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Beschlussvorlage (Beschluss über die Trägerschaft der Jugendkulturhalle)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
22.08.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 345/2007 Az.: -51-Bt Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 09.07.2007 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 22.08.2007 Jugendhilfeausschuss 07.11.2007 Betrifft: Bemerkungen Beschluss über die Trägerschaft der Jugendkulturhalle Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 09.07.2007 Beschlussentwurf: 1. Die Trägerschaft über die Jugendkulturhalle in Liblar wird der/dem .................................................... ......... übertragen. 2. Die Einzelheiten der Übernahme der Trägerschaft, insbesondere die finanziellen Bedingungen, sind vertraglich zu regeln, wobei die Trägerautonomie gewahrt bleibt. 3. Der Vertrag bedarf der Zustimmung des Rates. 4. Der Träger ist bei weiteren Planungsschritten zu beiteiligen. Begründung: Der JHA hat am 23.05.2007 den Beschluss gefasst, dass die Jugendkulturhalle in alleiniger freier Trägerschaft betrieben werden soll. Die Konzepte der infrage kommenden Träger Arbeiterwohlfahrt und Caritas-Verband waren dem JHA durch persönliche Vorstellung bekannt. Die vom JHA am 06.09.2006 im Vorfeld beschlossenen konzeptionellen Kernpunkte der Jugendkulturhalle sehen unter VIII vor: a) 2 hauptamtliche Vollzeitkräfte (Mann/Frau) (Keine zusätzlichen hauptamtlichen Mitarbeiter! Das Personal wird durch Arbeitsverlagerungen von Mobilé gestellt.) b) Honorarkräfte (1.500 Std./Jahr = ca. 15.750 €) c) Haustechnischer Dienst. Davon ausgehend, dass bei freier Trägerschaft kein Personal von Mobilé gestellt wird und die Personalkosten des Trägers gleichwohl von der Stadt übernommen werden, sind mit Einrichtung der Jugendkulturhalle zwei Stellen in der städtischen Jugendarbeit abzubauen. Die Entscheidung über die damit einhergehende Einschränkung der bisherigen Arbeit wird der JHA rechtzeitig treffen. (Bösche) -2-