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Beschlussvorlage (3. Anlage zur V 572/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
21 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

Anlage 3, Seite 1 von 5 Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Freibäder, Erftstadt Anhang für das Geschäftsjahr 2005 I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Freibäder, für das Geschäftsjahr 2005 wurde, wie im Vorjahr, nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung i. d. Fassung vom 01. Juni 1988 aufgestellt. Der Betriebszweig macht von der Übergangsregelung des Artikel 21 Abs. 2 des Kommunalen Finanzmanagementgesetzes NRW Gebrauch, wonach für 2005 nach dem bisherigen Recht berichtet werden darf. II. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Gemäß § 21 Eigenbetriebsverordnung 1988 findet das Dritte Buch des Handelsgesetzbuches für die Aufstellung des Jahresabschlusses sinngemäß Anwendung, soweit sich aus dieser Verordnung nichts anderes ergibt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren. Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen mit folgenden Ausnahmen: Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in der Stadt Erftstadt werden Pensionsund Beihilfeverpflichtungen seit 2005 von der Rheinischen Versorgungskasse berechnet. Diesen Berechnungen liegen z. T. andere Parameter zugrunde, insbesondere wird - gegenüber dem bisher verwendeten Zinssatz von 6 % - ein Rechnungszins von 5 % verwendet. Auf Grund der Verwendung des ab 2005 angesetzten realistischeren Zinssatzes haben sich die Beihilferückstellungen bzw. Pensionsverpflichtungen deutlich gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden berücksichtigen alle erkennbaren Risiken; sie sind im Einzelnen bei den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt. III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aller Positionen des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2005 sowie der kumulierten Abschreibungen zum Stichtag 31.12.2005 sind aus dem Anlagespiegel ersichtlich. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet; im Einzelnen: EUR 1. Grundstück Kierdorf 8.000 qm à EUR 7,67 Lechenich 14.000 qm à EUR 10,22 61.355,02 143.161,73 204.516,75 Anlage 3, Seite 2 von 5 2. Bauwerke einschl. Badebecken Kierdorf Restbuchwert (Baujahr 1940) Lechenich (1970) 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen 1,00 1,00 2,00 40.779,88 Die Abschreibungen werden ausschließlich nach der linearen Methode über Nutzungsdauern zwischen 5 und 20 Jahren vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und in der Entwicklung des Anlagevermögens als Abgang behandelt. Umlaufvermögen Vorräte Eine Vorratsbewirtschaftung bestand am Bilanzstichtag nicht. Forderungen Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände wurden generell zum Nominalbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 3 HGB). Ausfall- und Wertrisiken werden durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen EUR 67.245,53 gegen den Verein Schwimmen Sonnen Spass e.V. Sie resultieren aus Pacht. Die Forderungen gegen andere Betriebszweige betreffen den gegenseitigen Zahlungsverkehr im Kontokorrent und resultieren in Höhe von EUR 8.079,72 aus der Überzahlungen von Wasserentgelten und Kanalbenutzungsgebühren. Die Forderungen an die Stadt resultieren aus der Abrechnung der "Erftstadt-Card". Stammkapital Gem. § 3 der Betriebssatzung der Stadtwerke Erftstadt wurde für den Betriebszweig Freibäder kein Stammkapital gebildet. Rücklagen Die allgemeine Rücklage wurde mit den eingezahlten Beträgen bewertet. Zweckgebundene Rücklagen waren nicht zu verzeichnen. Rückstellungen Pensionsrückstellungen Bei den Beschäftigten der Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Freibäder, handelt es sich teilweise um Mitarbeiter im Beamtenstatus mit gesetzlich geregelten Versorgungsansprüchen. Da diese pensionsberechtigten Mitarbeiter ihre Ansprüche jeweils vor dem 01.01.1987 er- Anlage 3, Seite 3 von 5 worben haben, besteht für die Bildung einer Pensionsrückstellung gem. Artikel 28 EGHGB ein Bilanzierungswahlrecht. Von diesem Bilanzierungswahlrecht wurde Gebrauch gemacht und auf die Bildung einer Pensionsrückstellung verzichtet. Die wahlweise nicht bilanzierten Rückstellungen für Pensionszusagen betragen insgesamt EUR 18.631,53 (i. Vj.: EUR 15.944,44). Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Kosten für Jahresabschluss und Steuererklärung, Aufwendungen für noch nicht angetretenen Urlaub der Mitarbeiter, zukünftige Beihilfen an Beamte sowie andere Aufwendungen, die dem Grunde, jedoch nicht der Höhe nach, feststehen. Sie wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und decken alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Rückzahlungsbeträgen passiviert. Sicherheiten für Verbindlichkeiten bestehen nicht. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen ein Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Die Restlaufzeit des Darlehens ist aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch Saldenlisten zum Bilanzstichtag nachgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Betriebszweigen betreffen in Höhe von EUR 13.820,28 Lieferungen und Leistungen sowie den gegenseitigen Zahlungsverkehr im Kontokorrent. Kontokorrentverbindlichkeiten bestehen gegenüber dem Betriebszweig Hallenbad. Lieferungen und Leistungen wurden von den Städtischen Diensten bezogen. Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse resultieren aus dem Verkauf von Eintrittskarten für das Freibad Kierdorf (EUR 19.625,80) und aus der Pacht für das Freibad Lechenich (EUR 57.970,28). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 873,21 enthalten. Davon entfallen u. a. EUR 593,39 auf die Auflösung von Rückstellungen und EUR 261,79 auf eine Versicherungserstattung. Der Materialaufwand betrifft den Wasserbezug, Kanalbenutzung, Strom, Gas sowie Chemikalien. Dieser fällt nur für das Freibad Kierdorf an. Die Personalkosten betreffen den Betrieb des Freibades Kierdorf, die Überprüfung der technischen Betriebsbereitschaft des Freibades Lechenich und die Verwaltung. Von den Personalaufwendungen entfallen EUR 1.799,00 auf periodenfremde Aufwendungen aus der Bewertungsänderung der Rückstellung für Beihilfen. Anlage 3, Seite 4 von 5 Im Abschreibungsaufwand schlägt sich der betriebsgewöhnliche Wertverzehr der Anlagen nieder. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich. Von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen EUR 182.469,46 auf die Kostenerstattung an den Verein Schwimmen Sonnen Spass e.V. Periodenfremde Aufwendungen sind im Berichtsjahr in Höhe von EUR 5.141,30 zu verzeichnen. Davon entfallen € 4.281,14 auf die Abfallbeseitung im Freibad Kierdorf für Vorjahre; sie wurde im Berichtsjahr erstmalig und für die zurückliegenden 5 Jahre nachträglich erhoben. IV. Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen Der Vertrag mit dem Verein Schwimmen Sonnen Spass e.V. gilt bis zum 31. Dezember 2008. Aus diesem Vertrag besteht die Verpflichtung, einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von EUR 182.469,46 zu gewähren. Diesem stehen zu erwartende Pachteinnahmen in Höhe von EUR 57.970,28 p. a. gegenüber. Daraus ergibt sich eine finanzielle Verpflichtung von EUR 124.499,18 p. a., für 2006 bis 2008 insgesamt ausmachend EUR 373.497,54. V. Sonstige Angaben Beschäftigte Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl betrug: Beamte Angestellte Arbeiter Aushilfen 2005 0,22 1,16 0,70 1,50 3,58 2004 0,22 0,94 0,70 2,25 4,11 Organe Betriebsausschuss/Werksausschuss Vorsitzender: 1. stellv. Vorsitzender: 2. stellv. Vorsitzender: Kukla, Kurt Siebolds, Claudia Henseler, Johannes Schriftführerin: 1. stellv. Schriftführerin: 2. stellv. Schriftführerin: 3. stellv. Schriftführerin: Schneider, Marianne Gorges-Giel, Margret Stein, Heike Stegh, Brigitte Ordentliche Mitglieder: CDU-Fraktion/F.D.P-Fraktion SB Gladow, Stefan SB Haarhoff, Marga STV Kreutner, Günter STV Morgen, Patrick STV Mörs, Heinz STV Wirtz, Klaus STV Hannig, Dirk SB Wildenburg, Josef Ausgeübter Beruf Freier Handelsvertreter Unbekannt Beamter Kommunaler Arbeitnehmer Pensionär Leitender Angestellter Pensionär Lehrer Anlage 3, Seite 5 von 5 SPD-Fraktion/FRAKTION Bündnis 90/ Die Grünen STV Arens, Heinz STV Henseler, Johannes STV Kukla, Kurt STV Siebolds, Claudia STV Sindermann, Hans SB Wißmann, Heinz Willi STV Zeller, Ulrike Rentner Selbständiger Kfz-Meister Pensionär Beamtin Unternehmensberater Pensionär Lehrerin Beschäftigtenvertreter: Kloiber, Manfred Süß, Hans Theodor Betriebsleitung/Werkleitung: Ernst-Dieter Bösche Roland Klinkhammer Erster Betriebsleiter/Werkleiter Betriebsleiter/Technischer Werkleiter Hinsichtlich der Organbezüge wird von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. VI. Ergebnisverwendung Der Betriebszweig Freibäder schließt mit einem Jahresverlust von EUR 389.888,37 (i. Vj.: EUR 414.179,45) ab. Dem Rat der Stadt Erftstadt wird zur Beschlussfassung vorgeschlagen, den Jahresverlust in Höhe von EUR 225.020,00 aus Mitteln der Stadt abzudecken und den übersteigenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. Hierzu wird auch auf die Beschlussempfehlung im Betriebszweig Hallenbad verwiesen. Erftstadt, den 28. Juli 2006 ……………………………………….. (Bösche) Erster Betriebsleiter/Werkleiter ………………………………………. (Klinkhammer) Betriebsleiter/Techn. Werkleiter