Daten
Kommune
Kerpen
Größe
29 kB
Datum
12.12.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 20.1 / Kämmerei, Kommunale
Beteiligungen, Vergabewesen
Az.: 20.1/Sc
TOP
Drs.-Nr.: 190.06
Datum :
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
05.12.2006
Stadtrat
X
14.11.2006
Bemerkungen
12.12.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in
der Stadt Kerpen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Kerpen beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die als
Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Stadt Kerpen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 190.06
Seite 2
Begründung:
Zum 1.1.2006 wurde ein neues Gebührenmodell mit folgenden Eckpunkten eingeführt:
1.
Beibehaltung einer Einheitsgebühr
2.
Die Einführung einer pauschalierten Lenkungsgebühr für die
Elektrogeräteabfuhr im Holsystem von 15,00 € je Teilnehmer und Abfuhr
3.
Die Differenzierung der Abfallgebühren in
- eine Behältergebühr in Abhängigkeit von der Größe des Restabfallbehälters und
- eine Leerungsgebühr in Abhängigkeit von der Anzahl der in Anspruch genommenen
Abfuhren des jeweiligen Restabfallbehälters
4.
Erhebung von Vorauszahlungen
- im ersten Jahr der Nutzung pauschaliert nach Behältergröße und
- in den Folgejahren entsprechend der Inanspruchnahme des Vorjahreszeitraumes
5.
Gebührenstruktur des Wertstoffhofs
Sperrgut-
und
- gebührenfreie Annahme von:
Elektrogroß- und –kleingeräten
Sperrigen Abfällen / Sperrmüll bis max. 3 cbm
Grün- und Gartenabfall bis max. 3 cbm
- gebührenpflichtige Annahme von:
Sperrigen Abfällen / Sperrmüll ab 3 cbm
Grün- und Gartenabfall ab 3 cbm
Rest-Hausmüll generell ab dem ersten Sack
Im Vergleich zur Kalkulation der reinen behälterbezogenen Gebühr (bis 2005) musste die
Kalkulation umgestellt werden. Ferner konnten verschiedene wesentliche Parameter (Behälterund Leerungszahlen, Tonnage der einzelnen Müllfraktionen) nur geschätzt werden. Hierbei
flossen auch die Erfahrungen des externen Beraters bei der Ausschreibung ein.
Nach Auswertung der Zahlen aus den ersten neun Monaten kann man feststellen, dass das
neue System von den Abgabepflichtigen deutlich besser angenommen wurde als erwartet. Dies
ist grundsätzlich sehr erfreulich, hat aber auch Auswirkungen auf die Kalkulation 2007.
Die wesentlichen Abweichungen und ihre Konsequenzen für die Kalkulation sind die folgenden:
1. Erhöhung der Anschlussquote an die Biotonne
Für 2006 war eine Erhöhung der Biotonnenzahl schon eingerechnet, aber die Zahlen der ersten
neun Monate übertreffen diese Prognose deutlich. Im September waren ca. 800 Biotonnen im
Kerpen mehr im Umlauf als prognostiziert (+8,9%). Die Mehrkosten in Höhe von 35.000 € bei
der Unternehmervergütung für die Biotonnen werden über die Behältergebühr finanziert.
2. Geringere Abnahme der Menge Restabfall
In der Kalkulation 2006 war von einer Reduzierung der Restabfallmenge um 20% ausgegangen
worden. Nach den aktuellen Hochrechnungen ist die Menge beim Restabfall jedoch nur um
12%. Diese Mehrmenge verursacht Deponiekosten in Höhe von ca. 171.500 € und wird über
die Leerungsgebühr bezahlt.
Beschlussvorlage 190.06
Seite 3
3. Geringere Anzahl an Leerungen bei den Restabfallbehältern
Wie erwähnt nehmen die Bürger das System sehr gut an und nutzen den Vorteil der
individuellen Gestaltung des Abfuhrrhythmusses stärker aus als erwartet. Im Zusammenspiel
mit der vor genannten Abweichung Nr.2 muss man von einer teilweise extremen Verdichtung
des Restabfalls ausgehen, um mit weniger Leerungen insgesamt eine höhere Tonnage
Restabfall zu erreichen..
