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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 293/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00

Inhalt der Datei

Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 431 43 / 01 Stellungnahme des Fachamts - 43 Kurzbeschreibung: Veranstaltungen nach dem Weiterbildungsgesetz Betrieb einer VHS Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein x x bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2006 2007 2008 2009 2010 2011 E/HHSt 431 346.695 349.215 353.870 358.571 363.320 368.116 A/HHSt ................. 321.739 323.424 325.125 326.843 328.579 330.332 24.956 25.791 28.745 31.728 34.741 37.784 Netto Vermögenshaushalt Planjahr E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto siehe nächste Seite (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2006 2007 2008 2009 2010 2011 5 5 5 5 5 5 1.550 1.550 1.550 1.550 1.550 1.550 -1.545 -1.545 -1.545 -1.545 -1.545 -1.545 Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Der Betrieb einer VHS ist eine kommunale Pflichtaufgabe, zur Diskussion stehen kann daher nur der Umfang der durchgeführten Unterrichtsstunden. Die VHS Erftstadt führt jährlich 7200-9600 Unterrichtsstunden durch, das Pfichtangebot für Gemeinden ab 25.000 Einwohner beträgt 3200 Unterrichtsstunden. Eine Reduzierung des Unterrichtsvolumens hätte aus folgenden Gründen nicht den Einspareffekt, den man zunächst vermuten könnte. 1. Eine Absenkung auf das Pflichtangebot hätte zunächst eine Reduzierung der Landeszuschüsse zur Folge. Das Land erstattet der VHS Erftstadt aufgrund einer Besitzstandswahrung nicht nur die Kosten für 2 hauptberufliche pädagogische Mitarbeiterstellen (ca. 50.000 € pro Stelle, zu planen sind 2x1600 UStd.=3200 UStd.), sondern anteilig auch eine 3. hauptberufliche pädagogische Mitarbeiterstelle. Diese zusätzliche Förderung macht ca. 10.000 € aus; die Stadt würde diese Förderung auch bei einer vorübergehenden Stellenstreichung endgültig verlieren. 2. Würden die drei hauptberuflichen pädagogischen Mitarbeiterinnen nur das pro Stelle vorgesehene Pflichtpensum von 1600 Unterrichtsstunden planen, würden pro Jahr nur 4800 UStd. durchgeführt. Dies wäre eine unwirtschaftliche Nutzung vorhandener Kapazitäten. Die Durchführung der doppelten Menge an Unterrichtsstunden ist insofern kostenneutral als die Teilnehmerentgelte schon jetzt die Dozentenhonorare decken und perspektivisch auch zur Mitfinanzierung der Fixkosten beitragen. In den im HSK genannten Ansätzen für Benutzergebühren ist eine Steigerung der Einnahmen gegenüber dem Ansatz in 2005 um zunächst 5 % und langfristig bis 2011 um 18 % vorgesehen; diese Einnahmen können nur erzielt werden, wenn zusätzlich zu den laut Satzung vorgesehenen Gebühren ab 2007 pro Kursbuchung eine Verwaltungskostenpauschale von 2 € eingeführt wird. Eine solche Pauschale belastet - anders als eine allgemeine Gebührenerhöhung für Unterrichtsstunden - langlaufende Kurse weniger als kurze Wochenendseminare. Eine allgemeine Gebührenerhöhung wurde 2004 vorgenommen und hat insbesondere bei den Kursen, die über viele Unterrichtswochen stattfinden, zu einer höheren Ausfallquote geführt; eine weitere allgemeine Gebührenerhöhung könnte sich mithin kontraproduktiv auswirken und sollte vermieden werden. 3. Würde die VHS sich auf das Pflichtangebot konzentrieren, müsste sie die kostenintensiven Angebote, die im Pflichtangebot laut Weiterbildungsgesetz enthalten sein müssen (politische Bildung, Förderung benachteiligter, Deutsch für Ausländer, Alphabetisierung) weiterführen und gewinnbringendere Bereiche (Kultur und Gestalten, Gesundheit) einstellen, sodass der Kostendeckungsgrad insgesamt sinken würde. 