Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3,Seite 1 von 6
Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Abwasserbeseitigung, Erftstadt
Anhang für das Geschäftsjahr 2005
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung der Stadtwerke Erftstadt für
das Wirtschaftsjahr 2005 wurde, wie im Vorjahr, nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung i. d. Fassung vom 01. Juni 1988 aufgestellt. Der Betriebszweig macht von der Übergangsregelung des Artikel 21 Abs. 2 des Kommunalen Finanzmanagementgesetzes NRW
Gebrauch, wonach für 2005 nach dem bisherigen Recht berichtet werden darf.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gemäß § 21 Eigenbetriebsverordnung 1988 findet das Dritte Buch des Handelsgesetzbuches
für die Aufstellung des Jahresabschlusses der großen Kapitalgesellschaften sinngemäß Anwendung, soweit sich aus dieser Verordnung nichts anderes ergibt.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren.
Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen mit folgenden Ausnahmen: Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in der Stadt Erftstadt werden Pensionsund Beihilfeverpflichtungen seit 2005 von der Rheinischen Versorgungskasse berechnet. Diesen Berechnungen liegen z. T. andere Parameter zugrunde, insbesondere wird - gegenüber
dem bisher verwendeten Zinssatz von 6 % - ein Rechnungszins von 5 % verwendet. Aufgrund
der Verwendung des ab 2005 angesetzten realistischeren Zinssatzes haben sich die Beihilferückstellungen bzw. Pensionsverpflichtungen deutlich gegenüber dem Vorjahr erhöht.
Die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken; sie sind im Einzelnen bei den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt.
III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aller Positionen des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2005 sowie die kumulierten Abschreibungen zum Stichtag
31.12.2005 sind aus dem Anlagespiegel ersichtlich.
Die Sachanlagen sind grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert
um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Soweit jedoch Wirtschaftsgüter
auf Grund technischer Überalterung oder anderer bedingter Neukonzeptionen eine von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abweichende Bewertung erforderten, wurde diesem Umstand in den betreffenden Jahren durch Anpassung der Abschreibungen an die Restnutzungsdauer Rechnung getragen. In die Herstellungs-/Anschaffungskosten der Kanalbestandspläne, des Generalentwässerungsplanes und der Betriebsanlagen des Abwassernetzes wurden
Gemeinkosten in Höhe von 2 v. H. der entstandenen Fremdkosten eingerechnet. Hiermit wird
in angemessenem Umfang der Eigenaufwand bei Investitionen (Betriebs- und Personalkosten)
abgegolten.
Anlage 3,Seite 2 von 6
Die Abschreibungen werden ausschließlich nach der linearen Methode über Nutzungsdauern
zwischen 2 und 80 Jahren vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und in
der Entwicklung des Anlagevermögens als Abgang behandelt.
Umlaufvermögen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen Entgelte aus der Abwasserbeseitigung (TEUR 1.354) und Kosten für die Herstellung von Hausanschlüssen sowie die veranlagten Baukostenzuschüsse (TEUR 102); sie wurden zum Nominalwert abzüglich Einzelwertberichtigungen (TEUR 103) sowie einer Pauschalwertberichtigung (TEUR 24) bewertet.
Forderungen gegen andere Betriebszweige
Die Forderungen gegen andere Betriebszweige resultieren im Wesentlichen aus dem gegenseitigen Zahlungsverkehr und haben Kontokorrentcharakter. Sie wurden mit dem Nominalwert bewertet. Sie betreffen die Wasserversorgung einschließlich der Rohrnetzabteilung
(EUR 1.642.543,23), das Hallenbad (EUR 40.971,43) und das Heizkraftwerk (EUR
40.094,30).
Forderungen gegen die Stadt/andere Eigenbetriebe
Forderungen gegen die Stadt/andere Eigenbetriebe betreffen die Stadt (EUR 18.834,63) und
den Eigenbetrieb Straßen (EUR 857.949,85). Sie resultieren aus Lieferungen und Leistungen.
Die Forderungen wurden mit dem Nominalwert bewertet.
Sonstige Vermögensgegenstände
Der Ausweis betrifft eine geleistete Anzahlung auf die Kanalsanierung 2005.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Der Bilanzwert betrifft im Wesentlichen den Saldo auf dem Kontokorrentkonto.
Die Guthaben sind mit dem Nominalwert bewertet.
Stammkapital
Ein Stammkapital ist in Übereinstimmung mit § 3 der Betriebssatzung nicht gebildet worden.
Rücklagen
Die allgemeine Rücklage resultiert insbesondere aus Überschüssen der Vorjahre.
