Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
22.08.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 345/2007
Az.: -51-Bt
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 09.07.2007
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
22.08.2007
Jugendhilfeausschuss
07.11.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Beschluss über die Trägerschaft der Jugendkulturhalle
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 09.07.2007
Beschlussentwurf:
1. Die Trägerschaft über die Jugendkulturhalle in Liblar wird
der/dem .................................................... ......... übertragen.
2. Die Einzelheiten der Übernahme der Trägerschaft, insbesondere die finanziellen Bedingungen,
sind vertraglich zu regeln, wobei die Trägerautonomie gewahrt bleibt.
3. Der Vertrag bedarf der Zustimmung des Rates.
4. Der Träger ist bei weiteren Planungsschritten zu beiteiligen.
Begründung:
Der JHA hat am 23.05.2007 den Beschluss gefasst, dass die Jugendkulturhalle in alleiniger freier
Trägerschaft betrieben werden soll. Die Konzepte der infrage kommenden Träger
Arbeiterwohlfahrt und Caritas-Verband waren dem JHA durch persönliche Vorstellung bekannt.
Die vom JHA am 06.09.2006 im Vorfeld beschlossenen konzeptionellen Kernpunkte der
Jugendkulturhalle sehen unter VIII vor:
a) 2 hauptamtliche Vollzeitkräfte (Mann/Frau) (Keine zusätzlichen hauptamtlichen Mitarbeiter!
Das Personal wird durch Arbeitsverlagerungen von Mobilé gestellt.)
b) Honorarkräfte (1.500 Std./Jahr = ca. 15.750 €)
c) Haustechnischer Dienst.
Davon ausgehend, dass bei freier Trägerschaft kein Personal von Mobilé gestellt wird und die
Personalkosten des Trägers gleichwohl von der Stadt übernommen werden, sind mit Einrichtung
der Jugendkulturhalle zwei Stellen in der städtischen Jugendarbeit abzubauen.
Die Entscheidung über die damit einhergehende Einschränkung der bisherigen Arbeit wird der
JHA rechtzeitig treffen.
(Bösche)
-2-