Die Zahlen aus den ersten neun Monaten 2006 lassen den Schluss zu, dass die tatsächlichen
Leerungszahlen um ca. 23,6% hinter den kalkulierten Leerungszahlen zurückbleiben.
Nachstehend eine Tabelle, die die tatsächlichen Bereitstellungsquote (Hochrechnung aufgrund
der Zahlen von Januar-September 2006) den kalkulierten für 2006 gegenüberstellt.
Behältergröße
Tatsächliche
in Liter
Bereitstellungsquote
in %
60
29,63
120
42,31
240
74,35
1.100
73,39
2.500
84,62
5.000
77,56
Kalkulierte
Bereitsstellungsquote
in %
45,00
56,12
86,70
100,00
100,00
83,33
Dies hat bei gleichzeitig steigenden Deponiekosten die Konsequenz, dass die Kosten je
Leerung steigen werden.
Ferner sind folgende wesentliche Veränderungen bei der Gebührenbedarfsberechnung zu
vermerken:
1. Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um drei Prozentpunkte
Durch die geplante Erhöhung des
Unternehmervergütung um ca. 35.000 €.
Mehrwertsteuersatzes
verteuert
sich
allein
die
2. Erhöhung der Deponiegebühren für Grün- und Bioabfälle
Die bisherige Quersubventionierung der Deponiegebühren für Grün- und Bioabfälle durch die
Deponiegebühren für Restabfall – 2006 waren das fast 13 € je Tonne - soll ab 2007 abgeschafft
werden.
Laut den der Verwaltung vorliegenden Informationen sollen sich die Deponiegebühren wie folgt
vom Kreistag des Rhein-Erft-Kreises beschlossen werden:
Abfallart
Hausmüll
Sperrmüll
Bioabfall
Grünabfall
Gebühr 2006 Gebühr 2007
Veränderung in %
144,86
144,05
-0,56
144,86
144,05
-0,56
80,00
101,40
+26,75
80,00
101,40
+26,75
Von der Steigerung bei den Deponiekosten in Höhe von ca. 307.000 € sind ca. 128.500 € auf
die Gebührenerhöhung für Grün- und Bioabfälle und ca. 178.500 € auf Mengenänderungen bei
allen Abfallarten zurückzuführen.
Die Erhöhung der Deponiekosten für Bio- und Grünabfall ist vollständig über Behältergebühren
zu finanzieren.
Beschlussvorlage 190.06
Seite 4
3. Gebührenüberschüsse aus Vorjahren
Bei der Kalkulation für 2006 waren noch Überschüsse aus 2003 in Höhe von 462.445,92 €
Kosten mindernd einzusetzen. Für 2007 ist der Überschuss aus 2004 abziehbar, der allerdings
mit 196.917,65 € deutlich niedriger ausfällt.
Es sei heute schon darauf hingewiesen, dass in 2008 ein Fehlbetrag aus 2005 in Höhe von
277.152,31 € abgedeckt werden muss.
4. Unternehmervergütung für Full-Service
Die Unternehmervergütung für Full-Service steigt im Jahresvergleich zwar um ca. 98%, dies ist
aber im wesentlichen auf die deutliche Steigerung der Fallzahlen gegenüber der Kalkulation
2006 und darüber hinaus auf die Mehrwertsteuererhöhung (siehe oben unter 1.)
zurückzuführen.
5. Lenkungsgebühren
Die Einnahmen aus Lenkungsgebühren (für das Abholen von Sperrmüll sowie bestimmte
Abfallanlieferungen beim Wertstoffhof) sind in den ersten neun Monaten 2006 deutlich höher
ausgefallen als kalkuliert.
Die Einnahmen werden bei den Kosten für die Behältergebühr abgesetzt und kommen somit
den Abgabepflichtigen wieder zugute.
Zu den anderen Kostenarten ist folgendes zu bemerken:
Die Verwaltungskosten steigen nur leicht um 4.800 € (1,8%). Dies ist im Wesentlichen auf
Mehraufwand beim Amt 25 nach Einführung des neuen Abfallsystems zurückzuführen.
Bei den Kosten für die Beseitigung wilder Müllkippen und die Unterhaltung und Anschaffung der
Straßenpapierkörbe ist es 2006 entgegen der Befürchtungen bislang nicht zu einer deutlichen
Verteuerung durch unrechtmäßige Abfallablagerungen gekommen. Der Ansatz kann um 50.000
€ (13,3%) reduziert werden.
Es wurden zudem 1.000 € für die probeweise Einführung einer CD-/DVD-Sammlung in die
Gebührenbedarfsberechnung eingestellt. Hierzu wurde vom Fachamt eine Vorlage für den
Umweltausschuss gefertigt. Der Beschluß des Umweltausschusses in dieser Angelegenheit
stand zum Zeitpunkt der Vorlageerstellung noch aus.
Die übrigen Kosten bleiben gegenüber 2006 unverändert.
Die Summe der umlagefähigen Kosten – ohne Berücksichtigung der Abrechnung der Vorjahre –
steigt 2007 im Vergleich zu 2006 um ca. 145.000 € (3,16%) an. Ohne die erhöhten
Deponiekosten für Bio- und Grünabfälle würde sich dieser Betrag nur auf 16.500 € belaufen.
Bezieht man die Abrechnung der Vorjahre mit ein, beträgt die Erhöhung ca. 411.000 € (9,91%).
Kostendeckende Gebühren für 2007 beinhalten aus den oben genannten Gründen eine
Erhöhung der Behältergebühr um 20,0 bis 22,1% (Müllsäcke 20,0%) bzw. der Leerungsgebühr
um 14,3 bis 20,4% (Müllsäcke 12,5%) im Vergleich zu 2006.
In der Anlage III ist eine Beispielrechnung enthalten, die die vorgeschlagenen Gebühren bei
durchschnittlicher Bereitstellungsquote mit denen aus 2004 vergleicht. Daran kann man
erkennen, dass das neue System trotz der Kostenerhöhung für 2007 für die durchschnittlichen
Haushalte nicht wesentlich teurer bis leicht billiger ist als das alte System zu den Preisen von
2004, dass sich mit ihm weiterhin für die Mehrzahl der Haushalte und vor allem der
Beschlussvorlage 190.06
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Abfallgemeinschaften in Mehrfamilienhäusern durch den flexiblen Abfuhrrhythmus eine
deutliche Einsparung erzielen lässt.
Berücksichtigen muss man bei diesem Vergleich ferner, dass die kleinen Gefäße bis zum Jahre
2005 durch die Systematik der Gebührenkalkulation günstiger ausgewiesen wurden. Das neue
Gebührensystem ist für die Gesamtheit der Gebührenpflichtigen gerechter, weil es stärker auf
die bezogenen Leistungen abstellt.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Stadt aufgrund des Haushaltssicherungskonzeptes
gezwungen ist, kostendeckende Gebühren zu erheben.
Ferner wird noch eine Änderung in §3 Absatz 9 der Satzung vorgeschlagen. Diese zielt darauf
ab, dass es bei der Gebühr für das Abholen des Sperrmülls nicht auf das Grundstück, sondern
auf die Anzahl der Sammelstellen ankommt. In der Vergangenheit wurde bei größeren
Grundstücken (z.B. bei großen Wohnanlagen) das zur Abholung bestimmte Sperrgut an
mehreren, weiter von einander entfernten Punkten abgelegt, so dass dem Unternehmer
Mehraufwand entstand. Dies soll durch die Satzungsänderung vermieden bzw.
gebührenrechtlich entsprechend behandelt werden.
Der Vorlage sind folgende Anlagen beigefügt:
I.
II.
III.
IV.
Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Stadt Kerpen
BAB
Gebührenkalkulation
Kostenvergleich 2006-2007
Beschlussvorlage 190.06
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