Die zweckgebundene Rücklage setzt sich insbesondere aus in früheren Jahren vereinnahmten
Beihilfen für Investitionen zusammen.
Anlage 3,Seite 3 von 6
Empfangene Ertragszuschüsse
Unter den Baukostenzuschüssen werden ausgewiesen:
• Anschlussbeiträge/-kosten gem. Satzung, die mit dem Zeitpunkt der Antragstellung des
Anschließers gem. Satzung zu zahlen sind;
• Anschlussbeiträge/-kosten, die unabhängig von den Beitragssätzen lt. Satzung auf Grund
von Ablöseverträgen für Planungsgebiete (BP) erhoben werden und, sobald der Anschluss
hergestellt ist, in die Auflösung einbezogen werden.
Die Zahlungen der Abnehmer werden als Vorschüsse auf zukünftige Betriebsleistungen dem
Posten Ertragszuschüsse zugeführt und jährlich mit 3 v. H. erfolgswirksam aufgelöst.
Berechnete Anschlussbeiträge sind unter Berücksichtigung der planmäßigen Auflösungen ab
1972 erfasst. Der Anschlussbeitrag umfasst auch die Kosten des Hausanschlusses. Anschlussbeitrag und Anschlusskosten sind nach einheitlichen Grundsätzen kalkuliert.
Bei dem in den Zuschüssen enthaltenen Aufwandszuschuss handelt es sich um Zahlungen des
Landschaftsverbandes Rheinland für Entwässerungsmaßnahmen im Zuge der Ortsumgehung
Liblar (B 265). Der Zuschuss dient als Vorschuss auf künftige Erhaltungskosten des Dükers.
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Bei den Beschäftigten der Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Abwasserbeseitigung, handelt
es sich teilweise um Mitarbeiter im Beamtenstatus mit gesetzlich geregelten Versorgungsansprüchen. Da diese pensionsberechtigten Mitarbeiter ihre Ansprüche jeweils vor dem
01.01.1987 erworben haben, besteht für die Bildung einer Pensionsrückstellung gem. Artikel
28 EGHGB ein Bilanzierungswahlrecht. Von diesem Bilanzierungswahlrecht wurde
Gebrauch gemacht und auf die Bildung einer Pensionsrückstellung verzichtet.
Die wahlweise nicht bilanzierten Rückstellungen für Pensionszusagen betragen insgesamt
EUR 470.357,99 (i. Vj.: EUR 402.370,75).
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten insbesondere Beträge für unterlassene Instandhaltung,
für nicht abgerechnete Kosten der Abschlussprüfung und interne Abschlusskosten, für noch
nicht angetretenen Urlaub, für geleistete Überstunden, für Altersteilzeit, für Rückforderungsansprüche von Niederschlagswassergebühren des Landesbetriebs Stra-ßenbau NRW, für Beihilfeverpflichtungen an Beamte sowie für andere Aufwendungen, die dem Grunde, jedoch
nicht der Höhe nach feststehen.
Sie wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und decken alle bis zur
Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das
abgelaufene Geschäftsjahr betreffen.
Anlage 3,Seite 4 von 6
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Rückzahlungsbeträgen passiviert.
Sicherheiten für Verbindlichkeiten bestehen nicht. Hinsichtlich der Fristigkeiten wird auf den
Verbindlichkeitenspiegel verwiesen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen Darlehen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch Saldenlisten zum
stichtag nachgewiesen.
Bilanz-
Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Betriebszweigen stimmen mit den korrespondierenden Salden in den Betriebszweigen Städtische Dienste (EUR 13.247,31), Freibäder (EUR
24.158,62) und Wasserversorgung (EUR 26.700,08) überein. Sie betreffen mit EUR
20.964,46 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und im Übrigen den laufenden
Zahlungs-/ Verrechnungsverkehr zwischen den Betriebszweigen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt/anderen Eigenbetrieben betreffen das zum
01.01.1987 gebildete Trägerdarlehen der Stadt Erftstadt (EUR 11.113.688,11). Die Zinsen
wurden in Höhe von 7 v. H. festgesetzt und als Aufwand verrechnet.
Bei den sonstigen Verbindlichkeiten schlagen sich die im Wege der Endverbrauchsabrechnung ermittelten Kundenüberzahlungen (EUR 335.718,59) nieder.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Ertragsseite ist von der Höhe der Benutzungsgebühren (EUR 5.792.105,38; i. Vj.: EUR
5.178.849,90), der Auflösung der passivierten Ertragszuschüsse (EUR 911.559,72; i. Vj.:
EUR 911.295,92) und der Erstattung der Kostenanteile Straßenentwässerung
(EUR 982.815,00; i. Vj.: EUR 970.727,96) geprägt. In den Umsatzerlösen des Vorjahres sind
periodenfremde Erträge aus der für Vorjahre korrigierten Auflösung der Ertragszuschüsse
(EUR 35.712,56) und aus der Schlussrechnung der Straßenentwässerung für 2003
(EUR 5.485,45) enthalten.
