Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
27 kB
Datum
22.08.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur V 354/2007
Stand der Jugendhilfeplanung - Jugendamt Erftstadt
07.2007
- Planungsziele bis 2007 Nr.
II.1
Teilplanung
Jugendverbandsarbeit
Quelle
JHA vom
V 7/2169
14.11.2002
Siehe auch: Förderrichtlinien
II.2
AG § 78 SGB VIII:
Stadtjugendring
Kommunale Jugendarbeit
V 7/2800
19.11.2003
FortZiele
schreibung
2
- Vereinfachtes Antragsverfahren
- Veranstaltung für Ehrenamtliche
- Öffentlichkeitsarbeit
- Zuschusserhöhung
- Erftstadt-Card für Jugendgruppenleitung
- Erstellung Freizeitstättenplanung (siehe
II.3)
- Jugendzeltplatz
5
- Erstellung Freizeitstättenplanung (siehe
II.3)
- Verteilung Fachkraftstunden
Jugendfreizeitstätten
II.4
AG § 78 SGB VIII:
Stadtjugendring
Spielplätze / Spielmobil
Federführung: Amt - 65 -
- nicht umgesetzt
- umgesetzt
- Vernetzung verstärken (u.a. Schule etc.)
- wird mit der Jugendkulturhalle Liblar
umgesetzt
- teilweise umgesetzt
Siehe auch: Landesjugendplan
II.3
Stand der
Zielerreichung
- umgesetzt
- teilweise umgesetzt
- z.Z. kein Bedarf
- teilweise umgesetzt
- umgesetzt
- umgesetzt
V 7/2169
14.11.2002
2
- Liblar – 1. Priorität
- Erp – 1. Priorität
- Kierdorf – 3. Priorität
- Lechenich – 4. Priorität
- Bliesheim – 5. Priorität
- teilweise umgesetzt
- nicht umgesetzt
- teilweise umgesetzt
- nicht umgesetzt
- teilweise umgesetzt
V 534/2006
06.09.2006
2
- Liblar – 1. Priorität
- Bliesheim – 2. Priorität
- Ahrem – 3. Priorität
- Dirmerzheim – 4. Priorität
- Kierdorf – 5. Priorität
- Erp – 6. Priorität
- Blessem – 6. Priorität
- nicht umgesetzt
- nicht umgesetzt
- nicht umgesetzt
- nicht umgesetzt
- nicht umgesetzt
- nicht umgesetzt
- nicht umgesetzt
1
Bemerkungen
Die Fortschreibung erfolgt in
enger Zusammenarbeit mit
dem Stadtjugendring und der
kommunalen Jugendarbeit.
Z.Z besteht kein weiterer
langfristiger Entwicklungsbedarf aus Sicht der Verbände. Förderrichtlinien sind
Bestandteil der Planung.
Eine zukünftige optimale
bedarfsgerechte Verteilung
der Fachleistungsstunden ist
eingeleitet. Mobile Jugendarbeit kann nicht auf kleine
lokale und große überregionale attraktive Treffpunkte verzichten. Landesrichtlinien sind Bestandteil
der Planung.
Räume und Flächen ermöglichen erst Kinder- und
Jugendarbeit (vgl. Proberäume für Rockband).
Grundsätzliche Beschlüsse
(Liblar) sind gefasst.
Eine bedarfsgerechte Versorgung ist nicht gewährleistet. Unter- und Überdeckungen bestehen weiter
fort. Das zur Kompensierung
des Defizits eingeführte
Spielmobil wird nicht nur in
unterversorgten Stadtteilen
aktiv.
Nr.
II.5
Teilplanung
Kinder- und Jugendschutz
Quelle
JHA vom
FortZiele
schreibung
0
Passen sich nach Aussage der zuständigen
regionalen und überregionalen Träger an
die konkret vorliegende Gefährdungssituation an.
Stand der
Zielerreichung
Hängt von den jeweiligen Gefährdungen
und den konkreten
Zielen der Träger ab.
V 7/0717
26.10.2000
V 7/3161
11.02.2004
0
- Jungenarbeit entwickeln (Kääls e.V.)
- Entwicklung von Leitlinien der
Mädchenarbeit
- umgesetzt
- nicht umgesetzt
V 7/2271
14.11.2002
0
- teilweise umgesetzt
- teilweise umgesetzt
- nicht umgesetzt
- mit Errichtung des
Familienzentrums
WBS umgesetzt
- umgesetzt
- umgesetzt
- teilweise umgesetzt
Die Fortschreibung erfolgt in
enger Zusammenarbeit mit
den überregional zuständigen
Stellen und dem ASD. Z.Z
besteht kein weiterer langfristiger Entwicklungsbedarf
aus Sicht der Träger. Förderrichtlinien (Land) sind
Bestandteil der Planung.
