Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3, Seite 1 von 5
Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Städtische Dienste, Erftstadt
Anhang für das Geschäftsjahr 2005
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Städtische Dienste, für das Geschäftsjahr 2005 wurde, wie im Vorjahr, nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung
i. d. Fassung vom 01. Juni 1988 aufgestellt. Der Betriebszweig macht von der Übergangsregelung des Artikel 21 Abs. 2 des Kommunalen Finanzmanagementgesetzes NRW Gebrauch,
wonach für 2005 nach dem bisherigen Recht berichtet werden darf.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gemäß § 21 Eigenbetriebsverordnung 1988 findet das Dritte Buch des Handelsgesetzbuches
für die Aufstellung des Jahresabschlusses der großen Kapitalgesellschaften sinngemäß Anwendung, soweit sich aus dieser Verordnung nichts anderes ergibt.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren.
Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen mit folgenden Ausnahmen: Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in der Stadt Erftstadt werden Pensionsund Beihilfeverpflichtungen seit 2005 von der Rheinischen Versorgungskasse berechnet. Diesen Berechnungen liegen z. T. andere Parameter zugrunde, insbesondere wird - gegenüber
dem bisher verwendeten Zinssatz von 6 % - ein Rechnungszins von 5 % verwendet. Auf
Grund der Verwendung des ab 2005 angesetzten realistischeren Zinssatzes haben sich die
Beihilferückstellungen bzw. Pensionsverpflichtungen deutlich gegenüber dem Vorjahr erhöht.
Die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken; sie sind im Einzelnen bei den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt.
III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aller Positionen des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2005 sowie der kumulierten Abschreibungen zum Stichtag
31.12.2005 sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich.
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Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden ausschließlich
nach der linearen Methode über Nutzungsdauern zwischen 3 und 10 Jahren vorgenommen.
Die Vermögensgegenstände werden nach dem Grundsatz der Einzelbewertung bilanziert und
abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Abgang gezeigt.
Umlaufvermögen
Vorräte
Die Vorräte setzen sich aus Hilfs- und Betriebsstoffen zusammen.
Die Vorräte wurden zum Bilanzstichtag durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt. Der
Bewertung wurden die gewogenen durchschnittlichen Anschaffungskosten zu Grunde gelegt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen wurden generell zum Nominalbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 3 HGB).
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen erbrachte Leistungen. Sie wurden
in Höhe von EUR 376,39 direkt abgeschrieben. Darüber hinaus waren keine Wertberichtigungen erforderlich.
Bei den Forderungen gegen die Stadt/andere Eigenbetriebe handelt es sich ausschließlich um
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen gegen andere Betriebszweige resultieren mit
EUR 29.019,24 aus Lieferungen und Leistungen. Sie sind saldiert mit Verbindlichkeiten aus
dem Verrechnungsverkehr.
Stammkapital
Gem. § 3 der Betriebssatzung der Stadtwerke Erftstadt wurde für den Betriebszweig Städtische Dienste kein Stammkapital gebildet.
Zwar sieht § 9 Abs. 2 EigVO 1988 für den Eigenbetrieb die Bildung von Stammkapital vor,
jedoch ist der Ansatz hier auf Grund der gegebenen Struktur des Betriebes (eine dem Eigenbetrieb entsprechende Einrichtung, die ausschließlich der Deckung des Eigenbedarfs der
Stadt dient) und der Struktur des selbst erwirtschafteten Kapitals (Rücklagen) nicht zweckdienlich. Insoweit sind Abweichungen von der EigVO 1988 bedingt geboten.
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Allgemeine Rücklage
Die allgemeine Rücklage setzt sich aus den erwirtschafteten Gewinnen seit Bildung des Sondervermögens (01.01.1994) zusammen. Im Berichtsjahr wurde ihr der Vorjahresgewinn
(EUR 45.330,67) zugeführt.
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Bei den Beschäftigten der Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Städtische Dienste, handelt es
sich teilweise um Mitarbeiter im Beamtenstatus mit gesetzlich geregelten Versorgungsansprüchen. Da diese pensionsberechtigten Mitarbeiter ihre Ansprüche jeweils vor
dem 01.01.1987 erworben haben, besteht für die Bildung einer Pensionsrückstellung gem.
Artikel 28 EGHGB ein Bilanzierungswahlrecht. Von diesem Bilanzierungswahlrecht wurde
Gebrauch gemacht und auf die Bildung einer Pensionsrückstellung verzichtet.
Die wahlweise nicht bilanzierten Rückstellungen für Pensionszusagen betragen insgesamt
EUR 63.292,42 (i. Vj.: EUR 48.451,49).
