haushalt per Saldo mit 425.601€.
Blaues Wunder
44 A44
Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmen
Budget 441
blatt
44/ 02
Stellungnahme des Fachamts - 44 KurzbeschreibunQ:
Verbesserung der Einnahmen; Teilnehmerentgelte Musikschule
(ist gleichzeitig Deckungsvorschlag für Eckwertkürzung!)
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
@
a) dem Grunde nach
0
b) der Höhe nach
0
0
c) mit vertraglicher
Bindung
bis (Datum)
nein
@
o
o
I
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltunashaushalt
(Aufteilung auf HHSt'en gg1. auf gesondertem
Beiblatt beifügen)
Planjahr
E/HHSt1 333 1100
2005
22.233
2006
35.188
2007
35.188
2008
35.188
2009
35.188
2010
35.188
AlHHSt 1 3331102
205
205
205
205
205
205
-22.438
-35.393
-35.393
-35.393
-35.393
-35.393
Netto
Vermöaenshaushalt
(Aufteilung auf HHSt'en gg1. auf gesondertem
Planjahr
ElHHSt
2005
2006
2007
Beiblatt beifügen)
2008
2009
2010
...............
Stellungnahme:
(Umsetzbarkeit,
9.278 Euro Mehreinnahme
25.910 Euro Mehreinnahme
a) durchschnittlich
Auswirkungen
auf andere Produkte,
Synergieeffekte
usw.)
nach aktualisierter Summe aller Gebührenbescheide
für 2003
durch Änderung der Gebührensatzung
bei Aufrechterhaltung
aller Angebote:
5 % Gebührenerhöhung
und Anpassung Gebühr/Zeit
b) Wegfall der Rabatte für Ensembleteilnahme
(17.910 Euro)
( 8.000 Euro)
35.188 Euro
+ 205 Euro ME aus Erftstadt-Card
Bei Satzungsänderung
Euro wirksam.
Ausschuss für Schule
Rat vom 06.05.2003:
zum 01.07.03
werden in diesem Jahr Mehreinnahmen
und Kultur vom 18.03.2003:
keine Änderung
umgesetzt;
Änderung
von 22.233 Euro und ab 2004 von zusätzlich
Gebührensatzung
12.955
ab 01.07.2003
Stand 2006:
- Bei Satzungsänderung zum 01.07.06 werden in diesem Jahr Mehreinnahmen von 3.315€ wirksam
Gebührenerhöhung
insgesamt 37.903€.
Ausschuss für Kultur vom 09.05.06:
umgesetzt; Änderung Gebührensatzung
ab 01.07.2006
Rat vom 20.06.2006:
keine Änderung
- bis Ende der bis 2011 gültigen
Bei den Musikschulen im Umkreis wurden / werden in 2002 /2003 folgende Gebührenänderungen
durchgeführt:
JMS Bergheim
Bergisch-Gladbach
Brühl
Euskirchen
Blaues Wunder
7,5-10 %
5,0%
z.T. 12,0 - 22 %
15,0%
105 A44
Frechen
Hürth
Jülich
St. Augustin
Köln
Königswinter
Blaues Wunder
10
- 15%
5,0%
7,5%
5,0%
25,0%
(Absicht noch nicht umgesetzt)
alle Formen von Ermäßigungen gestrichen
105 A44
Blaues Wunder
Beiblatt zum
Budget 441
Maßnahmen
blatt
44 I03
Stellungnahme
des Fachamts
-
44
-
Kurzbeschreibuna
Wegfall
Es
eine
der
handelt
Sachstipendien
sich
um
Pflichtaufgabe
nein
.iE.
a)dem Grunde nach
b)derHöhe nach
0
0
GJ
c) mit vertraglicher Bindung
0
D
D
bis (Datum)
I
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
ElHHSt
(Aufteilung
2005
auf HHSt'en ggf. auf gesondertem
2006
2007
Beiblatt
2008
beifügen)
2009
2010
...............
NHHSt
1 333 7180
0
Netto
Vermögenshaushalt
(Aufteilung
2005
Planjahr
0
0
auf HHSfen
ggf. auf gesondertem
2006
2007
0
Beiblatt
2008
0
0
beifügen)
2009
2010
ElHHSt
...............
NHHSt
.................
Netto
Stellungnahme:
(Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Sachliche Zuwendungen erhielten einzelne Schüler für besondere Maßnahmen durch das Vergabegremium
Beirat aufgrund von Aufträgen aus dem Kollegium.
Als Folge der Rückläufigkeit wurde der Ansatz in den letzten Jahren kaum noch sinngemäß genutzt.
Einsparpotential:
195 Euro
ab 2003
Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003.
ohne Empfehlung einer Änderung; Ansatz wird kaum noch genutzt.
Rat vom 06.05.2003.
keine Änderung
Stand 2006:
- Sachstipendien
Blaues Wunder
können weiterhin
als zu vernachlässigende
Größe ausgesetzt
werden.
107 A44
Blaues Wunder
44 I 92
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 441
Stellungnahme
des Fachamts
- 44 -
Kurzbeschreibuna:
Kündigung der Mitgliedschaft
(Verband deutscher Musikschulen)
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
bis (Datum)
@
nein
D
D
D
[iJ
o
D
I
Finanzielle
VerwaltunQshaushalt
(Aufteilung
2005
Planjahr
Auswirkungen
auf HHSt'en
ggf. auf gesondertem
2007
2006
Beiblatt beifOgen)
2008
2009
2010
0
0
0
0
0
0
AlHHSt 1 333 6610
704
704
704
704
704
704
Netto
704
704
704
704
704
704
E/HHSt ...............
VermöQenshaushalt
Planjahr
ElHHSt ...............
(Aufteilung
2005
auf HHSt'en
2006
ggf. auf gesondertem
2007
Beiblatt
2008
beifOgen)
2009
2010
AlHHSt .................
Netto
Stellungnahme:
(Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Der Beitrag beträgt effektiv 704 Euro (bei gekürztem Ansatz); Einsparpotential = 671 Euro
Nach dem ersten "Blauen Wunder" sollte die Mitgliedschaft beibehalten werden.
Abgesehen von der Stärkung eines Verbandes bleibt bei radikaler Betrachtung eine weitere Mitgliedschaft sehr fraglich, da alle Entscheidungen nach den Praktiken, Einsichten und Erfordernissen vor Ort
getroffen werden.
Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003:
keine Änderung
Stand 2006:
-Aufgrund des z.z. intensiven Erfahrungs- und Materialaustausches über den Verband zum Thema
" Musikschulen und Ganztagsgrundschulen" ergibt eine weitere Mitgliedschaft durchaus Sinn.
Blaues Wunder
92 A44