Daten
Kommune
Kerpen
Größe
16 kB
Datum
12.12.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage I – Seite 1
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung
in der Stadt Kerpen vom .....12.2006
Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, der §§ 8
und 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NW), des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG), § 7 der Gewerbeabfall-Verordnung sowie des § 17
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten – jeweils in der derzeit gültigen Fassung - hat der
Rat der Stadt Kerpen in seiner Sitzung vom 12.12.2006 folgende Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kerpen beschlossen:
Artikel I. §3 der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung vom 13.12.2005
erhält folgende Fassung:
§3
Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze
(1) Die Gebühr berechnet sich aus einer Behältergebühr je Restabfallbehälter und Jahr und
einer Leerungsgebühr pro Leerung des Behälters. Sie beträgt für die Bereitstellung des
Behälters, das Einsammeln und Abfahren des Abfalls für die folgenden Behälter:
Behältergröße
60 l Behälter
120 l Behälter
240 l Behälter
1.100 l Behälter
2.500 l Behälter
5.000 l Behälter
7.000 l Behälter
10.000 l Behälter
Behältergebühr
45,00 Euro
88,50 Euro
175,00 Euro
809,00 Euro
2.808,00 Euro
5.513,00 Euro
7.683,00 Euro
10.947,00 Euro
Leerungsgebühr
2,40 Euro
3,80 Euro
6,70 Euro
30,10 Euro
68,40 Euro
136,90 Euro
191,60 Euro
273,80 Euro
(2) Sind in Ausnahmefällen andere Behältergrößen zugelassen, so ist bezüglich der Abfallbeseitigungsgebühr mit dem Gebührenpflichtigen eine Sondervereinbarung zu treffen.
(3) Für die in Ausnahmefällen bereitgestellten 70 l Säcke beträgt die Behältergebühr 1,20
Euro je Sack sowie die Leerungsgebühr 2,70 Euro je Leerung.
(4) Beim „Voll-Service“ ist für den Transport der Abfallbehältnisse vom Standplatz zum Abfallsammelfahrzeug und für den Rücktransport gemäß § 12 Abs. 3 – 7 der Abfallentsorgungssatzung eine Gebühr von:
270,00 Euro je grauen Abfallbehälter (52 Entleerungen)
181,50 Euro je braunen Abfallbehälter (35 Entleerungen)
67,50 Euro je blauen Abfallbehälter (13 Entleerungen)
zu zahlen.
(5) In den Gebühren nach Abs. 1 dieser Satzung sind auch die Kosten für das Einsammeln
und Befördern von Grünabfällen und Druckerzeugnissen ( § 11 Abs. 1 der Abfallentsorgungssatzung ) sowie die Kosten für die Bereitstellung je einer Biotonne, das Einsammeln und Abfahren des Abfalls enthalten. Die Anzahl der gebührenfreien Biotonnen richtet sich nach der Anzahl der veranlagten Restabfallbehälter.
Die Gebühr für die Bereitstellung weiterer Biotonnen, das Einsammeln und Abfahren des
Abfalls je Jahr beträgt für jeden weiteren:
1. 120 Liter Behälter
64,00 Euro
2. 240 Liter Behälter
85,00 Euro
Anlage I – Seite 2
(6) Der gebührenpflichtige Benutzer eines 1.100 Liter Restabfallbehälters erhält auf Antrag
bis zu 4 Biotonnen, ohne dass hierfür weitere Gebühren fällig werden.
(7) Bei vollständiger und ordnungsgemäßer Eigenkompostierung wird auf die Jahresgebühr
gemäß Abs. 1 dieser Satzung ein Gebührenabschlag gewährt. Dieser wird je Restabfallbehälter nur ein Mal gewährt. Der Gebührenabschlag beträgt pro Jahr für:
60 Liter Behälter
120 Liter Behälter
240 Liter Behälter
- 1.100 Liter Behälter
- 2.500 Liter Behälter
- 5.000 Liter Behälter
- 7.000 Liter Behälter
- 10.000 Liter Behälter
70 Liter Sack
4,50 Euro
8,80 Euro
17,50 Euro
80,80 Euro
280,40 Euro
550,40 Euro
767,00 Euro
1.092,90 Euro
6,30 Euro
(8) Für Sonderabfuhren im Sinne von § 13 Abs. 6 der Abfallentsorgungssatzung werden Gebühren je Abfuhr nach den angefallenen Kosten im Einzelfall berechnet.
(9) Für das Einsammeln, Befördern und Entsorgen von sperrigen Abfällen / Sperrgut sowie
Elektrogeräten wird eine Lenkungsgebühr von jeweils 15,00 Euro pro Sammelstelle erhoben. Diese Gebühr ist vom Anmeldenden direkt an den Entsorger zu entrichten.
(10) Die Gebühren für die Benutzung des städtischen Wertstoffhofs müssen bei Anlieferung
bar entrichtet werden. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Art und Menge der angelieferten Abfälle. Es gelten folgende Gebührensätze:
1. Resthausmüll:
- bei Anlieferung von Resthausmüll in grauen 70 l Abfallsäcken
der Stadt Kerpen
- bei Anlieferung in beliebigen Abfallsäcken bis 120 l
gebührenfrei
5,00 Euro je Sack
2. Grün- / Gartenabfälle
(mit Ausnahme von Wurzeln und Gehölzen mit einem Durchmesser > 15 cm):
- Anlieferungen bis 3 cbm je Tag und an die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung angeschlossenem Haushalt*
gebührenfrei
- jeder weitere angefangene ½ cbm
7,50 Euro
3. Sperrige Abfälle / Sperrgut:
- Anlieferungen bis 3 cbm je Tag und an die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung angeschlossenem Haushalt*
- jeder weitere angefangene ½ cbm
gebührenfrei
10,00 Euro
4. Elektrogeräte (in haushaltsüblichen Mengen)
gebührenfrei
5. Papier, Pappe, Kartonage (in haushaltsüblichen Mengen)
gebührenfrei
6. Altglas (Hohlglas) (in haushaltsüblichen Mengen)
gebührenfrei
7. Verkaufsverpackungen (in haushaltsüblichen Mengen)
gebührenfrei
8. Korken (in haushaltsüblichen Mengen)
gebührenfrei
9. CD/DVD (in haushaltsüblichen Mengen)
gebührenfrei
Anlage I – Seite 3
Artikel II. Diese Gebührensatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung
nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden
kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kerpen, den
Marlies Sieburg
Bürgermeisterin