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Beschlussvorlage (3. Anlage zur V 574/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

Anlage 3, Seite 1 von 5 Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Städtische Dienste, Erftstadt Anhang für das Geschäftsjahr 2005 I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Städtische Dienste, für das Geschäftsjahr 2005 wurde, wie im Vorjahr, nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung i. d. Fassung vom 01. Juni 1988 aufgestellt. Der Betriebszweig macht von der Übergangsregelung des Artikel 21 Abs. 2 des Kommunalen Finanzmanagementgesetzes NRW Gebrauch, wonach für 2005 nach dem bisherigen Recht berichtet werden darf. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gemäß § 21 Eigenbetriebsverordnung 1988 findet das Dritte Buch des Handelsgesetzbuches für die Aufstellung des Jahresabschlusses der großen Kapitalgesellschaften sinngemäß Anwendung, soweit sich aus dieser Verordnung nichts anderes ergibt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren. Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen mit folgenden Ausnahmen: Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in der Stadt Erftstadt werden Pensionsund Beihilfeverpflichtungen seit 2005 von der Rheinischen Versorgungskasse berechnet. Diesen Berechnungen liegen z. T. andere Parameter zugrunde, insbesondere wird - gegenüber dem bisher verwendeten Zinssatz von 6 % - ein Rechnungszins von 5 % verwendet. Auf Grund der Verwendung des ab 2005 angesetzten realistischeren Zinssatzes haben sich die Beihilferückstellungen bzw. Pensionsverpflichtungen deutlich gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden berücksichtigen alle erkennbaren Risiken; sie sind im Einzelnen bei den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt. III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aller Positionen des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2005 sowie der kumulierten Abschreibungen zum Stichtag 31.12.2005 sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Anlage 3, Seite 2 von 5 Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden ausschließlich nach der linearen Methode über Nutzungsdauern zwischen 3 und 10 Jahren vorgenommen. Die Vermögensgegenstände werden nach dem Grundsatz der Einzelbewertung bilanziert und abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Abgang gezeigt. Umlaufvermögen Vorräte Die Vorräte setzen sich aus Hilfs- und Betriebsstoffen zusammen. Die Vorräte wurden zum Bilanzstichtag durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt. Der Bewertung wurden die gewogenen durchschnittlichen Anschaffungskosten zu Grunde gelegt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen wurden generell zum Nominalbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 3 HGB). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen erbrachte Leistungen. Sie wurden in Höhe von EUR 376,39 direkt abgeschrieben. Darüber hinaus waren keine Wertberichtigungen erforderlich. Bei den Forderungen gegen die Stadt/andere Eigenbetriebe handelt es sich ausschließlich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen gegen andere Betriebszweige resultieren mit EUR 29.019,24 aus Lieferungen und Leistungen. Sie sind saldiert mit Verbindlichkeiten aus dem Verrechnungsverkehr. Stammkapital Gem. § 3 der Betriebssatzung der Stadtwerke Erftstadt wurde für den Betriebszweig Städtische Dienste kein Stammkapital gebildet. Zwar sieht § 9 Abs. 2 EigVO 1988 für den Eigenbetrieb die Bildung von Stammkapital vor, jedoch ist der Ansatz hier auf Grund der gegebenen Struktur des Betriebes (eine dem Eigenbetrieb entsprechende Einrichtung, die ausschließlich der Deckung des Eigenbedarfs der Stadt dient) und der Struktur des selbst erwirtschafteten Kapitals (Rücklagen) nicht zweckdienlich. Insoweit sind Abweichungen von der EigVO 1988 bedingt geboten. Anlage 3, Seite 3 von 5 Allgemeine Rücklage Die allgemeine Rücklage setzt sich aus den erwirtschafteten Gewinnen seit Bildung des Sondervermögens (01.01.1994) zusammen. Im Berichtsjahr wurde ihr der Vorjahresgewinn (EUR 45.330,67) zugeführt. Rückstellungen Pensionsrückstellungen Bei den Beschäftigten der Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Städtische Dienste, handelt es sich teilweise um Mitarbeiter im Beamtenstatus mit gesetzlich geregelten Versorgungsansprüchen. Da diese pensionsberechtigten Mitarbeiter ihre Ansprüche jeweils vor dem 01.01.1987 erworben haben, besteht für die Bildung einer Pensionsrückstellung gem. Artikel 28 EGHGB ein Bilanzierungswahlrecht. Von diesem Bilanzierungswahlrecht wurde Gebrauch gemacht und auf die Bildung einer Pensionsrückstellung verzichtet. Die wahlweise nicht bilanzierten Rückstellungen für Pensionszusagen betragen insgesamt EUR 63.292,42 (i. Vj.: EUR 48.451,49). Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten Beträge für nicht abgerechnete Kosten der Abschlussprüfung, interne Jahresabschlusskosten, für noch nicht angetretenen Urlaub, geleistete Überstunden, Beihilfen für Beamte, Altersteilzeit sowie andere Aufwendungen, die dem Grunde jedoch nicht der Höhe nach feststehen. Sie wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und decken alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Rückzahlungsbeträgen passiviert. Sicherheiten für Verbindlichkeiten bestehen nicht. Sämtliche Verbindlichkeiten weisen eine Restlaufzeit von unter einem Jahr auf. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch Saldenlisten zum Bilanzstichtag nachgewiesen. Verbindlichkeiten gegenüber anderen Betriebszweigen resultieren im Wesentlichen aus dem gegenseitigen Zahlungsverkehr mit der Wasserversorgung, in Höhe von EUR 350,29 sind Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten enthalten. Anlage 3, Seite 4 von 5 Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse setzen sich zusammen aus Tief- und Gartenbau sowie der Unterhaltung von Abwasseranlagen. Von den periodenfremden sonstigen betrieblichen Erträgen (EUR 6.716,32) betreffen u. a. EUR 3.249,17 Buchgewinne aus Anlagenabgängen, EUR 1.531,11 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie EUR 1.497,33 Versicherungserstattungen. Von den Personalaufwendungen entfallen EUR 1.642,00 auf periodenfremde Aufwendungen aus der Bewertungsänderung der Rückstellung für Beihilfen auf Grund der geänderten Basis des durchschnittlichen Beihilfeaufwandes eines Pensionärs. Von den periodenfremden sonstigen betrieblichen Aufwendungen (EUR 616,47) entfallen u. a. EUR 376,39 auf die Abschreibungen auf Forderungen. IV. Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht. V. Sonstige Angaben Beschäftigte Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl betrug: 2005 Beamte Angestellte Arbeiter 2004 0,20 1,22 11,00 12,42 Organe Betriebsausschuss/Werksausschuss Vorsitzender: 1. stellv. Vorsitzender: 2. stellv. Vorsitzender: Kukla, Kurt Siebolds, Claudia Henseler, Johannes Schriftführerin: 1. stellv. Schriftführerin: 2. stellv. Schriftführerin: 3. stellv. Schriftführerin: Schneider, Marianne Gorges-Giel, Margret Stein, Heike Stegh, Brigitte 0,20 1,22 10,50 11,92 Anlage 3, Seite 5 von 5 Ordentliche Mitglieder: CDU-Fraktion/F.D.P-Fraktion SB Gladow, Stefan SB Haarhoff, Marga STV Kreutner, Günter STV Morgen, Patrick STV Mörs, Heinz STV Wirtz, Klaus STV Hannig, Dirk SB Wildenburg, Josef SPD-Fraktion/FRAKTION Bündnis 90/Die Grünen STV Arens, Heinz STV Henseler, Johannes STV Kukla, Kurt STV Siebolds, Claudia STV Sindermann, Hans SB Wißmann, Heinz Willi STV Zeller, Ulrike Ausgeübter Beruf Freier Handelsvertreter Unbekannt Beamter Kommunaler Arbeitnehmer Pensionär Leitender Angestellter Pensionär Lehrer Rentner Selbständiger Kfz-Meister Pensionär Beamtin Unternehmensberater Pensionär Lehrerin Beschäftigtenvertreter: Kloiber, Manfred Süß, Hans Theodor Betriebsleitung/Werkleitung: Ernst-Dieter Bösche, Erster Betriebsleiter/Werkleiter Roland Klinkhammer, Betriebsleiter/Technischer Werkleiter Hinsichtlich der Organbezüge wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. VI. Ergebnisverwendung Der Betriebszweig Städtische Dienste schließt mit einem Jahresgewinn in Höhe von EUR 65.212,78 ab. Es wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn mit dem Verlustvortrag (EUR 7.908,14) zu verrechnen und den übersteigenden Betrag (EUR 57.304,64) zur Stärkung der Eigenfinanzierung in die allgemeine Rücklage einzustellen. Erftstadt, den 28. Juli 2006 ………………………………………. (Bösche) Erster Betriebsleiter/Werkleiter ………………………………………… (Klinkhammer) Betriebsleiter/Techn. Werkleiter