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Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
29 kB
Datum
12.12.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kerpen) Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kerpen) Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kerpen) Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kerpen) Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kerpen) Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kerpen)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 20.1 / Kämmerei, Kommunale Beteiligungen, Vergabewesen Az.: 20.1/Sc TOP Drs.-Nr.: 190.06 Datum : Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 05.12.2006 Stadtrat X 14.11.2006 Bemerkungen 12.12.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kerpen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Kerpen beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die als Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kerpen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 190.06 Seite 2 Begründung: Zum 1.1.2006 wurde ein neues Gebührenmodell mit folgenden Eckpunkten eingeführt: 1. Beibehaltung einer Einheitsgebühr 2. Die Einführung einer pauschalierten Lenkungsgebühr für die Elektrogeräteabfuhr im Holsystem von 15,00 € je Teilnehmer und Abfuhr 3. Die Differenzierung der Abfallgebühren in - eine Behältergebühr in Abhängigkeit von der Größe des Restabfallbehälters und - eine Leerungsgebühr in Abhängigkeit von der Anzahl der in Anspruch genommenen Abfuhren des jeweiligen Restabfallbehälters 4. Erhebung von Vorauszahlungen - im ersten Jahr der Nutzung pauschaliert nach Behältergröße und - in den Folgejahren entsprechend der Inanspruchnahme des Vorjahreszeitraumes 5. Gebührenstruktur des Wertstoffhofs Sperrgut- und - gebührenfreie Annahme von: ƒ Elektrogroß- und –kleingeräten ƒ Sperrigen Abfällen / Sperrmüll bis max. 3 cbm ƒ Grün- und Gartenabfall bis max. 3 cbm - gebührenpflichtige Annahme von: ƒ Sperrigen Abfällen / Sperrmüll ab 3 cbm ƒ Grün- und Gartenabfall ab 3 cbm Rest-Hausmüll generell ab dem ersten Sack Im Vergleich zur Kalkulation der reinen behälterbezogenen Gebühr (bis 2005) musste die Kalkulation umgestellt werden. Ferner konnten verschiedene wesentliche Parameter (Behälterund Leerungszahlen, Tonnage der einzelnen Müllfraktionen) nur geschätzt werden. Hierbei flossen auch die Erfahrungen des externen Beraters bei der Ausschreibung ein. Nach Auswertung der Zahlen aus den ersten neun Monaten kann man feststellen, dass das neue System von den Abgabepflichtigen deutlich besser angenommen wurde als erwartet. Dies ist grundsätzlich sehr erfreulich, hat aber auch Auswirkungen auf die Kalkulation 2007. Die wesentlichen Abweichungen und ihre Konsequenzen für die Kalkulation sind die folgenden: 1. Erhöhung der Anschlussquote an die Biotonne Für 2006 war eine Erhöhung der Biotonnenzahl schon eingerechnet, aber die Zahlen der ersten neun Monate übertreffen diese Prognose deutlich. Im September waren ca. 800 Biotonnen im Kerpen mehr im Umlauf als prognostiziert (+8,9%). Die Mehrkosten in Höhe von 35.000 € bei der Unternehmervergütung für die Biotonnen werden über die Behältergebühr finanziert. 