Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 401
40 / 04
Stellungnahme des Fachamts - 40 Kurzbeschreibung:
Entgeltliche Nutzung der Lehrschwimmbecken durch VHS
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
x
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Die VHS nutzt nur das Lehrschwimmbecken in Bliesheim an insgesamt 5 Wochenstunden. Das Bad ist
täglich ca. 14 Stunden in Betrieb, also 70 Stunden die Woche.
Die VHS-Nutzung beträgt ca. 7% der Gesamtzeit. Bei Kosten von etwa 50.000 Euro wäre eine
Nutzungsgebühr der VHS in Höhe von etwa 3.500 Euro in Rechnung zu stellen.
Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003:
keine Änderung
Rat vom 06.05.2003:
keine Änderung
Stellungnahme:
siehe oben
T850.xls
23 A40
Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 401
40 / 05
Stellungnahme des Fachamts - 40 Kurzbeschreibung:
Erhebung Entgelte für Wasserflächen in den Schulen durch Vereine und Frühschwimmer
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
x
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Die 3 Lehrschwimmbecken Kosten ca 285.000.- Euro /Jahr.
Sie werden genutzt an ca. 200 Tagen, im Schnitt 12 Stunden pro Tag. Die 3 Wasserflächen stehen also ca. 7.200 Std zur
Verfügung. Eine Stunde Wasserfläche kostet ca. 40.- Euro.
Die Wasserflächen werden ca 50:50 durch Schulen und Vereine genutzt. Für die Vereine werden demnach im Schulhaushalt ca
140.000.- Euro zuzüglich der Kosten für die Hallenbadnutzung in Höhe von 80.000.- Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt.
Bei Erhebung von 5.- Euro Betriebskostenpauschale pro schwimmendes Vereinsmitglied wären ca. 25.000.- Euro jährlich zu
erzielen. Die Frühschwimmer bezahlen für ihre Nutzung analog den Eintrittspreisen im Hallenbad.
Stellungnahme Werkleiter -81-:
Alternativ-Vorschlag: Reduzierung der Nutzungsstunden durch Schulen und Vereine
Zurzeit haben wir für die Öffentlichkeit 42,5 Std. und -40- hat 33 Std.. Aus steuerlichen Gründen (sog. Eigenverbrauch) muss -81dem Amt -40- diesen Kostenanteil (ohne Beckendienst) in Rechnung stellen (244.909 Euro). Wenn sich die Std. von -40- verringern,
führt das sofort zu porportionalen Minderkosten bei -40- und höherem Anteil des öffentlichen Badebetriebes, der 2009 auszugleichen
wäre; Hintergrund ist, dass die Kosten nur marginal betriebsstundenabhängig sind.
Bei einer Reduzierung von 33 auf 20 Std. hat -40- nur noch 163.000 Euro zu bezahlen, -81- hat ungefähr 150.000 Euro mehr
Verlust, der 2009 auszugleichen ist.
Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003:
keine Änderung
Rat vom 06.05.2003:
keine Änderung
Stellungnahme:
siehe oben
T850.xls
24 A40
Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 401
40 / 07
Stellungnahme des Fachamts - 40 Kurzbeschreibung:
Entgeltliche Nutzung von Tennisplätzen durch Dritte
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
x
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Der Tennisplatz hinter der Lechenicher Aula wurde im vergangenen Jahr umgebaut und wird durch das
Gymnasium auch als Pausenhof genutzt.
Finanziert wurde der Umbau durch Stadt, Schule und in erheblichem Umfang auch durch den Tennisclub
Lechenich, der diese Fläche durch den neuen Belag jetzt auch außerhalb der Saison nutzen kann. Da der
Verein sich mit 20.000.- Euro stark an der Finanzierung beteiligte, sollte auf ein Nutzungsentgelt verzichtet
werden.
Ansonsten befinden sich keine weiteren Plätze in der Verwaltung -40-.
Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003:
keine Änderung
Rat vom 06.05.2003:
keine Änderung
Stellungnahme:
siehe oben
T850.xls
29 A40
Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 401
40 / 08
Stellungnahme des Fachamts - 40 Kurzbeschreibung:
Schließung der Lehrschwimmbecken
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
x
x
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt210.5400 .................
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Für den lehrplanmäßigen Schwimmunterricht betreibt die Stadt 3 Lehrschwimmbecken in Bliesheim, Erp und Lechenich. In Erp
schwimmen GS Erp, GS Lechnich-Süd, GS Gymnich, Kiga Borr, VHS, SGE, VfL Erp, VfB Erftstadt, Aktiv Club, DLRG. In Bliesheim
GS Bliesheim, GS Donatus, GS Kierdorf, ev. Kiga Liblar, VHS, SGE, Behindertensportclub, BC Blieheim, Wassersportfreunde
Liblar, DLRG. In Lechenich Frühschwimmen, Gymnasium Lech., RS Lech., HS Lech., GS Nord, VfB Erftstadt, Haus Lebenshilfe,
DLRG, SGE, Leistungsstützpunkt Schwimmen.
Bei Schließung der Bäder sind Einsparungen in Höhe von ca. 225.000 Euro möglich. 197.000 Euro im Budget 401 und 28.000 Euro
beim Eigenbetrieb Immobilien. Es entfielen weiterhin im Budget 401 die Kosten für die Betreuung durch die Stadtwerke ca 20.000
Euro in den UA 210 und 230.
Schließung bedeutet "zukünftig kein Schwimmunterricht in den Schulen und kein Schwimmbetrieb in den Vereinen".
