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Beschlussvorlage (Anlage I zur Beschlussvorlage 190.06)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
16 kB
Datum
12.12.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Inhalt der Datei

Anlage I – Seite 1 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kerpen vom .....12.2006 Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, der §§ 8 und 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NW), des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG), § 7 der Gewerbeabfall-Verordnung sowie des § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten – jeweils in der derzeit gültigen Fassung - hat der Rat der Stadt Kerpen in seiner Sitzung vom 12.12.2006 folgende Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kerpen beschlossen: Artikel I. §3 der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung vom 13.12.2005 erhält folgende Fassung: §3 Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze (1) Die Gebühr berechnet sich aus einer Behältergebühr je Restabfallbehälter und Jahr und einer Leerungsgebühr pro Leerung des Behälters. Sie beträgt für die Bereitstellung des Behälters, das Einsammeln und Abfahren des Abfalls für die folgenden Behälter: Behältergröße 60 l Behälter 120 l Behälter 240 l Behälter 1.100 l Behälter 2.500 l Behälter 5.000 l Behälter 7.000 l Behälter 10.000 l Behälter Behältergebühr 45,00 Euro 88,50 Euro 175,00 Euro 809,00 Euro 2.808,00 Euro 5.513,00 Euro 7.683,00 Euro 10.947,00 Euro Leerungsgebühr 2,40 Euro 3,80 Euro 6,70 Euro 30,10 Euro 68,40 Euro 136,90 Euro 191,60 Euro 273,80 Euro (2) Sind in Ausnahmefällen andere Behältergrößen zugelassen, so ist bezüglich der Abfallbeseitigungsgebühr mit dem Gebührenpflichtigen eine Sondervereinbarung zu treffen. (3) Für die in Ausnahmefällen bereitgestellten 70 l Säcke beträgt die Behältergebühr 1,20 Euro je Sack sowie die Leerungsgebühr 2,70 Euro je Leerung. (4) Beim „Voll-Service“ ist für den Transport der Abfallbehältnisse vom Standplatz zum Abfallsammelfahrzeug und für den Rücktransport gemäß § 12 Abs. 3 – 7 der Abfallentsorgungssatzung eine Gebühr von: 270,00 Euro je grauen Abfallbehälter (52 Entleerungen) 181,50 Euro je braunen Abfallbehälter (35 Entleerungen) 67,50 Euro je blauen Abfallbehälter (13 Entleerungen) zu zahlen. (5) In den Gebühren nach Abs. 1 dieser Satzung sind auch die Kosten für das Einsammeln und Befördern von Grünabfällen und Druckerzeugnissen ( § 11 Abs. 1 der Abfallentsorgungssatzung ) sowie die Kosten für die Bereitstellung je einer Biotonne, das Einsammeln und Abfahren des Abfalls enthalten. Die Anzahl der gebührenfreien Biotonnen richtet sich nach der Anzahl der veranlagten Restabfallbehälter. Die Gebühr für die Bereitstellung weiterer Biotonnen, das Einsammeln und Abfahren des Abfalls je Jahr beträgt für jeden weiteren: 1. 120 Liter Behälter 64,00 Euro 2. 240 Liter Behälter 85,00 Euro Anlage I – Seite 2 (6) Der gebührenpflichtige Benutzer eines 1.100 Liter Restabfallbehälters erhält auf Antrag bis zu 4 Biotonnen, ohne dass hierfür weitere Gebühren fällig werden. (7) Bei vollständiger und ordnungsgemäßer Eigenkompostierung wird auf die Jahresgebühr gemäß Abs. 1 dieser Satzung ein Gebührenabschlag gewährt. Dieser wird je Restabfallbehälter nur ein Mal gewährt. Der Gebührenabschlag beträgt pro Jahr für: 60 Liter Behälter 120 Liter Behälter 240 Liter Behälter - 1.100 Liter Behälter - 2.500 Liter Behälter - 5.000 Liter Behälter - 7.000 Liter Behälter - 10.000 Liter Behälter 70 Liter Sack 4,50 Euro 8,80 Euro 17,50 Euro 80,80 Euro 280,40 Euro 550,40 Euro 767,00 Euro 1.092,90 Euro 6,30 Euro (8) Für Sonderabfuhren im Sinne von § 13 Abs. 6 der Abfallentsorgungssatzung werden Gebühren je Abfuhr nach den angefallenen Kosten im Einzelfall berechnet. (9) Für das Einsammeln, Befördern und Entsorgen von sperrigen Abfällen / Sperrgut sowie Elektrogeräten wird eine Lenkungsgebühr von jeweils 15,00 Euro pro Sammelstelle erhoben. Diese Gebühr ist vom Anmeldenden direkt an den Entsorger zu entrichten. (10) Die Gebühren für die Benutzung des städtischen Wertstoffhofs müssen bei Anlieferung bar entrichtet werden. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Art und Menge der angelieferten Abfälle. Es gelten folgende Gebührensätze: 1. Resthausmüll: - bei Anlieferung von Resthausmüll in grauen 70 l Abfallsäcken der Stadt Kerpen - bei Anlieferung in beliebigen Abfallsäcken bis 120 l gebührenfrei 5,00 Euro je Sack 2. Grün- / Gartenabfälle (mit Ausnahme von Wurzeln und Gehölzen mit einem Durchmesser > 15 cm): - Anlieferungen bis 3 cbm je Tag und an die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung angeschlossenem Haushalt* gebührenfrei - jeder weitere angefangene ½ cbm 7,50 Euro 3. Sperrige Abfälle / Sperrgut: - Anlieferungen bis 3 cbm je Tag und an die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung angeschlossenem Haushalt* - jeder weitere angefangene ½ cbm gebührenfrei 10,00 Euro 4. Elektrogeräte (in haushaltsüblichen Mengen) gebührenfrei 5. Papier, Pappe, Kartonage (in haushaltsüblichen Mengen) gebührenfrei 6. Altglas (Hohlglas) (in haushaltsüblichen Mengen) gebührenfrei 7. Verkaufsverpackungen (in haushaltsüblichen Mengen) gebührenfrei 8. Korken (in haushaltsüblichen Mengen) gebührenfrei 9. CD/DVD (in haushaltsüblichen Mengen) gebührenfrei Anlage I – Seite 3 Artikel II. Diese Gebührensatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Kerpen, den Marlies Sieburg Bürgermeisterin