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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 297/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 611 61 / 01 Stellungnahme des Fachamts - 61 Kurzbeschreibung: Zuschuß Gesundheitsgarten Kürzung, Streichung Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein s. Stellungnahme X bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Ein Zuschuss für den Gesundheitsgarten Frauenthal ist nicht vorgesehen. Ausschuss für Umwelt- und Denkmalschutz vom 25.03.2003. Erledigt, da bisher keine Zuschüsse vorgesehen. Finanz- und Personalausschuss vom 29.04.2003. + 10.000 EUR aus Planungsausschuss nicht übernommen. Rat vom 06.05.2003. keine Änderung T1383.xls 90 A61 T1383.xls 90 A61 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 611 61 / 02 Stellungnahme des Fachamts - 61 Kurzbeschreibung: Informationsveranstaltungen - Reduzierung auf dringende Notwendigkeit - Rückzug aus der Mitfinanzierung Umweltzentrum Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein X bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) 1. Reduzierung der Informationsveranstaltungen Die von -611- durchgeführten Informationsveranstaltungen wurden bereits in den letzten Jahren reduziert. Das Umweltnetzwerk Erftstadt e.V. hat zur Koordinierung der Informationsveranstaltungen eine Umweltakademie/Naturwerkstatt gegründet. Heute werden ausschließlich Veranstaltungen durchgeführt, bei denen die Stadt einer der Träger ist. Hierbei liegt der Schwerpunkt der städtischen Arbeit bei der Vermittlung, Koordination und Organisation. Erreicht wird damit eine Effizienzsteigerung über eine verstärke Einbeziehung des ehrenamtlichen Engagements. Zusätzliche Kosten entstehen dabei i.d.R. nicht. Durch die Nutzung des Umweltzentrums für Informationsveranstaltungen entstehen für die Stadt keine Mietkosten etc.. Eine weitere Reduktion erscheint insbesondere hinsichtlich des stärkeren Engagements der Stadt im Bereich der Nutzung erneuerbarer Energien (Solar Lokal, SolarBundesliga, Wärme aus Sonne) - z.Zt. nicht möglich. Im Umwelt- und Naturschutz ist die kommunale Verwaltung auf die Aktivierung und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger bzw. spezieller Interessengruppen angewiesen. Ohne deren Bereitschaft, sich aktiv an einer umweltgerechten Entwicklung der Stadt zu beteiligen, kommen in den kommenden Jahren im Nachsorgebereich nicht kalkulierbare Kosten auf die Kommune zu. Nur durch eine entsprechende frühzeitige und qualifizierte Umweltinformation insbesondere im Bereich der Kindergärten und Schulen- besteht die Möglichkeit, diese Kosten zu minimieren. 2. Rückzug aus der Mitfinanzierung Umweltzentrum Für das Umweltzentrum erfolgt über die Stadt keine Mitfinanzierung ! In den Anfangsjahren ( Haushaltsjahre 2001/2002) wurden Investitionsmittel für die Herrichtung der stadteigenen Gebäude des Umweltzentrums vom Fachamt beantragt und ausgezahlt. Ab 2003 sind keine Investitionszuschüsse angemeldet worden ! Personalkosten für z.B. ABM-bzw. ALG II-Kräfte sind der Stadt Erftstadt bisher nicht entstanden [bei einigen in Massnahmen beschäftigten Jugendlichen erfolgten allerdings Entlastungen des städtischen Sozialetats und eine Qualitätssteigerung insbesondere in den Bereichen Schulen/Kindergärten, Grünflächen Stadtreinigung]. Die eingesetzten Geräte befinden sich im Eigentum der Stadt Erftstadt und sind über die städtische Versicherung mitversichert. Die laufenden Personalkosten (Arbeitsanleiter, sozialpädagogische Betreuung, Abrechnung etc.) werden über den Träger der Maßnahmen, das Gemeinwohlzentrum Erftstadt, getragen. Die Personalkosten für die 3 Stellen des FÖJ werden vom Land NRW (Landesjugendamt) getragen. Aus den o.g. Gründen kann ein Rückzug aus der 'Mitfinanzierung' des Umweltzentrums und eine Kostenreduktion für das Budget 611 durch einen verringerten Personaleinsatz nicht erfolgen. 3. Vorschläge zur Kostenreduktion Aufgrund der bereits in den letzten Jahren erzielten Leistungs- und Qualitätssteigerung bei gleichzeitig verringerten finanziellen Mitteln ist eine weitere Kostenreduktion zur Zeit nicht umsetzbar. Ausschuss für Umwelt- und Denkmalschurtz vom 25.03.2003: keine Änderung Rat vom 06.05.2003: T1383.xls 55 A61