2. Geringere Abnahme der Menge Restabfall In der Kalkulation 2006 war von einer Reduzierung der Restabfallmenge um 20% ausgegangen worden. Nach den aktuellen Hochrechnungen ist die Menge beim Restabfall jedoch nur um 12%. Diese Mehrmenge verursacht Deponiekosten in Höhe von ca. 171.500 € und wird über die Leerungsgebühr bezahlt. Beschlussvorlage 190.06 Seite 3 3. Geringere Anzahl an Leerungen bei den Restabfallbehältern Wie erwähnt nehmen die Bürger das System sehr gut an und nutzen den Vorteil der individuellen Gestaltung des Abfuhrrhythmusses stärker aus als erwartet. Im Zusammenspiel mit der vor genannten Abweichung Nr.2 muss man von einer teilweise extremen Verdichtung des Restabfalls ausgehen, um mit weniger Leerungen insgesamt eine höhere Tonnage Restabfall zu erreichen.. Die Zahlen aus den ersten neun Monaten 2006 lassen den Schluss zu, dass die tatsächlichen Leerungszahlen um ca. 23,6% hinter den kalkulierten Leerungszahlen zurückbleiben. Nachstehend eine Tabelle, die die tatsächlichen Bereitstellungsquote (Hochrechnung aufgrund der Zahlen von Januar-September 2006) den kalkulierten für 2006 gegenüberstellt. Behältergröße Tatsächliche in Liter Bereitstellungsquote in % 60 29,63 120 42,31 240 74,35 1.100 73,39 2.500 84,62 5.000 77,56 Kalkulierte Bereitsstellungsquote in % 45,00 56,12 86,70 100,00 100,00 83,33 Dies hat bei gleichzeitig steigenden Deponiekosten die Konsequenz, dass die Kosten je Leerung steigen werden. Ferner sind folgende wesentliche Veränderungen bei der Gebührenbedarfsberechnung zu vermerken: 1. Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um drei Prozentpunkte Durch die geplante Erhöhung des Unternehmervergütung um ca. 35.000 €. Mehrwertsteuersatzes verteuert sich allein die 2. Erhöhung der Deponiegebühren für Grün- und Bioabfälle Die bisherige Quersubventionierung der Deponiegebühren für Grün- und Bioabfälle durch die Deponiegebühren für Restabfall – 2006 waren das fast 13 € je Tonne - soll ab 2007 abgeschafft werden. Laut den der Verwaltung vorliegenden Informationen sollen sich die Deponiegebühren wie folgt vom Kreistag des Rhein-Erft-Kreises beschlossen werden: Abfallart Hausmüll Sperrmüll Bioabfall Grünabfall Gebühr 2006 Gebühr 2007 Veränderung in % 144,86 144,05 -0,56 144,86 144,05 -0,56 80,00 101,40 +26,75 80,00 101,40 +26,75 Von der Steigerung bei den Deponiekosten in Höhe von ca. 307.000 € sind ca. 128.500 € auf die Gebührenerhöhung für Grün- und Bioabfälle und ca. 178.500 € auf Mengenänderungen bei allen Abfallarten zurückzuführen. Die Erhöhung der Deponiekosten für Bio- und Grünabfall ist vollständig über Behältergebühren zu finanzieren. Beschlussvorlage 190.06 Seite 4 3. Gebührenüberschüsse aus Vorjahren Bei der Kalkulation für 2006 waren noch Überschüsse aus 2003 in Höhe von 462.445,92 € Kosten mindernd einzusetzen. Für 2007 ist der Überschuss aus 2004 abziehbar, der allerdings mit 196.917,65 € deutlich niedriger ausfällt. Es sei heute schon darauf hingewiesen, dass in 2008 ein Fehlbetrag aus 2005 in Höhe von 277.152,31 € abgedeckt werden muss. 4. Unternehmervergütung für Full-Service Die Unternehmervergütung für Full-Service steigt im Jahresvergleich zwar um ca. 98%, dies ist aber im wesentlichen auf die deutliche Steigerung der Fallzahlen gegenüber der Kalkulation 2006 und darüber hinaus auf die Mehrwertsteuererhöhung (siehe oben unter 1.) zurückzuführen. 