Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
50 kB
Datum
29.01.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zum Antrag A 339/07 bzgl. Unterstützung der Lärmschutzmaßnahme
Dirmerzheim an der A 61:
Bereits im August 2007 habe ich den Landesbetrieb straßen NRW
Regionalniederlassung
Ville-Eifelum eine Stellungnahme zur Verlöngerung des
geplanten Lörmschutzwalles gebeten. Trotz eines Erinnerungsschreibens im
November 2007 ist bei mir keine schriftliche Antwort eingegangen.
In einem Telefonat am 15.01.2008 habe ich erfahren, da~der Landesbetrieb
keine Möglichkeit sieht, die derzeitige Baumaßnahme bis zur Kreisstraße K46
zu verlöngern. Nach dem vorliegenden Lörmgutachten ist eine Erweiterung
nicht erforderlich und somit nicht finanzierbar.
Die für die Verlängerung benötigte Grundstücksflöche befindet sich jedoch
bereits im Besitz des Landesbetriebes. Sie kann der Stadt gegebenenfalls
für
einen Lörmschutzwall zur Verfügung gestellt werden.
Der Eigenbetrieb Straßen hat bereits diverse andere Lörmschutzprojekte in
Erftstadt (beispielsweise in Blessem oder Gymnich) an der Autobahn
durchgeführt. Diese Maßnahmen sind zur Kostenoptimierung immer in
Verbindung mit Bauprojekten durchgeführt worden, bei denen
entsprechende Aushubmassen aus dem Kanal- bzw. Straßenbau angefallen
sind. Anstatt den Boden einer Deponierung zuzuführen, wurden sie im
Lörmschutzwall kostenneutral eingebaut und profiliert.
Diese Verfahrensweise sollte auch bei diesem Projekt angestrebt werden.
Die derzeit geplanten Erschließungen in Blessem (BP145) und Friesheim (BP
80a) sind jedoch aufgrund eigener im Baugebiet geplanter Lörm- bzw.
Sichtschutzmaßnahmen nicht geeignet.
Beider nöchsten Erschließung mit Überschusserdmassen ist die Stadt gerne
bereit, den Lörmschutzwall in Dirmerzheim entlang der A 61 wie gewünscht
fortzuführen. Die hierfür erforderlichen Genehmigungen werden dann
rechtzeitig eingeholt.