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Beschlussvorlage (Soll-Ist-Vergleich der Ziele der Jugendhilfeplanungen 2002 - 2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
22.08.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Soll-Ist-Vergleich der Ziele der Jugendhilfeplanungen 2002 - 2007) Beschlussvorlage (Soll-Ist-Vergleich der Ziele der Jugendhilfeplanungen 2002 - 2007)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 354/2007 Az.: 51 JHP Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 16.07.2007 Beratungsfolge Unterausschuss Jugendhilfeplanung Termin 16.08.2007 Jugendhilfeausschuss 22.08.2007 Betrifft: Bemerkungen Soll-Ist-Vergleich der Ziele der Jugendhilfeplanungen 2002 - 2007 Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 16.07.2007 Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Soll-Ist-Vergleich der Ziele der Jugendhilfeplanungen 2002 – 2007 zur Kenntnis. Begründung: In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 11.02.2004 wurde eine Soll-IstDarstellung (A 7/3159) erstmals beraten und die Verwaltung des Jugendamtes beauftragt, nach Fertigstellung aller Teilpläne eine Gegenüberstellung aller Ziele aus den verschiedenen Teilplänen und dem Stand der Zielerreichung vorzulegen. Abweichungen sollen erläutert werden. Die Verwaltung des Jugendamtes schlug eine Beratung der Vorlage im Jahr 2005 vor, da u. a. eine Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vorgesehen war (vgl. A 7/2313). Außerdem sollten die letzten Teilpläne im Laufe des Jahres fertig gestellt werden. Die Soll-/Ist-Darstellung der Ziele der Jugendhilfeplanung sollten schließlich anläßlich eines Wochenendseminars für die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses beraten werden. Diese geplante Veranstaltung musste zweimal wegen nicht ausreichender Anmeldungen abgesagt werden. In der Sitzung vom 23.05.2007 wurde deshalb vorgeschlagen, entsprechende Themen für ein drittes zu planendes Wochenende bis zum 15.06.2007 einzureichen. Da keine Tagesordnungspunkte angemeldet wurden, muss nunmehr eine Beratung der Soll-Ist-Darstellung (siehe Anlage 1) in den Sitzungen des Unterausschusses Jugendhilfeplanung erfolgen. Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt vor, die einzelnen Teilpläne sukzessive zu behandeln. Damit wird zum einen der o. a. Antrag erledigt, und zum anderen der Planungszyklus 2000 – 2007 formal abgeschlossen. i.V. (Erner) -2-