Bei den aktivierten Eigenleistungen handelt es sich um die im Rahmen der Investitionstätigkeit des Betriebes angefallenen Eigenaufwendungen (Gemeinkosten). Hierzu wird auf die Erläuterungen zum Anlagevermögen verwiesen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge von EUR 9.814,34.
Diese resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen und aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten.
Im Materialaufwand bilden die Verbandsbeiträge an den Erftverband in Höhe von
EUR 3.856.656,06 (i. Vj.: EUR 3.903.504,06) den wesentlichen Kostenanteil.
Von den Personalaufwendungen entfallen EUR 72.020,00 auf periodenfremde Aufwendungen
aus der Bewertungsänderung der Rückstellung für Beihilfen.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind
auf Grund von verkürzten Nutzungsdauern in Höhe von EUR 12.220,45 angefallen. Die
planmäßigen Abschreibungen belaufen sich auf EUR 1.117.878,64.
Anlage 3,Seite 5 von 6
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten neben den allgemeinen Betriebsaufwendungen (EUR 13.697,74; i. Vj.: EUR 10.141,88), den Verwaltungsaufwand
(EUR 330.110,56; i. Vj.: EUR 315.843,78) und den periodenfremden Aufwand
(EUR 11.767,86; i. Vj.: EUR 25.781,78). Die periodenfremden Aufwendungen betreffen vor
allem EUR 3.900,00 Zuführung zur Einzelwertberichtigung sowie EUR 5.241,57 Aufwendungen für die Kanalsanierung 2004.
Die Höhe der Zinsaufwendungen für das eingesetzte Fremdkapital ist durch Darlehenszinsen
an den Träger des Betriebes geprägt (EUR 777.958,17; i. Vj.: EUR 777.958,17).
IV. Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.
V. Sonstige Angaben
Beschäftigte
Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl betrug:
Fehler! Keine gültige Verknüpfung.
Organe
Betriebsausschuss/Werksausschuss
Vorsitzender:
1. stellv. Vorsitzender:
2. stellv. Vorsitzender:
Kukla, Kurt
Siebolds, Claudia
Henseler, Johannes
Schriftführerin:
1. stellv. Schriftführerin:
2. stellv. Schriftführerin:
3. stellv. Schriftführerin:
Schneider, Marianne
Gorges-Giel, Margret
Stein, Heike
Stegh, Brigitte
Ordentliche Mitglieder:
CDU-Fraktion/F.D.P-Fraktion
SB Gladow, Stefan
SB Haarhoff, Marga
STV Kreutner, Günter
STV Morgen, Patrick
STV Mörs, Heinz
STV Wirtz, Klaus
STV Hannig, Dirk
SB Wildenburg, Josef
Ausgeübter Beruf
Freier Handelsvertreter
Unbekannt
Beamter
Kommunaler Arbeitnehmer
Pensionär
Leitender Angestellter
Pensionär
Lehrer
Anlage 3,Seite 6 von 6
SPD-Fraktion/FRAKTION Bündnis 90/
Die Grünen
StV Arens, Heinz
STV Henseler, Johannes
STV Kukla, Kurt
STV Siebolds, Claudia
STV Sindermann, Hans
SB Wißmann, Heinz Willi
STV Zeller, Ulrike
Rentner
Selbständiger Kfz-Meister
Pensionär
Beamtin
Unternehmensberater
Pensionär
Lehrerin
Beschäftigtenvertreter:
Kloiber, Manfred
Süß, Hans Theodor
Betriebsleitung/Werkleitung:
Ernst-Dieter Bösche
Roland Klinkhammer
Erster Betriebsleiter/Werkleiter
Betriebsleiter/Technischer Werkleiter
Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht und auf die Angabe
der Bezüge der Organe nach § 285 Nr. 9 HGB verzichtet.
VI. Ergebnisverwendung
Der Betriebszweig Abwasserbeseitigung schließt mit einem Jahresgewinn von
EUR 237.659,29 ab. Dem Rat der Stadt Erftstadt wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn mit
dem Verlustvortrag zu verrechnen.
Erftstadt, den 28. Juli 2006
………………………………
(Bösche)
Erster Betriebsleiter/Werkleiter
……………………………………
(Klinkhammer)
Betriebsleiter/Techn. Werkleiter