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Beschlussvorlage (Anlage zur V 354/2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
27 kB
Datum
22.08.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur V 354/2007 Stand der Jugendhilfeplanung - Jugendamt Erftstadt 07.2007 - Planungsziele bis 2007 Nr. II.1 Teilplanung Jugendverbandsarbeit Quelle JHA vom V 7/2169 14.11.2002 Siehe auch: Förderrichtlinien II.2 AG § 78 SGB VIII: Stadtjugendring Kommunale Jugendarbeit V 7/2800 19.11.2003 FortZiele schreibung 2 - Vereinfachtes Antragsverfahren - Veranstaltung für Ehrenamtliche - Öffentlichkeitsarbeit - Zuschusserhöhung - Erftstadt-Card für Jugendgruppenleitung - Erstellung Freizeitstättenplanung (siehe II.3) - Jugendzeltplatz 5 - Erstellung Freizeitstättenplanung (siehe II.3) - Verteilung Fachkraftstunden Jugendfreizeitstätten II.4 AG § 78 SGB VIII: Stadtjugendring Spielplätze / Spielmobil Federführung: Amt - 65 - - nicht umgesetzt - umgesetzt - Vernetzung verstärken (u.a. Schule etc.) - wird mit der Jugendkulturhalle Liblar umgesetzt - teilweise umgesetzt Siehe auch: Landesjugendplan II.3 Stand der Zielerreichung - umgesetzt - teilweise umgesetzt - z.Z. kein Bedarf - teilweise umgesetzt - umgesetzt - umgesetzt V 7/2169 14.11.2002 2 - Liblar – 1. Priorität - Erp – 1. Priorität - Kierdorf – 3. Priorität - Lechenich – 4. Priorität - Bliesheim – 5. Priorität - teilweise umgesetzt - nicht umgesetzt - teilweise umgesetzt - nicht umgesetzt - teilweise umgesetzt V 534/2006 06.09.2006 2 - Liblar – 1. Priorität - Bliesheim – 2. Priorität - Ahrem – 3. Priorität - Dirmerzheim – 4. Priorität - Kierdorf – 5. Priorität - Erp – 6. Priorität - Blessem – 6. Priorität - nicht umgesetzt - nicht umgesetzt - nicht umgesetzt - nicht umgesetzt - nicht umgesetzt - nicht umgesetzt - nicht umgesetzt 1 Bemerkungen Die Fortschreibung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendring und der kommunalen Jugendarbeit. Z.Z besteht kein weiterer langfristiger Entwicklungsbedarf aus Sicht der Verbände. Förderrichtlinien sind Bestandteil der Planung. Eine zukünftige optimale bedarfsgerechte Verteilung der Fachleistungsstunden ist eingeleitet. Mobile Jugendarbeit kann nicht auf kleine lokale und große überregionale attraktive Treffpunkte verzichten. Landesrichtlinien sind Bestandteil der Planung. Räume und Flächen ermöglichen erst Kinder- und Jugendarbeit (vgl. Proberäume für Rockband). Grundsätzliche Beschlüsse (Liblar) sind gefasst. Eine bedarfsgerechte Versorgung ist nicht gewährleistet. Unter- und Überdeckungen bestehen weiter fort. Das zur Kompensierung des Defizits eingeführte Spielmobil wird nicht nur in unterversorgten Stadtteilen aktiv. Nr. II.5 Teilplanung Kinder- und Jugendschutz Quelle JHA vom FortZiele schreibung 0 Passen sich nach Aussage der zuständigen regionalen und überregionalen Träger an die konkret vorliegende Gefährdungssituation an. Stand der Zielerreichung Hängt von den jeweiligen Gefährdungen und den konkreten Zielen der Träger ab. V 7/0717 26.10.2000 V 7/3161 11.02.2004 0 - Jungenarbeit entwickeln (Kääls e.V.) - Entwicklung von Leitlinien der Mädchenarbeit - umgesetzt - nicht umgesetzt V 7/2271 14.11.2002 0 - teilweise umgesetzt - teilweise umgesetzt - nicht umgesetzt - mit Errichtung des Familienzentrums WBS umgesetzt - umgesetzt - umgesetzt - teilweise umgesetzt Die Fortschreibung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den überregional zuständigen Stellen und dem ASD. Z.Z besteht kein