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Bürgerantrag (Anregung von Herrn Müller bzgl. Bau eines Wasserpumpwerkes für Abwasser)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
12.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung von Herrn Müller bzgl. Bau eines Wasserpumpwerkes für Abwasser)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 348/2007 Az.: Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 10.07.2007 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Betrifft: Termin 12.09.2007 Bemerkungen Anregung von Herrn Müller bzgl. Bau eines Wasserpumpwerkes für Abwasser Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 10.07.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadtwerke Erftstadt sind im Rahmen der ihr obliegenden Abwasserbeseitigungspflicht ebenfalls für die Beseitigung des von befestigten Flächen in die Kanalisation abfließenden Niederschlagswassers verantwortlich. Dies aber auch nur insoweit, als dass es sich um Niederschläge mit einer Wiederkehrhäufigkeit von unter einmal in 25 Jahren handelt. Dieser Bemessungsansatz ist Gegenstand der Kanalnetzberechnungen im sogenannten Generalentwässerungsplan. Niederschläge mit einer über den Bemessungsregen hinausgehenden Intensität gelten gemeinhin, auch aus versicherungstechnischer Sicht, als Naturereignisse außerhalb der gesetzlichen Abwasserbeseitigungspflicht. Der klassische Hochwasserschutz im Rahmen von Gewässerüberflutungen obliegt nicht den Stadtwerken sondern im Regelfall dem Gewässerunterhaltungspflichtigen. Insofern wäre für die diesbezügliche Vorsorge im Stadtgebiet der Erftverband in Bergheim zuständig. Dieser hat mit der Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens in Niederberg in ähnlicher Richtung bereits reagiert. Es ist daher anzunehmen, dass weitergehende Maßnahmen nicht geboten sind und der Betriebsleitung ist diesbezüglich auch nichts bekannt. Die hydraulischen Überrechnungen des Abwassernetzes erfolgen „ortsbezogen“ wobei derzeit die Ortslage Kierdorf hydraulisch nachgerechnet wird. Ein gleichlautender Ingenieurauftrag ist in diesem Jahr für die Ortslage Friesheim erteilt worden. Mit Ergebnissen ist etwa in der zweiten Jahreshälfte 2008 zu rechen. Nach ersten Abschätzungen wird aber auch nach vollständiger Nachrechnung des Netzes aus abwassertechnischer Sicht nicht die Notwendigkeit zur Errichtung eines Pumpwerkes bestehen. (Bösche)