V 346/2006 03.05.2006
12
- Verbesserung der Statistiken
- Vernetzung verstärken
- ASD-Stadtteilbüro in Lechenich
- Niedrigschwelliges Angebot des ASD in
Liblar
- Förderungsprogramm „Starke Eltern“
- Errichtung einer Elternschule
- Vorrang der Prophylaxe
Integrierte Planung bezieht die Versorgung der unter 3-Jährigen mit ein. Alle
über 3-Jährigen sind versorgt.
- umgesetzt
Auch wegen den Entwicklungen im Schulsektor ist die
Planung ständig zu
aktualisieren.
V 346/2006 03.05.2006
1
- eingeleitet
Der Geburtenrückgang (vgl.
Teilplanung I.2) ermöglicht
die Versorgung der unter
3jährigen.
Siehe auch: Landesjugendplan
II.6
AG § 78 SGB VIII:
Arbeitskreis Jugendschutz
Geschlechtsspezifische
Jugendarbeit
Bemerkungen
Die Fortschreibung erfolgt in
enger Zusammenarbeit mit
den überregional zuständigen
Stellen und der kommunalen
Jugendarbeit. Z.Z besteht
kein weiterer langfristiger
Entwicklungsbedarf aus
Sicht der Träger. Förderrichtlinien (Land) sind
Bestandteil der Planung.
Siehe auch: Landesjugendplan
III
Arbeitskreis:
Mädchen in der JHP
Familienförderung
Siehe auch:
Weiterbildungsgesetz
IV.1
IV.2
Kindertageseinrichtungen
(Das GTK schreibt eine Fortschreibung im Zweijahresrhythmus vor)
AG § 78 SGB VIII:
Kindertagesstätten
Betreuung der unter 3jährigen
- siehe IV.1 Die Bereitstellung freier Plätze im KitaBereich ermöglicht die Versorgung der
unter 3-Jährigen.
2
Nr.
V.1
Teilplanung
HzE (ohne EB und SPFH)
Quelle
JHA vom
V 7/2477
27.03.2003
FortZiele
schreibung
0
- bedarfsgerechte sozialräumliche
Anpassung der Fachleistungsstunden
- Verhältnis stationäre zu ambulante Hilfe
= 25 zu 75
- Verhältnis Vollzeit- zu Heimpflege = 50
zu 50
- Verbesserte Kooperation § 78 SGB VIII
- 30 % der reduzierten HzE-Kosten können
für Prophylaxe verwendet werden (vgl.
Teilplanung III)
0
- Vernetzung verstärken
- Verbesserung der Statistiken
- Keine Stellenstreichung aufgrund
sinkender Kinderzahlen
Stand der
Zielerreichung
- umgesetzt
- nicht umgesetzt
- nicht umgesetzt
- teilweise umgesetzt
- nicht umgesetzt
V.2
Erziehungsberatung
V 7/2620
05.06.2003
V.3
SPFH
V 7/2621
05.06.2003
0
- „Normale“ Freizeitangebote
- Video-Training
- umgesetzt
- umgesetzt
VI.1
Mitwirkung FamG.
V 7/3369
02.06.2004
0
- Verbesserung der Fallstatistik
- Optimierung der Leistungsvereinb.
- nicht umgesetzt
- nicht umgesetzt
VI.2
Jugendgerichtshilfe
V 7/2169
14.11.2002
1
- Maßnahmen für jugendliche Spätaussiedler/innen
- jährliches Drogenseminar (überregional)
- Erstellung Jugendschutzplanung (vgl.
Teilplanung II.5)
- umgesetzt (Mobilé)
3
- umgesetzt
- umgesetzt
- umgesetzt
- umgesetzt
- teilweise umgesetzt
Bemerkungen
Die Maßnahmen berühren
die interene Aufgabenwahrnehmung des Jugendamtes
und sollen zur Reduzierung
der Kosten beitragen.
Die Fortschreibung erfolgt in
enger Anlehnung an die
Teilplanungen III, VI.2 und
VI.3
Die Erziehungsberatung
leistet kompetent Hilfe nach
den §§ 16, 17, 18 und 28
SGB VIII. Mit dem Jugendamt besteht eine verlässliche
Partnerschaft.
Vgl. Teilplanung V.1
Die Anzahl der Mitwirkungen kann als
Seismograf für den Zustand
der Familien gelten. Insofern
ist eine abgestimmte Planung
der Familienförderungsmaßnahmen notwendig (vgl.
Teilplanung III)
Die Anzahl der JGH-Fälle
kann als Seismograf für den
Zustand der Jugend gelten.
Insofern ist eine abgestimmte
Planung der Jugendschutzmaßnahmen notwendig (vgl.
Teilplanung II.5)