weiterer langfristiger Entwicklungsbedarf aus Sicht der Träger. Förderrichtlinien (Land) sind Bestandteil der Planung. V 346/2006 03.05.2006 12 - Verbesserung der Statistiken - Vernetzung verstärken - ASD-Stadtteilbüro in Lechenich - Niedrigschwelliges Angebot des ASD in Liblar - Förderungsprogramm „Starke Eltern“ - Errichtung einer Elternschule - Vorrang der Prophylaxe Integrierte Planung bezieht die Versorgung der unter 3-Jährigen mit ein. Alle über 3-Jährigen sind versorgt. - umgesetzt Auch wegen den Entwicklungen im Schulsektor ist die Planung ständig zu aktualisieren. V 346/2006 03.05.2006 1 - eingeleitet Der Geburtenrückgang (vgl. Teilplanung I.2) ermöglicht die Versorgung der unter 3jährigen. Siehe auch: Landesjugendplan II.6 AG § 78 SGB VIII: Arbeitskreis Jugendschutz Geschlechtsspezifische Jugendarbeit Bemerkungen Die Fortschreibung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den überregional zuständigen Stellen und der kommunalen Jugendarbeit. Z.Z besteht kein weiterer langfristiger Entwicklungsbedarf aus Sicht der Träger. Förderrichtlinien (Land) sind Bestandteil der Planung. Siehe auch: Landesjugendplan III Arbeitskreis: Mädchen in der JHP Familienförderung Siehe auch: Weiterbildungsgesetz IV.1 IV.2 Kindertageseinrichtungen (Das GTK schreibt eine Fortschreibung im Zweijahresrhythmus vor) AG § 78 SGB VIII: Kindertagesstätten Betreuung der unter 3jährigen - siehe IV.1 Die Bereitstellung freier Plätze im KitaBereich ermöglicht die Versorgung der unter 3-Jährigen. 2 Nr. V.1 Teilplanung HzE (ohne EB und SPFH) Quelle JHA vom V 7/2477 27.03.2003 FortZiele schreibung 0 - bedarfsgerechte sozialräumliche Anpassung der Fachleistungsstunden - Verhältnis stationäre zu ambulante Hilfe = 25 zu 75 - Verhältnis Vollzeit- zu Heimpflege = 50 zu 50 - Verbesserte Kooperation § 78 SGB VIII - 30 % der reduzierten HzE-Kosten können für Prophylaxe verwendet werden (vgl. Teilplanung III) 0 - Vernetzung verstärken - Verbesserung der Statistiken - Keine Stellenstreichung aufgrund sinkender Kinderzahlen Stand der Zielerreichung - umgesetzt - nicht umgesetzt - nicht umgesetzt - teilweise umgesetzt - nicht umgesetzt V.2 Erziehungsberatung V 7/2620 05.06.2003 V.3 SPFH V 7/2621 05.06.2003 0 - „Normale“ Freizeitangebote - Video-Training - umgesetzt - umgesetzt VI.1 Mitwirkung FamG. V 7/3369 02.06.2004 0 - Verbesserung der Fallstatistik - Optimierung der Leistungsvereinb. - nicht umgesetzt - nicht umgesetzt VI.2 Jugendgerichtshilfe V 7/2169 14.11.2002 1 - Maßnahmen für jugendliche Spätaussiedler/innen - jährliches Drogenseminar (überregional) - Erstellung Jugendschutzplanung (vgl. Teilplanung II.5) - umgesetzt (Mobilé) 3 - umgesetzt - umgesetzt - umgesetzt - umgesetzt - teilweise umgesetzt Bemerkungen Die Maßnahmen berühren die interene Aufgabenwahrnehmung des Jugendamtes und sollen zur Reduzierung der Kosten beitragen. Die Fortschreibung erfolgt in enger Anlehnung an die Teilplanungen III, VI.2 und VI.3 Die Erziehungsberatung leistet kompetent Hilfe nach den §§ 16, 17, 18 und 28 SGB VIII. Mit dem Jugendamt besteht eine verlässliche Partnerschaft. Vgl. Teilplanung V.1 Die Anzahl der Mitwirkungen kann als Seismograf für den Zustand der Familien gelten. Insofern ist eine abgestimmte Planung der Familienförderungsmaßnahmen notwendig (vgl. Teilplanung III) Die Anzahl der JGH-Fälle kann als Seismograf für den Zustand der Jugend gelten. Insofern ist eine abgestimmte Planung der Jugendschutzmaßnahmen notwendig (vgl. Teilplanung II.5)