4. Eine Reduzierung auf das Pflichtangebot hätte ferner die Folge, dass andernorts Bedarfe entstehen beispielsweise in der Seniorenarbeit, der Elternbildung oder der Schulung von Langzeitarbeitslosen -die die VHS mit ihrem kostengünstigen Einsatz von Honorarkräften wirtschaftlicher abdecken kann als Einrichtungen, die ausschließlich mit hauptberuflichen Mitarbeitern arbeiten. Die in den letzten Jahren durchgeführte Menge an Unterrichtsstunden entspricht dem Bedarf vor Ort. Nur so sind die differenzierten Leistungen zu erbringen, die die Bürger/innen einer Stadt von nicht nur 25.000, sondern eben über 50.000 Einwohnern erwarten. Weil der Bedarf so hoch ist, hat die VHS - trotz der Einsparung einer vollen Stelle im Zuge des ersten HSK - das Angebot im bisherigen Umfang aufrecht erhalten. Eine VHS hat in einer Kommune der Größenordnung Erftstadts eine andere gesellschaftliche, kulturelle und soziale Bedeutung als eine VHS in einer Großstadt, in der es viele andere Anbieter gibt. Der Nutzen der Einsparungen bei einer Reduzierung auf das Pflichtangebot steht mithin in keinem Verhältnis zu den Nachteilen, die sich für den Standort Erftstadt ergeben würden. Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 431 43 / 02 Stellungnahme des Fachamts - 43 Kurzbeschreibung: VHS-Bildungshaus Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein x bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2006 2007 2008 2009 2010 2011 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2006 2007 2008 2009 2010 2011 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Finanzielle Auswirkungen auf das Budget sind noch nicht kalkuliert. Laut Beschluss des Rates vom 16.03.2004 soll die Marienschule, die zur Zeit noch vom Ville-Gymnasium genutzt wird, schrittweise in ein Haus der Erwachsenenbildung umgewandelt werden. Mit der Einrichtung eines Medienraumes und eines Multifunktionsraumes wurde in 2005 ein erster Schritt unternommen. Weitere Maßnahmen hängen von der Freigabe von Unterrichtsräumen durch das Ville-Gymnasium ab. Die Weiterbildung ist nach dem WBG ein gleichberechtigter Teil des Bildungswesens. Zur Sicherung und Ausweitung des Angebots auf die Anforderungen, die an den Bürger, die Bürgerin im Bezug auf den Arbeitsmarkt ihre Beschätigungsfähigkeit sichert, ist ein ganztägig nutzbares und sachgerecht ausgestattets Haus notwendig. Zusätzliche Einnahmen ließen sich durch Auftragsmaßnahmen erzielen. Nach § 17 WBG werden die Mittel des Schulbauprogramms auch für Einrichtungen der Weiterbildung in kommunaler Trägerschaft zur Verfügung gestellt. Stellungnahme des Werkleiters "Immobilienwirtschaft": Das "Haus der Erwachsenenbildung" soll nicht neu errichtet werden. Es wurde vielmehr beschlossen, vorhandene Räume der Marienschule entsprechend herzurichten, wenn sie für schulische Zwecke nicht mehr benötigt werden. Weiterhin sollen bisher nicht genutzte Räume im Dachgeschoss des Gebäudes ausgebaut werden. Bisher liegt für den Um- und Ausbau des Gebäudes lediglich eine Kostenschätzung vor. Danach belaufen sich die Baukosten auf ca. 50.000,- Euro. Die Folgekosten können derzeit lediglich geschätzt werden. Sie werden ca. 50.000,- Euro pro Jahr betragen. Ausschuss für Kultur und Partnerschaften vom 09.05.2006 Rat vom 20.06.2006: Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 431 43 / 03 Stellungnahme des Fachamts - 43 Kurzbeschreibung: Kooperation mit anderen Kommunen Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein x bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Keine Auswirkungen auf das Budget. Die Volkshochschulen im Land und im Rhein-Erft-Kreis arbeiten bei Prüfungen, bei der Lehrfortbildung und bei besonderen, differenzierteren Angeboten zusammen; ansonsten sind Weiterbildungsangebote im Wohnort gerade Sinn der kommunalen VHS und auch hier vor Ort hinreichend ausgelastet. Einsparungen lassen sind nur für konkrete Projekte - wie z.B. gemeinsames Layout, gemeinsamer Internetauftritt, zentrale Schulungen für Honorarkräfte - erzielen und wurden auch bisher berücksichtigt. Ausschuss für Kultur und Partnerschaften vom 09.05.2006: Rat vom 20.06.2006: Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 431 43 / 04 Stellungnahme des Fachamts - 43 Kurzbeschreibung: Kunstmarkt Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein x bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2006 