Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 336/2007
Az.: 63-3133/002
Amt: - 63 BeschlAusf.: - 63 Datum: 28.06.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
05.09.2007
Bemerkungen
Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt;
linke Hälfte des Doppelhauses aus Backstein, datiert 1921, Mittelstraße 2 in ErftstadtKöttingen
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 28.06.2007
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Eintragung der linken Doppelhaushälfte
Mittelstraße 2 gemäß hier vorliegendem Antrag des Rhein. Amtes für Denkmalpflege in der Gemarkung Liblar, Flur 16, Flurstück 634 in Erftstadt-Köttingen.
Denkmalbeschreibung:
Inschriftlich datiert: 1921
Linke Hälfte des mit Kirchstr. 28 als Doppelhaus aus Backstein errichteten, unverputzten, giebelständigen, dreiachsigen, zweigeschossigen Wohnhauses mit pfannengedecktem Satteldach; die
rechte freistehende Hausecke flankiert von zwei eingeschossigen Erkern mit trapezförmigem
Grundriss und geschwungenen, dreiteiligen Pultdächern. Hoher, die Dachhaut überragender,
beidseitig gekehlter Ziergiebel mit gerader, gesimsartiger Verdachung und dreieckigem Aufsatz;
Eisenankerdatierung im Dachbereich.
Originales Treppenhaus mit aufwändig gestaltetem Antrittspfosten.
Begründung des Denkmalwertes:
Der Bau der Siedlung hat die Struktur, den Ortsgrundriss und die Größe des heutigen Stadtteils
Köttingen maßgeblich bestimmt, wobei der Kirchplatz mit Kirche, Pfarrhaus, Schule und Konsum
als Einrichtungen des geistigen und öffentlichen Lebens das auch heute noch anschaulich erhaltene, weitgehend authentische Zentrum der Anlage bildet.
Die architektonische Gestaltung der Einzelobjekte ist zwar auf die Gesamtanlage bezogen, jedoch
fanden sich zusätzlich aus der Bauaufgabe heraus entwickelte, eigene Formen, die den Eigenwert
der Bauten bestimmen. Hinzu kommt der gute, weitgehend originale Zustand, der in der städtebau-
lichen Zuordnung der Gebäude die ehemals vorhandene, heute kaum mehr ablesbare bauliche
Qualität der Gesamtanlage anschaulich macht.
Wenn im DSchG NW die "Bedeutung für Städte und Siedlungen" gefordert wird, ist dies im Falle
des Zentrums der ehemaligen Arbeitersiedlung Köttingen eindeutig gegeben:
Als prägende Bauten und Einrichtungen in der Mitte einer weit über die Größe des alten Ortes
hinausgehenden Kleinhaussiedlung, von der die Struktur und Entwicklung des Gesamtortes
Köttingen maßgeblich bestimmt wurde, sind sie ein Unikum im Kreisgebiet.
Aufgrund ihrer qualitätsvollen Gestaltung, die zwar auf die Gesamtheit bezogen ist, jedoch zusätzlich eigene, im Zeitstil begründete und aus der speziellen Bauaufgabe heraus entwickelte Formen
zeigt, besteht an der Erhaltung der Einzelkomponenten des Zentrums der ehemaligen Arbeitersiedlung Köttingen als Denkmäler gemäß § 2 DSchG NW aus architektur- und sozialgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse.
(Bösche)
Anlage
Formblatt
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