Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
12.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 348/2007
Az.:
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 10.07.2007
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Betrifft:
Termin
12.09.2007
Bemerkungen
Anregung von Herrn Müller bzgl. Bau eines Wasserpumpwerkes für Abwasser
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 10.07.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stadtwerke Erftstadt sind im Rahmen der ihr obliegenden Abwasserbeseitigungspflicht
ebenfalls für die Beseitigung des von befestigten Flächen in die Kanalisation abfließenden
Niederschlagswassers verantwortlich. Dies aber auch nur insoweit, als dass es sich um
Niederschläge mit einer Wiederkehrhäufigkeit von unter einmal in 25 Jahren handelt. Dieser
Bemessungsansatz
ist
Gegenstand
der
Kanalnetzberechnungen
im
sogenannten
Generalentwässerungsplan. Niederschläge mit einer über den Bemessungsregen hinausgehenden
Intensität gelten gemeinhin, auch aus versicherungstechnischer Sicht, als Naturereignisse
außerhalb der gesetzlichen Abwasserbeseitigungspflicht.
Der klassische Hochwasserschutz im Rahmen von Gewässerüberflutungen obliegt nicht den
Stadtwerken sondern im Regelfall dem Gewässerunterhaltungspflichtigen. Insofern wäre für die
diesbezügliche Vorsorge im Stadtgebiet der Erftverband in Bergheim zuständig. Dieser hat mit der
Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens in Niederberg in ähnlicher Richtung bereits reagiert.
Es ist daher anzunehmen, dass weitergehende Maßnahmen nicht geboten sind und der
Betriebsleitung ist diesbezüglich auch nichts bekannt.
Die hydraulischen Überrechnungen des Abwassernetzes erfolgen „ortsbezogen“ wobei derzeit die
Ortslage Kierdorf hydraulisch nachgerechnet wird. Ein gleichlautender Ingenieurauftrag ist in
diesem Jahr für die Ortslage Friesheim erteilt worden. Mit Ergebnissen ist etwa in der zweiten
Jahreshälfte 2008 zu rechen.
Nach ersten Abschätzungen wird aber auch nach vollständiger Nachrechnung des Netzes aus
abwassertechnischer Sicht nicht die Notwendigkeit zur Errichtung eines Pumpwerkes bestehen.
(Bösche)