Daten
Kommune
Kerpen
Größe
15 kB
Datum
17.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung:
Straßenrecht
Az.:
15.2
/
Beitragswesen
u.
TOP
Drs.-Nr.: 113.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
Termin
17.10.2006
27.09.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Teileinziehung der öffentlichen Straße zwischen der Ortslage Blatzheim und dem
Katharinenhof
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr stimmt der Teileinziehung der öffentlichen Straße
zwischen der Ortslage Blatzheim und dem Katharinenhof gemäß § 7 des Straßen- und
Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen zu.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 113.06
Seite 2
Begründung:
Aufgrund des Neubaus der B 264n / B 477n wurde der Abschnitt der ehemaligen B 477 zwischen
Dürener Straße und dem Kreisverkehrsplatz B 264n / B 477 / B 477n zum 01.01.2003 zur
Gemeindestraße umgestuft. Im dazu gehörigen Planfeststellungsverfahren wurde vorgesehen, die
alte B 477 zwischen dem Katharinenhof und dem Dürener Straße (Ortseingang Blatzheim) auf eine
Fahrbahnbreite von 3,50 m, mit einigen Ausweichflächen, zurückzubauen und die übrige Fahrbahn
zu rekultivieren.
Der Weg soll als Wirtschaftsweg, der auch von Radfahrern genutzt werden kann, zur Verfügung
stehen.
Die Straße hat durch die o.g. Maßnahme an Verkehrsbedeutung für den allgemeinen Verkehr
verloren. Mit der Teileinziehung erlischt der Gemeingebrauch auf bestimmte Benutzungsarten. Hier
wird er auf die Nutzung für den landwirtschaftlichen Verkehr und Radverkehr beschränkt.
Die Absicht der Teileinziehung gemäß § 7 Abs. 4 StrWG wurde am 31.01.2006 öffentlich bekannt
gemacht, um innerhalb von 3 Monaten Gelegenheit zu Einwendungen gegen dieses Vorhaben zu
geben.
Es wurden keine Einwendungen erhoben.
Die Teileinziehung kann somit öffentlich bekannt gemacht werden.
Beschlussvorlage 113.06
Seite 3