2007 2008 2009 2010 2011 E/HHst.1.350.1500 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 A/HHSt. verschiedene 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 500 500 500 500 500 500 Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2006 2007 2008 2009 2010 2011 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Die Einnahmen aus Standgebühren sind seit der Erhöhung der Standgebühren im Jahr 2004 höher als die Sachkosten (Werbung, Hilfskräfte, Brandsicherheitswache). Nicht darin enthalten ist der personelle Aufwand der VHS-Mitarbeiterinnen, der aber durch die stärkere Einbindung von Hilfskräften reduziert wurde. Gerechtfertigt ist der personelle Aufwand, weil der Kunstmarkt über die Veranstaltung hinaus der kulturellen und kreativen Bildung zugute kommt (Bindung der Teilnehmer an Kurse auf hohem Niveau, Gewinnung neuer Teilnehmer). - Unter einer weiteren Erhöhung der Standgebühren würde das Niveau des Kunstmarktes sinken. Um die Standmieten wieder einzuspielen, würden sich zunehmend Aussteller einfinden, die primär Verkaufinteressen haben. Im Sinne der Förderung des kulturellen Lebens vor Ort ist es wichtig, ortsansässigen Künstlern und Künstlergruppen ein Forum zur öffentlichen Darstellung ihrer Kunst zu bieten. Ausschuss für Kultur und Partnerschaften vom 09.06.2006: Rat vom 20.06.2006: Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 431 43 / 05 Stellungnahme des Fachamts - 43 Kurzbeschreibung: Sommertreff Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein x bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2006 2007 2008 2009 2010 2011 E/HHSt 1 300 1770 2.090 2.090 2.090 2.090 2.090 2.090 A/HHSt 1 300 6580 3.971 3.971 3.971 3.971 3.971 3.971 -1.881 -1.881 -1.881 -1.881 -1.881 -1.881 Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2006 2007 2008 2009 2010 2011 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Der Sommertreff ist mit einer open-Air-Kino-Veranstaltung und zwei Theateraufführungen eine etablierte Veranstaltungsreihe, die viel Zuspruch findet und aufgrund von Sponsorengeldern kostengünstig umgesetzt wird. Da Theatergruppen weit mehr Honorar bekommen als im Ansatz vorgesehen, konnte die Reihe schon in den letzten Jahren in der gebotenen Qualität nur stattfinden, weil mehr Sponsorengelder eingeholt wurden als im Haushalt vorgesehen waren und Mehrkosten so durch Mehreinnahmen abgedeckt wurden. Eine noch stärkere Stützung durch Sponsoren ist nicht möglich, zumal immer mehr Einrichtungen an Firmen herantreten und die Firmen zu einem noch stärkeren Engagement erfahrungsgemäß nicht bereit sind. Würde der Sommertreff vorübergehend ausgesetzt, würde die VHS die Sponsoren, die zum Großteil seit vielen Jahren die Reihe unterstützen, verlieren. Ausschuss für Kultur und Partnerschaften vom 09.05.2006: Rat vom 20.06.2006: Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 431 43 / 92 Stellungnahme des Fachamts - 43 Kurzbeschreibung: Mitgliedschaften Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein x x bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2006 2007 2008 2009 2010 2011 E/HHSt ............... A/HHSt 1 350 6610 2.925 2.925 2.925 2.925 2.925 2.925 Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2006 2007 2008 2009 2010 2011 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) 1) Mitglied im Landesverband der Volkshochschulen NW Der LV ist die Interessenvertretung gegenüber Zuschussgebern, er entwickelt Lehrgangskonzepte und Fortbildungen; er ist die Prüfungszentrale für EDV-Zertifikate; er handelt Pauschalen bei GEMA, Wort und Bild und der Künstlersozialkasse aus. Eine Mitgliedschaft ist unverzichtbar, da sie sich auszahlt. 2) Bundesverband Jugend und Film (160 Euro) Durch die Mitgliedschaft verbilligt sich die Ausleihe der Filme. Zudem ist nur über die Mitgliedschaft die Ausleihe aktueller Filme möglich. Die Kosten für die Mitgliedschaft werden ausgeglichen durch den Nutzen. Ausschuss für Kultur und Partnerschaften am 09.05.2006: Rat am 20.06.2006: