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Beschlussvorlage (3.Anlage zur V 570/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (3.Anlage zur V 570/2006) Beschlussvorlage (3.Anlage zur V 570/2006) Beschlussvorlage (3.Anlage zur V 570/2006) Beschlussvorlage (3.Anlage zur V 570/2006) Beschlussvorlage (3.Anlage zur V 570/2006) Beschlussvorlage (3.Anlage zur V 570/2006)

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Inhalt der Datei

Anlage 3,Seite 1 von 6 Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Abwasserbeseitigung, Erftstadt Anhang für das Geschäftsjahr 2005 I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung der Stadtwerke Erftstadt für das Wirtschaftsjahr 2005 wurde, wie im Vorjahr, nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung i. d. Fassung vom 01. Juni 1988 aufgestellt. Der Betriebszweig macht von der Übergangsregelung des Artikel 21 Abs. 2 des Kommunalen Finanzmanagementgesetzes NRW Gebrauch, wonach für 2005 nach dem bisherigen Recht berichtet werden darf. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gemäß § 21 Eigenbetriebsverordnung 1988 findet das Dritte Buch des Handelsgesetzbuches für die Aufstellung des Jahresabschlusses der großen Kapitalgesellschaften sinngemäß Anwendung, soweit sich aus dieser Verordnung nichts anderes ergibt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren. Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen mit folgenden Ausnahmen: Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in der Stadt Erftstadt werden Pensionsund Beihilfeverpflichtungen seit 2005 von der Rheinischen Versorgungskasse berechnet. Diesen Berechnungen liegen z. T. andere Parameter zugrunde, insbesondere wird - gegenüber dem bisher verwendeten Zinssatz von 6 % - ein Rechnungszins von 5 % verwendet. Aufgrund der Verwendung des ab 2005 angesetzten realistischeren Zinssatzes haben sich die Beihilferückstellungen bzw. Pensionsverpflichtungen deutlich gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden berücksichtigen alle erkennbaren Risiken; sie sind im Einzelnen bei den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt. III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aller Positionen des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2005 sowie die kumulierten Abschreibungen zum Stichtag 31.12.2005 sind aus dem Anlagespiegel ersichtlich. Die Sachanlagen sind grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Soweit jedoch Wirtschaftsgüter auf Grund technischer Überalterung oder anderer bedingter Neukonzeptionen eine von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abweichende Bewertung erforderten, wurde diesem Umstand in den betreffenden Jahren durch Anpassung der Abschreibungen an die Restnutzungsdauer Rechnung getragen. In die Herstellungs-/Anschaffungskosten der Kanalbestandspläne, des Generalentwässerungsplanes und der Betriebsanlagen des Abwassernetzes wurden Gemeinkosten in Höhe von 2 v. H. der entstandenen Fremdkosten eingerechnet. Hiermit wird in angemessenem Umfang der Eigenaufwand bei Investitionen (Betriebs- und Personalkosten) abgegolten. Anlage 3,Seite 2 von 6 Die Abschreibungen werden ausschließlich nach der linearen Methode über Nutzungsdauern zwischen 2 und 80 Jahren vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und in der Entwicklung des Anlagevermögens als Abgang behandelt. Umlaufvermögen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen Entgelte aus der Abwasserbeseitigung (TEUR 1.354) und Kosten für die Herstellung von Hausanschlüssen sowie die veranlagten Baukostenzuschüsse (TEUR 102); sie wurden zum Nominalwert abzüglich Einzelwertberichtigungen (TEUR 103) sowie einer Pauschalwertberichtigung (TEUR 24) bewertet. Forderungen gegen andere Betriebszweige Die Forderungen gegen andere Betriebszweige resultieren im Wesentlichen aus dem gegenseitigen Zahlungsverkehr und haben Kontokorrentcharakter. Sie wurden mit dem Nominalwert bewertet. Sie betreffen die Wasserversorgung einschließlich der Rohrnetzabteilung (EUR 1.642.543,23), das Hallenbad (EUR 40.971,43) und das Heizkraftwerk (EUR 40.094,30). Forderungen gegen die Stadt/andere Eigenbetriebe Forderungen gegen die Stadt/andere Eigenbetriebe betreffen die Stadt (EUR 18.834,63) und den Eigenbetrieb Straßen (EUR 857.949,85). Sie resultieren aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen wurden mit dem Nominalwert bewertet. Sonstige Vermögensgegenstände Der Ausweis betrifft eine geleistete Anzahlung auf die Kanalsanierung 2005. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Der Bilanzwert betrifft im Wesentlichen den Saldo auf dem Kontokorrentkonto. Die Guthaben sind mit dem Nominalwert bewertet. Stammkapital Ein Stammkapital ist in Übereinstimmung mit § 3 der Betriebssatzung nicht gebildet worden. Rücklagen Die allgemeine Rücklage resultiert insbesondere aus Überschüssen der Vorjahre. Die zweckgebundene Rücklage setzt sich insbesondere aus in früheren Jahren vereinnahmten Beihilfen für Investitionen zusammen. Anlage 3,Seite 3 von 6 Empfangene Ertragszuschüsse Unter den Baukostenzuschüssen werden ausgewiesen: • Anschlussbeiträge/-kosten gem. Satzung, die mit dem Zeitpunkt der Antragstellung des Anschließers gem. Satzung zu zahlen sind; • Anschlussbeiträge/-kosten, die unabhängig von den Beitragssätzen lt. Satzung auf Grund von Ablöseverträgen für Planungsgebiete (BP) erhoben werden und, sobald der Anschluss hergestellt ist, in die Auflösung einbezogen werden. Die Zahlungen der Abnehmer werden als Vorschüsse auf zukünftige Betriebsleistungen dem Posten Ertragszuschüsse zugeführt und jährlich mit 3 v. H. erfolgswirksam aufgelöst. Berechnete Anschlussbeiträge sind unter Berücksichtigung der planmäßigen Auflösungen ab 1972 erfasst. Der Anschlussbeitrag umfasst auch die Kosten des Hausanschlusses. Anschlussbeitrag und Anschlusskosten sind nach einheitlichen Grundsätzen kalkuliert. Bei dem in den Zuschüssen enthaltenen Aufwandszuschuss handelt es sich um Zahlungen des Landschaftsverbandes Rheinland für Entwässerungsmaßnahmen im Zuge der Ortsumgehung Liblar (B 265). Der Zuschuss dient als Vorschuss auf künftige Erhaltungskosten des Dükers. Rückstellungen Pensionsrückstellungen Bei den Beschäftigten der Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Abwasserbeseitigung, handelt es sich teilweise um Mitarbeiter im Beamtenstatus mit gesetzlich geregelten Versorgungsansprüchen. Da diese pensionsberechtigten Mitarbeiter ihre Ansprüche jeweils vor dem 01.01.1987 erworben haben, besteht für die Bildung einer Pensionsrückstellung gem. Artikel 28 EGHGB ein Bilanzierungswahlrecht. Von diesem Bilanzierungswahlrecht wurde Gebrauch gemacht und auf die Bildung einer Pensionsrückstellung verzichtet. Die wahlweise nicht bilanzierten Rückstellungen für Pensionszusagen betragen insgesamt EUR 470.357,99 (i. Vj.: EUR 402.370,75). Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten insbesondere Beträge für unterlassene Instandhaltung, für nicht abgerechnete Kosten der Abschlussprüfung und interne Abschlusskosten, für noch nicht angetretenen Urlaub, für geleistete Überstunden, für Altersteilzeit, für Rückforderungsansprüche von Niederschlagswassergebühren des Landesbetriebs Stra-ßenbau NRW, für Beihilfeverpflichtungen an Beamte sowie für andere Aufwendungen, die dem Grunde, jedoch nicht der Höhe nach feststehen. Sie wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und decken alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Anlage 3,Seite 4 von 6 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Rückzahlungsbeträgen passiviert. Sicherheiten für Verbindlichkeiten bestehen nicht. Hinsichtlich der Fristigkeiten wird auf den Verbindlichkeitenspiegel verwiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen Darlehen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch Saldenlisten zum stichtag nachgewiesen. Bilanz- Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Betriebszweigen stimmen mit den korrespondierenden Salden in den Betriebszweigen Städtische Dienste (EUR 13.247,31), Freibäder (EUR 24.158,62) und Wasserversorgung (EUR 26.700,08) überein. Sie betreffen mit EUR 20.964,46 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und im Übrigen den laufenden Zahlungs-/ Verrechnungsverkehr zwischen den Betriebszweigen. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt/anderen Eigenbetrieben betreffen das zum 01.01.1987 gebildete Trägerdarlehen der Stadt Erftstadt (EUR 11.113.688,11). Die Zinsen wurden in Höhe von 7 v. H. festgesetzt und als Aufwand verrechnet. Bei den sonstigen Verbindlichkeiten schlagen sich die im Wege der Endverbrauchsabrechnung ermittelten Kundenüberzahlungen (EUR 335.718,59) nieder. Gewinn- und Verlustrechnung Die Ertragsseite ist von der Höhe der Benutzungsgebühren (EUR 5.792.105,38; i. Vj.: EUR 5.178.849,90), der Auflösung der passivierten Ertragszuschüsse (EUR 911.559,72; i. Vj.: EUR 911.295,92) und der Erstattung der Kostenanteile Straßenentwässerung (EUR 982.815,00; i. Vj.: EUR 970.727,96) geprägt. In den Umsatzerlösen des Vorjahres sind periodenfremde Erträge aus der für Vorjahre korrigierten Auflösung der Ertragszuschüsse (EUR 35.712,56) und aus der Schlussrechnung der Straßenentwässerung für 2003 (EUR 5.485,45) enthalten. Bei den aktivierten Eigenleistungen handelt es sich um die im Rahmen der Investitionstätigkeit des Betriebes angefallenen Eigenaufwendungen (Gemeinkosten). Hierzu wird auf die Erläuterungen zum Anlagevermögen verwiesen. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge von EUR 9.814,34. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen und aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten. Im Materialaufwand bilden die Verbandsbeiträge an den Erftverband in Höhe von EUR 3.856.656,06 (i. Vj.: EUR 3.903.504,06) den wesentlichen Kostenanteil. Von den Personalaufwendungen entfallen EUR 72.020,00 auf periodenfremde Aufwendungen aus der Bewertungsänderung der Rückstellung für Beihilfen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind auf Grund von verkürzten Nutzungsdauern in Höhe von EUR 12.220,45 angefallen. Die planmäßigen Abschreibungen belaufen sich auf EUR 1.117.878,64. Anlage 3,Seite 5 von 6 Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten neben den allgemeinen Betriebsaufwendungen (EUR 13.697,74; i. Vj.: EUR 10.141,88), den Verwaltungsaufwand (EUR 330.110,56; i. Vj.: EUR 315.843,78) und den periodenfremden Aufwand (EUR 11.767,86; i. Vj.: EUR 25.781,78). Die periodenfremden Aufwendungen betreffen vor allem EUR 3.900,00 Zuführung zur Einzelwertberichtigung sowie EUR 5.241,57 Aufwendungen für die Kanalsanierung 2004. Die Höhe der Zinsaufwendungen für das eingesetzte Fremdkapital ist durch Darlehenszinsen an den Träger des Betriebes geprägt (EUR 777.958,17; i. Vj.: EUR 777.958,17). IV. Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht. V. Sonstige Angaben Beschäftigte Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl betrug: Fehler! Keine gültige Verknüpfung. Organe Betriebsausschuss/Werksausschuss Vorsitzender: 1. stellv. Vorsitzender: 2. stellv. Vorsitzender: Kukla, Kurt Siebolds, Claudia Henseler, Johannes Schriftführerin: 1. stellv. Schriftführerin: 2. stellv. Schriftführerin: 3. stellv. Schriftführerin: Schneider, Marianne Gorges-Giel, Margret Stein, Heike Stegh, Brigitte Ordentliche Mitglieder: CDU-Fraktion/F.D.P-Fraktion SB Gladow, Stefan SB Haarhoff, Marga STV Kreutner, Günter STV Morgen, Patrick STV Mörs, Heinz STV Wirtz, Klaus STV Hannig, Dirk SB Wildenburg, Josef Ausgeübter Beruf Freier Handelsvertreter Unbekannt Beamter Kommunaler Arbeitnehmer Pensionär Leitender Angestellter Pensionär Lehrer Anlage 3,Seite 6 von 6 SPD-Fraktion/FRAKTION Bündnis 90/ Die Grünen StV Arens, Heinz STV Henseler, Johannes STV Kukla, Kurt STV Siebolds, Claudia STV Sindermann, Hans SB Wißmann, Heinz Willi STV Zeller, Ulrike Rentner Selbständiger Kfz-Meister Pensionär Beamtin Unternehmensberater Pensionär Lehrerin Beschäftigtenvertreter: Kloiber, Manfred Süß, Hans Theodor Betriebsleitung/Werkleitung: Ernst-Dieter Bösche Roland Klinkhammer Erster Betriebsleiter/Werkleiter Betriebsleiter/Technischer Werkleiter Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht und auf die Angabe der Bezüge der Organe nach § 285 Nr. 9 HGB verzichtet. VI. Ergebnisverwendung Der Betriebszweig Abwasserbeseitigung schließt mit einem Jahresgewinn von EUR 237.659,29 ab. Dem Rat der Stadt Erftstadt wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn mit dem Verlustvortrag zu verrechnen. Erftstadt, den 28. Juli 2006 ……………………………… (Bösche) Erster Betriebsleiter/Werkleiter …………………………………… (Klinkhammer) Betriebsleiter/Techn. Werkleiter