Zu beachten ist auch, dass Bäder, die vorübergehend stillgelegt werden, bei Wiederinbetriebnahme Kosten verursachen, die nahe
einer Neuerrichtung liegen. Auf die anliegende Kostenermittlung wird verwiesen.
Stellungnahme Werkleiter -81-:
Bei Schließung des Schulbades Lechenich oder eines oder beider Lehrschwimmbecken würde -81- dem Amt -40- nicht mehr die
bädertechnische Aufsicht in Rechnung stellen. Das wäre für -40- erst einmal gespart. Bei -81- würde das nicht zu einem erhöhten,
letztlich wieder von der Stadt zu zahlenden Verlustausgleich führen (für 2003 im HHJ 2009), sondern durch Reduzierung der
Fremdaufträge neutralisiert.
Stellungnahme Werkleiter -82-:
In den Lehrschwimmbecken in Bliesheim und Erp werden in den kommenden Jahren erhebliche Sanierungsmaßnahmen erforderlich
sein. In der sog. Dringlichkeitsliste sind Beträge in Höhe von 300.000,- Euro bzw. 350.000,- Euro vorgeshen.
Es wäre - unter Einbeziehung der Betriebskosten - zu prüfen, in welchem Umfang sich Einsparungen ergeben würden, wenn die
Einrichtungen z.B. in Gymnastikhallen umgebaut würden.
Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003:
Rat vom 06.05.2003: keine Änderung
abgelehnt
Stellungnahme:
siehe oben
T850.xls
31 A40
Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 401
40 / 13
Stellungnahme des Fachamts - 40 Kurzbeschreibung:
Erhebung von Nutzungsentgelten für Sportstätten und Hallen
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
x
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Die Sportstätten der Stadt stehen den Vereinen praktisch rund um die Uhr zur Verfügung. Kosten werden
zur Zeit ermittelt.
Bei den Hallen entstehen Gesamtkosten von ca. 1,66 MIO Euro jährlich. Die Hallen werden von 8.00 Uhr
bis 23.00 Uhr genutzt. Bei ca. 260 Nutzungstagen werden die 17 Hallen insgesamt ca. 53.000 Stunden
genutzt. Eine Stunde ist daher mit Kosten von ca 30.- Euro anzusetzen. Die Vereine nutzen die Hallen in
etwa 50 % der Gesamtzeit. Hier entstehen Kosten in Höhe von etwa 830.000 Euro zu Lasten des
Schuletats. Die Vereine könnten an den Kosten zumindest beteiligt werden. Denkbar ist eine
Pauschalnutzungsgebühr von 5.-- Euro pro Vereinsmitglied. Nach neuesten Zahlen haben die Vereine
knapp 16.000 Mitglieder. Zu erzielen wären bis zu 90.000 Euro pro Jahr
Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003:
Ausschuss für Sport und Soziales vom 19.03.2003:
abgelehnt
Rat vom 06.05.2003.
keine Änderung
Stellungnahme:
siehe oben
T850.xls
25 A40
Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 451
40 / 14
Stellungnahme des Fachamts - 40 Kurzbeschreibung:
Entgelte für die Nutzung der Bürgerhallen
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
x
x
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Die Verwaltung der beiden Bürgerhallen in Dirmerzheim und Köttingen wurden durch Vertrag auf die
Dorfgemeinschaften übertragen. Insgesamt kosten beide Hallen zusammen ca. 48.000.-- Euro pro Jahr
(vertraglich festgelegte Unterhaltung pro Jahr). Die Einnahmen für die Vermietung gehen an die
Dorfgemeinschaften. Sollten diese Einnahmen zugunsten der Stadt eingenommen werden, müssten die
beiden Verträge gekündigt werden, da die Dorfgemeinschaften ohne diese Einnahmen die Hallen mit
Sicherheit nicht mehr ordnungsgemäß unterhalten könnten. Das heißt aber auch Übernahme des
Tagesgeschäftes durch die Sportverwaltung. Mit vorhandenem Personal nicht leistbar. Die beiden Hallen
würden sicherlich erheblich teurer als sie jetzt sind.
Ausschuss für Sport und Soziales vom 19.03.2003:
keine Änderung
Rat vom 06.05.2003:
keine Änderung
Stellungnahme:
siehe oben
T850.xls
77 A40
Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 401
40 / 15
Stellungnahme des Fachamts - 40 Kurzbeschreibung:
Förderung von Sportlerheimen
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
x
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Die Maßnahme ist mit Nr. 50 / 16 Zuschüsse Sport nach Richtlinien im Zusammenhang zu sehen.
Es werden Zuschüsse nach Richtlinien gewährt (siehe Anlage)
Ausschuss für Sport und Soziales vom 19.03.2003:
abgelehnt; Überarbietung der Richtlinien
Rat vom 06.05.2003.
keine Änderung
Stellungnahme:
Die Maßnahme ist mit Nr. 40/16 Zuschüsse Sport der überarbeiteten Richtlinien in Zusammenhang
zu sehen (überarbeitete Richtlinien sind dort als Anlage beigefügt).
T850.xls
32 A40
Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 401
40 / 16
Stellungnahme des Fachamts - 40 Kurzbeschreibung:
Zuschüsse Sport nach Richtlinien
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
x
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Die Maßnahme ist mit Nr. 40 / 15 Förderung Sportlerheime im Zusammenhang zu sehen.
Es werden Zuschüsse nach Richtlinien gewährt (siehe Anlage).
Ausschuss für sport und Soziales vom 19.03.2003.
abgelehnt; Überarbeitung der Richtlinien
Rat vom 06.05.2003:
keine Änderung
Stellungnahme:
siehe oben
Die überarbeiteten Richtlinien sind als Anlage beigefügt.
T850.xls
79 A40