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Antrag (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
50 kB
Datum
29.01.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zum Antrag A 339/07 bzgl. Unterstützung der Lärmschutzmaßnahme Dirmerzheim an der A 61: Bereits im August 2007 habe ich den Landesbetrieb straßen NRW Regionalniederlassung Ville-Eifelum eine Stellungnahme zur Verlöngerung des geplanten Lörmschutzwalles gebeten. Trotz eines Erinnerungsschreibens im November 2007 ist bei mir keine schriftliche Antwort eingegangen. In einem Telefonat am 15.01.2008 habe ich erfahren, da~der Landesbetrieb keine Möglichkeit sieht, die derzeitige Baumaßnahme bis zur Kreisstraße K46 zu verlöngern. Nach dem vorliegenden Lörmgutachten ist eine Erweiterung nicht erforderlich und somit nicht finanzierbar. Die für die Verlängerung benötigte Grundstücksflöche befindet sich jedoch bereits im Besitz des Landesbetriebes. Sie kann der Stadt gegebenenfalls für einen Lörmschutzwall zur Verfügung gestellt werden. Der Eigenbetrieb Straßen hat bereits diverse andere Lörmschutzprojekte in Erftstadt (beispielsweise in Blessem oder Gymnich) an der Autobahn durchgeführt. Diese Maßnahmen sind zur Kostenoptimierung immer in Verbindung mit Bauprojekten durchgeführt worden, bei denen entsprechende Aushubmassen aus dem Kanal- bzw. Straßenbau angefallen sind. Anstatt den Boden einer Deponierung zuzuführen, wurden sie im Lörmschutzwall kostenneutral eingebaut und profiliert. Diese Verfahrensweise sollte auch bei diesem Projekt angestrebt werden. Die derzeit geplanten Erschließungen in Blessem (BP145) und Friesheim (BP 80a) sind jedoch aufgrund eigener im Baugebiet geplanter Lörm- bzw. Sichtschutzmaßnahmen nicht geeignet. Beider nöchsten Erschließung mit Überschusserdmassen ist die Stadt gerne bereit, den Lörmschutzwall in Dirmerzheim entlang der A 61 wie gewünscht fortzuführen. Die hierfür erforderlichen Genehmigungen werden dann rechtzeitig eingeholt.