5. Lenkungsgebühren Die Einnahmen aus Lenkungsgebühren (für das Abholen von Sperrmüll sowie bestimmte Abfallanlieferungen beim Wertstoffhof) sind in den ersten neun Monaten 2006 deutlich höher ausgefallen als kalkuliert. Die Einnahmen werden bei den Kosten für die Behältergebühr abgesetzt und kommen somit den Abgabepflichtigen wieder zugute. Zu den anderen Kostenarten ist folgendes zu bemerken: Die Verwaltungskosten steigen nur leicht um 4.800 € (1,8%). Dies ist im Wesentlichen auf Mehraufwand beim Amt 25 nach Einführung des neuen Abfallsystems zurückzuführen. Bei den Kosten für die Beseitigung wilder Müllkippen und die Unterhaltung und Anschaffung der Straßenpapierkörbe ist es 2006 entgegen der Befürchtungen bislang nicht zu einer deutlichen Verteuerung durch unrechtmäßige Abfallablagerungen gekommen. Der Ansatz kann um 50.000 € (13,3%) reduziert werden. Es wurden zudem 1.000 € für die probeweise Einführung einer CD-/DVD-Sammlung in die Gebührenbedarfsberechnung eingestellt. Hierzu wurde vom Fachamt eine Vorlage für den Umweltausschuss gefertigt. Der Beschluß des Umweltausschusses in dieser Angelegenheit stand zum Zeitpunkt der Vorlageerstellung noch aus. Die übrigen Kosten bleiben gegenüber 2006 unverändert. Die Summe der umlagefähigen Kosten – ohne Berücksichtigung der Abrechnung der Vorjahre – steigt 2007 im Vergleich zu 2006 um ca. 145.000 € (3,16%) an. Ohne die erhöhten Deponiekosten für Bio- und Grünabfälle würde sich dieser Betrag nur auf 16.500 € belaufen. Bezieht man die Abrechnung der Vorjahre mit ein, beträgt die Erhöhung ca. 411.000 € (9,91%). Kostendeckende Gebühren für 2007 beinhalten aus den oben genannten Gründen eine Erhöhung der Behältergebühr um 20,0 bis 22,1% (Müllsäcke 20,0%) bzw. der Leerungsgebühr um 14,3 bis 20,4% (Müllsäcke 12,5%) im Vergleich zu 2006. In der Anlage III ist eine Beispielrechnung enthalten, die die vorgeschlagenen Gebühren bei durchschnittlicher Bereitstellungsquote mit denen aus 2004 vergleicht. Daran kann man erkennen, dass das neue System trotz der Kostenerhöhung für 2007 für die durchschnittlichen Haushalte nicht wesentlich teurer bis leicht billiger ist als das alte System zu den Preisen von 2004, dass sich mit ihm weiterhin für die Mehrzahl der Haushalte und vor allem der Beschlussvorlage 190.06 Seite 5 Abfallgemeinschaften in Mehrfamilienhäusern durch den flexiblen Abfuhrrhythmus eine deutliche Einsparung erzielen lässt. Berücksichtigen muss man bei diesem Vergleich ferner, dass die kleinen Gefäße bis zum Jahre 2005 durch die Systematik der Gebührenkalkulation günstiger ausgewiesen wurden. Das neue Gebührensystem ist für die Gesamtheit der Gebührenpflichtigen gerechter, weil es stärker auf die bezogenen Leistungen abstellt. Es sei darauf hingewiesen, dass die Stadt aufgrund des Haushaltssicherungskonzeptes gezwungen ist, kostendeckende Gebühren zu erheben. Ferner wird noch eine Änderung in §3 Absatz 9 der Satzung vorgeschlagen. Diese zielt darauf ab, dass es bei der Gebühr für das Abholen des Sperrmülls nicht auf das Grundstück, sondern auf die Anzahl der Sammelstellen ankommt. In der Vergangenheit wurde bei größeren Grundstücken (z.B. bei großen Wohnanlagen) das zur Abholung bestimmte Sperrgut an mehreren, weiter von einander entfernten Punkten abgelegt, so dass dem Unternehmer Mehraufwand entstand. Dies soll durch die Satzungsänderung vermieden bzw. gebührenrechtlich entsprechend behandelt werden. Der Vorlage sind folgende Anlagen beigefügt: I. II. III. IV. Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kerpen BAB Gebührenkalkulation Kostenvergleich 2006-2007 Beschlussvorlage 190.06 Seite 6