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten Beträge für nicht abgerechnete Kosten der Abschlussprüfung, interne Jahresabschlusskosten, für noch nicht angetretenen Urlaub, geleistete
Überstunden, Beihilfen für Beamte, Altersteilzeit sowie andere Aufwendungen, die dem
Grunde jedoch nicht der Höhe nach feststehen.
Sie wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und decken alle bis zur
Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das
abgelaufene Geschäftsjahr betreffen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Rückzahlungsbeträgen passiviert. Sicherheiten für Verbindlichkeiten bestehen nicht. Sämtliche Verbindlichkeiten weisen eine Restlaufzeit von unter einem Jahr auf.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch Saldenlisten zum Bilanzstichtag nachgewiesen.
Verbindlichkeiten gegenüber anderen Betriebszweigen resultieren im Wesentlichen aus dem
gegenseitigen Zahlungsverkehr mit der Wasserversorgung, in Höhe von EUR 350,29 sind
Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten enthalten.
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Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse setzen sich zusammen aus Tief- und Gartenbau sowie der Unterhaltung von
Abwasseranlagen.
Von den periodenfremden sonstigen betrieblichen Erträgen (EUR 6.716,32) betreffen u. a.
EUR 3.249,17 Buchgewinne aus Anlagenabgängen, EUR 1.531,11 Erträge aus der Auflösung
von Rückstellungen sowie EUR 1.497,33 Versicherungserstattungen.
Von den Personalaufwendungen entfallen EUR 1.642,00 auf periodenfremde Aufwendungen
aus der Bewertungsänderung der Rückstellung für Beihilfen auf Grund der geänderten Basis
des durchschnittlichen Beihilfeaufwandes eines Pensionärs.
Von den periodenfremden sonstigen betrieblichen Aufwendungen (EUR 616,47) entfallen u.
a. EUR 376,39 auf die Abschreibungen auf Forderungen.
IV.
Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.
V.
Sonstige Angaben
Beschäftigte
Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl betrug:
2005
Beamte
Angestellte
Arbeiter
2004
0,20
1,22
11,00
12,42
Organe
Betriebsausschuss/Werksausschuss
Vorsitzender:
1. stellv. Vorsitzender:
2. stellv. Vorsitzender:
Kukla, Kurt
Siebolds, Claudia
Henseler, Johannes
Schriftführerin:
1. stellv. Schriftführerin:
2. stellv. Schriftführerin:
3. stellv. Schriftführerin:
Schneider, Marianne
Gorges-Giel, Margret
Stein, Heike
Stegh, Brigitte
0,20
1,22
10,50
11,92
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Ordentliche Mitglieder:
CDU-Fraktion/F.D.P-Fraktion
SB Gladow, Stefan
SB Haarhoff, Marga
STV Kreutner, Günter
STV Morgen, Patrick
STV Mörs, Heinz
STV Wirtz, Klaus
STV Hannig, Dirk
SB Wildenburg, Josef
SPD-Fraktion/FRAKTION Bündnis
90/Die Grünen
STV Arens, Heinz
STV Henseler, Johannes
STV Kukla, Kurt
STV Siebolds, Claudia
STV Sindermann, Hans
SB Wißmann, Heinz Willi
STV Zeller, Ulrike
Ausgeübter Beruf
Freier Handelsvertreter
Unbekannt
Beamter
Kommunaler Arbeitnehmer
Pensionär
Leitender Angestellter
Pensionär
Lehrer
Rentner
Selbständiger Kfz-Meister
Pensionär
Beamtin
Unternehmensberater
Pensionär
Lehrerin
Beschäftigtenvertreter:
Kloiber, Manfred
Süß, Hans Theodor
Betriebsleitung/Werkleitung:
Ernst-Dieter Bösche, Erster Betriebsleiter/Werkleiter
Roland Klinkhammer, Betriebsleiter/Technischer Werkleiter
Hinsichtlich der Organbezüge wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch
gemacht.
VI.
Ergebnisverwendung
Der Betriebszweig Städtische Dienste schließt mit einem Jahresgewinn in Höhe von EUR
65.212,78 ab. Es wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn mit dem Verlustvortrag (EUR
7.908,14) zu verrechnen und den übersteigenden Betrag (EUR 57.304,64) zur Stärkung der
Eigenfinanzierung in die allgemeine Rücklage einzustellen.
Erftstadt, den 28. Juli 2006
……………………………………….
(Bösche)
Erster Betriebsleiter/Werkleiter
…………………………………………
(Klinkhammer)
Betriebsleiter/Techn. Werkleiter