Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 431
43 / 01
Stellungnahme des Fachamts - 43 Kurzbeschreibung:
Veranstaltungen nach dem Weiterbildungsgesetz Betrieb einer VHS
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
x
x
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2006
2007
2008
2009
2010
2011
E/HHSt 431
346.695
349.215
353.870
358.571
363.320
368.116
A/HHSt .................
321.739
323.424
325.125
326.843
328.579
330.332
24.956
25.791
28.745
31.728
34.741
37.784
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
siehe nächste Seite
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2006
2007
2008
2009
2010
2011
5
5
5
5
5
5
1.550
1.550
1.550
1.550
1.550
1.550
-1.545
-1.545
-1.545
-1.545
-1.545
-1.545
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Der Betrieb einer VHS ist eine kommunale Pflichtaufgabe, zur Diskussion stehen kann daher nur der
Umfang der durchgeführten Unterrichtsstunden. Die VHS Erftstadt führt jährlich 7200-9600
Unterrichtsstunden durch, das Pfichtangebot für Gemeinden ab 25.000 Einwohner beträgt 3200
Unterrichtsstunden.
Eine Reduzierung des Unterrichtsvolumens hätte aus folgenden Gründen nicht den Einspareffekt, den
man zunächst vermuten könnte.
1. Eine Absenkung auf das Pflichtangebot hätte zunächst eine Reduzierung der Landeszuschüsse zur
Folge. Das Land erstattet der VHS Erftstadt aufgrund einer Besitzstandswahrung nicht nur die Kosten für
2 hauptberufliche pädagogische Mitarbeiterstellen (ca. 50.000 € pro Stelle, zu planen sind 2x1600
UStd.=3200 UStd.), sondern anteilig auch eine 3. hauptberufliche pädagogische Mitarbeiterstelle. Diese
zusätzliche Förderung macht ca. 10.000 € aus; die Stadt würde diese Förderung auch bei einer
vorübergehenden Stellenstreichung endgültig verlieren.
2. Würden die drei hauptberuflichen pädagogischen Mitarbeiterinnen nur das pro Stelle vorgesehene
Pflichtpensum von 1600 Unterrichtsstunden planen, würden pro Jahr nur 4800 UStd. durchgeführt. Dies
wäre eine unwirtschaftliche Nutzung vorhandener Kapazitäten. Die Durchführung der doppelten Menge
an Unterrichtsstunden ist insofern kostenneutral als die Teilnehmerentgelte schon jetzt die
Dozentenhonorare decken und perspektivisch auch zur Mitfinanzierung der Fixkosten beitragen. In den
im HSK genannten Ansätzen für Benutzergebühren ist eine Steigerung der Einnahmen gegenüber dem
Ansatz in 2005 um zunächst 5 % und langfristig bis 2011 um 18 % vorgesehen; diese Einnahmen
können nur erzielt werden, wenn zusätzlich zu den laut Satzung vorgesehenen Gebühren ab 2007 pro
Kursbuchung eine Verwaltungskostenpauschale von 2 € eingeführt wird. Eine solche Pauschale belastet
- anders als eine allgemeine Gebührenerhöhung für Unterrichtsstunden - langlaufende Kurse weniger als
kurze Wochenendseminare. Eine allgemeine Gebührenerhöhung wurde 2004 vorgenommen und hat
insbesondere bei den Kursen, die über viele Unterrichtswochen stattfinden, zu einer höheren
Ausfallquote geführt; eine weitere allgemeine Gebührenerhöhung könnte sich mithin kontraproduktiv
auswirken und sollte vermieden werden.
3. Würde die VHS sich auf das Pflichtangebot konzentrieren, müsste sie die kostenintensiven Angebote,
die im Pflichtangebot laut Weiterbildungsgesetz enthalten sein müssen (politische Bildung, Förderung
benachteiligter, Deutsch für Ausländer, Alphabetisierung) weiterführen und gewinnbringendere Bereiche
(Kultur und Gestalten, Gesundheit) einstellen, sodass der Kostendeckungsgrad insgesamt sinken würde.
4. Eine Reduzierung auf das Pflichtangebot hätte ferner die Folge, dass andernorts Bedarfe entstehen beispielsweise in der Seniorenarbeit, der Elternbildung oder der Schulung von Langzeitarbeitslosen -die
die VHS mit ihrem kostengünstigen Einsatz von Honorarkräften wirtschaftlicher abdecken kann als
Einrichtungen, die ausschließlich mit hauptberuflichen Mitarbeitern arbeiten.
Die in den letzten Jahren durchgeführte Menge an Unterrichtsstunden entspricht dem Bedarf vor Ort. Nur
so sind die differenzierten Leistungen zu erbringen, die die Bürger/innen einer Stadt von nicht nur
25.000, sondern eben über 50.000 Einwohnern erwarten. Weil der Bedarf so hoch ist, hat die VHS - trotz
der Einsparung einer vollen Stelle im Zuge des ersten HSK - das Angebot im bisherigen Umfang
aufrecht erhalten. Eine VHS hat in einer Kommune der Größenordnung Erftstadts eine andere
gesellschaftliche, kulturelle und soziale Bedeutung als eine VHS in einer Großstadt, in der es viele
andere Anbieter gibt.
Der Nutzen der Einsparungen bei einer Reduzierung auf das Pflichtangebot steht mithin in keinem
Verhältnis zu den Nachteilen, die sich für den Standort Erftstadt ergeben würden.
Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 431
43 / 02
Stellungnahme des Fachamts - 43 Kurzbeschreibung:
VHS-Bildungshaus
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
x
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2006
2007
2008
2009
2010
2011
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2006
2007
2008
2009
2010
2011
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Finanzielle Auswirkungen auf das Budget sind noch nicht kalkuliert.
Laut Beschluss des Rates vom 16.03.2004 soll die Marienschule, die zur Zeit noch vom Ville-Gymnasium genutzt wird, schrittweise
in ein Haus der Erwachsenenbildung umgewandelt werden. Mit der Einrichtung eines Medienraumes und eines
Multifunktionsraumes wurde in 2005 ein erster Schritt unternommen. Weitere Maßnahmen hängen von der Freigabe von
Unterrichtsräumen durch das Ville-Gymnasium ab.
Die Weiterbildung ist nach dem WBG ein gleichberechtigter Teil des Bildungswesens. Zur Sicherung und Ausweitung des Angebots
auf die Anforderungen, die an den Bürger, die Bürgerin im Bezug auf den Arbeitsmarkt ihre Beschätigungsfähigkeit sichert, ist ein
ganztägig nutzbares und sachgerecht ausgestattets Haus notwendig. Zusätzliche Einnahmen ließen sich durch
Auftragsmaßnahmen erzielen.
Nach § 17 WBG werden die Mittel des Schulbauprogramms auch für Einrichtungen der Weiterbildung in kommunaler Trägerschaft
zur Verfügung gestellt.
Stellungnahme des Werkleiters "Immobilienwirtschaft":
Das "Haus der Erwachsenenbildung" soll nicht neu errichtet werden. Es wurde vielmehr beschlossen, vorhandene Räume der
Marienschule entsprechend herzurichten, wenn sie für schulische Zwecke nicht mehr benötigt werden. Weiterhin sollen bisher nicht
genutzte Räume im Dachgeschoss des Gebäudes ausgebaut werden. Bisher liegt für den Um- und Ausbau des Gebäudes lediglich
eine Kostenschätzung vor. Danach belaufen sich die Baukosten auf ca. 50.000,- Euro. Die Folgekosten können derzeit lediglich
geschätzt werden. Sie werden ca. 50.000,- Euro pro Jahr betragen.
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften vom 09.05.2006
Rat vom 20.06.2006:
Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 431
43 / 03
Stellungnahme des Fachamts - 43 Kurzbeschreibung:
Kooperation mit anderen Kommunen
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
x
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Keine Auswirkungen auf das Budget.
Die Volkshochschulen im Land und im Rhein-Erft-Kreis arbeiten bei Prüfungen, bei der Lehrfortbildung und
bei besonderen, differenzierteren Angeboten zusammen; ansonsten sind Weiterbildungsangebote im
Wohnort gerade Sinn der kommunalen VHS und auch hier vor Ort hinreichend ausgelastet. Einsparungen
lassen sind nur für konkrete Projekte - wie z.B. gemeinsames Layout, gemeinsamer Internetauftritt,
zentrale Schulungen für Honorarkräfte - erzielen und wurden auch bisher berücksichtigt.
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften vom 09.05.2006:
Rat vom 20.06.2006:
Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 431
43 / 04
Stellungnahme des Fachamts - 43 Kurzbeschreibung:
Kunstmarkt
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
x
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2006
2007
2008
2009
2010
2011
E/HHst.1.350.1500
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
A/HHSt. verschiedene
2.500
2.500
2.500
2.500
2.500
2.500
500
500
500
500
500
500
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2006
2007
2008
2009
2010
2011
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Die Einnahmen aus Standgebühren sind seit der Erhöhung der Standgebühren im Jahr 2004 höher als die
Sachkosten (Werbung, Hilfskräfte, Brandsicherheitswache). Nicht darin enthalten ist der personelle
Aufwand der VHS-Mitarbeiterinnen, der aber durch die stärkere Einbindung von Hilfskräften reduziert
wurde. Gerechtfertigt ist der personelle Aufwand, weil der Kunstmarkt über die Veranstaltung hinaus der
kulturellen und kreativen Bildung zugute kommt (Bindung der Teilnehmer an Kurse auf hohem Niveau,
Gewinnung neuer Teilnehmer). - Unter einer weiteren Erhöhung der Standgebühren würde das Niveau des
Kunstmarktes sinken. Um die Standmieten wieder einzuspielen, würden sich zunehmend Aussteller
einfinden, die primär Verkaufinteressen haben. Im Sinne der Förderung des kulturellen Lebens vor Ort ist
es wichtig, ortsansässigen Künstlern und Künstlergruppen ein Forum zur öffentlichen Darstellung ihrer
Kunst zu bieten.
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften vom 09.06.2006:
Rat vom 20.06.2006:
Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 431
43 / 05
Stellungnahme des Fachamts - 43 Kurzbeschreibung:
Sommertreff
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
x
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2006
2007
2008
2009
2010
2011
E/HHSt 1 300 1770
2.090
2.090
2.090
2.090
2.090
2.090
A/HHSt 1 300 6580
3.971
3.971
3.971
3.971
3.971
3.971
-1.881
-1.881
-1.881
-1.881
-1.881
-1.881
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2006
2007
2008
2009
2010
2011
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Der Sommertreff ist mit einer open-Air-Kino-Veranstaltung und zwei Theateraufführungen eine etablierte
Veranstaltungsreihe, die viel Zuspruch findet und aufgrund von Sponsorengeldern kostengünstig
umgesetzt wird. Da Theatergruppen weit mehr Honorar bekommen als im Ansatz vorgesehen, konnte die
Reihe schon in den letzten Jahren in der gebotenen Qualität nur stattfinden, weil mehr Sponsorengelder
eingeholt wurden als im Haushalt vorgesehen waren und Mehrkosten so durch Mehreinnahmen abgedeckt
wurden. Eine noch stärkere Stützung durch Sponsoren ist nicht möglich, zumal immer mehr Einrichtungen
an Firmen herantreten und die Firmen zu einem noch stärkeren Engagement erfahrungsgemäß nicht
bereit sind. Würde der Sommertreff vorübergehend ausgesetzt, würde die VHS die Sponsoren, die zum
Großteil seit vielen Jahren die Reihe unterstützen, verlieren.
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften vom 09.05.2006:
Rat vom 20.06.2006:
Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 431
43 / 92
Stellungnahme des Fachamts - 43 Kurzbeschreibung:
Mitgliedschaften
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
x
x
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2006
2007
2008
2009
2010
2011
E/HHSt ...............
A/HHSt 1 350 6610
2.925
2.925
2.925
2.925
2.925
2.925
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2006
2007
2008
2009
2010
2011
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
1) Mitglied im Landesverband der Volkshochschulen NW
Der LV ist die Interessenvertretung gegenüber Zuschussgebern, er entwickelt Lehrgangskonzepte und
Fortbildungen; er ist die Prüfungszentrale für EDV-Zertifikate; er handelt Pauschalen bei GEMA, Wort
und Bild und der Künstlersozialkasse aus. Eine Mitgliedschaft ist unverzichtbar, da sie sich auszahlt.
2) Bundesverband Jugend und Film (160 Euro)
Durch die Mitgliedschaft verbilligt sich die Ausleihe der Filme. Zudem ist nur über die Mitgliedschaft
die Ausleihe aktueller Filme möglich. Die Kosten für die Mitgliedschaft werden ausgeglichen durch
den Nutzen.
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften am 09.05.2006:
Rat am 20.06.2006: